Die INTER Krankenversicherung AG bietet ihren Kunden vielfältige Krankenzusatzversicherungen an. Unter den Zahnzusatzversicherungen besonders erwähnenswert ist der Tarif INTER QualiMed Z® Zahn Premum Plus. Daneben existieren auch andere, weniger leistungsstarke, Tarifstufen.
So kann der eher leistungsschwache Tarif INTER QualiMed Z® Zahn Basis ohne Gesundheitsfragen beantragt werden, die höherwertigen Tarifstufen INTER QualiMed Z® Zahn Exklusiv, INTER QualiMed Z® Zahn Premium und INTER QualiMed Z® Zahn Premium Plus nur nach vorherigen Angaben zum Zahnstatus. Eine Annahme ist möglich, sofern bei Antragsstellung maximal fünf Zähne fehlen sollten.
Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist das Bestehen eines ständigen Wohnsitzes innerhalb der Bundesrepublik Deutschland. Weiterhin ist das Bestehen einer gesetzlichen oder freiwillig gesetzlichen Krankenversicherung erforderlich.
Die Einreichung eines Heil- und Kostenplans vor Behandlungsbeginn wird von der INTER angeraten, ist aber nicht zwingend erforderlich.
Der Tarif INTER QualiMed Z® Z90Plus wird ohne Alterungsrückstellungen angeboten. Die Beiträge sind daher nach dem Alter gestaffelt. Regulär findet die erste Beitragsanpassung von Kindern mit Vollendung des 20. Lebensjahres von bis dahin 15,65 Euro auf 19,70 Euro im Monat statt. Der aktuell ausgeführte Tarifbeitrag für über 55jährige liegt bei 51,89 Euro monatlich. Inwiefern der Verzicht auf Alterungsrückstellungen ein Vor- oder ein Nachteil ist, kann kontrovers diskutiert werden.
Die Mindestvertragsdauer beträgt zwei Versicherungsjahre. Anschießend kann der Vertrag jährlich mit einer Frist von drei Monaten zur Hauptfälligkeit gekündigt werden.
Das Leistungsniveau des hier dargestellten Tarifs ist überdurchschnittlich und weist ein gutes Preis-Leistungs-Verhältnis auf. Preislich bedingt müssen Versicherte im Vergleich zu einigen leistungsstärkeren Tarifen mit einem mehr oder minder hohen Eigenanteil rechnen. Diese Restkosten können bei einer Implantatbehandlung inklusive Knochenaufbau selbst nach fünf Jahren, also dem Auslaufen der Zahnstaffel, durchaus einige hundert Euro betragen, während der Eigenanteil bei einer Vollkeramikkrone deutlich geringer ausfallen dürfte. In den ersten 60 Monaten ist bei kostspieligen Behandlungen mit einem entsprechend höheren Eigenanteil zu rechnen.
Ausgewählte Leistungen der Tarife Z90Plus sowie INTER QualiMed Z® Zahn Premium Plus bei der INTER
- Bei Inanspruchnahme der Regelversorgung sowie unfallbedingt 100 Prozent Kostenübernahme für Zahnersatz (inklusive Zahnersatz einschließlich Implantaten, Kieferorthopädie, professionelle Zahnreinigung, Prophylaxe, Zahnbehandlung und besondere Maßnahmen zur Schmerzausschaltung). Diese Leistung besteht jeweils inklusive den damit in Verbindung stehenden funktionsanalytischen und funktionstherapeutischen Maßnahmen. Für Leistungen für Zahnersatz über die Regelversorgung hinaus 90 Prozent des Rechnungsbetrages, sofern Vorleistung der gesetzlichen oder freiwillig gesetzlichen Krankenversicherung. Ohne Vorleistung der gesetzlichen oder freiwillig gesetzlichen Krankenversicherung, werden 40% des Rechnungsbetrages als fiktive Vorleistung für Zahnersatz abgezogen. Leistungen für Zahnersatz werden bei gültiger Honorarvereinbarung auch über die Höchstsätze der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) bzw. Ärzte (GOÄ) hinaus erbracht
- Kosten für Zahnbehandlung (z.B. plastische Füllungen, Wurzelbehandlungen, Eingliedern von Aufbissbehelfen und Schienen) werden zu 100 Prozent übernommen, dies auch ohne Vorleistung der gesetzlichen oder freiwillig gesetzlichen Krankenversicherung. Leistet die GKV bzw. der Heilfürsorgeträger nicht, obwohl nach den geltenden Richtlinien des Gemeinsamen Bundesauschusses gemäß § 92 des Fünften Buchs Sozialgesetzbuch (SGB V) Leistungspflicht besteht, werden 40 % des erstattungsfähigen Rechnungsbetrages als fiktive Vorleistung von der tariflichen Leistung abgezogen. Maßnahmen zur Zahnbehandlung werden höchstens bis zu den Höchstsätzen der GOZ bzw. GOÄ erbracht
- Ohne Vorleistung der gesetzlichen oder freiwillig gesetzlichen Krankenversicherung (z.B. in reinen Privatzahnarzt), werden 20 % des Rechnungsbetrages als fiktive Vorleistung für Inlays abgezogen, mit Vorleistung zu 90 Prozent der Restkosten. Leistungen für Inlays werden bei gültiger Honorarvereinbarung auch über die Höchstsätze der GOZ bzw. GOÄ hinaus erbracht
- Leistungen für Implantate inklusive der im Zusammenhang stehenden knochenaufbauenden Maßnahmen (augmentative Leistungen) und der Kosten für das Freilegen des Implantats bis 90 Prozent der Restkosten (unfallbedingt 100 Prozent des Rechnungsbetrages). Leistungen für Implantate werden bei gültiger Honorarvereinbarung auch über die Höchstsätze der GOZ zw. GOÄ hinaus erbracht
- Leistungen für Kieferorthopädie von Minderjährigen (90 % der Aufwendungen einmalig) bis 2.500 Euro unabhängig von der kieferorthopädischen Indikationsgruppe (KIG) 1 – 5. Leistungen für Kieferorthopädie werden bei gültiger Honorarvereinbarung auch über die Höchstsätze der GOZ bzw. GOÄ hinaus erbracht
- Leistungen für Kieferorthopädie von Erwachsenen (90 % der Aufwendungen einmalig) bis 2.500 Euro unabhängig von der kieferorthopädischen Indikationsgruppe (KIG) 1 – 5. Leistungen für Kieferorthopädie werden bei gültiger Honorarvereinbarung auch über die Höchstsätze der GOZ bzw. GOÄ hinaus erbracht
- Aufwendungen für Keramikverblendungen sind bis einschließlich Zahn acht erstattungsfähig. Der Versicherer führt hierzu aus: „Bis Zahn 8 sind alle Zähne. Es besteht keine Einschränkung.“
- Kostenübernahme für Prophylaxe (z. B. lokale Fluoridierung, Versiegelung von kariesfreien Zahnfissuren). Maßnahmen zur Zahnprophylaxe werden höchstens bis zu den Höchstsätzen der GOZ bzw. GOÄ erbracht
- Kostenübernahme für professionelle Zahnreinigung bis 150 Euro pro Kalenderjahr. Leistungen für professionelle Zahnreinigung werden bei gültiger Honorarvereinbarung auch über die Höchstsätze der GOZ bzw. GOÄ hinaus erbracht
- Besondere Maßnahmen zur Schmerzausschaltung (z. B. Analgosedierung, Lachgassedierung oder Hypnose) werden bis in Höhe von maximal 350 Euro pro Kalenderjahr erstattet. Maßnahmen zur Schmerzausschaltung werden höchstens bis zu den Höchstsätzen der GOZ bzw. GOÄ erbracht
- Die INTER erbringt zusätzliche Serviceleistungen (z. B. Benennung von Spezialisten, Fachkliniken, Rehabilitations- und Kureinrichtungen, die im Tarif näher beschrieben sind
Ausgewählte Einschränkungen des Tarifes INTER QualiMed Z® Zahn Premium Plus bei der INTER
- Kein Versicherungsschutz besteht für bereits bei Vertragsbeginn fehlende und nicht ersetzte Zähne
- Kein Versicherungsschutz besteht für vor Beginn des Versicherungsschutzes im Tarif Z90Plus angeratene bzw. geplante oder begonnene Maßnahmen, ausgenommen professionelle Zahnreinigung und Maßnahmen zur Prophylaxe
- Zahnstaffel (d. h. Begrenzung der Leistungen) während der ersten 60 Monate nach Vertragsbeginn (z.B. max. 1.000 Euro innerhalb der ersten 12 Monate, max. 5.000 Euro innerhalb der ersten 60 Monate)
- Keine Klarstellung, inwiefern im Rahmen der kieferorthopädischen Leistungen auch Mehrleistungen für z. B. transparente Brackets, Kosten für Retainer, Farblosbögen, funktionsanalytische oder funktionstherapeutische Leistungen übernommen werden
- Keine bedingungsseitige Klarstellung, inwiefern die Kosten für z. B. Dental-Laserbehandlung oder CEREC-Therapie (Ceramic Reconstruction System; invasive Maßnahmen, die vor allem für Angstpatienten geeignet sein kann) übernommen werden
- Keine Kosten über den Zahnbereich hinaus (z. B. privatärztliche Leistungen, Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer, naturheilkundliche Leistungen, Schutz aus Auslandsreisen, Sehhilfen etc.)