Tarifanalyse Rechtsschutzversicherung ARB 2022 aus dem Hause Arag (Stand 02.2022)
Rechtsschutz in Unterhaltssachen ist im Rahmen des Aktiv-Rechtsschutz Premium ohne Mehrbeitrag bis in Höhe von 30.000 Euro mitversichert. Rechtsschutz besteht für familienrechtliche Streitigkeiten wegen gesetzlicher Unterhaltspflichten, Sorgerecht und Aufenthaltsbestimmungsrecht z. B. Kindesunterhalt, Elternunterhalt). Voraussetzung für die Mitversicherung ist insbesondere, dass ein deutsches Familiengericht zu entscheiden hätte. Im Unterhalts-Rechtsschutz besteht Versicherungsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen des Versicherungsnehmers gegen mitversicherte Personen. Laut Auskunft der ARAG bestehe „auch Versicherungsschutz gegen nicht mitversicherte Personen, denn auch diese können unterhaltspflichtig sein“. Insofern besteht auch Versicherungsschutz bei Unterhaltsstreitigkeiten des Versicherungsnehmers gegen mitversicherte Kinder oder Ehepartner. Nicht versichert ist gemäß von § 3 Abs. 3 a) ARB 2022 eine rechtliche Interessenwahrnehmung durch versicherte Personen gegen den Versicherungsnehmer. Gleiches gilt für eine rechtliche Interessenwahrnehmung mitversicherter Personen untereinander. weiterlesen…
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