Stand: 07.11.2020
Anbieter im Test: 99
Tarife im Test: 698
Kategorien: WFS 1 (Gold), WFS 2 (Silber)
Hundehalterhaftpflichtversicherungen
- für Besitzer von Kampf‑, Zwinger- und sonstigen privat gehaltenen Hunden
- selbstständige Hundehalterhaftpflicht oder in Verbindung mit einer Privathaftpflicht
2019 besaßen etwa 11,8 Millionen Haustierbesitzer einen Hund und 1,33 Millionen Haushalte sogar zwei Vierbeiner.[1] Während rund 30.000 bis 50.000 Bissverletzungen jährlich behandelt werden, wird tatsächlich von einer weit höheren Dunkelziffer ausgegangen. Zu den typischen Haftpflichtfällen, die mit der Gefährdungshaftung von Hunden im Zusammenhang stehen, gehören neben den „normalen“ Sachschäden durch kratzende Hunde vor allem:
- Personenschäden (bei kleineren Kindern meist Schädelverletzungen, im Allgemeinen vor allem Schäden an Händen, Armen, Kopf, Nacken, Kopf oder Gesicht)
- Die meisten Personenschäden an Erwachsenen lassen sich auf Revier- und Futterverteidigung zurückführen. Besonders häufig beißen Hunde zu, wenn sie erschreckt werden. Bei Vorfällen mit Kindern sind weitere wichtige Ursachen die Störung beim Fressen, das Wegnehmen eines Gegenstandes sowie das Wecken des schlafenden Tieres. Beißvorfälle im familiären Umfeld und an Kindern sind besonders häufig.
- Hund beißt Hund
In diesen Fällen ist zu prüfen, inwieweit sich die spezifische Tiergefahr des Hundes ausgewirkt hat. Unter anderem ist auf die Größe des Tieres abzustellen, ob ein Hund angeleint gewesen ist oder ob andere Faktoren zu berücksichtigen sind, die auf die Gefährdungshaftung Einfluss haben. Gerade bei Hundebeißereien kann die Bestimmung der Haftungsquote sehr schwierig sein.
- Hund gegen Auto
Hier handelt es sich um Schadensfälle, die durch auf die Straße springende Hunde verursacht werden. Entweder kommt es zu einer Kollision mit einem Pkw oder der Pkw-Fahrer weicht dem auf die Straße laufenden Hund aus bzw. er oder auch andere Verkehrsteilnehmer werden geschädigt. Die Größe eines Tieres hat in so einem Fall keine Bedeutung.
- Eingreifen in einen Hundekampf
Es gibt immer wieder Hundehalter, die in einen Hundekampf eingreifen, um dem eigenen Tier zur Hilfe zu kommen und dabei selber Schaden erleiden. Unter Umständen kann diese Handlungsweise dazu führen, dass ein Mitverschulden des Eingreifenden angerechnet werden muss. Hierbei sind selbstverständlich ebenfalls die Größe des Hundes und die weiteren Umstände in Betracht zu ziehen.
Für all diese Schadenfälle haftet der Hundehalter. Im schlimmsten Fall bis zu 30 Jahre lang und dies unbegrenzt, beispielweise für eine lebenslange Invalidenrente. Um gegen solche Fälle gewappnet zu sein, ist eine leistungsstarke Hundehalterhaftpflicht unabdingbar. Dabei sollte die Deckungssumme keineswegs unter fünf Millionen Euro betragen.
Derzeit (Stand 11.2019) besteht in Berlin, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen eine grundsätzliche Versicherungspflicht für alle Hunde, in Bayern, Baden-Württemberg, Brandenburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen und Schleswig-Holstein nur für als besonders gefährlich eingestufte Hunderassen (sogenannte „Kampfhunde“) bzw. die Pflicht zum Nachweis eines Hundeführerscheins für besonders auffällige oder gewalttätige Hunde. Allein für Mecklenburg-Vorpommern besteht noch keine Versicherungspflicht für die Vierbeiner.
Die Tarife der Assekuranz unterscheiden sich in diversen Punkten: unter anderem Mitversicherung von Mietsachschäden an Immobilien und Mobilien, beitragsfreier Schutz von Hundewelpen in den ersten Lebensmonaten, Auslandsdeckung und Strafkautionsdarlehen oder Deckung bei der Teilnahme an Hunde- und Schlittenhunderennen. Besteht beim gleichen Anbieter außerdem eine Privathaftpflichtversicherung, so mag mitunter aufgrund einer Verbandsempfehlung aus dem Jahre 1976 eine geschäftsplanmäßige Mietsachschadendeckung bestehen. Oft besteht darüber hinaus aber auch bedingungsseitiger Schutz bei Forderungsausfällen. Mittlerweile bieten immer mehr Tarife eine Best-Leistungs-Garantie, eine eigenständige Forderungsausfalldeckung oder eine Klarstellung der Mitversicherung von Schäden durch tierische Ausscheidungen (oft nur bezogen auf Mietsachschäden).
Ratingsystematik
Geprüft wurde, inwiefern die erfassten Versicherer die unten definierten Mindestanforderungen an einen empfehlenswerten oder besonders empfehlenswerten Versicherungsschutz erfüllten. Das Rating trifft jedoch keine Aussagen zum Serviceumfang (telefonische Erreichbarkeit, Kündigungsfristen etc.) oder zum Preisniveau der getesteten Tarife. Eine Bruttojahresprämie von über 100 Euro liegt jedoch über dem Durchschnitt.
Die erfassten Leistungskriterien erfassen alle wesentlichen Unterschiede verschiedener Hundehalterhaftpflichtversicherungen, u.a. Flurschäden, Mietsachschäden an Hundetransportanhängern, die Teilnahme an nicht gewerblichen Turnieren, Schäden durch gewollten bzw. ungewollten Deckakt, Versehensklausel, Einsatz zu Therapiezwecken oder erweiterte Vorsorge.
In welchen Punkten die hier als empfehlenswert charakterisierten Anbieter hier besonders gut abschneiden, wurde nicht bewertet. In der konkreten Beratungssituation sollte jedoch durchaus geprüft werden, ob ein Hund z.B. für Schulungs- oder Therapiezwecke Dritten zur Verfügung gestellt wird oder ein Hund als Figurant zum Einsatz kommt.
Voraussetzungen für eine Bewertung mit „Silber“ in der selbständigen Hundehalterhaftpflicht:
- Deckungssumme für Personen‑, Sach- und Vermögensschäden: mindestens 5.000.000 Euro pauschal oder mindestens 100.000 Euro für Vermögensschäden sowie 5.000.000 Euro für Personen- und Sachschäden
- Garantie, dass der Versicherer nicht zum Nachteil des Kunden von den aktuell gültigen AVB HundehalterHV mit Stand 04.2016 (GDV-Garantie), dem zuletzt gültigen Stand AHB, Stand 02.2016 und der dazugehörigen Mustertarifstruktur III mit Stand 01.2015 (GDV-Garantie) oder alternativ durch die Garantie Arbeitskreis Vermittlerrichtlinie Dokumentation mit Stand 11.03.2008 oder jünger ODER Arbeitskreis Beratungsprozesse mit Stand 17.02.2010 oder jünger abweicht
- Garantie, dass der Versicherer prämienneutrale Bedingungsverbesserungen automatisch zum Vertragsbestandteil auch für laufende Verträge macht (Innovationsklausel)
- Mitversicherung der gesetzlichen Haftpflicht des Tierhüters, sofern dieser nicht gewerbsmäßig tätig ist
- Keine vom GDV-Standard abweichenden Einschränkungen der mindestens einjährigen Auslandsdeckung (z.B. punitive oder exemplary damages, Einschränkungen in den USA, US-Territorien und Kanada, Forderung der Beibehaltung eines Wohnsitzes innerhalb von Deutschland). Als Einschränkung akzeptabel ist es höchstens, wenn vom Versicherungsnehmer eine Korrespondenzanschrift innerhalb der EU oder ein inländisches Bankkonto verlangt wird oder bei Zahlungen außerhalb des Euro-Raumes die bei der Währungsumrechnung entstehenden Risiken auf den VN abgewälzt werden.
- Deckungssumme für Mietsachschäden an Räumen in privat gemieteten Immobilien mindestens bis 300.000 Euro
- Ausdrückliche Mitversicherung ungewollter Deckakte einschließlich echter Vermögensschäden
- Kein Ausschluss für Mietsachschäden durch tierische Ausscheidungen sowie durch Allmählichkeitsschäden
- Versicherungsschutz auch für Mietsachschäden an mobilen Einrichtungsgegenständen / Inventar in Hotels, gemieteten Ferienwohnungen / ‑häusern bis mindestens 5.000 Euro und mit maximal 150 Euro Selbstbehalt
Zusätzliche Voraussetzungen für eine Bewertung mit „Gold“ in der selbständigen Hundehalterhaftpflicht:
- Ausdrückliche Mitversicherung auch des Ehegatten oder des eingetragenen Lebenspartners und der in häuslicher Gemeinschaft lebenden, unverheirateten Kinder von Versicherungsnehmer und (Ehe)partner bzw. alternativ definiert als Mitversicherung der Familienangehörigen des Versicherungsnehmers
- Versicherungsschutz auch im Zusammenhang mit der Teilnahme an Hundeschauen, Turnieren oder Hunderennen sowie dem vorbereitenden Training hierzu, sofern die Teilnahme nicht gewerblich erfolgt. Dabei keine Einschränkungen, beispielsweise für das Erzielen von gelegentlichen Einnahmen (z.B. Einkommen durch Preisgelder). Zulässig ist hingegen eine Begrenzung der jährlichen Einnahmen auf einen Höchstbetrag von nicht unter 6.000 Euro) oder für Schäden durch Figuranten.
- Ausdrückliche Mitversicherung auch des Gewässerschadenrestrisikos für Kleingebinde gewässerschädlicher Stoffe (alternativ Verzicht auf Ausschluss für Haftpflichtansprüche aus Gewässerschäden)
- Ausdrückliche Mitversicherung auch für Schäden aus dem gewollten Deckakt einschließlich echter Vermögensschäden
- Mitversicherung von während der Vertragslaufzeit geborenen Welpen eines beim gleichen Versicherer versicherten Muttertieres mindestens bis zur nächsten Hauptfälligkeit, sofern diese im Besitz des Versicherungsnehmers verbleiben
- Versicherer bzw. Risikoträger ist Mitgliedschaft bei Versicherungsombudsmann e.V.
Kein Rating kann eine umfassende Bedarfsermittlung und Beratung beim Verbraucher ersetzen. Dies gilt auch für dieses Rating, da der konkrete Kunde vielleicht Leistungen benötigt, die hier nicht als Standards gesetzt wurden oder sein Tier gewerblich statt privat genutzt wird.
Info
Analysiert wurden Hundehalterhaftpflichtversicherungen, als selbständige Police oder in Verbindung mit einer Privathaftpflichtversicherung abgeschlossen werden können.
Bedingungsrating (Bewertung mit „Gold“ für die selbstständige Hundehalterhaftpflichtversicherung)
- Adcuri (AVB THV Premium-Schutz – private Tierhaltung, Stand 01.03.2020) mit 10 bzw. 50 Mio. Euro pauschal für Personen‑, Sach- und Vermögensschäden
- Adcuri (AVB THV Top-Schutz – private Tierhaltung, Stand 01.03.2020) mit 20 bzw. 50 Mio. Euro pauschal für Personen‑, Sach- und Vermögensschäden
- Barmenia (AVB THV Premium-Schutz – private Tierhaltung, Stand 01.03.2020) mit 10 bzw. 50 Mio. Euro pauschal für Personen‑, Sach- und Vermögensschäden
- Barmenia (AVB THV Top-Schutz – private Tierhaltung, Stand 01.03.2020) mit 20 bzw. 50 Mio. Euro pauschal für Personen‑, Sach- und Vermögensschäden
- ConceptIF Pro GmbH (AHB CIF:PRO 2018, Stand: Dezember 2017; BB THV CIF:PRO best advice plus 2018, Stand: 01.12.2017) mit 50 Mio. Euro pauschal für Personen‑, Sach- und Vermögensschäden
Hinweis: Mietsachschäden durch tierische Ausscheidungen max. 1 Mio. Euro
- Die Haftpflichtkasse (Tierhalter-Haftpflichtversicherung Einfach Komplett, Stand 02.2019, mit 10, 20 oder 50 Mio. Euro pauschal für Personen‑, Sach- und Vermögensschäden, maximal 10 Mio. Euro je geschädigter Person
- Haftpflicht Helden (HUNDEHAFTPFLICHT BEDINGUNGSWERK Version 14.0 – Stand 25.03.2019) mit 50 Mio. Euro pauschal für Personen‑, Sach- und Vermögensschäden, maximal 10 Mio. Euro je geschädigter Person. Selbstbehalt von 150 Euro bei jedem Schaden
- InterRisk (B 01, Stand 03.2019, B 62, Stand 03.2019: B 69 – XXL, Stand 24.10.2017) mit 5, 10, 25 oder 50 Mio. Euro pauschal für Personen‑, Sach‑, Vermögens- sowie Mietsachschäden an Räumen in Gebäuden, max. 15 Mio. Euro je geschädigter Person
- Janitos (Tierhalterhaftpflichtversicherung Best Selection 2016, Stand 01.07.2016) mit 10 und 20 Mio. Euro pauschal für Personen‑, Sach- und Vermögensschäden
- Konzept & Marketing (Verbraucherinformationen, allsafe amigo, THV, 08/2017, Vers. 2.02: allsafe amigo) mit 10 oder 15 Mio. Euro Deckungssumme pauschal für Personen‑, Sach- und Vermögensschäden
- maxPool (AHB 2008, Stand 03.2018; BBR max-THV Plus, Stand 03.2018) mit 5 Mio., 7,5 Mio. bzw. 10 Mio. Euro Deckungssumme pauschal für Personen‑, Sach- und Vermögensschäden
- maxPool (AHB 2008, Stand 03.2018; BBR max-THV Premium, Stand 03.2018) mit 10 Mio., 15 Mio. bzw. 20 Mio. Euro Deckungssumme pauschal für Personen‑, Sach- und Vermögensschäden
- S.L.P. AG (Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Private Tierhalter-Haftpflichtversicherung (AVB Tierhalter-Haftpflicht 2018): PRIMA 2018, Stand 01.01.2020) mit 8 Mio. Euro Deckungssumme pauschal für Personen‑, Sach- und Vermögensschäden
- S.L.P. AG (Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Private Tierhalter-Haftpflichtversicherung (AVB Tierhalter-Haftpflicht 2018); Zusatzbedingungen für den Baustein Sorglospaket Prima 2018 (AVB PHV PRIMA 2018 Stand 01.01.2020: PRIMA mit Baustein Sorglospaket Prima 2018) mit 10 Mio. Euro Deckungssumme pauschal für Personen‑, Sach- und Vermögensschäden, max. jedoch 8 Mio. Euro je geschädigter Person
- S.L.P. AG (Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Private Tierhalter-Haftpflichtversicherung (AVB Tierhalter-Haftpflicht 2018): PRIMA PLUS 2018, Stand 01.01.2020) mit 8 Mio. Euro Deckungssumme pauschal für Personen‑, Sach- und Vermögensschäden
- S.L.P. AG (Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Private Tierhalter-Haftpflichtversicherung (AVB Tierhalter-Haftpflicht 2018); Zusatzbedingungen für den Baustein Sorglospaket Prima 2018 (AVB PHV PRIMA 2018 Stand 01.01.2020: PRIMA PLUS mit Baustein Sorglospaket Prima 2018) mit 10 Mio. Euro Deckungssumme pauschal für Personen‑, Sach- und Vermögensschäden, max. jedoch 8 Mio. Euro je geschädigter Person
- VHV (AVB Tierhalter-Haftpflicht Klassik-Garant 2017 (H 142), Stand 05.2017) mit 5 oder 10 Mio. Euro pauschal für Personen‑, Sach- und Vermögensschäden
- VHV (AVB Tierhalter-Haftpflicht Klassik-Garant 2017 (H 142), Stand 05.2017; ZB BEST-LEISTUNGS-GARANTIE TIERE 2017, Stand 05.2017) mit 5 oder 10 Mio. Euro pauschal für Personen‑, Sach- und Vermögensschäden
Bedingungsrating (Bewertung mit „Silber“ für die selbständige Hundehalterhaftpflichtversicherung)
- Adcuri (AVB THV Basis-Schutz – private Tierhaltung, Stand 01.03.2020) mit 5 Mio. Euro pauschal für Personen‑, Sach- und Vermögensschäden
- Barmenia (AVB THV Basis-Schutz – private Tierhaltung, Stand 01.03.2020) mit 5 Mio. Euro pauschal für Personen‑, Sach- und Vermögensschäden
- Domcura (Bedingungen zur Haftpflichtversicherung von privaten Risiken, Stand 01.10.2014; Allgemeine Versicherungsbedingungen; Besondere Bedingungen zur Tierhalterhaftpflichtversicherung) mit 10 Mio. Euro pauschal für Personen‑, Sach- und Vermögensschäden
- Gothaer (AHB, Stand 04.2012; BBR, Stand 02.2018: Tierhalter-Haftpflichtversicherung) mit 10, 20 oder 50 Mio. Euro pauschal für Personen‑, Sach- und Vermögensschäden
- Janitos (Tierhalterhaftpflichtversicherung Balance 2016, Stand 01.07.2016) mit 10 und 20 Mio. Euro pauschal für Personen‑, Sach- und Vermögensschäden
- Neodigital Versicherung AG (AVB Private HundehalterHV – NEO M 2018) mit 10 Mio. Euro Deckungssumme pauschal für Personen‑, Sach- und Vermögensschäden
- Neodigital Versicherung AG (AVB Private HundehalterHV – NEO L 2018) mit 5 bzw. 20 Mio. Euro Deckungssumme pauschal für Personen‑, Sach- und Vermögensschäden
- Neodigital Versicherung AG (AVB Private HundehalterHV – NEO L Spezial 2018) mit 5 bzw. 20 Mio. Euro Deckungssumme pauschal für Personen‑, Sach- und Vermögensschäden, max. 15 Mio. Euro je geschädigter Person
- Neodigital Versicherung AG (AVB Private HundehalterHV – NEO XL Spezial 2018) mit 20 Mio. Euro Deckungssumme pauschal für Personen‑, Sach- und Vermögensschäden, max. 15 Mio. Euro je geschädigter Person
- NV-Versicherungen (AVB THV NV HundePremium 2.0, Stand 07.2016: NV HundePremium 2.0) mit 5 Mio. Euro Deckungssumme pauschal für Personen‑, Sach- und Vermögensschäden
- NV-Versicherungen (AVB THV NV HundePremium 2.0, Stand 07.2016: NV HundePremium 2.0) mit 10 Mio. Euro Deckungssumme pauschal für Personen‑, Sach- und Vermögensschäden
- NV-Versicherungen (AVB THV NV HundePremium 2.0, Stand 07.2016: NV HundePremium 2.0) mit 15 Mio. Euro Deckungssumme pauschal für Personen‑, Sach- und Vermögensschäden
- NV-Versicherungen (AVB THV NV HundePremium 2.0, Stand 07.2016: NV HundePremium Plus 2.0) mit 5 Mio. Euro Deckungssumme pauschal für Personen‑, Sach- und Vermögensschäden
- NV-Versicherungen (AVB THV NV HundePremium 2.0, Stand 07.2016: NV HundePremium Plus 2.0) mit 10 Mio. Euro Deckungssumme pauschal für Personen‑, Sach- und Vermögensschäden
- NV-Versicherungen (AVB THV NV HundePremium 2.0, Stand 07.2016: NV HundePremium Plus 2.0) mit 15 Mio. Euro Deckungssumme pauschal für Personen‑, Sach- und Vermögensschäden
- Policenwerk (AHB) – Stand April 2014; BBR Hunde PW Premium 2016)
- Waldenburger (AVB Private HundehalterHV, Stand: 01.02.2018) mit 5 oder 10 Mio. Euro pauschal für Personen‑, Sach- und Vermögensschäden sowie für Mietsachschäden an Räumen in Gebäuden
Hinweis: Die meisten hier aufgeführten Tarife gelten nur für tariflich definierte Hunderassen, nicht jedoch für „Kampfhunde“ im Sinne der jeweiligen Tarife. Besonders empfehlenswert ist für diese Hunde die Haftpflichtkasse, da hier prinzipiell alle Hunderassen versicherbar sind, auch wenn sie die Prämie je nach Rassenkategorie unterscheiden.
[1] Quelle: https://de.statista.com/statistik/daten/studie/181167/umfrage/haustier-anzahl-hunde-im-haushalt/, Aufruf vom 06.11.2020