GVO im Inter­view: Maxi­mal kun­den­freund­li­che Aus­le­gung der Best-Leistungs-Garantie

Zum 01.08.2025 hat die GVO Gegen­sei­tig­keit Ver­si­che­rung Olden­burg VVaG ihre Haus­rat­ver­si­che­rung aktua­li­siert. Der Bedin­gungs­stand lau­tet 01.05.2025.

Ange­bo­ten wer­den die Tari­fe Smart, Pre­mi­um sowie Pre­mi­um Plus, wobei die bei­den zuletzt benann­ten Tarif­stu­fen wahl­wei­se als Ver­si­che­rungs­sum­men­ta­rif (zwi­schen 10.000 Euro und 230.000 Euro) oder Wohn­flä­chen­ta­rif (maxi­mal 230 qm) abge­schlos­sen wer­den können.

Zahl­rei­che Leistungserweiterungen

Nur in den Tari­fen Pre­mi­um und Pre­mi­um Plus besteht Ver­si­che­rungs­schutz auch für unbe­nann­te Gefah­ren. Für die­se gilt eine abwei­chen­de Selbst­be­tei­li­gung von 10 % des ersatz­pflich­ti­gen Scha­dens, min­des­tens jedoch 250 Euro.

Der Tarif Pre­mi­um Plus weist neben diver­sen Leis­tungs­ein­schlüs­sen, die über den Stan­dard moder­ner Haus­rat­ver­si­che­run­gen hin­aus­ge­hen (z. B. Schä­den durch Phis­hing, Phar­ming oder Skim­ming bis 4.000 Euro, Dieb­stahl von Jagd­waf­fen und Jagd­op­tik bis 10.000 Euro mit 100 Euro Selbst­be­tei­li­gung; im Rah­men der optio­na­len Ele­men­tar­scha­den­de­ckung Ver­si­che­rungs­schutz auch für die Über­flu­tung von Bal­ko­nen, innen­lie­gen­den Licht­hö­fen und Dach­ter­ras­sen mit erheb­li­chen Men­gen von Was­ser). Posi­tiv ist auch die Mit­ver­si­che­rung von Schä­den an ver­si­cher­ten Sachen durch poli­zei­lich ange­zeig­te Straf­ta­ten bis in Höhe von 2.500 Euro oder von Haus­rat in Lau­ben, Wochen­end- und Feri­en­häu­sern bis in Höhe von 5.000 Euro.

Über­ra­schen­de Oblie­gen­heit bei Mit­ver­si­che­rung von Wertsachen

Die Mit­ver­si­che­rung von Wert­sa­chen außer­halb von Wert­schutz­schrän­ken sieht in der Tarif­stu­fe Pre­mi­um Plus groß­zü­gi­ge Sub­li­mits von z. B. 4.000 Euro für Bar­geld und auf Kar­ten gela­de­ne Beträ­ge, 40.000 Euro für Urkun­den und Spar­bü­cher und sons­ti­ge Wert­pa­pie­re sowie 50.000 Euro für Schmuck­sa­chen, Edel­stei­ne wie auch Sachen aus Gold und Pla­tin vor. Dabei gilt aller­dings in allen Tarif­stu­fen eine von den Mus­ter­be­din­gun­gen des GDV abwei­chen­de nega­ti­ve Oblie­gen­heit (hier zitiert nach den Bedin­gun­gen des Tarifs Pre­mi­um Plus):

„C 8.11.4 Im Ver­si­che­rungs­fall ist bei Wert­sa­chen, ins­be­son­de­re Schmuck­stü­cken und Uhren, dar­auf zu ach­ten, dass Ein­zel­stü­cke mit einem Wert von über 1.000 EUR mit Nach­wei­sen in Bezug auf Her­stel­ler, Fabri­kat, Typen­be­zeich­nung, Ver­käu­fer, Anschaf­fungs­preis zu bele­gen sind. Anga­ben zu Spe­zi­fi­ka­tio­nen kön­nen unter ande­rem Fotos und Exper­ti­sen sein.“

Die­se Oblie­gen­heit erin­nert stark an die bei der Ammer­län­der seit Jah­ren kri­ti­sier­te Rege­lung zum glei­chen The­ma (sie­he z. B. hier https://​cri​ti​cal​-news​.de/​t​a​r​i​f​a​n​a​l​y​s​e​-​h​a​u​s​r​a​t​v​e​r​s​i​c​h​e​r​u​n​g​-​d​e​r​-​a​m​m​e​r​l​a​e​n​d​e​r​-02 – 2024/). Dort fin­det sich bei­spiels­wei­se im Tarif Excel­lent-Schutz (Stand 02.2024) unter Zif­fer 87 eine wort­glei­che Bestimmung.

Umfang­rei­che Garantien

In den bei­den leis­tungs­stär­ke­ren Tarif­stu­fen gewährt der Ver­si­che­rer eine Garan­tie, dass nicht zum Nach­teil des Kun­den von den unver­bind­li­chen Mus­ter­be­din­gun­gen des GDV abge­wi­chen wird (GDV-Garan­tie). Die­se fin­det aller­dings ihre Anwen­dung aus­schließ­lich auf die VHB, nicht jedoch auf die beson­de­ren Ver­trags­be­din­gun­gen. Da gleich­zei­tig eine Garan­tie hin­sicht­lich der unver­bind­li­chen Emp­feh­lun­gen des Arbeits­krei­ses Bera­tungs­pro­zes­se gewährt wird (Arbeits­kreis-Garan­tie), kann dar­aus eine GDV-Garan­tie auch für die wei­te­ren Bedin­gun­gen abge­lei­tet werden.

Neben einer Besitz­stands­ga­ran­tie sieht das Bedin­gungs­werk der Tari­fe Pre­mi­um und Pre­mi­um Plus auch eine Best-Leis­tungs-Garan­tie (Erwei­ter­te Leis­tungs­ga­ran­tie) vor. Zu letz­te­rer kommt es in der Pra­xis immer wie­der zu Strei­tig­kei­ten um die kor­rek­te Auslegung.

© 2025 Cri­ti­cal News — Andre­as Albers, Key Account Mana­ger Mak­ler­ver­trieb der GVO Versicherung

Inter­view­part­ner zeigt sich transparent

Am 29.10.2025 führ­te der Autor die­ser Zei­len auf der Mak­ler­mes­se DKM in Dort­mund mit Herrn Andre­as Albers, dem Key Account Mana­ger Mak­ler­ver­trieb der GVO Ver­si­che­rung, ein Inter­view zu die­sem The­ma.  Die wesent­li­chen Punk­te sind hier als Mit­schrift wie­der­ge­ge­ben. So fin­de die die Best-Leis­tungs-Garan­tie Anwen­dung aus­drück­lich auf alle am deut­schen Markt zugäng­li­che Ver­si­che­rer- und Asse­ku­ra­deurs­kon­zep­te Anwen­dung[1]:

Andre­as Albers: „Wir haben das Gan­ze ein­mal auf den deut­schen Ver­si­che­rungs­markt begrenzt, und es muss ent­we­der ein Ver­si­che­rungs­kon­zept sein oder ein Asse­ku­ra­deurs­kon­zept sein. Die­se For­mu­lie­rung mit „frei am deut­schen Markt erhält­lich“ wer­den Sie bei uns in der Klau­sel nicht finden.“

Ste­phan Wit­te: „Das heißt, Sie kön­nen ver­wei­sen  z. B. auf eine VGH, die nur in Nie­der­sach­sen tätig ist, auf eine Domcura…“

Andre­as Albers: „Ja, Genau. Asse­ku­ra­deur oder Ver­si­che­rer in Deutschland.“

Ste­phan Wit­te: „eine VEMA…“ 

Andre­as Albers: Ja, genau, auch die VEMA-Kon­zep­te. Auch dort haben wir unse­re VEMA-Kon­zep­te hin­ter­legt, das heißt, wir haben auch noch ein­mal Son­der­klau­seln, und da ist die Best-Leis­tungs-Garan­tie näm­lich noch ein­mal sepa­rat geregelt.“

Ste­phan Wit­te: „O.K. Das heißt also, wenn man bei Ihnen einen Ver­trag hat, könn­te ich auch sagen, was weiß ich, ich ver­wei­se auf irgend­ei­nen VEMA-Tarif, ich ver­wei­se auf irgend­ei­nen Domcura-Tarif…“

Andre­as Albers: „Genau. Es muss ledig­lich ein Ver­si­che­rer oder Asse­ku­ra­deur im deut­schen Ver­si­che­rungs­markt sein, d. h. Sie könn­ten sich nicht auf eine Lloyds Lon­don irgend­wie bezie­hen, denn da sind die recht­li­chen Rah­men­be­din­gun­gen doch ein biss­chen anders.“

Ste­phan Wit­te: „Das ist klar. Wie sieht es aus mit so Son­der­kon­zep­ten, wo Haus­rat und Gebäu­de gemischt sind?“

Andre­as Albers: „Es muss eine Haus­rat­be­din­gung sei.“

Ste­phan Wit­te: „Ein rei­nes Hausratbedingungswerk?

Andre­as Albers: „Ja, genau. Es kommt natür­lich dar­auf an. Ist es ein­fach nur ein gebün­del­ter Ver­trag, d. h. eigent­lich recht­lich selbst­stän­dig ein Hausrat(tarf); ich habe ein Gebäu­de, und der Ver­si­che­rer packt es ein­fach nur unter eine Ver­trags­num­mer. Es geht immer nur dar­um: ich muss ein Bedin­gungs­werk für eine recht­lich eigen­stän­di­ge Haus­rat­ver­si­che­rung haben. Dar­auf kann ich mich beru­fen. Was davon aus­ge­nom­men ist, ist, wenn Sie ein Kon­zept haben, das nicht auf benann­ten Gefah­ren beruht, son­dern Sie haben qua­si eine All-Risk-Deckung; das ist natür­lich dann nicht mit unse­rer Ver­trags­kon­stel­la­ti­on zu ver­ein­ba­ren; das heißt, Sie kön­nen sich nicht ein All-Risk-Bedin­gungs­werk neh­men und dar­auf die Best-Leis­tungs-Garan­tie anwenden.

Ste­phan Wit­te: „Wenn Sie ein Bedin­gungs­werk haben, also neh­men wir mal die Inter­Risk oder Die Haft­pflicht­kas­se, die haben ja Hausrat­ta­ri­fe, wo man optio­nal unbe­nann­te Gefah­ren mit­ver­si­chern könn­te. Wür­de das also bei Ihnen so sein, also ich hät­te eine Inter­Risk XXL, dass alle alle Leis­tun­gen erwei­ter­bar wären außer den unbe­nann­ten Gefah­ren oder wür­de der gene­rel­le Tarif aus­ge­schlos­sen sein, weil auch unbe­nann­te Gefah­ren dabei sind?“

Andre­as Albers: „Genau. The­men, die gegen einen Zusatz­bei­trag zu ver­si­chern sind, zumin­dest auf unse­rer Ver­trags­welt zurück­zu­füh­ren, sind von dem Bereich nicht umfasst, von der Best-Leis­tungs-Garan­tie. Ganz ein­fa­ches Bei­spiel: viel­leicht, wenn wir mit dem Ele­men­tar­bau­stein anfan­gen. Der Kun­de schließt bei uns eine Haus­rat­ver­si­che­rung ohne Ele­men­tar ab. Dann kann ich mich nicht auf ein ande­res Bedin­gungs­werk inklu­si­ve Ele­men­tar beru­fen, denn er hät­te bei uns ja auch die Mög­lich­keit gehabt, die­ses Risi­ko gegen einen klei­nen Zusatz­bei­trag [zu versichern].“

Das voll­stän­di­ge Inter­view fin­den Sie im fol­gen­den Video.

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[1] Bei der Tran­skrip­ti­on wur­de klei­ne­re Gram­ma­tik­feh­ler kor­ri­giert, um die Les­bar­keit zu ver­bes­sern. Im Video ist fälsch­lich vom 28.10.2025 anstatt vom 29.10.2025 die Rede.

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