Sauer, Markus: „Krankentagegeldversicherung. Systematik, Rechtsprechung und Praxis.“
Lange Zeit war strittig, ob die Krankentagegeldversicherung als Summen- oder als Schadenversicherung anzusehen sei. Mit Urteil aus 2001 entschied der BGH, dass sie als Summenversicherung anzusehen sei, was praktisch bedeutet, dass die vereinbarte Leistungshöhe auch über dem zum Schadenzeitpunkt aktuellen Nettoeinkommen der vergangenen 12 Monate liegen könne. Sauer begründet, weshalb er diese Entscheidung für nicht zwingend hält. Aus dem Urteil ergäbe sich auch die fehlende Regressmöglichkeit nach § 86 VVG (S. 6 – 7). weiterlesen…
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