Urteil gegen Kai­ser wegen des Vor­wurfs der Volksverhetzung

Der Anteil der Afgha­nen an Grup­pen­ver­ge­wal­ti­gun­gen sei drei­mal höher als deren Anteil an der Gesamt­be­völ­ke­rung. Die stei­gen­de Zahl die­ser Taten habe eine deutsch­land­wei­te Dis­kus­si­on aus­ge­löst. Dabei wur­de beklagt, dass die Debat­te sehr lan­ge unter­drückt wor­den sei und Kri­ti­ker oft als Ras­sis­ten und Rechts­extre­me dif­fa­miert wor­den sei­en. wei­ter­le­sen…

Straf­pro­zess gegen Marie-Thé­rè­se Kai­ser: Volks­ver­het­zung oder Meinungsfreiheit?

Auch der Volks­ver­pet­zer macht sei­ne Ein­ord­nung der deut­schen Oppo­si­ti­ons­par­tei wie auch von Kai­ser deut­lich. Bereits auf­grund ihrer erst­in­stanz­li­chen Ver­ur­tei­lung wegen Volks­ver­het­zung bezeich­ne­te das Medi­um Kai­ser wie auch ande­re Mit­glie­der der AfD als „kri­mi­nell“:
„Sie sind (manch­mal) jung, leben von unse­ren Steu­er­gel­dern und sind kri­mi­nell: AfD-Mit­glie­der. Und in die­se Rei­hen darf sich jetzt auch offen­bar die Kreis­tags­ab­ge­ord­ne­te Marie-Thé­rè­se Kai­ser aus der AfD ein­rei­hen.“ wei­ter­le­sen…