„Buß­geld“ für All­tags­be­glei­te­rin entschieden

Die Staats­an­walt­schaft fass­te wesent­li­che Punk­te des bis­he­ri­gen Ver­fah­rens zusam­men. Deut­lich wur­de die per­sön­li­che Ein­ord­nung der Klä­ger­sei­te durch die For­mu­lie­rung, dass im Pfle­ge­heim des Arbeit­ge­bers ein „sanf­ter Druck“ zum Imp­fen aus­ge­übt wor­den sei und dass es ja „Erleich­te­run­gen für geimpf­te Per­so­nen“ gege­ben habe. wei­ter­le­sen…