Die aktuelle Fahrradkaskoversicherung der Adcuri GmbH mit dem Risikoträger Barmenia Allgemeine Versicherungs-AG trägt den Bedingungsstand 01.04.2025. Sie ersetzt den Vorgängertarif mit Stand 01.04.2023, der zum 15.04.2025 geschlossen wurde. Zur Auswahl stehen die Tarife
- Diebstahl + Kasko-Schutz
- Diebstahl + Kasko Schutz + Akku Premium
- Diebstahl + Kasko-Schutz + Schutzbrief
- Diebstahl + Kasko-Schutz + Schutzbrief + Akku Premium
Übersicht über die Inhalte der Analyse
1. Tarifliches
2. Ausgewählte Leistungen des Tarifs Diebstahl + Kasko-Schutz + Schutzbrief + Akku Premium
3. Ausgewählte Einschränkungen des Tarifs Hausrat Diebstahl + Kasko-Schutz + Schutzbrief + Akku Premium
Versicherbar sind sowohl Fahrräder ohne Motor als auch nicht zulassungspflichtige Pedelecs und E‑Bikes bis zu einer maximalen Versicherungssumme von 12.000 Euro. Prämienerheblich ist dabei das Erstkaufsdatum des zu versichernden Zweirads. Dies könnte so verstanden werden, dass es um den Erstkauf durch den Versicherungsnehmer handelt, womit auch Gebrauchtfahrräder versicherbar wären. Der Versicherer stellte hierzu klar:
„Das Erstkaufdatum ist das Datum, an dem das Fahrrad erstmalig von jemandem gekauft wurde. Erwerbe ich das Rad als Gebrauchtfahrrad ist also nicht mein Kaufdatum anzugeben, sondern das „Erstkaufdatum“ des ersten Käufers.“
Weiter führt das Unternehmen aus:
„Gebrauchtfahrräder versichern wir nun im neuen Tarif bis zum maximalen Alter von 5 Jahren bei Versicherungsbeginn. S. A‑1.2 Spiegelstrich 7.“
Inwiefern ein Fahrrad privat, dienstlich oder gewerblich genutzt wird, wird bedingungsseitig nicht erfragt. Nach den Bedingungen nicht versicherbar sind jedoch Velomobile / vollverkleidete Fahrräder, versicherungs- oder zulassungspflichtige Elektrofahrräder, Eigenbauten oder Dirt-Bikes, während z. B. sonstige Mountainbikes, Spaß- oder Hochräder durchaus versicherbar sind.
Neuer Tarif mit fehlender Klarstellung für Dienstfahrräder
Nach den Bedingungen versicherbar sind sowohl privat als auch gewerblich genutzte Fahrräder. Nicht versicherbar sind Verleih‑, Kurier‑, Auslieferungsfahrräder, Fahrräder für Verkaufs- und Marketingzwecke (z. B. so genannte „Foodbikes“ für den Verkauf von Speisen oder Getränken) sowie Fahrräder zur gewerblichen Personenbeförderung.
Eine Mitversicherung auch von Dienstfahrrädern ergibt sich implizit aus dem Highlight-Blatt zum Tarif. Zu den versicherten Sachen gehöre demnach unter anderem:
„Ihr Fahrrad bzw. E‑Bike (für das keine Kennzeichen-/Versicherungspflicht gilt) – auch wenn es ein Carbonfahrrad oder Leasingfahrrad/-E-Bike ist (z. B. eines, das Ihnen Ihr Arbeitgeber zum privaten Gebrauch überlässt.)“[1]
Versicherungsschutz kann wahlweise auf die natürliche Person des Versicherungsnehmers wie auch auf eine juristische Person (z. B. eine GmbH) beantragt werden.
Der Versicherungsschutz für den Diebstahl oder Raub von Fahrrädern sowie für den Fahrrad-Kasko-Schutz besteht weltweit. Abweichend besteht für vereinbarte Schutzbriefleistungen der Geltungsbereich innerhalb der geographischen Grenzen Europas, den Anlegerstaaten des Mittelmeeres, auf den Kanarischen Inseln, den Azoren und Madeira. Dies stellt eine teilweise Verbesserung des Geltungsbereiches gegenüber dem Tarifstand 04.2023 dar: neu aufgenommen wurden durch diese Regelung z. B. die europäischen Staaten Andorra, Island, Monaco, San Marino, Weißrussland, der europäische Teil der Türkei und von Russland sowie die Anliegerstaaten des Mittelmeeres (u. a. Ägypten, Algerien, Marokko, Tunesien, der asiatische Teil der Türkei, Israel, der Libanon).
Stand der Versicherungsschutz bei der Adcuri bislang sofort und ohne Wartezeit zur Verfügung, gilt nunmehr eine Wartezeit von sechs Monaten für als gebraucht geltende Fahrräder. Als solche zählen Fahrräder, deren Erstkaufsdatum zum Versicherungsbeginn länger als ein Jahr zurückliegt. Wurde nach Vertragsbeginn für einen Schaden durch Verschleiß an der Bereifung und/oder Bremsanlage geleistet, so gilt eine erneute Wartezeit von drei Monaten ab dem Tag der Entschädigungszahlung für das entschädigte Fahrradteil.
Bündelnachlässe, Nachlässe für die Zugehörigkeit zum Öffentlichen Dienst oder für die Vereinbarung einer generellen Selbstbeteiligung stehen nicht zur Verfügung.
Für die Angebotsberechnung sind unter anderem der Hersteller, das Modell, die Postleitzahl, das Geburtsdatum des Versicherungsnehmers anzugeben. Dabei sind sowohl die Postleitzahl als auch das Geburtsdatum des Versicherungsnehmers prämienrelevant.
Wurde eine möglicherweise bestehende Vorversicherung vom Versicherer gekündigt, so ist kein Versicherungsschutz bei der Adcuri möglich. Mögliche Vorschäden werden im Rahmen der Onlineabschlussstrecke nicht erfragt.
Die Zahlung kann wahlweise per SEPA-Lastschrift, VISA, Mastercard oder PayPal, dies monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich erfolgen. Dabei wird auf einen Ratenzahlungszuschlag verzichtet. Optional kann der Bankeinzug für den 01. oder den 15. Eines Monats vereinbart werden.
Der Versicherungsschutz kann vom Versicherungsnehmer mit Beginn des ersten Verlängerungsjahres ohne Einhaltung einer Frist ordentlich gekündigt werden. Für den Versicherer gilt ein jährliches Kündigungsrecht mit Frist von drei Monaten zur jeweiligen Hauptfälligkeit.
Abweichend kann der Baustein Akku-Premium-Schutz von beiden Seiten jederzeit ohne Einhaltung einer Frist isoliert gekündigt werden. Die Kündigung durch den Versicherungsnehmer wird eine Woche nach Zugang beim Versicherer wirksam, die Kündigung durch den Versicherungsnehmer sofort mit Zugang bei der Adcuri. Der Versicherungsnehmer kann dies zum Anlass nehmen, den gesamten Vertrag zu sofort oder zum Ablauf zu kündigen.
Ausgewählte Leistungen des Tarifs Diebstahl + Kasko-Schutz + Schutzbrief + Akku Premium
- Versicherungsschutz grundsätzlich möglich für alle Arten von Fahrrädern (z. B. Carbonfahrräder).
- Versicherungsschutz auch für Leasingräder, gewerblich genutzte Fahrräder sowie (implizit) für Dienstfahrräder.
- Mitversichert sind die fest mit dem Fahrrad verbundenen Teile (z. B. Gepäckträger, Lampen, Sättel sowie bei E‑Bikes der vom Hersteller mitgelieferte Bordcomputer), nicht jedoch nachträglich an das Fahrrad angebaute Musik- und Fotogeräte wie z. B. Action-Cams.
- Neuwertentschädigung ohne Pflicht zum Neukauf eines gestohlenen oder zerstörten Fahrrades.
- Unterversicherungsschutz, falls sich im Schadenfall herausstellen sollte, dass die Versicherungssumme zum Zeitpunkt des Versicherungsfalles niedriger als der Versicherungswert sein sollte. Erstattet werden höchstens die vereinbarte Versicherungssumme sowie eine im Einzelfall darüber hinaus geltende Vorsorgedeckung.
- Unter bestimmten Voraussetzungen besteht eine zusätzliche Vorsorgedeckung in Höhe von 20 % der Versicherungssumme, z. B. wenn eine Ersatzbeschaffung gleicher Art und Güte die vereinbarte Summe aufgrund eines Preisanstiegs übersteigen sollte.
- Verzicht auf Kürzung der Leistung bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Versicherungsfalles.
- Weltweiter Versicherungsschutz für den Raub oder Diebstahl versicherter Fahrräder sowie versicherter Sachen ohne Nachtzeitklausel. Fahrräder sind bis maximal in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme mitversichert, versichertes Zubehör bis jeweils maximal 300 Euro, Tierkörbe, Tier- und Kinderanhänger bis 600 Euro. Die Gesamtentschädigung für versichertes Zubehör ist auf 1.000 Euro begrenzt. Hier verzichtet z. B. die Ammerländer in ihrem Tarif Fahrrad-Vollkaskoversicherung (Flottenversicherung) für Diensträder (Stand 02.2024) auf eine solche Begrenzung.
- Mitversicherung von Fahrraddiebstahl aus dem verschlossenen und abgeschlossenen Innen- oder Kofferraum eines Kraftfahrzeuges (auch Wohnmobil) oder Anhängers. Gleiches gilt für den Diebstahl von einem fest mit einem Kraftfahrzeug verbundenen, abgeschlossenen Fahrradträger.
- Im Unterschied zum Alttarif mit Stand 04.2023 nunmehr Versicherungsschutz für Trickdiebstahl. Versicherungsschutz besteht bis maximal in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme, versichertes Zubehör bis jeweils maximal 300 Euro, Tierkörbe, Tier- und Kinderanhänge bis 600 Euro. Die Gesamtentschädigung für versichertes Zubehör ist auf 1.000 Euro begrenzt.
- Das Fahrrad muss gegen einfachen Diebstahl durch ein Fahrradschloss gegen Wegnahme gesichert sein. Dabei besteht jedoch keine Pflicht, es an einem festen Gegenstand anzuschließen. Sofern das Fahrradschloss nicht zusammen mit dem Fahrrad gekauft wurde und daher nicht auf dem Kaufbeleg des Händlers ausgewiesen wurde, werden die Kosten für das Schloss über die Versicherungssumme für das Fahrrad hinaus erstattet.
- Mitversichert sind im Rahmen der Fahrradkasko Unfallschäden (z. B. Transportmittelunfälle oder der unmittelbare Zusammenstoß mit einem anderen Fahrrad oder einem Kfz).
- Mitversichert sind im Rahmen der Fahrradkasko Fall- und Sturzschäden (z. B. Umfallen des Fahrzeuges ohne äußere Einwirkung).
- Mitversichert sind im Rahmen der Fahrradkasko Schäden durch Brand, Explosion und Blitzschlag.
- Mitversichert sind im Rahmen der Fahrradkasko Schäden durch Vandalismus (vorsätzliche Beschädigung oder Zerstörung des versicherten Fahrrads bzw. Fahrradanhängers durch mutwillige Handlungen eines unbefugten Dritten).
- Mitversichert sind im Rahmen der Fahrradkasko Schäden durch Sturm und Hagel (siehe unten auch bei den Einschränkungen).
- Mitversichert sind im Rahmen der Fahrradkasko Schäden durch die Erweiterten Elementargefahren Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbruch, Überschwemmung (auch Abhandenkommen durch Überschwemmung) sowie Rückstau.
- Mitversichert sind im Rahmen der Fahrradkasko Schäden durch Bedienungsfehler und unsachgemäße Handhabung.
- Mitversichert sind im Rahmen der Fahrradkasko Schäden infolge von Material‑, Produktions- und Konstruktionsfehlern. Diese Mitversicherung gilt nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistungspflicht von 24 Monaten.
- Mitversichert sind im Rahmen der Fahrradkasko Feuchtigkeitsschäden an Akku, Motor und Steuerungsgeräten.
- Mitversichert sind im Rahmen der Fahrradkasko Elektronikschäden (Kurzschluss, Induktion, Überspannung) an Akku, Motor und Steuerungsgeräten.
- Mitversichert sind im Rahmen der Fahrradkasko Schäden an der Verkabelung infolge von Kurzschluss, Tierbissen sowie Kabelbruch.
- Mitversichert sind im Rahmen der Fahrradkasko Schäden durch Akkuverschleiß. Hierbei gelten jedoch Einschränkungen:
„Die Kosten für den Austausch des Akkus infolge von Verschleiß sind nur dann erstattungsfähig, wenn die vom Hersteller angegebene technische Leistungskapazität des Akkus in den ersten 3 Jahren seit seiner Herstellung oder in den ersten 3 Jahren seit seines Erstkaufdatums dauerhaft 65 % unterschreitet und in den weiteren 2 Jahren (bis Erreichen vom Akkualter 5 Jahre) die vom Hersteller angegebene technische Leistungskapazität dauerhaft 50 % unterschreitet.“
- Mitversichert sind im Rahmen der Fahrradkasko Schäden durch Verschleiß sonstiger Fahrradteile. Dabei gilt für gebraucht erworbene Fahrräder/E‑Bikes die oben benannte Wartezeit. Dies gilt allerdings nur, wenn das versicherte Fahrrad zum Schadenzeitpunkt höchstens fünf Jahre alt ist. Zum Nachweis sind eine vom Verkäufer des Fahrrades als Neuware ausgestellte Rechnung oder der Nachweis des Baujahreszwingend erforderlich. Eine Rechnung als Gebrauchtfahrrad ist nicht ausreichend.
- Im Rahmen des optionalen Bausteins Akku-Premium-Schutz besteht Versicherungsschutz für die Beschädigung oder Zerstörung des Antriebs-Akkus sowie den Verlust desselben durch einen Diebstahl. Wird für das versicherte Zweirad ein Zweit-Akku angeschafft, so ist dieser versichert, wenn dieser selbst beschädigt oder zerstört bzw. gestohlen wird. Für den Baustein gilt das oben benannte Sonderkündigungsrecht.
- Die optional mitversicherten Schutzbriefleistungen beinhalten eine 24-Stunden-Servicehotline, eine Pannenhilfe, das Abschleppen versicherter Räder bei Panne unterwegs, die Vermittlung eines Ersatzfahrrades sowie die Übernahme der damit verbundenen Kosten (max. 7 Tage à 50 Euro), Übernachtungskosten (max. 5 Tage à 80 Euro), unter Vorliegen der bedingungsgemäßen Voraussetzungen den Fahrrad-Rücktransport zu einer Fahrradwerkstatt, Kostenübernahme für eine Fahrrad-Verschrottung sowie Unterstützung bei finanzieller Notlage im Ausland (Kontaktherstellung mit der Hausbank oder zinsloses Darlehen bis maximal 1.500 Euro). Im Rahmen der Schutzbriefleistungen wird auf eine Maximierung der Gesamtleistungen verzichtet.
- Kein Ausschluss für Schäden durch Innere Unruhen, Streik, Aussperrung.
- Verzicht auf einen generellen Ausschluss für Schäden durch Downhillfahrten. Ausgeschlossen sind jedoch Schäden durch die Teilnahme an Downhill-Radrennen.
- Mit Ausnahme der Schutzbriefleistungen (hier unverzügliche Abstimmung mit dem Versicherer) gilt eine verlängerte Meldefrist von vier Wochen
- Verzicht auf einen Ratenzahlungszuschlag bei unterjähriger Zahlweise.
- Versicherungsschutz auch für juristische Personen möglich. Dies ist ein Vorteil z. B. gegenüber dem Tarif Janitos Fahrrad-/E‑Bike-Versicherung aus dem Hause Janitos (Stand 08.2022), der nur für Privatpersonen abschließbar ist.
Ausgewählte Einschränkungen des Tarifs Diebstahl + Kasko-Schutz + Schutzbrief + Akku Premium
- Versicherungsschutz ist pauschal nur inklusive Fahrraddiebstahl möglich. Dies kann im Einzelfall zu einer möglichen Doppelversicherung zu einer anderweitig bestehenden Hausratversicherung führen. Entsprechend sollte der andere Versicherer über das Vorhandensein eines parallel bei der Adcuri bestehenden Versicherungsschutzes informiert werden.
- Nicht versicherbar sind Verleih‑, Kurier‑, Auslieferungsfahrräder sowie Fahrräder für Verkaufs- und Marketingzwecke.
- Keine Garantie, dass nicht zum Nachteil des Versicherungsnehmers von den unverbindlichen Musterbedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV-Garantie) abgewichen wird. Aktuell wären die Allgemeinen Musterbedingungen für den Fahrrad-Schutzbrief (Stand 11.08.2022).
- Innovationsklausel (siehe Ziffer B‑9) gilt nur, wenn durch ein Tarifupdate ausschließlich Verbesserungen vorgenommen werden, d.h. es besteht kein Anspruch auf diese Leistung, wenn ein Tarifupdate neben beispielsweise 20 Verbesserungen eine einzige Stelle besitzt, die auch zum Nachteil des Kunden führen könnte.
- Keine Best-Leistungs-Garantie (Erweiterte Vorsorge) für Leistungen eines anderen, zum Schadenzeitpunkt verkaufsoffenen Versicherers. Eine solche bietet z. B. der Tarif Fahrrad-Vollkaskoversicherung Privat ExcellentPlus-Schutz (Stand 02.2025) aus dem Hause Ammerländer.
- Fehlende Besitzstandsgarantie (Vorversicherergarantie) für weitergehende Leistungen eines unmittelbaren Vorversicherers. Eine solche bietet z. B. der Tarif Fahrrad-Vollkaskoversicherung Privat ExcellentPlus-Schutz (Stand 02.2025) aus dem Hause Ammerländer.
- Keine Summen- und / oder Konditionsdifferenzdeckung für weitergehende Leistungen des neu abgeschlossenen Vertrages bis zum Ablauf der unmittelbaren Vorversicherung. Hier gewährt z. B. der Tarif andsafe Fahrradversicherung (Stand 10.2024) aus dem Hause andsafe entsprechenden Versicherungsschutz.
- Keine Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit, Arbeitsunfähigkeit oder Kurzarbeit. Hier gewährt z. B. der Tarif allsafe home (Stand 10.2018, Vers. 1.04) aus dem Hause Konzept & Marketing entsprechenden Versicherungsschutz bei Arbeitslosigkeit sowie Arbeitsunfähigkeit.
- Kein Verzicht auf Kürzung der Leistung bei grob fahrlässiger Verletzung von Obliegenheiten und Sicherheitsvorschriften.
- Pauschaler Vertragsbeginn um 00:00 Uhr. Dadurch gegebenenfalls kein nahtloser Übergang von Versicherungsschutz bei abweichendem Ablauf des Vorvertrages bereits um 12:00 Uhr anstatt um 24:00 Uhr.
- Kein bedingungsseitiger Versicherungsschutz bei unklarer Zuständigkeit im Fall eines Versichererwechsels.
- Kein Verzicht auf das außerordentliche Kündigungsrecht des Versicherers wegen Nichtzahlung eines Folgebeitrages.
- Keine Mitversicherung von Schäden durch Plünderung (z. B. im Rahmen innerer Unruhen). Hier gewährt z. B. die Ammerländer mit ihrem Tarif Fahrrad-Vollkaskoversicherung (Flottenversicherung) für Diensträder (Stand 02.2024) oder der Tarif RadKasko Top-Privat 2.0 aus dem Hause Häger (Stand 03.2023) entsprechenden Versicherungsschutz.
- Keine Mitversicherung von Schäden durch Unterschlagung (z. B. bei Abgabe zur Reparatur in einer mutmaßlichen Werkstatt oder bei zur Verfügungstellung des Zweirades an einen möglichen Kaufinteressenten). Hier gewährt z. B. die Ammerländer mit ihrem Tarif Fahrrad-Vollkaskoversicherung (Flottenversicherung) für Diensträder (Stand 02.2024) entsprechenden Versicherungsschutz.
- Kein Versicherungsschutz für Schäden infolge von Fahrradrennen, z. B. auch Downhillrenenn sowie deren Trainings und Vorbereitungen.
- Versicherungsschutz besteht unter anderem für Schäden durch Sturm und Hagel, allerdings fehlt es jeweils an einer entsprechenden Definition. In der Hausratversicherung gilt meist eine Windstärke von mindestens 8 (ab 62 km / h) als „Sturm“, nach den Bedingungen der Adcuri jedoch nach den Kriterien des Deutschen Wetterdienstes erst ab Windstärke 9 (ab 75 km / h). Eine Windstärke 8 nennt sich nach deren Definition „stürmischer Wind“, eine Windstärke 7 hingegen „steifer Wind“[2]. Ebenfalls eine fehlende Klarstellung der Windstärke von „Sturm“ findet sich z. B. bei den Tarifen Fahrrad-Vollkaskoversicherung (Flottenversicherung) für Diensträder (Stand 02.2024) aus dem Hause Ammerländer bzw. andsafe Fahrradversicherung (Stand 10.2024) aus dem Hause andsafe. Abweichend ist Sturm bei Konzept & Marketing im Tarif allsafe home (Stand 10.2018, Vers. 1.04), im Tarif RadKasko Top-Privat 2.0 aus dem Hause Häger (Stand 03.2023) sowie im Tarif Janitos Fahrrad-/E‑Bike-Versicherung aus dem Hause Janitos (Stand 08.2022) mit mindestens Windstärke 8 definiert.
- Keine Mitversicherung von Schäden durch unbenannte Gefahren (All-Risk-Deckung). Die umfangreiche Mitversicherung abschließend benannter Gefahren (z. B. auch Schäden durch Akku- und sonstigen Verschleiß, Elektronikschäden) kommt hier einer Allgefahrendeckung jedoch sehr nahe. Allein bei dem optionalen Baustein Akku-Premium-Schutz handelt es sich zumindest für den Akku um eine All-Risk-Deckung.
- Kein Versicherungsschutz für Schäden durch Rost und Oxidation.
- Kein Versicherungsschutz für Schäden, die nicht die Gebrauchs- oder Funktionsfähigkeit der versicherten Sache beeinträchtigen (z. B. Kratzer, Schrammen, Lack- oder ähnliche Schönheitsschäden).
- Kein Versicherungsschutz für Schäden durch nicht fachgerecht durchgeführte Reparaturen.
- Keine generelle Mitversicherung polizeilich angezeigter Straftaten (z.B. Cyberangriffe auf elektrische Schaltungen[3] oder Unterschlagung).
- Keine Versehensklausel bei einfachen fahrlässig begangenen Obliegenheitsverletzungen.
- Kein Verzicht auf bedingungsgemäße Wartezeiten bei Schäden durch Verschleiß an Fahrradteilen, Reifen oder Bremsen von gebrauchten Fahrrädern. Dies ist ein Nachteil gegenüber dem Vorgängertarif mit Stand 04.2023. Der Versicherer hebt hervor:
„Also zumindest für den ersten Schaden an jedem Teil bei neuen Rädern keine Wartezeit.“
[1] „IHR DRAHTESEL VERDIENT EINEN MASSGESCHNEIDERTEN SCHUTZ.#MachenWirGern. Die Fahrrad- und E‑Bike-Versicherung der Barmenia“, Druckstück WS 1255 04/2025.
[2] „Erläuterungen zur Windgeschwindigkeit“ auf „dwd.de“. Aufzurufen unter https://www.dwd.de/DE/fachnutzer/landwirtschaft/dokumentationen/allgemein/basis_windgeschwindigkeit_doku.html, zuletzt aufgerufen am 10.04.2025.
[3] Siehe z. B. Titterington, Alannan „Wie man ein Fahrrad hackt“ auf „kaspersky.de“ vom 10.09.2024. Aufzurufen unter https://www.kaspersky.de/blog/how-to-hack-bicycles-shimano-di2-wireless-shifting-technology/31611/, zuletzt aufgerufen am 10.04.2025.