Eine herkömmliche Glasversicherung versichert zwar Schäden an der Verglasung, nicht jedoch solche an direkt daran anschließenden Sachen. Fällt beispielsweise ein antiker Wandspiegel mit Mahagonirahmen von der Wand und kommt es dabei auch zu einem Schaden an dem Holz des Rahmens, so besteht bei Konzept & Marketing grundsätzlich Versicherungsschutz im Rahmen der unbenannten Gefahren. Dies gilt allerdings nicht, wenn der Sturzschaden z. B. im Rahmen von Reinigungsarbeiten (Ausschluss nach Abschnitt C § 6 Nr. 22) bzw. anderweitig durch Menschen oder Tiere (siehe Ausschluss nach Abschnitt C §6 Nr. 24) entstanden ist. Befragt man Wettbewerber von K & M, so gibt es zur Mitversicherung eines Spiegelrahmens teilweise sich widersprechende Auslegungen. Eine Klarstellung kann von daher Sinn machen. weiterlesen…
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