Tierische Schäden im Rahmen der Wohngebäudeversicherung
Zu beachten ist, dass Marder nicht ohne Weiteres gefangen oder gar getötet werden dürfen, da sie in Deutschland dem Jagdrecht unterliegen und die dafür geltende Jagd- und Schonzeit beachtet werden muss. Für die Vergrämung der Tieren fallen Kosten einmal für das Schädlingsbekämpfungsunternehmen an. Darüber hinaus kommen vielfach Aufwendungen zum Verschließen von Zugängen, in der Regel durch einen Dachdecker, zum Tragen. weiterlesen…
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