Bei Gegenständen, die zum Schadenzeitpunkt maximal 12 Monate alt sind, besteht über die gesetzliche Haftung hinaus auf Wunsch des Versicherungsnehmers ein Anspruch auf Entschädigung zum Neuwert bis maximal 5.000 Euro. Anders als üblich gilt die Leistungserweiterung auch für Schäden an z.B. Brillen, Computern oder sonstigen optischen oder technischen Geräten weiterlesen…
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