Wer bei Janitos Versicherungsschein für sein Kfz beantragt, muss das Alter des jüngsten und des ältesten Fahrers angeben. Problematisch ist jedoch, dass nicht nach dem Geburtsjahr der berechtigten Fahrer, sondern nach deren Alter bei Antragsstellung gefragt wird.
Gemäß J.2.1 der Tarifbedingungen zu den Tarifen Compact und Advanced gilt:
„Die Änderung eines im Versicherungsschein unter der Überschrift „Tarifmerkmale“ aufgeführten Merkmals zur Prämienberechnung muss der Versicherungsnehmer dem Versicherer unverzüglich schriftlich anzeigen.“
Ist der jüngste Fahrer jünger als ursprünglich angegeben, so mag es noch einsichtig sein, dass hierzu eine Anzeige an den Versicherer erfolgen soll. Ist allerdings der älteste Fahrer bei Antragsstellung noch 61 Jahre alt, so kann bereits das Erreichen des 24. Lebensjahres Änderungen auf die tarifliche Prämienhöhe haben und damit ein relevantes subjektives Tarifmerkmal sein.
Unterbleibt eine unverzügliche Mitteilung über das aktuelle Alter des jüngsten oder ältesten Fahrers, so ist der Versicherer gemäß Ziffer J.2.4 für die laufende Versicherungsperiode zu einer Nacherhebung einer höheren Prämie berechtigt:
„J.2.4. Folgen von unzutreffenden Angaben
Hat der Versicherungsnehmer unzutreffende Angaben zu Merkmalen zur Prämienberechnung gemacht oder Änderungen nicht angezeigt, gilt rückwirkend ab Beginn der laufenden Versicherungsperiode die Prämie, die den tatsächlichen Merkmalen zur Prämienberechnung entspricht.“
Nach Ziffer J.2.5 gilt weiter:
„J.2.5. Folgen von Nichtangaben
Kommt der Versicherungsnehmer der Aufforderung schuldhaft nicht nach, Bestätigungen oder Nachweise vorzulegen, sind wir berechtigt, den Beitrag rückwirkend ab Beginn des laufenden Versicherungsjahres nach den für den Versicherungsnehmer ungünstigsten Annahmen zu berechnen, wenn
- wir den Versicherungsnehmer in Textform auf den dann zu zahlenden Beitrag und die dabei zugrunde gelegten Annahmen hingewiesen haben
- und der Versicherungsnehmer auch innerhalb einer von uns gesetzten Antwortfrist von mindestens 4 Wochen die zur Überprüfung der Beitragsrechnung angeforderten Bestätigungen oder Nachweise nicht nachreicht.“
Das hat zur Folge, dass ein Makler jede Beitragsrechnung prüfen sollte, um im Auftrag seines Kunden zu überprüfen, ob einer der berechtigten Fahrer mittlerweile Geburtstag hatte und demnach ein neues Alter des jüngsten bzw. ältesten Fahrers an den Versicherer zu melden ist.
Jürgen Tertnick, Produktmanager bei der Janitos Versicherung AG, bezog bereits 2015 zur vorgetragenen Kritik wie folgt Stellung:
„Grundsätzlich ist es korrekt, dass die Janitos Versicherung AG derzeit das Alter des jüngsten und des ältesten Fahrers und nicht die Geburtsdaten der Fahrer erfasst. Diese Logik sollte grundsätzlich eine Vereinfachung bei der bereits aufwändigen Erfassung der Antragsdaten darstellen und verzichtet daher auf die einzelne Erfassung der Geburtsdaten.
In der Tat stellt sich die Frage, ob der Versicherungsnehmer unter Berücksichtigung von J.2.1. der Tarifbestimmungen jedes Jahr ein Älterwerden des ältesten Fahrers melden muss?
Die Tarifbestimmungen könnten grundsätzlich so interpretiert werden, jedoch wird ein Älterwerden des bei Vertragsabschluss korrekt angegebenen Alters des ältesten Fahrers bei der Janitos Versicherung AG nicht als Verstoß gegen die Tarifbestimmung J.2.1. angesehen. In Anbetracht dessen kommt die Tarifbestimmung J.2.4 bei der zuvor aufgezeigten Konstellation nicht zur Anwendung.
Im Rahmen von möglichen Vertragsänderungen wird ggf. das Alter des ältesten Fahrers zum Zeitpunkt der Vertragsänderung angepasst, ansonsten bleibt der Stand wie bei Vertragsabschluss dokumentiert. Der Versicherungsvermittler und der Versicherungsnehmer brauchen in dieser Fallkonstellation keine Vertragsstrafen befürchten und haben bei einem beliebigen Nutzerkreis zusätzlich den Vorteil, dass auch neue Fahrer innerhalb der angegebenen Altersgrenze automatisch mitversichert sind.
Unter Beibehaltung dieser Systematik ist sicherlich eine Klarstellung in der nächsten Bedingungsgeneration zu erwägen. Sofern jedoch ein neuer Fahrer hinzukommt, der auch bei Antragsstellung nicht innerhalb der angegebenen Altersgrenze oder innerhalb des angegebenen Nutzerkreises lag, unterliegt dieser selbstverständlich der Meldepflicht.
Erhält der Versicherer von diesem Umstand z.B. im Schadenfall Kenntnis, greift die Tarifbestimmung „J.2.4. Folgen von unzutreffenden Angaben“.
Im Hinblick auf die Schwierigkeiten der Beweisführung eines möglichen Vorsatzes bezüglich einer unzutreffenden Angabe oder ausgebliebenen Änderungsanzeige des Versicherungsnehmers, wird von der Janitos Versicherung AG in der Regel in diesen Fällen die Tarifbestimmung J.2.4.1 angewandt. Infolgedessen wird rückwirkend ab Beginn der laufenden Versicherungsperiode die Prämie erhoben, die den tatsächlichen Merkmalen entspricht. Eine mögliche Anwendung der Tarifbestimmung J.2.4.2 kommt jedoch grundsätzlich bei nachweislich vorsätzlichem Verhalten des Versicherungsnehmers in Betracht.
Die Tarifbestimmung „J.2.5 Folgen von Nichtangaben“ kommt nur dann zur Anwendung, wenn der Versicherer ausdrücklich Tarifmerkmale abfragt und der Versicherungsnehmer die konkreten Fragen innerhalb der geregelten Fristen nicht beantwortet. Diese Regelung ist marktüblich und stellt unseres Erachtens keine Benachteiligung des Versicherungsnehmers dar, da die aufgezeigten Folgen eine Untätigkeit des Versicherungsnehmers trotz expliziter Aufforderung durch den Versicherer voraussetzen.“
Wie der Versicherer in der Praxis nachweisen will, dass bei Antragsstellung kein korrektes Alter der berechtigten Fahrer angegeben wurde und woraus der Kunde ersehen soll, wie die Altersklausel in der Praxis auszulegen ist, erschließt sich nicht.
Beispielsweise kann der Fahrerkreis bei Antragsstellung zwischen 20 und 40 Jahren alt sein, demnach also 5 Jahre später zwischen 25 und 45 Jahren ODER neue Fahrer sind weiterhin zwischen 20 und 40 Jahren alt, so dass die bisherigen Fahrer keine berechtigten Nutzer mehr sein sollen.
Außerdem führt die tarifliche Alterssystematik sogar dazu, dass Kunden bestraft wären, wenn sie das „Herauswachsen“ aus der besonders teuren Altersgruppe der unter 25jährigen nicht melden sollten.
Fazit: die Abfrage von Fahreralter anstelle des Geburtsjahres der berechtigten Fahrer bei Janitos kann zu unnötigen Haftungsrisiken führen, da damit fast jährliche Beitragsänderungen verbunden sein können.