Buchenwald: 2G-Regel!
Laut Internetauftritt der Stiftung Gedenkstätten „Buchenwald“ und „Mittelbau-Dora“ gilt für den Besuch der Ausstellungen die „2G-Regel“. Gesunde, selbst getestet, dürfen somit z. B. die Dauerausstellung „Buchenwald. Ausgrenzung und Gewalt 1937 bis 1945“ im ehemaligen Kammergebäude sowie die Ausstellung „Sowjetische Speziallager Nr. 2 1945 bis 1950“ nicht besuchen.[1] Nina Hallmann, die auch eine Webseite https://ninahallmann.de/ zu weiterlesen…