Ein­fa­cher Dieb­stahl von Jacken mitversichert?

Eine Erwei­te­rung des Ver­si­che­rungs­schut­zes kann durch Ver­weis auf die bedin­gungs­sei­ti­ge Best-Leis­tungs-Garan­tie her­ge­lei­tet wer­den. Dar­über könn­ten dann auch sons­ti­ge poli­zei­lich ange­zeig­te Straf­ta­ten unter den Ver­si­che­rungs­schutz fal­len. wei­ter­le­sen…