Tarifanalyse: Wohngebäudeversicherung der VGH (Stand 10.2023)
Je nach Einzelfall kommt hier jedoch auch eine Bezugnahme von Regiekosten als Schadenminderungskosten (z. B. Ersparnis der Kosten für Inanspruchnahme von Nutzungsausfall) bzw. Aufwendungsersatz nach § 83 I S. 1 VVG in Betracht. Dies dürfte immer dann der Fall sein, wenn der Nutzungsausfall versichert ist und die Koordination der Handwerker ganz sicher zu einer deutlichen Beschleunigung der Reparatur führen würde. Zu beachten ist, dass gemäß § 87 VVG nicht zu Lasten des Versicherungsnehmers von den Bestimmungen des § 83 abgewichen werden darf. Wenn dieser also z. B. die Beauftragung eines (weiteren) Architekten zur Koordination von Baumaßnahmen beauftragt hat, könnte hier unter Umständen eine Mitversicherung angenommen werden. Eine verbindliche Klarstellung durch die VGH bleibt dennoch in jedem Fall angeraten. weiterlesen…
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