Tarifanalyse: Die Diensthaftpflichtversicherung der DBV (Stand 04.2022)
So urteilte z. B. das Verwaltungsgericht Bremen am 05.02.2024 (Az. 7 K 1464/22), dass im Einzelfall auch die Teilnahme an einer vom Dienstherrn angesetzten, freiwilligen „Corona-Impfung“ im März 2021 während der Elternzeit als Dienstunfall anzusehen sei. Im konkreten Fall ging es um eine „ventrikuläre Extrasystolie“ (Fehlzündungen aus der Herzkammer) und „Myokarditis“ (Herzmuskelentzündung) als Folge der damals nur bedingt zugelassenen Vakzine. Andere Gerichte hatten in ähnlich gelagerten Fällen die Zuordnung als Dienstunfall verweigert. weiterlesen…
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