Der „Diebstahl von Wärmepumpen als Gebäudebestandteil* oder Grundstücksbestandteil*“ (Hervorhebung durch den Autor) ist bis in Höhe von 30.000 Euro mitversichert. Da immer häufiger von entsprechenden Diebstählen berichtet wird, ist eine entsprechende Mitversicherung zu begrüßen. Als Gebäudebestandteil gelten Wärmpumpen, „soweit sie sich auf dem Versicherungsgrundstück befinden und der Versorgung versicherter Gebäude dienen“. weiterlesen…
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