Am 29.08.2024 schrieb die Hamburger Sparkasse (Haspa) auf ihrer Website wie folgt:
„Ob Bargeld, Schmuck oder wichtige Dokumente – in einem Bankschließfach sind deine Wertsachen sicher verwahrt.“[1]
Haspa wusste bereits vor dem erfolgreichen Einbruch von der Tatmasche der Täter
Leider geschehen Aufbrüche von Bankschließfächern in einer gewissen Regelmäßigkeit[2]. Seltener werden solche Taten rechtzeitig entdeckt, so etwa in einer Filiale der Hamburger Sparkasse (Haspa) in Altona vom 24.10.2020. Damals hatten unbekannte Täter versucht, mittels eines Kernbohrers in den Tresorraum der Bank zu gelangen. Nur einem Zufall war es geschuldet, dass die Täter ihre Tat nicht vollenden konnten: eine Putzkraft hatte die Polizei informiert. Dadurch gelang es der Polizei den im Mauerwerk zurückgelassenen Bohrer in ihre Hände zu bekommen. Die Täter hätten zuvor unbehelligt durch eine Tiefgarage in den Tresorraum eindringen können und sogar Schläuche zur Kühlung des Tatinstruments verlegen können. Im Tresorraum hätten sie einfach den Bewegungsmelder mit Folie abdecken können[3].
Zur Chronologie der Ereignisse
Täter erbeuteten Wertsachen in Millionenhöhe
Am 09.08.2021[4], [5], [6], [7], [8] kam es zu einem spektakulären Einbruch in die Norderstedter Filiale der Hamburger Sparkasse, wobei insgesamt 650 Schließfächer ausgeräumt worden seien[9], [10], mithin mehr als die Hälfte von insgesamt rund 1.200 Schließfächern[11]. Insgesamt habe das in diesen Fächern verwahrte Vermögen einen Wert von 70 bis 80 Millionen Euro gehabt[12].
Der Einbruch sei über eine Wohnung erfolgt, die über das Haspa lag und unter falschem Namen angemietet worden sei[13].
Die Einbrecher hätten ihre Tat durchführen können, ohne dass es zum Alarm durch eine Einbruchmeldeanlage gekommen sei[14], [15]. Dadurch sei es zu einem Schaden zwischen 12 und 40 Millionen Euro gekommen[16], [17]. Dabei habe die Bank Kunden mit höchstens 40.000 Euro entschädigt, auch dann, wenn es tatsächlich um deutlich höhere Werte gegangen sei[18]. Eine höhere Entscheidung sei auch nicht vereinbart gewesen[19], wenngleich dies vertraglich möglich gewesen sei[20][21].
In einem Fall habe dies einen Rentner betroffen, der im Schließfach seine Altersvorsorge als Bargeld im Wert von 150.000 Euro gelagert habe und mit nur 40.000 Euro abgespeist wurde[22], [23]. Die Kanzlei L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft verweist auf einen anderen Kunden, der Bargeld in Höhe von 140.000 Euro in seinem Schließfach gehabt habe[24]. Laut Auskunft der Kanzlei sei dieses Verfahren derzeit ausgesetzt, so dass man aktuell keine Informationen dazu geben könne.
Finanzbusiness.de schließlich berichtet von einem Kunden mit Bargeld zwar nur in Höhe von rund 25.000 Euro, dafür aber auch mit Goldbarren und Goldmünzen[25].
Hat die Haspa ihre Sorgfaltspflichten verletzt?
Einige Kunden mit deutlich höheren Werten wollten sich dies nicht bieten lassen und klagten gegen die Bank wegen vorgeblicher Pflichtverletzung. Dies habe zu erfolgreichen Urteilen vor zwei Kammern des LG Hamburg zu Gunsten der Geschädigten geführt[26], [27] , [28], [29], [30]. Dabei habe das Gericht nicht nur die verlorenen Werte, sondern auch die entgangene Verzinsung des vorhandenen Bargeldes durch die Haspa als zu entschädigen bestimmt[31], [32].
Die Bank habe es den Einbrechern zu leicht gemacht, so Rechtsanwalt Hennemann[33] wie auch das LG Hamburg[34], [35] auf Basis der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Kiel[36]. Dem „Wochenblatt“ zufolge habe das Landgericht Hamburg die Haspa in insgesamt fünf Fällen „wegen schuldhafter Verletzung von Obhuts- und Sorgfaltspflichten“ verurteilt[37]. Es habe insgesamt nur einen Bewegungsmelder gegeben – bei einem verwahrten Vermögen von wohl mindestens 70 Millionen Euro[38]. Der Richter am LG Hamburg wird zitiert, wonach es auch weitere Sicherungen hätte geben müssen[39].
Tagelanges Bohren sei ohne Alarm möglich gewesen
Dem Klägervertreter, Rechtsanwalt Hennemann, zufolge, habe es vor allem an einer Sicherung der Außenhaut der Tresorräumlichkeiten gefehlt, weshalb die Täter unbemerkt „stunden- oder sogar tagegelang“ durch den Beton bohren können[40]. Die Kammer 30 des LG Hamburg hatte festgestellt, dass es offenkundig gereicht hätte, „den Bewegungsmelder im Tresorraum zuerst mit einem speziell angefertigten, passgenauen und nahezu unsichtbaren Aufkleber“[41] abzukleben und damit unschädlich zu machen. Trotz des Einbaus eines angeblich leistungsstärkeren Bewegungsmelders im Jahre 2021 sei die Technik erneut mit der gleichen Technik außer Kraft gesetzt worden[42]. Hierzu wird Richter Christoph Ruholl wie folgt zitiert:
„Die Haspa habe zwar das Risiko erkannt, aber nicht ausreichend gehandelt, führt der Richter aus. Durch eine dauerhafte Überwachung hätte sich die Manipulation beziehungsweise das Abkleben des Bewegungsmelders verhindern lassen, und damit wäre es nicht zum Einbruch gekommen“[43]
Videoüberwachung vorhanden?
Ein einzelner Bewegungsmelder habe am betreffenden Ort laut Aussage eines Prozessbeteiligten technisch bedingt einen Wirkungsbereich von höchstens etwa zwei bis drei Metern. In der Folge hätten die Täter außerhalb dieses Radius unbeachtet handelt können, zumal es sich um keinen Körperschallsensor gehandelt habe. Für den kompletten Tresorraum hätte man mindestens zwei bis drei Bewegungsmelder haben müssen.
Offenkundig hatte es die Bank versäumt, etwa einen Erschütterungssensor zu implementieren, der in Folge der durch den Kernbohrer verursachten Erschütterungen Alarm ausgelöst hätte[44]. Etwaige Laser- und Vibrationsmelder hätten nicht angeschlagen[45]. Zunächst sei unklar gewesen, inwiefern die Haspa für den Tresorraum eine Videoüberwachung implementiert hatte[46]. Mittlerweile scheint klar zu sein, dass es keine solche gegeben habe[47].
Auf viele Frage habe die Bank nicht antworten wollen, so etwa der nach einem nachgelagerten Sabotageschutz für die Systeme oder inwiefern die Bank ihren Aufklärungspflichten im Sinne des Urteils des OLG Karlsruhe (Az. 17 U 31 / 11)[48] vom 10.01.2012. In dem damaligen Urteil hieß es unter anderem wie folgt:
„Daher hätte die Mitarbeiterin der Beklagten von sich aus den zu verwahrenden Gegenstand erfragen und die Zedentin über die unterschiedliche Eignung und die verschiedenen Sicherheitsstandards der vorhandenen Schließfächer aufklären müssen. Eine solche grundsätzliche Information, die in wenigen Sätzen vermittelt werden kann, durfte die Zedentin bei ihrer Anfrage nach einem Schließfach als Entscheidungshilfe erwarten.
[…]
Die – streitige – Aushändigung dieser Bedingungen konnte die Beklagte nicht völlig davon entbinden, die Zedentin mündlich zumindest kurz über die verschiedenen Schließfacharten und deren Verwendungszweck zu informieren. Denn im Zusammenhang mit der Verwendung von Geschäftsbedingungen oder Formularverträgen besteht, gerade auch für Kreditinstitute, die Pflicht, Vertragspartner über den wesentlichen Inhalt und die Tragweite der Klauseln unmissverständlich zu unterrichten (MünchKommBGB/Emmerich, § 311 Rn. 116). Zudem geht aus den Bedingungen selbst nicht hervor, dass die Sparkassenbuch-Schließfächer nicht besonders gesichert sind. Ebenso wenig geht aus den allgemeinen Bedingungen hervor, dass für Bargeld oder Wertsachen andere Tresor-Schließfächer zur Verfügung stehen. Durch die behauptete Überlassung der Allgemeinen Bedingungen hat die Beklagte daher ebenfalls keine ausreichende Aufklärung vorgenommen. Somit kommt es in Bezug auf die vorvertragliche Aufklärungspflichtverletzung nicht darauf an, ob die Allgemeinen Bedingungen wirksam einbezogen wurden.“[49]
Die Verweigerung der Beantwortung von Fragen durch die Bank dürfte wohl dem Umstand geschuldet sein, sich nicht selbst zu belasten, während bei Gericht bestimmte Themen wohlweislich möglichst nicht thematisiert werden dürften.
Bank verweise auf individuelle Standards für die Sicherung
Daraufhin sei die Haspa in beiden Fällen vor dem Oberlandesgericht (OLG) in Berufung gegangen. Die Haspa wird zitiert, wonach es keine allgemeingültigen Standards für die Sicherung von Tresorräumen gäbe[50]. RTL Nord zitiert hierzu den Vertreter der Haspa, Herrn Thomas Schikorra, wonach der Tresorraum ihm zufolge ausreichend gesichert gewesen sei[51].
Laut „Hamburger Abendblatt“ hätte die Haspa 2022 auf ein „Gutachten der Kriminalpolizei“ verwiesen, wonach die vorhandenen Sicherungssystem dem Standard entsprochen hätten. Hierzu wird Hennemann zitiert, demnach es sich tatsächlich um ein reines Privatgutachten gehandelt habe. Dabei sei der Gutachter von der AXA als zuständigem Versicherer der Haspa beauftragt worden[52].
Rechtsanwalt Jürgen Hennemann verweise hingegen auf drei Institutionen, die abweichend durchaus Standards für die Sicherung von Bankschließfächern in Tresorräumen ansehen[53]:
„Anwalt Hennemann legte Anfang dieses Jahres dem Zivilsenat allerdings ein Gutachten eines Sicherheitsexperten vor.
Und darin heißt es, dass es derlei Standards sehr wohl gebe, nämlich von der VdS Schadensverhütung GmbH, einem Tochterinstitut des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), sowie auch vom Verband der Elektrotechnik, Elektronik und Informationstechnik (VDE). Und der Gutachter steht auch auf dem Standpunkt, dass die Haspa im vorliegenden Fall die Richtlinien beider Organisationen verletzt habe“[54]
Sicherheitstechnik auch bei anderen Banken verbesserungswürdig
Im Zusammenhang mit einem Einbruch in die SPARDA-Bank-Filiale in Mainz hatte Hennemann in der Vergangenheit einen Erfolg für die von ihm vertretenen Mandanten erzielen können. Auch hier war es um Sicherheitsfragen gegangen:
„Obwohl die Autosafe-Anlage bereits herstellerseitig mit einem Fingerabdrucksensor als zusätzlichem biometrischem Schutz ausgestattet war, hatte es die Sparda-Bank nicht für nötig befunden, dieses Sicherheitssystem zu aktivieren und in ihren Filialen einzusetzen. Nachdem sich derartige Angriffe auf Schließfachanlagen bereits langjährig ereignen, vermochte die Sparda-Bank die Dysfunktionalität ihrer Sicherheitstechnik weder außergerichtlich noch gerichtlich darzulegen.“[55]
Verjährung angestrebt?
Einen Ortstermin am 09.09.2024, an dem ein externer Sachverständiger sich den Tresorraum vor Ort hätte ansehen sollte, sei von der Haspa selbst abgesagt worden. Ein neuer Termin stehe erst für das Frühjahr 2025 im Raume[56], nachdem die vollständig restaurierte Anlage bereits Ende Januar 2022 in Betrieb genommen werden sollte[57].
Dies könnte so gedeutet werden, als ob die Haspa auf Verjährung setze, da die dreijährige Verjährungsfrist am 31.12. des dritten Jahres nach dem Einbruch, mithin am 31.12.2024, ablaufe[58].
Auf Drängen der Kläger sei von der Bank ein frühestmöglicher Ersatztermin für den 11.09.2024 bestimmt worden, den die Haspa ebenfalls gerne nach hinten verschoben sehen würde. Dies sei laut Hennemann ein Problem, um fristgerecht ein aussagekräftiges Gutachten zu realisieren[59]:
„Der Gutachter hat von einer Fertigstellung Ende November gesprochen, als er noch davon ausging, am 9. September den Tresorraum in Norderstedt besichtigen zu können. Aber nach einem Vor-Ort-Termin, der erst am 11. November stattfindet, wird der Gutachter kaum in der Lage sein, seine dort gewonnen Erkenntnisse innerhalb von drei Wochen zu verarbeiten.
Wir müssen nach aller Erfahrung davon ausgehen, dass er sein Gutachten nicht mehr im Jahre 2024 wird vorlegen können.“ [60]
Sicherungsvorschriften der Axa gegenüber der Haspa unbekannt
Zum besseren Verständnis sei ausgeführt, dass das Gutachten nach dem Ortstermin erst erstellt werden müsste. Anschließend hätten sowohl die Seite der Kläger auch die der Beklagten die Möglichkeit, sich schriftsätzlich dazu zu äußern. Daraufhin wäre eine mündliche Verhandlung anzuberaumen, um das rechtliche Gehör zu erfüllen. Somit sei ein Urteil in Folge der Terminverlegung frühestens 2025 möglich.
Eine weitere wichtige Frage, die gestellt werden muss, betrifft das, was der Sachverständige durch die Begehung des restaurierten Tatortes feststellen möchte. So dürfte es etwa darum gehen, welche grundlegende Sanierung der Sicherungsanlagen in Reaktion auf den Einbruchdiebstahl erfolgt sind. Insbesondere gilt dies vor dem Hintergrund, dass die beklagte Bank bereits vor dem Überfall wusste, dass sie sich im Fokus von Schwerkriminellen befand und sogar schon deren Vorgehensweise im Vorfeld in Erfahrung bringen konnte. Dabei stellt sich natürlich auch die Frage, welche Anforderungen an die Sicherung der Tresorräume von der AXA als dahinter stehendem Versicherer gestellt wurden.
Ausstehende Baudokumentation bereits im Juli 2024 angefordert
Die nach fernmündlicher Aussage von Hennemann bereits im Juli 2024 durch den Gutachter von der Haspa angeforderte Baudokumentation nach der Restaurierung liege bis heute nicht vor. Dies nährt den Verdacht, dass die Haspa hier vorsätzlich die Aufklärung behindert. Immerhin handelt es sich um eine prozessuale Weisung gegenüber der Bank, die bislang ignoriert wurde. Dies könnte als Prozess- und Verfahrensverstoß gewertet werden, so etwa als Verstoß gegen § 95 StPO (Herausgabepflicht). Hinzu kommen die abgesagten Termine und der ans Ende des Jahres 2024 verschobene neue Termin.
Der ursprünglich nicht öffentlich geplante Ortstermin für September 2024 wurde bekanntermaßen von der Haspa abgesagt. Für den Ersatztermin am 11.11.2024 stand nun im Raum, den Termin als öffentlichen Termin stattfinden zu lassen. Hierzu habe die Haspa einen Antrag gestellt, die Öffentlichkeit auszuschließen, da deren Anwesenheit Sicherheitsinteressen gefährden würde. Auf Nachfrage teilte die Haspa am 28.10.2024 hierzu folgendes mit:
„Den Terminvorschlag am 9.9.2024 konnten wir nicht bestätigen, weil die hierzu erforderliche Technikfirma an dem Tag nicht zur Verfügung stand. Wir haben daher Alternativtermine im September vorgeschlagen, an denen jedoch die anderen Parteien (Gutachter/ Senat) nicht konnten. Mit dem 11.11. machen wir nun den frühestmöglichen Terminvorschlag des Gutachters in Abstimmung mit dem Senat möglich.“
Erhöhtes Einbruchsrisiko für Käufer von privaten Tresoren?
Aus informierten Kreisen heißt es an dieser Stelle, dass es im Hause der Haspa selbst ein Sicherheitsleck geben könnte, wodurch Mitglieder der organisierten Kriminalität genaue Kenntnis der vorhandenen Sicherheitslücken hätten. Insofern würde dann auch die Anwesenheit von Öffentlichkeit nichts an diesen Umständen ändern. Weiter wurde berichtet, dass es darüber hinaus – ohne kausalen Zusammenhang mit der Haspa – auffällig oft Einbrüche bei Privatpersonen geben würde, sich einen Tresor bestellen und dann anliefern ließen.
Der Senat am OLG Hamburg habe vor dem Hintergrund der widerstreitenden Interessen, also dem Aufklärungsinteresse der Öffentlichkeit auf der einen Seite und den Schutzbedürfnissen der Bank andererseits, für die Seite der Haspa entschieden. Hierzu äußerte sich die Pressestelle des Gerichts wie folgt:
„es ist richtig, dass seitens des Hanseatischen Oberlandesgerichts für den 11.11.2024 ein Ortstermin in den Räumlichkeiten der Filiale der Hamburger Sparkasse AG in Norderstedt anberaumt ist. Mit Beschluss des Gerichts vom 16.10.2024 ist für diesen Termin jedoch die Öffentlichkeit ausgeschlossen worden.
Das Gericht kann die Öffentlichkeit nach dem Gesetz immer dann ausschließen, wenn damit zu rechnen ist, dass ein wichtiges Geschäfts‑, Betriebs‑, Erfindungs- oder Steuergeheimnis zur Sprache kommt, durch dessen öffentliche Erörterung überwiegende schutzwürdige Interessen verletzt würden.
Vorliegend geht das Gericht davon aus, dass in dem Ortstermin am 11.11.2024 Umstände zur Sprache kommen werden, die einem schutzwürdigen Geheimhaltungsinteresse der Hamburger Sparkassen AG unterliegen. Zum einen soll insbesondere der Tresorraum in Augenschein genommen werden. Zum anderen geht das Gericht davon aus, dass die gegenwärtige Sicherungstechnik im Vergleich zur im Zeitpunkt des streitgegenständlichen Einbruchs verbauten Sicherungstechnik erörtert werden wird.“
Auch die Haspa selbst gab am 28.10.2024 hierzu eine Stellungnahme ab:
„Das OLG HH hat die Öffentlichkeit aufgrund von schutzwürdigen Interessen der Haspa und ihrer Kunden mittlerweile von dem Vor-Ort-Termin ausgeschlossen. Dieses Vorgehen steht im Einklang mit der Rechtsprechung des Bankensenats des Bundesgerichtshofes, die ein berechtigtes Geheimhaltungsinteresse von Kreditinstituten hinsichtlich der verwendeten Sicherungssysteme bestätigt. Für derartige Fälle lässt der Gesetzgeber den Ausschluss der Öffentlichkeit zu. Die Haspa wird beim Ortstermin in ihrer Filiale in Norderstedt dem bestellten Gutachter und dem Senat zu allen Fragestellungen Rede und Antwort stehen.“
Der Haspa wurde weitere Rückfragen gestellt, auf die noch am gleichen Tage geantwortet wurde:
- Welche konkreten Änderungen an den Sicherungen im Tresorraum haben Sie seit dem damaligen Einbruch vorgenommen? Unter anderem wurde mir zugetragen, dass Sie die Decke verstärkt hätten.
- Haben Sie mittlerweile einen Erschütterungssensor eingebaut?
- Wie viele Bewegungsmelder wurden eingebaut und welchen Radius haben diese bzw. hatte der im 08.2021 maßgebliche Bewegungsmelder?
- Gab es zum Zeitpunkt des Einbruchs vom 08.2021 einen nachgelagerten Sabotageschutz für die Systeme?
- In welchem Umfang und wie konkret haben Ihre Mitarbeiter vor dem Einbruch vom August 2021 die Aufklärungspflichten im Sinne des Urteils des OLG Karlsruhe (Az. 17 U 31 /11) umgesetzt?
- Aus dem Hause Axa habe ich erfahren, dass diese die Rahmenverträge mit den Banken für die Versicherung von Bankschließfächern aufgrund sehr hoher Schadenfrequenzen aufgekündigt habe. Betrifft dies auch Ihre Filialen? Falls ja: zu wann wurde Ihnen eine entsprechende Kündigung ausgesprochen?
Zu den benannten weiteren Rückfragen an die Haspa hieß es wie folgt:
„Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir uns zu Ihren weiteren Fragen aus Sicherheitsgründen nicht äußern können.“
Erhöhte Sicherheitsanforderungen auf Druck des Versicherers?
Es steht die Vermutung im Raum, dass die AXA oder auch ein etwaiger Wettbewerber ein solches Risiko nur dann versichern würde, wenn Nachweise über entsprechende Nachrüstungen erbracht würden. Würde sich im Verlauf des Prozesses feststellen lassen, dass die Haspa die Außenhülle und Decke maßgeblich verstärkt haben sollte, so würde diese kaum noch abstreiten können, dass die bisherigen Sicherungen unzureichend gewesen wären. Insofern bedeuten sämtliche Änderungen am Tatort ein wohl stillschweigendes Anerkenntnis, dass es wohl doch allgemeingültige Standards für die Sicherung von Tresorräumen geben könnte.
Axa habe Rahmenverträge für Bankschließfächer von Privatkunden gekündigt
Kunden, die ihre Wertsachen im Tresorraum einer Bank verwahren, sollten an sich davon ausgehen, dass diese dort besser gesichert wären als im heimischen Tresor. Laut Aussage einer AXA-Mitarbeiterin vom Oktober 2024 habe der Konzern die früher verfügbaren Rahmenverträge für Schließfächer von Bankenkunden aufgekündigt. Entsprechend seien nunmehr keine Änderungen des Risikoortes, aber auch keine Eindeckung neuer Deckungen für die Bankkunden mehr möglich. Diese Änderungen wurden von einer Kollegin bestätigt. Die Zahl der Banküberfälle „habe überhaupt genommen“, weshalb die AXA wohl schon vor 2020 „die Reißleine“ gezogen habe und die vorhandenen Rahmenvereinbarungen gekündigt habe. Zuletzt habe es sich ohnehin nur noch um ein Nischenprodukt gehandelt.
Eine Anfrage an die Axa vom 28.10.2024 mit verschiedenen Bitten um Auskünfte bzw. Klarstellung blieb trotz wiederholter Rückfrage bis Redaktionsschluss unbeantwortet:
„in der Vergangenheit hat die Axa Rahmenverträge für Bankschließfächer (u.a. auch für Sparkassen) angeboten. Nach meiner Kenntnis seien mittlerweile die bisher bestehenden Verträge aufgekündigt worden, so dass nunmehr keine Änderungen des Risikoortes oder Neueindeckungen für Bankkunden mehr möglich seien. Gibt es seitdem neue Rahmenverträge, um entsprechendes Geschäft eindecken zu können oder ist es korrekt, dass Sie bereits vor 2020 das gesamte Neugeschäft eingestellt haben?
Bietet die Axa aktuell die Möglichkeit, Neuverträge für Einzelkunden bzw. als Kollektivlösung über Rahmenverträge abzuschließen, um Kunden, die bei einer Sparkasse ein Bankschließfach unterhalten, entsprechenden Versicherungsschutz über eine Hausratversicherung hinaus zu ermöglichen?
Bieten Sie Kunden Ihrer Hausratversicherungen eine Erhöhung von Wertsachenpositionen über 50.000 Euro an? Beispiel: ein Kunde möchte eine Summe X (z.B. 50.000 Euro) zu Hause und weitere 150.000 Euro in einem Bankschließfach verwahren. Ist dies aktuell bei Ihnen möglich? Falls ja: welche Sicherheitsvorschriften sind dafür zu erfüllen?
Einer Ihrer Wettbewerber teilte mir mit, dass für z.B. 100.000 Euro Versicherungsschutz zu Hause und weitere 100.000 Euro im Bankschließfach eine Gesamtversicherungssumme von 100.000 Euro ausreichend sei. Bewertet die Axa dies genauso?“
Rückversicherer kann nicht weiterhelfen
Eine Rückfrage bei der E+S Rück, inwiefern von dieser Rückdeckungsverträge mit den Erstversicherern gekündigt oder an erhöhte Anforderungen geknüpft wurden, wurde nicht beantwortet. Gleiches gilt für die Frage, in welchem Umfang die E+S Rück als Rückversicherer für Erstversicherung zur Verfügung stehe, um Bankschließfächer in den Tresorräumen von Volksbanken, Raiffeisenbanken sowie Sparkassen zu versichern. Hierzu hieß es von Seiten der Pressestelle wie folgt:
„leider können wir Ihnen bei Ihrer Anfrage nicht weiterhelfen.“
Mithin besteht für betroffene Kunden im Zweifel nur noch der Weg über eine private Hausratversicherung, die auch den Inhalt von Bankschließfächern mitversichert. Hier stellt sich die Frage nach den Mindestsicherungen für Wertsachen, die einen bestimmten Höchstbetrag übersteigen. In der Regel sind Beträge von über 50.000 Euro nur mit erhöhten Sicherheitsanforderungen versicherbar. Wer etwa einen Wert von bis zu 200.000 Euro absichern möchte und über keine Einbruchmeldeanlage verfügt, dürfte kaum um einen Tresor mit dem Widerstandsgrad 3 gemäß Norm EN1143‑1 / ECBS herumkommen[61]. Inwiefern die Kundenschließfächer die Haspa, in denen ja Werte von teilweise 150.000 Euro oder mehr verwahrt wurden, diesen Standards entsprachen, ist unbekannt.
Sicherheitskonzepte von Hausratversicherungen und Banken vergleichbar?
Je nach Versicherer werden an die Mitversicherung hoher Wertsachenpositionen unterschiedliche Anforderungen gestellt. So kann es reichen, einen geeigneten Wertschutzschrank anzuschaffen, laut Versicherer Die Haftpflichtkasse werde jedoch von diesem vielfach ergänzend auch eine Sicherungsbeschreibung verlangt, in der der Versicherungsnehmer beispielsweise anzugeben hat, wie viele Außentüren es gibt und wie vorhandene Fenster gesichert sind. Dabei stelle man als Versicherer keine Anforderungen an das Sicherheitskonzept der Bank.
Wichtig sei nur, dass das Verhältnis der Gesamtversicherungssumme sowie jene der Mitversicherung von Wertsachen im Haus des Versicherungsnehmers bzw. bei der Bank ausreichend hoch bemessen sei. So reiche etwa für Wertsachen im Schließfach und zu Hause von jeweils 50.000 Euro eine Versicherungssumme von insgesamt 50.000 Euro aus, da man es für unwahrscheinlich handele, dass an beiden Orten gleichzeitig eingebrochen werde. Schriftlich gab der Versicherer hierzu am 28.10.2024 folgende Stellungnahme:
„eine separate Absicherung für Sachen in Bankschließfächern bieten wir leider nicht an.
Jedoch gelten im Rahmen unserer Hausrat-Versicherung versicherte Sachen, welche sich innerhalb von Bankschließfächern in der BRD befinden, bis zu 100 % der Versicherungssumme gegen alle vertraglich vereinbarten Gefahren und ohne zeitliche Begrenzung versichert. Diese Deckung besteht subsidiär zu einem Schadenersatzanspruch gegenüber der verwahrenden Bank.
Bei der Ermittlung der Versicherungssumme müssen die Werte innerhalb von Bankschließfächern nicht berücksichtigt werden.
Als möglicher Nachweis können u.a. Abbuchungs-/Anschaffungsbelege, Fotos (z.B. in regelmäßigen zeitlichen Abständen), Kontobewegungen, Quittierungen des Inhalts durch Mitarbeiter des Finanzdienstleisters, Inventarliste der Bank etc. dienen.
Abschließend nochmals der Hinweis, dass jeder Schadenfall einer individuellen und gesonderten Prüfung unterliegt.“
Verzögert die Haspa, um Verjährung zu erreichen?
Sollte sich herausstellen, dass die Bank tatsächlich eine Pflichtverletzung begangen habe, hätte dies zur Folge, dass das Zeitfenster für die Weiteren der 650 Geschädigten aufgrund von Verjährung geschlossen würde[62], [63]. Bereits im August 2023 wurde Hennemann derart zitiert, dass er davon ausgehe, dass die Bank auf Zeit und damit auf Verjährung der Ansprüche spiele[64]. Das Geschäftsjahr 2023 sei für die Haspa höchst erfolgreich gewesen[65]. Sollte die Haspa auch vor dem OLG unterliegen, stellt sich die Frage nach dem Ergebnis für das Geschäftsjahr 2024 bzw. 2025.
In jedem Fall komme Hennemann zufolge bei einem negativen Entscheid der Berufungsinstanz beim OLG für die bisherigen Kläger auch ein Gang vor den Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in Frage, da es in hier um einen Fall gehe, der grundsätzlich einer rechtlichen Klärung bedürfe[66].
Nachweispflichten nicht nur für Bankschließfächer
Angenommen, die Klägerseite sollte mit ihrer Bewertung der Lage recht haben und erfolgreich gegen die Haspa klagen, so stellt sich die Frage, inwiefern die Bank nicht nur ihre generelle Einstandspflicht für den erlittenen Schaden akzeptiert, sondern auch die Höhe des von den Geschädigten behaupteten Schadens. Natürlich sind Zertifikate und Kaufquittungen als Belege nicht nur für den privaten Tresor zu Hause, sondern auch im Bankschließfach sinnvoll, doch könnte eine Bank immer wieder einzuwenden versuchen, dass die vorgeblich hinterlegten Wertgegenstände zum Tatzeitpunkt gar nicht mehr im Schließfach befindlich gewesen seien[67].
Vor dem Hintergrund der beim Landgericht Hamburg für die Haspa bereits ergangenen Urteile, stellt sich nicht nur die Frage, weshalb die Bank hier in Berufung gegangen ist, sondern auch, weshalb sie es überhaupt auf einen Prozess hat ankommen lassen.
Ein Artikel aus dem „Hamburger Abendblatt“ vom 19.01.2024 wies darauf hin, dass der Vorsitzende Richter am OLG Hamburg, Herr Ralph Panten, dazu tendiere, die damals vorhandene Sicherung des Tresorraumes als ausreichend zu betrachten. Begründet werde dies damit, dass der in Norderstedt verbaute Sensor immerhin besser als jener in Altona gewesen sei, wo es zum ersten Einbruchversuch gekommen sei. Außerdem habe der neue Sensor einen „Abdeckalarm“ und „Sabotagealarm“ gehabt[68]. Dessen ungeachtet konnte in der Praxis auch der neue Sensor durch einfaches Abkleben aus dem Spiel genommen werden[69], [70].
Offenbarungspflicht der Haspa gegenüber ihren Kunden?
Es stellt sich die Frage, inwiefern die Haspa-Kunden vor dem erfolgreichen Einbruch im Rahmen einer möglicherweise bestehenden Spontanoffenbarungspflicht[71] darauf hingewiesen wurden, dass es in Altona bereits einen entsprechenden Versuch gegeben habe und die Sicherung der Tresoranlage weiterhin nur mit einem Sensor erfolgte.
Panten fiel bereits 2010 durch eine tendenziell bankenfreundliche Ansicht auf. Damals ging es um die Pleite der Großbank Lehmann Brothers und in Folge um wertlos gewordene Zertifikate auch vieler Kleinanleger. Auch hier ging es um einen Rechtsstreit im Zusammenhang mit der Haspa:
„Nach Angaben der Haspa hatte die Bank in einem Prospekt zu dem verkauften Zertifikat klargemacht, dass sie an dem Produkt verdiene. Für genauere Einzelheiten hätten die Kunden nachfragen müssen. Das Landgericht wa in erster Instanz der Ansicht, die Haspa hätte ihre Marge von sich aus offenlegen müssen.“[72]
Auch beim Urteil aus dem Jahre 2015 sei Panten als Vorsitzender Richter bei seiner ursprünglichen Einschätzung geblieben[73].
Chronologie der Ereignisse
• 24.10..2020: Gescheiterter Einbruchversuch in die Haspa-Filiale in Hamburg-Altona[74]
• 09.08.2021: Einbruch in die Haspa-Filiale in Hamburg-Norderstedt
• 29.06.2023: Urteilsverkündigung durch das Landgericht Hamburg[75]
• 17.06.2023: Die Haspa geht gegen das Urteil des LG Hamburg vom 29.06.2023 in Berufung[76]
• 17.01.2024: Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Hamburg unter dem Vorsitz von Richterin Katrin Schwarz zur vollständigen Entschädigung der Opfer des Einbruchs in den Tresorraum der Haspa-Filiale in Norderstedt[77].
• Juli 2024: Anforderungen der Baudokumentation der Haspa in Norderstedt
• 09.09.2024: Von der Haspa abgesagter Ortstermin wegen des Einbruchs in Norderstedt
• 11.11.2024: geplanter Orttermin wegen des Einbruchs in Norderstedt, dieser unter Ausschluss der Öffentlichkeit
• 31.12.2024: Ende der Verjährungsfrist wegen des Einbruchs in Norderstedt
[1] Seel, Anise „Bankschließfach: Alles zur Miete, Sicherheit und Kosten“ auf „haspa-insider.de“ vom 29.08.2024. Aufzurufen unter https://www.haspa-insider.de/bankschliessfach/, zuletzt aufgerufen an 22.10.2024.
[2] Siehe z. B. Alber, Michaela „Sparkassen- und Bankschließfächer im Visier der Organisierten Kriminalität“ auf „werteinlagerung.de“ vom 31.03.2023. Aufzurufen unter https://www.werteinlagerung.de/sparkassen-und-bankschliessfaecher-im-visier-der-organisierten-kriminalitaet/, zuletzt aufgerufen am 22.10.2024.
[3] Gehm, Eckard „Haspa-Coup: Bank war schlecht gesichert. Millionenbeute bei Kernbohrer-Einbruch in Norderstedt: Tresorraum hatte keinen Erschütterungssensor“ in „Schleswig-Holsteinischer Zeitungsverlag“ vom 30.10.2021 auf kanzlei-hennemann.de vom 30.10.2021 um 00:00 Uhr. Aufzurufen unter https://www.kanzlei-hennemann.de/presse/20211030_SHZ_Haspa_Norderstedt.pdf, zuletzt aufgerufen am 24.10.2024.
[4] Greite, Claas „Schließfach-Coup“ in „Norderstedt: Spielt die Haspa auf Zeit?“ in „Hamburger Abendblatt“ von 11.09.2024 auf kanzlei-hennemann.de vom 11.09.2024 um 00:00 Uhr. Aufzurufen unter https://www.kanzlei-hennemann.de/presse/20240911_Abendblatt_Haspa_Norderstedt.pdf, zuletzt aufgerufen am 22.10.2024.
[5] Greite, Claas „Verhandlungstermin abgesagt. Berufungsprozess im Schließfach-Coup: Opfer-Anwalt Hennemann sieht „Wende“ im Verfahren“ in „Hamburger Abendblatt“ vom 01.03.2024 auf „kanzlei-hennemann.de“ vom 01.03.2024 um 00:00 Uhr. Aufzurufen unter https://www.kanzlei-hennemann.de/presse/20230301_Abendblatt_Haspa_Norderstedt.pdf, zuletzt aufgerufen am 22.10.2024: hier wird als Datum der Zeitraum zwischen dem 06.08.2024 und dem 09.08.2024 benannt.
[6] „Schließfach-Coup: Hilft neues Gutachten den Klägern? Opfer des Einbruchs von 2021 streiten vor Gericht mit der Haspa. Nächster Termin im Berufungsverfahren steht fest“ in „Hamburger Abendblatt“ vom 16.02.2024 auf kanzlei-hennemann.de vom 16.02.2024 um 00:00 Uhr. Aufzurufen unter https://www.kanzlei-hennemann.de/presse/20230216_Abendblatt_Haspa_Norderstedt.pdf, zuletzt aufgerufen am 22.10.2024: hier wird als Datum der Zeitraum zwischen dem 06.08.2024 und dem 09.08.2024 benannt.
[7] Luber, Christian „Landgericht Hamburg verurteilt HASPA zur Zahlung von 100.000,- Euro an Schließfachinhaber nach Tresoreinbruch in der Filiale Norderstedt 2021“ auf „lp-rechtsanwaelte.com“ vom 07.08.2023. Aufzurufen unter https://lp-rechtsanwaelte.com/landgericht-hamburg-verurteilt-haspa-zur-zahlung-von-100 – 000-euro-an-schliessfachinhaber-nach-tresoreinbruch-in-der-filiale-norderstedt-2021/, zuletzt aufgerufen am 22.10.2024: hier wird als Datum das Wochenende vom 06.08.2021 bis zum 08.08.2021 benannt.
[8] „Haspa-Einbruch: Rechtsanwalt reicht Klage ein. Gutachten, das die Bank entlasten soll, stammt doch nicht von der Polizei“ in „Hamburger Abendblatt“ vom 22.04.2022 auf „kanzlei-hennemann.de“ vom 22.04.2022 um 00:00 Uhr. Aufzurufen unter https://www.kanzlei-hennemann.de/presse/20220422_Haspa_Norderstedt.pdf, zuletzt aufgerufen am 24.10.2024: hier wird als Datum das Wochenende vom 06.08.2021 bis zum 08.08.2021 benannt.
[9] Greite, Claas „Schließfach-Coup“ in „Norderstedt: Spielt die Haspa auf Zeit?“ in „Hamburger Abendblatt“ von 11.09.2024 auf kanzlei-hennemann.de vom 11.09.2024 um 00:00 Uhr. Aufzurufen unter https://www.kanzlei-hennemann.de/presse/20240911_Abendblatt_Haspa_Norderstedt.pdf, zuletzt aufgerufen am 22.10.2024.
[10] Luber, Christian „Landgericht Hamburg verurteilt HASPA zur Zahlung von 100.000,- Euro an Schließfachinhaber nach Tresoreinbruch in der Filiale Norderstedt 2021“ auf „lp-rechtsanwaelte.com“ vom 07.08.2023. Aufzurufen unter https://lp-rechtsanwaelte.com/landgericht-hamburg-verurteilt-haspa-zur-zahlung-von-100 – 000-euro-an-schliessfachinhaber-nach-tresoreinbruch-in-der-filiale-norderstedt-2021/, zuletzt aufgerufen am 22.10.2024.
[11] Greite, Claas „Haspa vor zweiter Gerichtsniederlage. Schließfach-Raub: Vor dem Landgericht Hamburg begann der zweite Prozess. Vorsitzende Richterin machte Standpunkt klar“ in „Hamburger Abendblatt“ vom 02.09.2023 auf „kanzlei-hennemann.de“ vom 02.09.2023 um 00:00 Uhr. Aufzurufen unter https://www.kanzlei-hennemann.de/presse/20230902_Abendblatt_Haspa_Norderstedt.pdf, zuletzt aufgerufen am 22.10.2024.
[12] Marquardt, Bianca „Berufung bei Schließfach-Urteil Haspa macht Kunden für hohe Verluste bei Raub mitverantwortlich“ in „Kreiszeitung Wochenblatt“ vom 21.07.2023 um 10:43 Uhr. Aufzurufen unter https://www.kreiszeitung-wochenblatt.de/buchholz/c‑blaulicht/haspa-macht-kunden-fuer-hohe-verluste-bei-raub-mitverantwortlich_a287673, zuletzt aufgerufen am 24.10.2024.
[13] Gehm, Eckard „Haspa-Coup: Bank war schlecht gesichert. Millionenbeute bei Kernbohrer-Einbruch in Norderstedt: Tresorraum hatte keinen Erschütterungssensor“ in „Schleswig-Holsteinischer Zeitungsverlag“ vom 30.10.2021 auf kanzlei-hennemann.de vom 30.10.2021 um 00:00 Uhr. Aufzurufen unter https://www.kanzlei-hennemann.de/presse/20211030_SHZ_Haspa_Norderstedt.pdf, zuletzt aufgerufen am 24.10.2024.
[14] Schröter, Jan „Haspa schweigt im Namen der Sicherheit“ in „Hamburger Abendblatt“ vom 30.10.2021 auf kanzlei-henemann.de vom 30.10.2021. Aufzurufen unter https://www.kanzlei-hennemann.de/index.php?option=com_content&view=article&id=203:presse20211030&catid=34:schliessfachhasp&Itemid=68, zuletzt aufgerufen am 22.10.2024.
[15] dpa „Nach Millionencoup: Haspa muss Schließfachinhaber besser entschädigen“ auf „beck.de“ vom 30.06.2023. Aufzurufen unter https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/nach-millionencoup-haspa-muss-schliessfachinhaber-besser-entschaedigen, zuletzt aufgerufen am 22.10.2024.
[16] „Schließfach-Coup: Hilft neues Gutachten den Klägern? Opfer des Einbruchs von 2021 streiten vor Gericht mit der Haspa. Nächster Termin im Berufungsverfahren steht fest“ in „Hamburger Abendblatt“ vom 16.02.2024 auf kanzlei-hennemann.de vom 16.02.2024 um 00:00 Uhr. Aufzurufen unter https://www.kanzlei-hennemann.de/presse/20230216_Abendblatt_Haspa_Norderstedt.pdf, zuletzt aufgerufen am 22.10.2024.
[17] „Rechtsstreit nach Schließfach-Debakel bei der Haspa geht in zweite Runde“ auf „finanzbusiness.de“ vom 19.04.2023 um 16:57 Uhr. Aufzurufen unter https://finanzbusiness.de/nachrichten/sparkassen/article15630068.ece, zuletzt aufgerufen am 22.10.2024.
[18] Greite, Claas „Schließfach-Coup“ in „Norderstedt: Spielt die Haspa auf Zeit?“ in „Hamburger Abendblatt“ von 11.09.2024 auf kanzlei-hennemann.de vom 11.09.2024 um 00:00 Uhr. Aufzurufen unter https://www.kanzlei-hennemann.de/presse/20240911_Abendblatt_Haspa_Norderstedt.pdf, zuletzt aufgerufen am 22.10.2024.
[19] Greite, Claas „Verhandlungstermin abgesagt. Berufungsprozess im Schließfach-Coup: Opfer-Anwalt Hennemann sieht „Wende“ im Verfahren“ in „Hamburger Abendblatt“ vom 01.03.2024 auf „kanzlei-hennemann.de“ vom 01.03.2024 um 00:00 Uhr. Aufzurufen unter https://www.kanzlei-hennemann.de/presse/20230301_Abendblatt_Haspa_Norderstedt.pdf, zuletzt aufgerufen am 22.10.2024.
[20] Kröll, Jessica „Nach Schließfach-Coup: Anwalt verklagt die Haspa“ auf „mopo.de“ vom 23.04.2022 um 08:34 Uhr. Aufzurufen unter https://www.mopo.de/im-norden/schleswig-holstein/nach-schliessfach-coup-buchholzer-anwalt-verklagt-die-haspa/, zuletzt aufgerufen am 22.10.2024.
[21] Aktuell heißt es auf der Website der Haspa unter https://www.haspa.de/de/home/services-und-hilfe/haspa-vor-ort/kundenmietfaecher.html (zuletzt abgerufen am 22.10.2024) wie folgt:
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[22] Kröll, Jessica „Nach Schließfach-Coup: Anwalt verklagt die Haspa“ auf „mopo.de“ vom 23.04.2022 um 08:34 Uhr. Aufzurufen unter https://www.mopo.de/im-norden/schleswig-holstein/nach-schliessfach-coup-buchholzer-anwalt-verklagt-die-haspa/, zuletzt aufgerufen am 22.10.2024.
[23] Vgl. „Haspa-Einbruch: Rechtsanwalt reicht Klage ein. Gutachten, das die Bank entlasten soll, stammt doch nicht von der Polizei“ in „Hamburger Abendblatt“ vom 22.04.2022 auf „kanzlei-hennemann.de“ vom 22.04.2022 um 00:00 Uhr. Aufzurufen unter https://www.kanzlei-hennemann.de/presse/20220422_Haspa_Norderstedt.pdf, zuletzt aufgerufen am 24.10.2024.
[24] Luber, Christian „Landgericht Hamburg verurteilt HASPA zur Zahlung von 100.000,- Euro an Schließfachinhaber nach Tresoreinbruch in der Filiale Norderstedt 2021“ auf „lp-rechtsanwaelte.com“ vom 07.08.2023. Aufzurufen unter https://lp-rechtsanwaelte.com/landgericht-hamburg-verurteilt-haspa-zur-zahlung-von-100 – 000-euro-an-schliessfachinhaber-nach-tresoreinbruch-in-der-filiale-norderstedt-2021/, zuletzt aufgerufen am 22.10.2024.
[25] „Rechtsstreit nach Schließfach-Debakel bei der Haspa geht in zweite Runde“ auf „finanzbusiness.de“ vom 19.04.2023 um 16:57 Uhr. Aufzurufen unter https://finanzbusiness.de/nachrichten/sparkassen/article15630068.ece, zuletzt aufgerufen am 22.10.2024.
[26] Greite, Claas „Haspa vor zweiter Gerichtsniederlage. Schließfach-Raub: Vor dem Landgericht Hamburg begann der zweite Prozess. Vorsitzende Richterin machte Standpunkt klar“ in „Hamburger Abendblatt“ vom 02.09.2023 auf „kanzlei-hennemann.de“ vom 02.09.2023 um 00:00 Uhr. Aufzurufen unter https://www.kanzlei-hennemann.de/presse/20230902_Abendblatt_Haspa_Norderstedt.pdf, zuletzt aufgerufen am 22.10.2024.
[27] Greite, Claas „Haspa muss Kunden voll entschädigen Richter: Bank muss nach Schließfach-Coup von Norderstedt Hunderttausende Euro bezahlen“ in „Hamburger Abendblatt“ vom 30.06.2023 auf „kanzlei-hennemann.de“ vom 30.06.2023 um 00:00 Uhr. Aufzurufen unter https://www.kanzlei-hennemann.de/index.php?option=com_content&view=article&id=241:presse202306302&catid=34:schliessfachhasp&Itemid=68, zuletzt aufgerufen am 22.10.2024.
[28] Jackwerth, Angelika „LG Hamburg: Sparkasse haftet für Schließfachdiebstahl“ auf „anwalt.de“ vom 28.07.2023. Aufzurufen unter https://www.anwalt.de/rechtstipps/lg-hamburg-sparkasse-haftet-fuer-schliessfachdiebstahl-214523.html, zuletzt aufgerufen am 22.10.2024.
[29] Greite, Claas „Schließfach-Coup“ in „Norderstedt: Spielt die Haspa auf Zeit?“ in „Hamburger Abendblatt“ von 11.09.2024 auf kanzlei-hennemann.de vom 11.09.2024 um 00:00 Uhr. Aufzurufen unter https://www.kanzlei-hennemann.de/presse/20240911_Abendblatt_Haspa_Norderstedt.pdf, zuletzt aufgerufen am 22.10.2024.
[30] Luber, Christian „Landgericht Hamburg verurteilt HASPA zur Zahlung von 100.000,- Euro an Schließfachinhaber nach Tresoreinbruch in der Filiale Norderstedt 2021“ auf „lp-rechtsanwaelte.com“ vom 07.08.2023. Aufzurufen unter https://lp-rechtsanwaelte.com/landgericht-hamburg-verurteilt-haspa-zur-zahlung-von-100 – 000-euro-an-schliessfachinhaber-nach-tresoreinbruch-in-der-filiale-norderstedt-2021/, zuletzt aufgerufen am 22.10.2024.
[31] Greite, Claas „Haspa muss Kunden voll entschädigen Richter: Bank muss nach Schließfach-Coup von Norderstedt Hunderttausende Euro bezahlen“ in „Hamburger Abendblatt“ vom 30.06.2023 auf „kanzlei-hennemann.de“ vom 30.06.2023 um 00:00 Uhr. Aufzurufen unter https://www.kanzlei-hennemann.de/index.php?option=com_content&view=article&id=241:presse202306302&catid=34:schliessfachhasp&Itemid=68, zuletzt aufgerufen am 22.10.2024.
[32] Jackwerth, Angelika „LG Hamburg: Sparkasse haftet für Schließfachdiebstahl“ auf „anwalt.de“ vom 28.07.2023. Aufzurufen unter https://www.anwalt.de/rechtstipps/lg-hamburg-sparkasse-haftet-fuer-schliessfachdiebstahl-214523.html, zuletzt aufgerufen am 22.10.2024.
[33] Kröll, Jessica „Nach Schließfach-Coup: Anwalt verklagt die Haspa“ auf „mopo.de“ vom 23.04.2022 um 08:34 Uhr. Aufzurufen unter https://www.mopo.de/im-norden/schleswig-holstein/nach-schliessfach-coup-buchholzer-anwalt-verklagt-die-haspa/, zuletzt aufgerufen am 22.10.2024.
[34] Greite, Claas „Schließfach-Coup“ in „Norderstedt: Spielt die Haspa auf Zeit?“ in „Hamburger Abendblatt“ von 11.09.2024 auf kanzlei-hennemann.de vom 11.09.2024 um 00:00 Uhr. Aufzurufen unter https://www.kanzlei-hennemann.de/presse/20240911_Abendblatt_Haspa_Norderstedt.pdf, zuletzt aufgerufen am 22.10.2024.
[35] Vgl. dpa „Nach Millionencoup: Haspa muss Schließfachinhaber besser entschädigen“ auf „beck.de“ vom 30.06.2023. Aufzurufen unter https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/nach-millionencoup-haspa-muss-schliessfachinhaber-besser-entschaedigen, zuletzt aufgerufen am 22.10.2024.
[36] „Haspa-Einbruch: Rechtsanwalt reicht Klage ein. Gutachten, das die Bank entlasten soll, stammt doch nicht von der Polizei“ in „Hamburger Abendblatt“ vom 22.04.2022 auf „kanzlei-hennemann.de“ vom 22.04.2022 um 00:00 Uhr. Aufzurufen unter https://www.kanzlei-hennemann.de/presse/20220422_Haspa_Norderstedt.pdf, zuletzt aufgerufen am 24.10.2024.
[37] „Sicherheitstechnik wird von Gutachtern geprüft. Nach Schließfachraub in Haspa-Filiale in Norderstedt: Neue Hoffnung für Kläger“ in „Kreiszeitung Wochenblatt“ vom 02.03.2024 auf „kanzlei-hennemann“ vom 02.03.2024 um 00:00 Uhr. Aufzurufen unter https://www.kanzlei-hennemann.de/presse/20240302_Wochenblatt_Haspa_Norderstedt.pdf, zuletzt aufgerufen am 22.10.2024.
[38] Marquardt, Bianca „Berufung bei Schließfach-Urteil Haspa macht Kunden für hohe Verluste bei Raub mitverantwortlich“ in „Kreiszeitung Wochenblatt“ vom 21.07.2023 um 10:43 Uhr. Aufzurufen unter https://www.kreiszeitung-wochenblatt.de/buchholz/c‑blaulicht/haspa-macht-kunden-fuer-hohe-verluste-bei-raub-mitverantwortlich_a287673, zuletzt aufgerufen am 24.10.2024.
[39] „Schließfach-Coup: Hilft neues Gutachten den Klägern? Opfer des Einbruchs von 2021 streiten vor Gericht mit der Haspa. Nächster Termin im Berufungsverfahren steht fest“ in „Hamburger Abendblatt“ vom 16.02.2024 auf kanzlei-hennemann.de vom 16.02.2024 um 00:00 Uhr. Aufzurufen unter https://www.kanzlei-hennemann.de/presse/20230216_Abendblatt_Haspa_Norderstedt.pdf, zuletzt aufgerufen am 22.10.2024.
[40] „Schließfach-Coup: Hilft neues Gutachten den Klägern? Opfer des Einbruchs von 2021 streiten vor Gericht mit der Haspa. Nächster Termin im Berufungsverfahren steht fest“ in „Hamburger Abendblatt“ vom 16.02.2024 auf kanzlei-hennemann.de vom 16.02.2024 um 00:00 Uhr. Aufzurufen unter https://www.kanzlei-hennemann.de/presse/20230216_Abendblatt_Haspa_Norderstedt.pdf, zuletzt aufgerufen am 22.10.2024.
[41] Greite, Claas „Will die Haspa Opfer von Klagen abhalten? Bank geht nach Schließfach-Raub in Berufung gegen Urteil des Landgerichts Hamburg. Was Anwalt Hennemann dazu sagt“ in „Hamburger Abendblatt“ vom 14.08.2023 auf kanzlei-hennemann.de vom 14.08.2023 um 00:00 Uhr. Aufzurufen unter https://www.kanzlei-hennemann.de/index.php?option=com_content&view=article&id=244:presse20230814&catid=34:schliessfachhasp&Itemid=68, zuletzt aufgerufen am 22.10.2024.
[42] Greite, Claas „Will die Haspa Opfer von Klagen abhalten? Bank geht nach Schließfach-Raub in Berufung gegen Urteil des Landgerichts Hamburg. Was Anwalt Hennemann dazu sagt“ in „Hamburger Abendblatt“ vom 14.08.2023 auf kanzlei-hennemann.de vom 14.08.2023 um 00:00 Uhr. Aufzurufen unter https://www.kanzlei-hennemann.de/index.php?option=com_content&view=article&id=244:presse20230814&catid=34:schliessfachhasp&Itemid=68, zuletzt aufgerufen am 22.10.2024.
[43] Gözübüyük, Daniel „URTEIL Bank muss Schließfach-Inhaber entschädigen“ in „Hamburger Morgenpost“ vom 30.06.2023 auf „kanzlei-hennemann.de“ vom 30.06.2023 um 00:00 Uhr. Aufzurufen unter https://www.kanzlei-hennemann.de/index.php?option=com_content&view=article&id=240:presse20230630&catid=34:schliessfachhasp&Itemid=68, zuletzt aufgerufen am 22.10.2024.
[44] Gehm, Eckard „Haspa-Coup: Bank war schlecht gesichert. Millionenbeute bei Kernbohrer-Einbruch in Norderstedt: Tresorraum hatte keinen Erschütterungssensor“ in „Schleswig-Holsteinischer Zeitungsverlag“ vom 30.10.2021 auf kanzlei-hennemann.de vom 30.10.2021 um 00:00 Uhr. Aufzurufen unter https://www.kanzlei-hennemann.de/presse/20211030_SHZ_Haspa_Norderstedt.pdf, zuletzt aufgerufen am 24.10.2024.
[45] Riefenstahl, Jörg „Bankraub Norderstedt. Schadenersatz: Anwalt warnt Kunden vor Haspa-Angebot“ in „Hamburger Abendblatt“ vom 25.08.2021, aktualisiert am 25.08.2021 um 09:23 Uhr auf kanzeli-hennemann.de vom 25.08.2021 um 00:00 Uhr. Aufzurufen unter https://www.kanzlei-hennemann.de/presse/20210825_Abendblatt_Haspa_Norderstedt.pdf, zuletzt aufgerufen am 24.10.2024.
[46] Riefenstahl, Jörg „Bank-Einbruch: War der Tresorraum gut genug gesichert?“ in „Hamburger Abendblatt“ vom 26.10.2021 auf „kanzlei-hennemann.de“ vom 26.10.2021 um 00:00 Uhr. Aufzurufen unter https://www.kanzlei-hennemann.de/index.php?option=com_content&view=article&id=202:presse20211026&catid=34:schliessfachhasp&Itemid=68, zuletzt aufgerufen am 24.10.2024.
[47] Meyer-Wilmes, David und Kandora, Daniel „Nach Millionen-Diebstahl: Täter immer noch auf der Flucht. Bankräuber bohrten sich durch Tresorraumdecke: Kunden bekommen Geld zurück“ auf „rtl.de“ vom 29.06.2023 um 16:41 Uhr. Aufzurufen unter https://www.rtl.de/cms/bankraeuber-bohrten-sich-in-tresorraum-der-haspa-filiale-in-norderstedt-kunden-bekommen-geld-zurueck-5049683.html, zuletzt aufgerufen am 24.10.2024.
[48] Gehm, Eckard „Haspa-Coup: Bank war schlecht gesichert. Millionenbeute bei Kernbohrer-Einbruch in Norderstedt: Tresorraum hatte keinen Erschütterungssensor“ in „Schleswig-Holsteinischer Zeitungsverlag“ vom 30.10.2021 auf kanzlei-hennemann.de vom 30.10.2021 um 00:00 Uhr. Aufzurufen unter https://www.kanzlei-hennemann.de/presse/20211030_SHZ_Haspa_Norderstedt.pdf, zuletzt aufgerufen am 24.10.2024.
[49] Kotz, Christian Gerd „Vermietung Sparkassenbuch-Schließfach – Aufklärungspflicht hinsichtlich des Sicherheitsstandards“ auf „ra-kotz.de“ vom 22.07.2020. Aufzurufen unter https://www.ra-kotz.de/vermietung-sparkassenbuch-schliessfach-aufklaerungspflicht-hinsichtlich-des-sicherheitsstandards.htm, zuletzt aufgerufen am 24.10.2024.
[50] Greite, Claas „Schließfach-Coup“ in „Norderstedt: Spielt die Haspa auf Zeit?“ in „Hamburger Abendblatt“ von 11.09.2024 auf kanzlei-hennemann.de vom 11.09.2024 um 00:00 Uhr. Aufzurufen unter https://www.kanzlei-hennemann.de/presse/20240911_Abendblatt_Haspa_Norderstedt.pdf, zuletzt aufgerufen am 22.10.2024. Vgl. auch „Schließfach-Coup: Hilft neues Gutachten den Klägern? Opfer des Einbruchs von 2021 streiten vor Gericht mit der Haspa. Nächster Termin im Berufungsverfahren steht fest“ in „Hamburger Abendblatt“ vom 16.02.2024 auf kanzlei-hennemann.de vom 16.02.2024 um 00:00 Uhr. Aufzurufen unter https://www.kanzlei-hennemann.de/presse/20230216_Abendblatt_Haspa_Norderstedt.pdf, zuletzt aufgerufen am 22.10.2024.
[51] Meyer-Wilmes, David und Kandora, Daniel „Nach Millionen-Diebstahl: Täter immer noch auf der Flucht. Bankräuber bohrten sich durch Tresorraumdecke: Kunden bekommen Geld zurück“ auf „rtl.de“ vom 29.06.2023 um 16:41 Uhr. Aufzurufen unter https://www.rtl.de/cms/bankraeuber-bohrten-sich-in-tresorraum-der-haspa-filiale-in-norderstedt-kunden-bekommen-geld-zurueck-5049683.html, zuletzt aufgerufen am 24.10.2024.
[52] „Haspa-Einbruch: Rechtsanwalt reicht Klage ein. Gutachten, das die Bank entlasten soll, stammt doch nicht von der Polizei“ in „Hamburger Abendblatt“ vom 22.04.2022 auf „kanzlei-hennemann.de“ vom 22.04.2022 um 00:00 Uhr. Aufzurufen unter https://www.kanzlei-hennemann.de/presse/20220422_Haspa_Norderstedt.pdf, zuletzt aufgerufen am 24.10.2024.
[53] Greite, Claas „Schließfach-Coup“ in „Norderstedt: Spielt die Haspa auf Zeit?“ in „Hamburger Abendblatt“ von 11.09.2024 auf kanzlei-hennemann.de vom 11.09.2024 um 00:00 Uhr. Aufzurufen unter https://www.kanzlei-hennemann.de/presse/20240911_Abendblatt_Haspa_Norderstedt.pdf, zuletzt aufgerufen am 22.10.2024.
[54] Greite, Claas „Verhandlungstermin abgesagt. Berufungsprozess im Schließfach-Coup: Opfer-Anwalt Hennemann sieht „Wende“ im Verfahren“ in „Hamburger Abendblatt“ vom 01.03.2024 auf „kanzlei-hennemann.de“ vom 01.03.2024 um 00:00 Uhr. Aufzurufen unter https://www.kanzlei-hennemann.de/presse/20230301_Abendblatt_Haspa_Norderstedt.pdf, zuletzt aufgerufen am 22.10.2024.
[55] „Presseinformation. Sparda-Bank entschädigt Schließfach-Kunden mit insgesamt Euro 729.000,00“ auf „kanzlei-hennemann.de“ vom 01.02.2024. Aufzurufen unter https://www.kanzlei-hennemann.de/index.php?option=com_content&view=article&id=254:news32&catid=36:schliessfachspardasuedwest&Itemid=69, zuletzt aufgerufen am 22.10.2024.
[56] Greite, Claas „Schließfach-Coup“ in „Norderstedt: Spielt die Haspa auf Zeit?“ in „Hamburger Abendblatt“ von 11.09.2024 auf kanzlei-hennemann.de vom 11.09.2024 um 00:00 Uhr. Aufzurufen unter https://www.kanzlei-hennemann.de/presse/20240911_Abendblatt_Haspa_Norderstedt.pdf, zuletzt aufgerufen am 22.10.2024.
[57] Riefenstahl, Jörg „Bank-Einbruch: War der Tresorraum gut genug gesichert?“ in „Hamburger Abendblatt“ vom 26.10.2021 auf „kanzlei-hennemann.de“ vom 26.10.2021 um 00:00 Uhr. Aufzurufen unter https://www.kanzlei-hennemann.de/index.php?option=com_content&view=article&id=202:presse20211026&catid=34:schliessfachhasp&Itemid=68, zuletzt aufgerufen am 24.10.2024.
[58] Greite, Claas „Schließfach-Coup“ in „Norderstedt: Spielt die Haspa auf Zeit?“ in „Hamburger Abendblatt“ von 11.09.2024 auf kanzlei-hennemann.de vom 11.09.2024 um 00:00 Uhr. Aufzurufen unter https://www.kanzlei-hennemann.de/presse/20240911_Abendblatt_Haspa_Norderstedt.pdf, zuletzt aufgerufen am 22.10.2024.
[59] Greite, Claas „Schließfach-Coup“ in „Norderstedt: Spielt die Haspa auf Zeit?“ in „Hamburger Abendblatt“ von 11.09.2024 auf kanzlei-hennemann.de vom 11.09.2024 um 00:00 Uhr. Aufzurufen unter https://www.kanzlei-hennemann.de/presse/20240911_Abendblatt_Haspa_Norderstedt.pdf, zuletzt aufgerufen am 22.10.2024.
[60] Greite, Claas „Schließfach-Coup“ in „Norderstedt: Spielt die Haspa auf Zeit?“ in „Hamburger Abendblatt“ von 11.09.2024 auf kanzlei-hennemann.de vom 11.09.2024 um 00:00 Uhr. Aufzurufen unter https://www.kanzlei-hennemann.de/presse/20240911_Abendblatt_Haspa_Norderstedt.pdf, zuletzt aufgerufen am 22.10.2024.
[61] Siehe z.B. „ZUSAMMENFASSUNG DER SICHERHEITSSTUFEN GEGEN DIEBSTAHL, EINBRUCH UND FEUER BEI EINEM TRESOR.“ auf „heindltresore.de“. Aufzurufen unter https://www.heindltresore.de/tresor-sicherheitsstufen/?gad_source=1, zuletzt aufgerufen am 24.10.2024.
[62] Greite, Claas „Schließfach-Coup“ in „Norderstedt: Spielt die Haspa auf Zeit?“ in „Hamburger Abendblatt“ von 11.09.2024 auf kanzlei-hennemann.de vom 11.09.2024 um 00:00 Uhr. Aufzurufen unter https://www.kanzlei-hennemann.de/presse/20240911_Abendblatt_Haspa_Norderstedt.pdf, zuletzt aufgerufen am 22.10.2024.
[63] Greite, Claas „Haspa vor zweiter Gerichtsniederlage. Schließfach-Raub: Vor dem Landgericht Hamburg begann der zweite Prozess. Vorsitzende Richterin machte Standpunkt klar“ in „Hamburger Abendblatt“ vom 02.09.2023 auf „kanzlei-hennemann.de“ vom 02.09.2023 um 00:00 Uhr. Aufzurufen unter https://www.kanzlei-hennemann.de/presse/20230902_Abendblatt_Haspa_Norderstedt.pdf, zuletzt aufgerufen am 22.10.2024.
[64] Greite, Claas „Will die Haspa Opfer von Klagen abhalten? Bank geht nach Schließfach-Raub in Berufung gegen Urteil des Landgerichts Hamburg. Was Anwalt Hennemann dazu sagt“ in „Hamburger Abendblatt“ vom 14.08.2023 auf kanzlei-hennemann.de vom 14.08.2023 um 00:00 Uhr. Aufzurufen unter https://www.kanzlei-hennemann.de/index.php?option=com_content&view=article&id=244:presse20230814&catid=34:schliessfachhasp&Itemid=68, zuletzt aufgerufen am 22.10.2024.
[65] „Pressemeldung. Haspa mit erfolgreichem Geschäftsjahr auf Wachstumskurs“ auf „Haspa.de“. Aufzurufen unter https://www.haspa.de/de/home/unternehmen-haspa/presse/pressemitteilungen/pressemitteilungen-2024/geschaeftsergebnis-2023.html, zuletzt aufgerufen am 22.10.2024.
[66] „Schließfach-Coup: Hilft neues Gutachten den Klägern? Opfer des Einbruchs von 2021 streiten vor Gericht mit der Haspa. Nächster Termin im Berufungsverfahren steht fest“ in „Hamburger Abendblatt“ vom 16.02.2024 auf kanzlei-hennemann.de vom 16.02.2024 um 00:00 Uhr. Aufzurufen unter https://www.kanzlei-hennemann.de/presse/20230216_Abendblatt_Haspa_Norderstedt.pdf, zuletzt aufgerufen am 22.10.2024.
[67] Siehe hierzu Riefenstahl, Jörg „Bankraub Norderstedt. Schadenersatz: Anwalt warnt Kunden vor Haspa-Angebot“ in „Hamburger Abendblatt“ vom 25.08.2021, aktualisiert am 25.08.2021 um 09:23 Uhr auf kanzeli-hennemann.de vom 25.08.2021 um 00:00 Uhr. Aufzurufen unter https://www.kanzlei-hennemann.de/presse/20210825_Abendblatt_Haspa_Norderstedt.pdf, zuletzt aufgerufen am 24.10.2024.
[68] Greite, Claas „Nach Haspa-Coup in Norderstedt: Richterin urteilt im Sinne der Opfer“ in „Hamburger Abendblatt“ vom 19.01.2024 auf „kanzlei-hennemann.de“ vom 19.01.2024 um 00:00 Uhr. Aufzurufen unter https://www.kanzlei-hennemann.de/index.php?option=com_content&view=article&id=248:presse20240119&catid=34:schliessfachhasp&Itemid=68, zuletzt aufgerufen am 24.10.2024.
[69] Greite, Claas „Will die Haspa Opfer von Klagen abhalten? Bank geht nach Schließfach-Raub in Berufung gegen Urteil des Landgerichts Hamburg. Was Anwalt Hennemann dazu sagt“ in „Hamburger Abendblatt“ vom 14.08.2023 auf kanzlei-hennemann.de vom 14.08.2023 um 00:00 Uhr. Aufzurufen unter https://www.kanzlei-hennemann.de/index.php?option=com_content&view=article&id=244:presse20230814&catid=34:schliessfachhasp&Itemid=68, zuletzt aufgerufen am 22.10.2024.
[70] Greite, Claas „Nach Haspa-Coup in Norderstedt: Richterin urteilt im Sinne der Opfer“ in „Hamburger Abendblatt“ vom 19.01.2024 auf „kanzlei-hennemann.de“ vom 19.01.2024 um 00:00 Uhr. Aufzurufen unter https://www.kanzlei-hennemann.de/index.php?option=com_content&view=article&id=248:presse20240119&catid=34:schliessfachhasp&Itemid=68, zuletzt aufgerufen am 24.10.2024.
[71] Vgl. Witte, Stephan „Streitfall Spontanoffenbarungspflicht. Rechtsprechung und Marktübersicht“ in „Risiko & Vorsorge,“ Ausgabe 04/2017, S. 8 – 20. Aufzurufen unter https://critical-news.de/risiko-und-vorsorge-heft‑4 – 2017/, zuletzt aufgerufen am 24.10.2024.
[72] „Urteil gegen Lehman-Anleger. Die Bank gewinnt immer“ auf „sueddeutsche.de“ vom 21.05.2010 um 14:53 Uhr. Aufzurufen unter https://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/urteil-gegen-lehman-anleger-die-bank-gewinnt-immer‑1.936142, zuletzt aufgerufen am 24.10.2024.
[73] „Schadenersatz für Lehman-Anleger von Oberlandesgericht abgewiesen“ auf „wlz-online.de“ vom 31.08.2015 um 01:54 Uhr. Aufzurufen unter https://www.wlz-online.de/wirtschaft/schadenersatz-lehman-anleger-oberlandesgericht-abgewiesen-5446670.html, zuletzt aufgerufen am 24.10.2024.
[74] Marco Zitzow, Noël Altendorf und Ole Kröning „Nach versuchtem Einbruch in Hamburger Sparkasse. Clan-Mitglied in Berlin verhaftet“ auf „bild.de“ vom 07.12.2021. Aufzurufen unter https://www.bild.de/regional/berlin/berlin-aktuell/versuchter-einbruch-in-hamburger-sparkasse-clan-mitglied-in-berlin-verhaftet-78464030.bild.html, zuletzt aufgerufen am 07.11.2024.
[75] „Pressemeldung. Haspa legt Berufung gegen Urteil des Landgerichts ein“ auf „Haspa.de“ vom 17.07.2023. Aufzurufen https://www.haspa.de/fi/home/unternehmen-haspa/presse/pressemitteilungen/pressemitteilungen-2023/berufung-urteil-landgericht.html, zuletzt aufgerufen am 07.11.2024.
[76] „Pressemeldung. Haspa legt Berufung gegen Urteil des Landgerichts ein“ auf „Haspa.de“ vom 17.07.2023. Aufzurufen https://www.haspa.de/fi/home/unternehmen-haspa/presse/pressemitteilungen/pressemitteilungen-2023/berufung-urteil-landgericht.html, zuletzt aufgerufen am 07.11.2024.
[77] Greite, Claas „Nach Haspa-Coup in Norderstedt: Richterin urteilt im Sinne der Opfer“ in „Hamburger Abendblatt“ vom 19.01.2024 auf „kanzlei-hennemann.de“ vom 19.01.2024 um 00:00 Uhr. Aufzurufen unter https://www.kanzlei-hennemann.de/index.php?option=com_content&view=article&id=248:presse20240119&catid=34:schliessfachhasp&Itemid=68, zuletzt aufgerufen am 24.10.2024.