Balunos – die digitale Hundeversicherung, eine Marke der ias Internationale Assekuranz Service GmbH, bietet digital eine Hundeoperationskostenversicherung mit den Tarifen Bronze, Silber und Gold an. Die ias bietet ihre Produkte sowohl – wie im Fall von Balunos – als Zeichnungsstelle eines Versicherers als auch als Makler an[1]. Risikoträger von Balunos ist die Sparkassen-Versicherung Sachsen, die durch die ias vertreten wird. Die aktuelle Tarifgeneration trägt den Bedingungsstand 01.11.2020.
Alle drei Tarife leisten für unfall- oder krankheitsbedingte Operationen, wobei in den Tarifen „Bronze“ bzw. „Silber“ eine Begrenzung auf 4.000 bzw. 7.500 Euro pro Versicherungsfall besteht.
Versicherungsschutz kann bei Balunos zunächst auch ohne Identifikationsnummer (Chipnummer) beantragt werden:
„Du kannst auch ohne Eingabe der Chip/Tätowierungsnummer versichern, spätestens jedoch beim ersten Versicherungsfall musst du uns eine Chipnummer bekannt geben.“
Dieser Umstand wird in den Bedingungen noch einmal ausdrücklich klargestellt.
Zwingend erforderlich für die Beantragung von Versicherungsschutz sind jedoch Angaben zum Gesundheitszustand:
Die Gesundheitsfragen sind dabei unabhängig vom konkret gewählten Tarif. Versicherungsfähig sind dabei laut Angebotsrechner nur Hunde, die als „gesund“ bestätigt werden können:
In den FAQ heißt es abweichend:
Wartezeitzeiten in Abhängigkeit des Hundealters
Mit Ausnahme von Unfällen besteht Versicherungsschutz erst nach Ablauf einer Wartezeit:
„19.4 Die Wartezeit für Operationen aufgrund von Erkrankungen liegt bei einem Monat ab Versicherungsbeginn; nach Vollendung des 5. Lebensjahres gilt bei Tumorerkrankungen eine verlängerte Wartezeit von 6 Monaten. Die Wartezeit für Operationen aufgrund von Erbkrankheiten liegt bei 6 Monaten ab Vertragsbeginn. Für Operationen aufgrund eines Unfalls besteht keine Wartezeit.“
Der Versicherungsschutz in allen Tarifvarianten besteht innerhalb Deutschlands und Österreichs im geografischen Sinne, darüber hinaus für vorübergehende Auslandsaufenthalte bis zu 12 Monate weltweit.
Leistungen werden im Rahmen der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) in der jeweils aktuellen Fassung ohne Begrenzung erstattet, d. h. bis zum 3‑fachen Satz GOT, im Notdienst auch mit Notdienstpauschale nach § 3a GOT. Der Versicherer stellt hierzu auf seiner Website in den FAQ klar:
„Die GOT ist in Deutschland die Gebührenordnung für Tierärzte. Bei normalem Aufwand dürfen die Mediziner den 1‑fachen GOT-Satz berechnen. Für Operationen oder kompliziertere Behandlungen, dürfen Tierärzte den 2‑fachen GOT-Satz berechnen. Um Deinem tierischen Wegbegleiter auch in komplizierten Fällen die bestmögliche Behandlung zu bieten, erstatten wir sogar Aufwendungen bis zum 4‑fachen GOT-Satz.“
Inwiefern im Ausland die dort jeweils üblichen Vergütungen erbracht werden oder ob auf die nach der deutschen GOT geltenden Gebühren abgestellt wird, ist in den Bedingungen nicht klargestellt.
Laut Angebotsrechner versicherungsfähig sind gesunde Hunde, die bei Vertragsbeginn zwischen acht Wochen und acht Jahren alt sind.
Laut Bedingungen gilt abweichend:
„Versichert sind die Hunde, die im Versicherungsvertrag aufgeführt sind. Versicherungsschutz kann beantragt werden, für alle gesunden Tiere ab Beginn des 3. Lebensmonats bis maximal zur Vollendung des 8. Lebensjahres.“
Altersabhängige Prämienstaffel
Der Beitrag richtet sich nach dem Hundealter bei Vertragsabschluss. Dabei gilt ein Zuschlag von 10 Prozent für Tiere ab 3 Jahren sowie weiteren 10 Prozent ab einem Alter von 9 Jahren. Während der Vertragslaufzeit kommt es zu altersbedingten Beitragsanpassungen, sofern der Versicherungsschutz ab Vollendung des 2. Lebensjahres abgeschlossen wurde. Diese betragen jeweils 15 Prozent bei Erreichen eines Alters von 5 Jahren bzw. 9 Jahren:
„12. Beitragsanpassung aufgrund des Alters des Tieres
12.1 Der Tarif für das versicherte Tier wurde unter anderem nach dem Alter bei Versicherungsbeginn ermittelt. Ab einem Alter von über 2 und wieder ab einem Alter von über 8 Jahren ist ein Zuschlag von 10 % im Rahmen der Hundeunfallversicherung vereinbart. Um das fortschreitende Alter der versicherten Tiere im Rahmen der OP-Kostenversicherung sowie den veterinärmedizinischen Fortschritt berücksichtigen zu können, gilt ab einem Alter des versicherten Tieres von über 4 Jahren eine Beitragsanpassung von 15%. Ab einem Alter von über 8 Jahren wird der Beitrag im Rahmen der OP-Kostenversicherung ebenfalls um 15% angepasst.
12.2 Abweichend von Ziffer 12.1. findet die altersabhängige Beitragsanpassung keine Anwendung, sofern der Versicherungsnehmer für das zu versichernde Tier – bis zur Vollendung des 2. Lebensjahres – dokumentierten Versicherungsschutz in der balunos Hunde-OP-Kostenversicherung oder balunos Hunde-Unfallversicherung nachweisen kann.“
Der Angebotsrechner sieht wahlweise eine monatliche, vierteljährliche, halbjährliche oder jährliche Zahlweise vor. Ein Ratenzahlungszuschlag ist nicht erkennbar. Bei der Zahlung kann gewählt werden zwischen einem SEPA-Mandat oder Rechnung.
Zur Prämienreduzierung kommt die Vereinbarung eines Selbstbehaltes von 10 Prozent in Frage. Dieser Rabatt ist im Onlinerechner voreingestellt und beträgt etwa 15 Prozent.
Gefährliche Hunde unversichert
Der Beitrag richtet sich nach der Rasse und dem Alter des zu versichernden Tieres. Bei Mischlingen ist die jeweilige Rasse der Muttertiere anzugeben:
„Bei unbekannten Rassen besteht kein Versicherungsschutz für das Halten von gefährlichen Hunden/Kampfhunden (auch Kreuzungen mit diesen), sowie Hunden, die aufgrund von Gesetzen und/oder Verordnungen einer Erlaubnispflicht unterliegen. (Anlage A der geltenden Vertragsgrundlagen)“
Ausgeschlossene Rassen sind u. a. Alano Español, American Bulldog, Dobermann, Mastiff, Pitbull sowie Staffordshire Bullterrier.
Bei Vereinbarung einer monatlichen Zahlungsweise und einer Vertragslaufzeit von einem Jahr beträgt der Beitrag für einen reinrassigen Labrador Retriever je nach Eintrittsalter:
Alter | Bronze | Silber | Gold |
0 | 14,48 € | 19,43 € | 21,94 € |
1 | 14,48 € | 19,43 € | 21,94 € |
2 | 14,48 € | 19,43 € | 21,94 € |
3 | 14,90 € | 19,45 € | 21,85 € |
4 | 14,90 € | 19,45 € | 21,85 € |
5 | 16,11 € | 20,76 € | 23,34 € |
6 | 16,11 € | 20,76 € | 23,34 € |
7 | 16,11 € | 20,76 € | 23,34 € |
8 | 16,11 € | 20,76 € | 23,34 € |
Beitragsvorteil bei gleichzeitig bestehender Bewegungsjagdversicherung
Bedingungen und Angebotsrechner treffen keine Unterscheidung, ob ein Hund privat als Haustier, als Jagdhund, Wachhund, Zuchthündin, Blindenführhund, Rettungshund oder Therapiehund gehalten wird oder ob ein VDH-Hundeführerschein bzw. eine Begleithundeprüfung bestanden wurde.
Ergänzende Hundehalterhaftpflicht in den meisten Bundesländern Pflicht
Die Hundekrankenversicherung wird auf unbefristete Zeit geschlossen. Die Kündigung kann mit Frist von drei Monaten zur jeweiligen Hauptfälligkeit gekündigt werden. Optional können eine Vertragslaufzeit von einem Jahr oder drei Jahren vereinbart werden. In letzterem Fall wird ein Laufzeitnachlass von 10 Prozent gewährt. Ein Verzicht auf das ordentliche Kündigungsrecht besteht nicht.
Darüber hinaus gilt ein gesondertes Kündigungsrecht während der Wartezeit:
„Bei Erkrankungen und Unfällen während einer Wartezeit kann der Versicherer den Versicherungsvertrag innerhalb eines Monats nach Eingang der Anzeige mit sofortiger Wirkung kündigen. Das Kündigungsrecht beschränkt sich auf das erkrankte Tier. Der Versicherer hat die auf das betroffene Tier entfallende Prämie zeitanteilig zurückzuzahlen.“
Die Hauptfälligkeit richtet sich nach dem Versicherungsbeginn des Vertrages. Das Versicherungsjahr weicht somit regelmäßig vom Kalenderjahr ab.
Neben der Hundekrankenversicherung bietet die Balunos auch eine Hundehalter-Haftpflichtversicherung sowie eine Hundeunfallversicherung an.
Ausgewählte Leistungen des Tarifs Gold von Balunos
- Versicherungsschutz grundsätzlich bis zur Versicherungssumme
- Freie Tierarztwahl, hierzu allerdings keine bedingungsseitige Klarstellung.
- Erstattet werden subsidiär Leistungen innerhalb der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT), d. h. in Notdienstzeiten bis zum vierfachen Satz. Dabei gilt:
„Ein Zeitproblem des Tierbesitzers stellt keinen Grund zur Behandlung außerhalb der Praxiszeiten dar. Der Tatbestand des Notfalls ist nachzuweisen“
- Ausdrückliches Recht des Versicherungsnehmers auf Direktabrechnung mit dem Tierarzt. Eine Zusage der Kostenübernahme erfolgt grundsätzlich nach Prüfung der entsprechenden Tierarztrechnung. In Ausnahmefällen kann ein Heil- und Kostenplan zur Entscheidung über eine vorzeitige Kostenübernahme eingereicht werden. Die Kosten dafür trägt der Versicherungsnehmer.
- Innovationsklausel für prämienneutrale Leistungsverbesserungen
- Mitversichert sind operationsvorbereitende Untersuchungen, um zu einer Diagnose und Behandlungsmethode zu kommen. Diese Leistung ist beschränkt auf den letzten Untersuchungstag vor der Operation. Laut Website des Versicherers gilt hier abweichend eine Leistung für bis zu drei Untersuchungstage vor der Operation.
- Medizinisch notwendige Nachbehandlungen nach einer versicherten Operation werden bis zu 14 Kalendertage nach einer versicherten Operation übernommen. Laut Website gilt abweichend eine Nachbehandlung von bis zu 42 Tagen nach der Operation als mitversichert.
Mitversichert sind die Kosten für Physiotherapie, Osteopathie oder alternativmedizinische Behandlungen (z.B. Homöopathie, Laser-Therapie, etc.) durch einen anerkannten Physiotherapeuten, Osteopathen oder Tierarzt mit qualifizierter Zusatzausbildung bis zu einer Höhe von 500,00 Euro für einen Zeitraum von max. 8 Wochen, welche im Rahmen einer weiterführenden Behandlung eines bereits erstattungspflichtigen Versicherungsfalles erforderlich sind. Außerhalb einer versicherten Nachbehandlung fallen Kosten für eine Physiotherapie etc. nicht unter den Versicherungsschutz.
- Kosten für die medizinisch notwendige Unterbringung in einer Tierklinik bis zu 14 Tagen nach einer Operation
- Versicherungsschutz sowohl bei Voll- als auch Teilnarkose. Entsprechend dürften auch Sedierung und Lokalanästhesie als „Schmerzausschaltung“ unter den Begriff „Teilnarkose“ fallen, auch wenn dies nicht klargestellt wird. In der Regel finden Operationen in der Tiermedizin unter Vollnarkose statt.
- Zuschuss von 200,00 Euro pro Jahr für Körperersatzstücke (Prothesen). Dies sind etwa künstliche Gliedmaßen, künstliche Gelenke, künstliche Organe und Organteile, so z. B. ein künstliches Hüftgelenk). Aufgrund des Ausschlusses für zahnmedizinische Implantate scheint auch ein Ausschluss für Zahnprothesen und Zahnfleischersatz (Gingvioplastik) ableitbar.
- Übernahme der Kosten für eine Kastration, sofern für das versicherte Tier ein lebensbedrohlicher Zustand tiermedizinisch indiziert ist. Bei Kastrationen (Operationen) ohne Notfallindikation – jedoch mit ausdrücklichem Rat des Tierarztes – leistet der Versicherer einen „Kastrationskosten-Zuschuss“ in Höhe von 50,00 Euro für einen Rüden bzw. 75,00 Euro für eine Hündin.
- Bei (Schnitt-)Verletzungen oder Bisswunden, dessen Behandlung nicht dem bedingungsseitig genannten Operationsbegriff entspricht, gewährt der Versicherer, ohne Berücksichtigung der vertragsgemäßen Wartezeit(en), einen „Soforthilfe-Zuschuss“ in Höhe von 150,00 Euro unabhängig von Rasse, Alter und Geschlecht des versicherten Tieres
- Kein Ausschluss für Operationen, die im Zusammenhang mit dem Decken oder der Scheinträchtigkeit des versicherten Hundes stehen.
- Ausdrückliche Übernahme der Kosten für Diagnostik (z. B. CT, MRT, Röntgen oder Ultraschall). Wenn ein versicherter Hund etwa wegen eines Bandscheibenvorfalls operiert werden muss (ca. 2.000 bis 3.000 Euro), so kostet allein der MRT hierzu je nach Quelle zwischen 300 und 330 Euro oder sogar ab 1.200 Euro zusätzlich.
- Kein Ausschluss für nichtinvasive und minimalinvasive Operationsmethoden. Zum Teil werden minimal-invasive Methoden etwa zur Entfernung von Harnsteinen verwendet[2].
„Minimal-invasive Operationen beinhalten chirurgische Eingriffe, die über kleine Einschnitte durch die Haut in eine Körperhöhle (wie etwa in den Bauch- oder Brustraum, Gelenke) erfolgen. Die Bilder werden vergrößert auf einem Monitor im OP dargestellt.“[3]
Für die Erstattungsfähigkeit müssen die Kriterien für eine versicherte Operation erfüllt sein. Ist dies nicht der Fall (rein diagnostische/explorative Endoskopie ohne Beprobung etc.) ist von einem Ausschluss auszugehen.
- Versicherungsschutz für sonstige endoskopische Eingriffe im Zusammenhang mit einer versicherten Operation.
„Mithilfe eines Endoskops inspiziert der Tierarzt innere Körperhöhlen und Organe, die sich durch eine Ultraschall-Untersuchung oder Röntgen-Untersuchung nicht ausreichend beurteilen lassen. Ohne die Endoskopie wäre es sonst nur durch eine Operation möglich, das Innere des Körpers zu betrachten.“[4]
- Mitversicherung von Biopsien (Gewebe-Probe-Entnahmen), sofern diese im direkten Zusammenhang mit einer versicherten Operation stehen. Um eine Biopsie zu entnehmen, ist unter anderem eine örtliche Betäubung erforderlich und es werden entweder Gewebeproben oder auch Proben von inneren Organen bzw. Knochen entnommen.[5]
- Ausdrückliche Übernahme der Kosten für Arzneimittel im Zusammenhang mit versicherten Operationen, jedoch keine Klarstellung für sonstige angewandte Verbrauchsmaterialien.
- Übernahme der nachgewiesenen Stornokosten für eine mit dem versicherten Tier gebuchte Reise bis 1.000 Euro, sofern das versicherte Tier tierärztlich bestätigt nicht transportunfähig ist. Nicht versichert sind jedoch Reiserücktrittskosten infolge eines Versicherungsfalles.
- Versichert sind die Kosten für einen Notfalltransport (Hin- und Rückfahrt) zu veterinärmedizinischen Einrichtungen (Tierärzte, Tierkliniken etc.) bis in Höhe von 100,00 Euro
- Kostenerstattung für die Kosten von Fahrten zu veterinärmedizinischen Einrichtungen wegen regelmäßiger Tierarzttermine bis 200,00 Euro, max. für 8 Fahrten innerhalb von vier Wochen, nicht jedoch für Fahrten mit dem eigenen Pkw.
- Verstirbt ein versicherter Hund durch Unfalltod werden Anschaffungskosten für einen neuen Hund bis in Höhe von 1.000 Euro übernommen. Gleiches gilt bei Abhandenkommen des versicherten Tieres.
„Auf Verlangen des Versicherers ist ein entsprechender Nachweis (Ankaufsrechnung oder Bestätigung des Züchters) über den Wert des versicherten Tieres zu bringen. Dessen Verlust ist unverzüglich der nächst zuständigen Polizeidienststelle zu melden. […]
Für Inserate, zur Wiederauffindung des versicherten Tieres, leistet der Versicherer einen Zuschuss in Höhe von € 150,00.
Ist das versicherte Tier nach Ablauf einer Woche nach polizeilicher Meldung immer noch vermisst, gilt der Hund als abhandengekommen. Das Tier gilt als verstorben, wenn vom Tierarzt dessen Tod festgestellt wird und dem Versicherer unverzüglich ein entsprechender Nachweis eingereicht wird.“
- Der Versicherungsschutz bleibt unabhängig vom Alter des versicherten Tieres in vollem Umfang bestehen.
Ausgewählte Einschränkungen des Tarifs Gold von Balunos
- Versicherungsschutz nur mit Angaben zum Gesundheitszustand
- Kein Verzicht auf das ordentliche Kündigungsrecht
- Im Leistungsfall sind für bestimmte Hunderassen sowohl ein Wesenstest als auch ein Hundeführerschein vorzulegen. Deren Nichtvorlage kann zur Verweigerung der Leistungspflicht führen:
„Bullterrier, Pitbullterrier, Staffordshire Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Tosa Inu, Dogo Argentino und Mischlinge der angeführten Rassen. Sollte dieser Wesenstest oder der Hundeführerschein des Hundehalters nicht vorhanden sein, gelten Verletzungen des versicherten Hundes, die durch Streitigkeiten mit anderen Hunden verursacht werden, als nicht versichert.“
- Keine Klarstellung, inwiefern die Kosten für einen tiermedizinisch notwendigen Kaiserschnitt infolge von Komplikationen bei der Geburt mitversichert sind. Ein Ausschluss ist nicht erkennbar.
- Ausgeschlossen sind Aufwendungen für die Anfertigung, den Einsatz und die Aufbereitung von (zahnmedizinischen) Implantaten, für kosmetische Zahnbehandlungen sowie Korrektur von Zahn- und Kieferanomalien (z.B. Milchcanini) nach einem Unfall. Ebenso ausgeschlossen sind Aufwendungen für Zahnextraktionen, für sonstige nicht operative Zahnbehandlung sowie für Zahnprophylaxe.
- Ausgeschlossen sind Kosten für Operationen im Zusammenhang mit dem Belegvorgang bei Hundezucht sowie einer Trächtigkeit. Gleiches gilt für Standarduntersuchungen zur Zuchttauglichkeit.
- Keine Kostenübernahme bzw. kein Zuschuss zur elektronischen Tiermarkierung (Chipkosten) nach ISO-Norm)
- Keine Übernahme der Kosten für Einschläferung durch Injektion (Euthanasie).
- Keine Übernahme der Kosten für eine telefonische Rechtsberatung oder eine telefonische Auskunft zu Rechtsfragen
- Kein optionales Dokumenten- und Datendepot (z. B. für Kaufverträge, Abstammungsurkunden, EU-Heimtierausweise).
- Nicht versichert sind Aufwendungen für die Folgen von Unfällen oder chronischen Erkrankungen, die bei Beginn des Versicherungsschutzes bereits vorhanden waren
- Kein Versicherungsschutz besteht für Diagnosen, Behandlungen und chirurgische Eingriffe aufgrund angeborener Fehlentwicklungen und deren Folgen (z.B. Hüftgelenksdysplasie, Ellenbogengelenksdysplasie, Kryptorchismus, Brachycephalensyndrom). Dies gilt auch für solche, die bei Abschluss der Versicherung erfolgen und/oder innerhalb der Wartezeit auftreten.
- Nicht versichert sind Operationen, die der Herstellung des jeweiligen Rassestandards dienen und ästhetischen Charakter haben. Dies gilt auch für Maßnahmen am Gebiss des Hundes.
- Versicherungsschutz nur für Operationen, sofern die Haut oder darunter liegendes Gewebe mehr als punktförmig durchtrennt werden. Dies bedeutet allerdings auch, dass z. B. ein Ausschluss für die Punktion von Flüssigkeitsansammlungen (Ödemen) bestehen würde.
- Keine Klarstellung, inwiefern eine Operation zur Fremdkörperentfernung (z. B. Grannen) oder eine Fremdkörperentfernung ohne Endoskop unter den Versicherungsschutz fallen.
- Keine bedingungsseitige Übernahme der Kosten für Telediagnostik und Teleberatung in Bezug auf eine versicherte Operation durch einen Tierarzt.
- Keine Mitversicherung für vom Tierarzt durchgeführte regenerative Therapien (z. B. Autologes Konditioniertes Plasma, Serum-Eigenbluttherapie (IRAP), Orthokin-Verfahren, Platelelet Rich Plasma (PRP) oder Stammzellentherapie) die z. B. im Rahmen einer Operation vorgenommen werden
- Nicht versichert sind Operationen von Krankheiten und Unfällen, die durch Krieg, innere Unruhen, oder hoheitliche Eingriffe entstehen.
- Nicht versichert sind Operationen von Krankheiten und Unfällen, die durch Erdbeben, Überschwemmungen und Kernenergie entstehen.
- Keine Übernahme der Kosten für Tragevorrichtungen, Gehhilfe und Geschirr.
- Nicht versichert sind die Kosten für einen Herzschrittmacher für den versicherten Hund
- Nicht versichert sind die Kosten für Goldakupunkturen.
- Nicht versichert ist die unblutige Reposition luxierter Gelenke., da es sich um keine Operationen im Sinne der Bedingungen handelt. Fehlende Klarstellung.
- Keine Versorgung des Hundes bei medizinisch notwendigem Krankenhausaufenthalt des Hundehalters.
- Keine Übernahme von Rückreisekosten für das versicherte Tier bei Schadenfällen im Ausland
- Keine Übernahme von Wegegeld, Reisekosten oder Verweilgeld für Hausbesuche des Tierarztes von nachgewiesenermaßen transportunfähigen Tieren
- Kein Versicherungsschutz für die Behandlung von Krankheiten, die infolge von Epidemien oder Pandemien entstehen. Unklar bleibt, ob dies auch für eine zukünftig vorstellbare generelle Impfpflicht von Haustieren gilt, die dadurch impfbedingte Impfschäden erleiden.
- Keine Kostenübernahme für die Erstbehandlung der Welpen einer versicherten Hündin bzw. Operationen von Welpen, die kurz nach der Niederkunft des versicherten Muttertiers erforderlich werden.
- Nicht versichert sind
„Tierärztliche Behandlungen, deren Notwendigkeit, Angemessenheit oder Verhältnismäßigkeit nach dem allgemein anerkannten Stand der veterinärmedizinischen Wissenschaft nicht gegeben sind.“ (Hervorhebung durch den Autor)
Kritisch ist, dass viele medizinische Behandlungsmethoden (so z. B. die Wirksamkeit von Impfungen) nicht allgemein wissenschaftlich anerkannt sind, sondern nur von einer Auswahl der Wissenschaftler. Wissenschaft bedeutet einen wissenschaftlichen Diskurs und wird nicht durch eine (angebliche) Mehrheitsmeinung begründet. Somit ist eine solche Regelung tendenziell streitanfällig.
- Da es sich um eine Hundeoperationskosten- und keine Hundekrankenversicherung handelt, besteht kein Anspruch auf präventive Heilmaßnahme (Vorsorge), z. B. für Impfungen, Floh- und Zeckenbekämpfung oder Wurmkuren. Entsprechend nicht mitversichert ist daher auch die Diagnose und Behandlung von Viren- und Infektionserkrankungen (z. B. Staupe, Hepatitis (HCC), Leptospirose, Parvovirose, und Tollwut) sowie Parasitenerkrankungen, sofern damit keine versicherte Operation verbunden ist.
Hinweis: der Text wurde vorab Balunos zur Verfügung gestellt. Eine Rückmeldung von dort erfolgte nicht.
[1] „Firmengruppe“ auf „ias-bremen.de“. Aufzurufen unter https://www.ias-bremen.de/unternehmen/firmengruppe/, zuletzt aufgerufen am 24.08.2021
[2] Rafael Nickel „Endoskopische Laserlithotripsie in der Kleintiermedizin“ auf „hundkatzepferd.com“. Aufzurufen unter http://www.hundkatzepferd.com/archive/786747/Endoskopische-Laserlithotripsie-in-der-Kleintiermedizin.html, zuletzt aufgerufen am 23.06.2021
[3] „MINIMAL-INVASIVE OPERATIONEN IN DER TIERKLINIK NEANDERTAL“ auf „tierklinik-neandertal.de“. Aufzurufen unter https://www.tierklinik-neandertal.de/leistungen/chirurgie/minimal-invasive-operationen.html, zuletzt aufgerufen am 23.06.2021
[4] „Endoskopien (Spiegeluntersuchungen) bei Tieren“ auf „tiermedizinportal.de“. Aufzurufen unter https://www.tiermedizinportal.de/diagnose/endoskopien-spiegeluntersuchungen-bei-tieren/235123, zuletzt aufgerufen am 23.06.2021
[5] „Gewebeproben-Entnahme (Biopsie) bei Tieren“ auf „tiermedizinportal.de“. Aufzurufen unter https://www.tiermedizinportal.de/diagnose/gewebeproben-entnahme-biopsie-bei-tieren/363236, zuletzt aufgerufen am 23.06.2021.