Die Krankenversorgung für in Thailand lebende Arbeitnehmer wird von Arbeitnehmern und Arbeitgebern zusammen finanziert. Im Februar 2017 habe der Beitrag bei 1,5 % des Bruttoeinkommens. gelegen Dabei seien die Leistungen im Schadensfall auf 15.000 Baht (aktuell ca. 385 Euro) begrenzt gewesen. [1] Soweit aus anderen Quellen ersichtlich, hat sich an diesen Zahlen bis heute nichts Maßgebliches geändert[2].
Soziale Absicherung mit strengen Begrenzungen
Einen Anspruch auf Krankengeld (ผลประโยชน์การเจ็บป่วย) haben in Thailand aktuell nur solche Personen, die in den letzten 15 Monaten vor der Inanspruchnahme ihrer ersten medizinischen Behandlung mindestens 3 Monate Beiträge in das Sozialversicherungssystem (ระบบประกันสังคม) entrichtet haben[3]. Der maximale Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall betrage dabei in Thailand 30 Tage im Jahr[4]. Eine andere Quelle spricht von einem „Anspruch auf Krankengeld für 90 Tage pro nicht berufsbedingter Krankheit und insgesamt 180 Tage pro Jahr. Das Krankengeld beträgt die Hälfte des letzten Durchschnittsverdienstes, jedoch nicht mehr als 15,000 THB.“[5]
Diverse Leistungsarten
Weitere Leistungen für Versicherte in Thailand sind z. B. ein Mutterschafts- und Kinderbetreuungsgeld (ผลประโยชน์การคลอดบุตรและการดูแลเด็ก) sowie ein Geburtsgeld. Für manche Leistungen gelten Obergrenzen, so z. B. 900 Baht p. a. (ca. 23 Euro) für zahnärztliche Routineuntersuchungen oder 1.000 Baht (ca. 25 Euro) für ambulante Behandlungskosten wegen Verletzungen und Notfällen in privaten Krankenhäusern[6].
Ein aktueller Beitrag aus dem Jahre 2024 fasst wesentliche Leistungen des thailändischen Krankenversicherungssystems wie folgt zusammen:
„Die Krankenkasse innerhalb der Sozialversicherung erlaubt die Auswahl eines Krankehauses [sic!] aus einer (manchmal recht kleinen) Liste meist staatlicher Hospitäler. In dem gewählten Krankenhaus wird man kostenfrei behandelt, mit Medizin versorgt und auch stationär behandelt bzw. operiert. Die Leistung ist natürlich geringer als bei Privatpatienten, so ist das Limit für die Unterbringung auf 700 Baht/Tag beschränkt, was für ein Einzelzimmer nicht reicht, aber für ein Gemeinschaftszimmer eigentlich immer. Möglicherweise sind auch bestimmte aufwändige oder teure Behandlungen nicht abgedeckt. Das muß man dann im konkreten Fall erfragen.
Als Berechnung für die Beiträge gilt, wie beschrieben, die Obergrenze von 15.000 Baht/Monat. Diese gilt aber auch für Leistungsbemessung.“[7]
Aufgrund der beschriebenen Leistungsbegrenzungen verwundert es nicht, wenn viele Thais Interesse an einer ergänzenden privaten Absicherung in Betracht ziehen sollten.
Interview mit Bankmitarbeiter
Am 02.07..2024 konnte Critical News ein Interview mit einem Mitarbeiter der Bangkok Bank im Nordosten von Thailand führen. Diese Bank vertreibt unter anderem die Krankenversicherungsprodukte der Bangkok Insurance sowie der AIA Group Limited. Letztere ist in vielen asiatischen Ländern verbreitet und gehört zu den größten Versicherungsunternehmen der Welt.
Der Gesprächspartner informierte darüber, dass die Bangkok Bank erst seit etwa zwei Jahren mit der AIA zusammenarbeiten würde. In seiner Bank würde man unter anderem die Krankenversicherungsprodukte dieses Unternehmens vertreiben. Ihm zufolge würd der Versicherer bei gesundheitlichen Problemen im Krankenhaus alles zahlen:
„The special is, when you have something wrong about your health, they will cope for everything when you stay in hospital.”
Kein Versicherungsschutz über 85 Jahre hinaus
Zur Auswahl stünden drei verschiedene Tarifvarianten mit unterschiedlichem Prämienniveau. Anders als in Deutschland existieren dabei in Thailand keine Unisextarife. Der Versicherungsschutz besteht dabei bis maximal bis zum Alter von 85 Jahren. Höchsteintrittsalter ist dabei ein Alter von 84 Jahren.
Das jährliche Leistungslimit richtet sich nach dem gewählten Tarif. Bei Plan 1 beträgt das Limit 1.000.000 Baht p. a. (ca. 25.640 Euro). im Plan 2 immerhin 5.000.000 Baht (ca. 128.200 Euro), in Plan 3 schon 15.000.000 Baht (ca. 384.600 Euro) und bei Plan 4 stolze 25.000.000 Baht (ca. 641.000 Euro).
Beispiel:
Im Tarif AIA Health Happy beträgt der Jahresbeitrag für einen 30jährigen Mann im Plan 1 insgesamt 14.700 Baht (ca. 375 Euro), im Plan 4 bereits 33.800 Baht (ca. 865 Euro). Eine gleichaltrige Frau muss hingegen 17.500 Baht (ca. 450 Euro) bzw. 38.000 Baht (ca. 975 Euro) aufbringen.
Kosten für medizinische Behandlung in Thailand
Ein üblicher Arztbesuch wegen Bauchschmerzen oder eine Vorsorgeuntersuchung beim Zahnarzt koste nicht unter 10.000 Baht (ca. 256 Euro). Wer als Mutter im Krankenhaus sein Kind zur Welt bringt, müsse mit Kosten von nicht unter 60.000 Baht (ca. 1.540 Euro) rechnen.
Anders als bei privaten Krankenversicherungsverträgen in Deutschland steht dem Versicherer ein Sonderkündigungsrecht zu, sollte eine versicherte Person die versicherten Leistungen „zu oft“ in Anspruch nehmen. Die Kündigung erfolgt in diesen Fällen zum jeweils nächsten (Versicherungs)jahr. Sofern ein Krankenversicherungsvertrag nicht gekündigt wird, verlängert er sich um jeweils ein Jahr.
Um erfolgreich Versicherungsschutz zu erlangen, ist auch in Thailand eine Gesundheitsprüfung erforderlich. Anders als hierzulande sei es üblich, dass die versicherte Person sich vor Gewährung des Versicherungsschutzes von einem Arzt untersuchen lassen muss. Darüber hinaus gäbe es allerdings auch einen Fragebogen, der wahrheitsgemäß ausgefüllt werden müsse. Für den Fall einer Behandlung im Krankenhaus sei es üblich, dass der Risikoprüfer des Versicherers („the underwriter“) die gegebenen Daten überprüft.
[1] „Gesundheitssystem in Thailand: Überwiegend Privatsache“ auf „bdae.com“ vom Februar 2017. Aufzurufen unter https://www.bdae.com/journal/519-gesundheitssystem-in-thailand-ueberwiegend-privatsache, zuletzt aufgerufen am 25.07.2024.
[2] Siehe z. B. Scholz, Marcus „Soziale Sicherungssysteme in Thailand. Sozialversicherungen in Thailand“ auf „thairecht.com“. Aufzurufen unter http://www.thairecht.com/soziale-sicherungssysteme-in-thailand/, zuletzt aufgerufen am 25.07.2024.
[3] „Soziale Sicherheit in Thailand – Social Security Office (SSO) – Staatliche Krankenversicherung – Alle Hinweise“ auf „wochenblitz.com“ vom 16.06.2024. Aufzurufen unter https://www.wochenblitz.com/news/soziale-sicherheit-in-thailand-social-security-office-sso-staatliche-krankenversicherung-alle-hinweise, zuletzt aufgerufen am 25.07.2024.
[4] „Homeoffice in Thailand“ auf „ihk.de“. Aufzurufen unter https://www.ihk.de/stuttgart/fuer-unternehmen/international/internationales-wirtschaftsrecht/thailand-6058546, zuletzt aufgerufen am 25.07.2024.
[5] Scholz, Marcus „Soziale Sicherungssysteme in Thailand. Sozialversicherungen in Thailand“ auf „thairecht.com“. Aufzurufen unter http://www.thairecht.com/soziale-sicherungssysteme-in-thailand/, zuletzt aufgerufen am 25.07.2024.
[6] „Soziale Sicherheit in Thailand – Social Security Office (SSO) – Staatliche Krankenversicherung – Alle Hinweise“ auf „wochenblitz.com“ vom 16.06.2024. Aufzurufen unter https://www.wochenblitz.com/news/soziale-sicherheit-in-thailand-social-security-office-sso-staatliche-krankenversicherung-alle-hinweise, zuletzt aufgerufen am 25.07.2024.
[7] „Thai Sozialversicherung: Ein paar Eckdaten. Ganz schön fortschrittlich“ auf „senior-in-thailand.de“. Aufzurufen unter https://www.senior-in-thailand.de/sozialversicherung/, zuletzt aufgerufen am 25.07.2024.