Tarifanalyse: Hausratversicherung der Axa (09.2014)
Da ein Versicherter im Fall eines Einbruchdiebstahls die Beweislast trägt, dass ein Einbruchdiebstahl auch tatsächlich stattgefunden hat, ist es natürlich empfehlenswert, die Wohnungstür weder offenstehen zu lassen noch allein mit einem Vorhängeschloss zu „sichern“. weiterlesen…
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