Tarifanalyse: Hundekrankenversicherung der Allianz (Stand 12.2020)
Erstattet werden Leistungen bis zum dreifachen Satz der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT), in Notdienstzeiten bis zum vierfachen Satz. Aktuell ist eine Berechnung von Notarztgebühren über den 3‑fachen Satz GOT hinaus nur auf die Notfallpauschale von 50,00 Euro gemäß § 3a GOT möglich. Ob im Einzelfall eine Erstattung über den dreifachen Satz hinaus möglich ist, wird nach objektiven medizinischen Grundsätzen geprüft. weiterlesen…
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