Drohende Verjährung für rund 650 geschädigte Kunden eines Einbruchs bei der Haspa
Einen Ortstermin am 09.09.2024, an dem ein externer Sachverständiger sich den Tresorraum vor Ort hätte ansehen sollte, sei von der Haspa selbst abgesagt worden. Ein neuer Termin stehe erst für das Frühjahr 2025 im Raume, nachdem die vollständig restaurierte Anlage bereits Ende Januar 2022 in Betrieb genommen werden sollte.
Dies könnte so gedeutet werden, als ob die Haspa auf Verjährung setze, da die dreijährige Verjährungsfrist am 31.12. des dritten Jahres nach dem Einbruch, mithin am 31.12.2024, ablaufe. weiterlesen…