Nach aktuellen Berechnungen des Bundes der Steuerzahler (BdSt) werden die Staatsschulden Deutschlands auch im neuen Jahr 2021 deutlich zunehmen – um 216 Milliarden Euro bzw. 6.855 Euro pro Sekunde. Diese Daten ergeben sich aus den Haushaltsgesetzen des Bundes und der Länder bzw. Haushaltsentwürfen, Finanzplänen und eigenen BdSt-Schätzungen. „Corona wird die Bürger, die Wirtschaft und die öffentlichen Haushalte noch lange im Griff haben“, betont BdSt-Präsident Reiner Holznagel.
„Der Schuldenberg Deutschlands wird weiterhin wachsen und neue Rekordmarken aufstellen. Vor allem die hohe Neuverschuldung des Bundes sorgt für diesen negativen Trend.“
In einem Interview mit der Neuen Zürcher Zeitung vom 03.12.2020 drückte auch der Ökonom Hans-Werner Sinn seine Befürchtungen aus:
„Seit dem Kollaps der US-Bank Lehman Brothers im Jahr 2008 läuft das so. Danach hat es immer wieder neue Runden von Geldschöpfungskrediten und Asset-Käufen durch die Zentralbanken gegeben. Dadurch wurde die Geldmenge dramatisch aufgebläht. Die Europäische Zentralbank hat die bereits sehr hohe Geldmenge M 0 vom Jahresbeginn bis zum November um 1,4 Billionen Euro auf 4,6 Billionen Euro aufgebläht. Dieser Zuwachs ist wesentlich mehr als die knapp 900 Milliarden Euro, die kurz vor der Lehman-Krise des Jahres 2008 insgesamt als Schmiermittel für die Euro-Zone ausgereicht hatten. Die Banken haben riesige Bestände an Zentralbankgeld auf ihren Konten bei der Europäischen Zentralbank.“[1]
Die Schuldenuhr Deutschlands tickt weiter im Corona-Krisenmodus: 3 Fakten für 2021
Mit der aktuellen Umstellung der Schuldenuhr betrage die sekündliche Neuverschuldung laut BdSt jetzt 6.855 Euro pro Sekunde – im Vergleich zu 10.424 Euro wie zuletzt im Jahr 2020. Dennoch verweist der BdSt auf 3 bedrohliche Fakten für 2021:
- Die hohe Netto-Kreditaufnahme 2020 gründet auch auf Beschlüssen der Länder, die zur Finanzierung von diversen Corona-Sondervermögen (Extra-Haushalte) eine über mehrere Jahre verteilte Schuldenaufnahme vorsehen.
- Ein Teil der hohen Neuverschuldungsbeschlüsse des Vorjahres wird sich somit erst ab 2021 im Schuldenberg Deutschlands widerspiegeln – nämlich dann, wenn die Kreditermächtigungen des Jahres 2020 weiterhin Stück für Stück realisiert werden.
- Wenn die konkreten Schuldendaten für 2020 veröffentlicht werden, bleibt unterm Strich eine Rekord-Neuverschuldung in der Geschichte der Bundesrepublik.
Der BdSt fordert faire Lastenteilung zwischen Bund und Ländern
Auffällig für das Jahr 2021 ist, dass der Bund mit Abstand die höchsten Lasten in Form von Schulden zur Bewältigung der Pandemie leistet. Konkret: Mit einer geplanten Neuverschuldung von knapp 180 Milliarden Euro schultert er 83 Prozent der geplanten Gesamt-Neuverschuldung von Bund und Ländern. Deshalb fordert Holznagel:
„Je länger die Pandemie dauert und je höher die Krisenkosten steigen, desto drängender stellt sich die Frage nach einer fairen Lastenteilung zwischen Bund und Ländern. Die Kraftreserven des Bundes sind nicht unerschöpflich, auch wenn die Politik gern das Gegenteil suggeriert. Hier braucht es mehr Team-Geist von den Ländern!“
Appelliert wird an Bedeutung der Schuldenbremse und Tilgungspflichten
Erneut überschreiten Bund und Länder die regulären Grenzen der grundgesetzlichen Schuldenbremse, wenn auch mit großen Unterschieden von Bundesland zu Bundesland. Diese massive Überschreitung begründen Bund und zahlreiche Länder mit einer anhaltenden Notlage, um sich dadurch deutlich stärker verschulden zu können. Zur Bedeutung der Schuldenbremse erklärt Holznagel:
„Die Schuldenbremse lässt dem Staat ausreichend Spielraum, um auf Notlagen zu reagieren. Dies bedingt aber auch eine Sparpolitik bei den Finanzen! Die Schuldenbremse darf nicht aufgeweicht werden – schließlich hat sie sich in der aktuellen Krise bewährt. Deshalb müssen Bund und Länder schnellstmöglich wieder die Kriterien der Schuldenbremse einhalten.“
Aufgenommene Kredite sind auch zu tilgen
Vor diesem Hintergrund macht der BdSt auf die Tilgungspflichten aufmerksam. Denn: Nach dem Grundgesetz erzwingen erneute Notlagen-Kredite zusätzliche Tilgungspflichten für die öffentlichen Haushalte in den kommenden Jahren. Allein der Bund wird durch seine geplante Notlagen-Verschuldung von mehr als 164 Milliarden Euro 2021 ab dem Jahr 2026 über 17 Jahre hinweg bis zu 9,6 Milliarden Euro jährlich tilgen müssen – zusätzlich zu den Milliardenlasten, die durch die Notlagen-Verschuldung 2020 und daraus resultierenden Tilgungspflichten bereits ab dem Jahr 2023 entstehen. BdSt-Präsident Holznagel bringt die Problematik auf den Punkt:
„Während eine Handvoll Länder in diesem Jahr wieder die normalen Regeln der Schuldenbremse einhalten und dadurch auf Notlagen-Kredite verzichten kann, versinkt der Bundeshaushalt weiter im Schuldensumpf. Die Finanzierung von üppigen Mehrausgaben, die mit der Corona-Krise teils gar nichts zu tun haben, basieren zu 91 Prozent auf gigantischen Notlagen-Krediten. Das beschränkt die künftigen Gestaltungsmöglichkeiten des Bundes gravierend, wozu sich die Politik bisher ausschweigt.“
Deshalb fordert der BdSt eine strukturelle Konsolidierung der Bundesausgaben. Hierfür sind über Jahre hinweg strenge Prioritäten bei den Ausgaben und eine konsequente Haushaltsdisziplin nötig – ansonsten geht dies zu Lasten künftiger Generationen.
Quelle: Presseerklärung des Bundes der Steuerzahler Deutschland e.V. Diese wurden in Teilen bearbeitet und erweitert.
Pressekontakt zum Bund der Steuerzahler Deutschland e.V.:
Pressesprecherin Hildegard Filz
Tel.-Nr. 030/25 93 96 – 0
E‑Mail: presse@steuerzahler.de
[1] Michael Ferber, Es ist zu hoffen, dass es nicht so schlimm kommt wie nach dem Ersten Weltkrieg, Neue Zürcher Zeitung, 03.12.2020 um 05:30 Uhr, https://www.nzz.ch/finanzen/hans-werner-sinn-im-interview-ueber-corona-inflation-und-den-euro-ld.1589720, zuletzt aufgerufen am 07.01.2021 um 19:59 Uhr