Pressemitteilung: BayVGH widerspricht AG Weimar
In einem Beschluss (BayVGH Az. 10 CS 21.249 vom 24.01.2021) hat der 10 te Senat des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs eine Beschwerde im Zusammenhang mit einer Versammlung der „Querdenken-Bewegung“ am 24. Januar 2021 in München in wesentlichen Teilen zurückgewiesen. In einer Pressemitteilung vom gleichen Tag wird darauf hingewiesen, dass der Senat insbesondere nicht dem „Corona-Urteil“ des Amtsgerichts weiterlesen…