Best-Leistungs-Übersicht bis zur Versicherungssumme ohne verkürzte Kündigungsfrist. Wie üblich ist u.a. eine Leistungserweiterung hinsichtlich unbenannter Gefahren nicht möglich. Der Ausschluss für „Einschlüsse von Elementargefahren“ beziehe sich laut Auskunft des Versicherers auf die entsprechenden Definitionen nach Ziffer 1 d) 2 VHB. Windbewegungen seien in diesem Fall keine Elementargefahr. Daraus ergibt sich, dass z.B. auch eine Mitversicherung von Windbewegungen unter Windstärke 8 auch außerhalb des Versicherungsgrundstücks sowie eine Erweiterung des Lawinenrisikos um Dachlawinen möglich wären. weiterlesen…
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