Krankenversicherung: Wenn die GOÄ an ihre Grenzen gerät
Das häufigste Problem ist, dass Patientinnen ihre Brustoperation mit der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung abrechnen lassen wollen. Zum Teil fühlen sie sich durch eine zu große Brust stigmatisiert. Beim ersten Antrag werden sie meist abgelehnt. Begründet wird dies meist mit einer angeblich fehlenden medizinischen Indikation. Dabei ist dies stets ein sehr subjektiver Begriff. Im Einzelfall kann dies durchaus sehr unterschiedlich gesehen werden. Sehr heikel und kritisch ist es, wenn Patienten Prozesse führen, Widersprüche erheben und manchmal Recht bekommen. Das zieht sich dann oft über mehrere Jahre. Viele Patienten geben daher auf oder zahlen aufgrund der Kenntnis solcher Probleme lieber gleich selbst. weiterlesen…
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