Tarifanalyse: Die Kfz-Versicherung der VHV (Stand 10.2020)
Fehlende bedingungsseitige Garantie, dass nicht zum Nachteil des Versicherungsnehmers von den unverbindlichen Musterbedingungen des GDV abgewichen wird (GDV-Garantie). Hierzu schreibt der Versicherer: „Die VHV hat zur Maxime, dass die GDV Musterbedingungen die Basis bilden. Davon wird seit Jahren nicht abgewichen, u.a. auch aufgrund der Maklerhaftung. Eine Kodifizierung in den AKB gibt es jedoch (noch) nicht. weiterlesen…
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