Katrin Göring-Eckhardt, die Vizepräsidentin des Deutschen Bundestages, ist aufgrund ihres jüngsten Skandals auf X (vormals Twitter) in den Schlagzeilen. Ihr Tweet vom 19.06.2024 zum gewonnen Spiel der Deutschen Fußballnationalmannschaft hatte zu einem Shitstorm wegen Rassismus-Vorwürfen gegen die Politikerin geführt. In dem mittlerweile gelöschten Post schrieb sie:
„Diese Mannschaft ist wirklich großartig. Stellt euch kurz vor, da wären nur weiße deutsche Spieler.“
Abgeschlossen wurde der Tweet unter anderem durch drei Regenbogenfarben. Wenige Stunden später schrieb Göring-Eckhardt dann am frühen Donnerstagmorgen, dem 20.06.2024:
„Tut mir leid, wie ich formuliert habe. Mich hat aufgeregt, dass 21 Prozent der Deutschen es besser fänden, wenn mehr ‚Weiße‘ in der Nationalmannschaft wären. Ich bin stolz auf diese Mannschaft und wünsche mir, dass wir auch die 21 Prozent noch überzeugen.“
Ohne jetzt auf weitere Details der Debatte eingehen zu wollen[1], [2], steht Göring-Eckhardt nun in der Kritik, anti-weißen-Rassismus geäußert zu haben. Nicht nur politisch und gesellschaftlich, sondern auch versicherungstechnisch können solche Vorwürfe eine durchaus relevante Folge haben.
Ausschluss für behauptete rassistische Äußerungen
Verschiedene Rechtsschutzversicherer sehen in ihren aktuellen Versicherungsbedingungen einen Ausschluss für Rechtstreitigkeiten vor, die
„in ursächlichem Zusammenhang mit […] Interessenwahrnehmung im Zusammenhang mit rassistischen, extremistischen, pornographischen oder sonst sittenwidrigen Angeboten, Äußerungen oder Darstellungen {stehen]. Dies gilt nur, soweit diese durch Sie vorgenommen oder veranlasst wurden beziehungsweise vorgenommen oder veranlasst worden sein sollen.“
(hier zitiert nach den Bedingungen der ARAG mit Stand 02.2022)
Der genaue Wortlaut dieser Ausschlüsse variiert dabei von Unternehmen zu Unternehmen. So nimmt etwas die Concordia in ihren Bedingungen mit Stand 01.10.2022 einen Ausschluss vor in Bezug auf tatsächliche oder behauptete rassistische, extremistische, pornographische oder sonstige sittenwidrige Angebote, Äußerungen oder Darstellungen durch den Versicherungsnehmer oder mitversicherte Personen.
Versicherer bewirbt seinen Ausschluss
Der Rechtsschutzversicherer Adam Riese bewarb seinen entsprechenden Ausschluss in einer Onlineschulung vom 05.09.2023 als Beispiel für die Umsetzung von Nachhaltigkeit in den aktuellen Bedingungen des Unternehmens[3].
Das hier zitierte Beispiel aus dem Hause ARAG beinhaltet gleich eine ganze Reihe auslegungsbedürftiger und somit unbestimmter Rechtsbegriffe: rassistisch, extremistisch und sittenwidrig.
Hierzu heißt es in einem Fachartikel aus dem Jahre 2020 wie folgt:
„Unter einem „unbestimmten Rechtsbegriff“ versteht man ein Merkmal in einer Norm oder einem Gesetz, welches der Gesetzgeber bewusst nicht genau definiert oder festgelegt hat. Um hier Klarheit zu schaffen, bedarf es daher der Auslegung. Dabei sind unterschiedliche Umstände zu bewerten.“[4]
Im Folgenden soll es allein um den Ausschluss für „rassistische Angebote, Äußerungen, Handlungen oder Darstellungen“ gehen.
Ausschluss für rassistische Äußerungen
Immer wieder wird beispielhaft die Behauptung aufgestellt, dass es keinen Rassismus gegen Weiße geben könne, sondern vielmehr nur gegen so genannte „people of colour“.
So heißt es etwa in einem Artikel auf quarks.de unter Bezug auf Prof. Dr. Karim Fereidooni von der Ruhr-Universität Bochum unter anderem wie folgt:
„In der politischen und in der wissenschaftlichen Diskussion wird also unterstrichen, dass nicht jede Beleidigung oder Ungleichbehandlung als Rassismus zu bezeichnen ist, selbst wenn sie aufgrund der Hautfarbe oder der Herkunft geschieht.“[5]
Folgt man der Argumentationslinie des Artikels, so wäre etwa die Ansprache eines Deutschen als „Kartoffel“ kein Rassismus, da es hierzu an einer „rassistischen Traditionslinie“ fehle[6].
Die Wikipedia ist kein Lexikon
Auch die üblicherweise politisch-links verortete Wikipedia legt nahe, dass es keinen Rassismus gegen Weiße geben würde:
„Rassismus, wie er in Teilen der akademischen Welt (insbesondere in der Critical Race Theory) verstanden wird, geht mit einer strukturellen Diskriminierung von People of Color einher, das heißt eine gesellschaftspolitische Ordnung, die die dominante Position und Privilegierung weißer Menschen sowie die Unterordnung von People of Color in sozialer, kultureller und wirtschaftlicher Hinsicht erwirkt, auch „weiße Vorherrschaft“ genannt. In dieser Sichtweise meint Rassismus nicht jegliche Benachteiligung und nicht jegliche abwertende Handlung und Äußerung gegenüber Personen anderer Hautfarben bzw. Ethnien, sondern nur solche, die aus einem Kontext einer Machtposition innerhalb der gesellschaftspolitischen Ordnung stattfinden. Nach dieser Rassismusdefinition kommt „Rassismus gegen Weiße“ in der westlichen Welt nicht vor, da es keine äquivalente gesellschaftspolitische Ordnung zum Nachteil von Weißen gibt. Sprecher, die einen „Rassismus gegen Weiße“ unterstellen, gehen stattdessen von einem individuellen Verständnis von Rassismus aus, das nicht mit gesellschaftlichen Strukturen zusammenhängt bzw. lehnen die strukturelle Interpretation von Rassismus ab.“[7]
Gegenteilige Meinungsäußerungen werden von der Wikipedia gewohnt tendenziös so verortet, dass man sie als „rechtspopulistisch“ oder gar „rechtsextrem“ zu lesen habe. In der Diskussionsseite des Artikels wird korrekt ausgeführt, dass der Beitrag vor allem die Position der „Systemic Racism Theory“ darstelle, nicht jedoch klarstelle, dass „es sich um eine Theorie / These und nicht um eine absolute Wahrheit“[8] handele.
Nicht nur CDU-nahe Stiftung verneint Rassismus gegen Weiße
Noch deutlicher wird Noomi Anyanwu, Sprecherin und Co-Initiatorin des Black Voices Volksbegehren[9], in ihrem Artikel zum Thema:
„Weiße Menschen können unter Vorurteilen aufgrund ihres Weißseins leiden, aber das ist kein Rassismus.“[10]
Eine identische Äußerung findet sich auch bei der Konrad-Adenauer-Stiftung. Hier wird der Kabarettist Marius Jung zitiert:
„In diesem Kontext sei es wichtig zu verstehen, dass es zwar Diskriminierung aber nie Rassismus gegen Weiße geben könne, da Rassismus das Ergebnis unserer Kolonialgeschichte sei. “[11]
Rassismuskarte als linker Joker
Eine abweichend kritische Bewertung, wonach es sehr wohl Rassismus gegen Weiße geben könne, wird beispielsweise von Hans-Jürgen Irmer, dem Kreisvorsitzenden der CDU Lahn-Dill sowie Herausgeber des Wetzlar Kurier, in seiner Zeitung vertreten. Er verweist unter anderem auf Sara-Lee Heinrich als selbst dunkelhäutige Bundessprecherin der Grünen Jugend, die von einer „ekelig weißen Mehrheitsgesellschaft“ sprechen durfte:
„Wer die deutsche Gesellschaft pauschal als „eklige weiße Mehrheitsgesellschaft“ diffamiert, verhält sich rassistisch. Man stelle sich vor, der Bundesvorsitzende der Jungen Union hätte in ähnlicher Form Zitate gebracht. Ein medialer Shitstorm wäre auf ihn eingeprasselt. Nicht so bei Heinrich, die noch die Chuzpe hatte, öffentlich zu erklären, dass sie ja nur deshalb so angegriffen würde, weil politisch Rechte „wohl Bammel vor der schwarzen linken Frau“ hätten. Liebe Frau Heinrich, niemand hat vor einem schwarzen Mann Angst, niemand hat vor einer schwarzen Frau Angst und vor einer politisch Linken schon gar nicht. Es ist das bewährte Modell der linken Szene, die Rassismuskarte wie einen Joker aus dem Ärmel zu ziehen, wie es Henrik M. Broder einmal formulierte. Weil die Dame nach eigenem Bekunden schwarz ist, darf sie offenbar politisch nicht angegriffen werden. Schwarz = sakrosankt?“[12]
„People of Colour“ nicht immer am unteren Ende der Gesellschaft
Eine vergleichbare Position vertritt auch der Kanal von „Clownswelt“:
“Auf Basis umfassender Recherchen und Datenanalysen stellte zuletzt etwa die Commission on Race and Ethnic Disparities der Britischen Regierung im Frühjahr [2021] fest, dass heutigen Rassismus bei der Erklärung bestehender Ungleichheiten im Vereinigten Königreich nur eine untergeordnete Bedeutung zukomme. Darauf deutet auch die Tatsache hin, dass der Erfolg unterschiedlicher Einwanderergruppen in westlichen Ländern stark unterschiedlich ausfällt und manche davon sogar bessergestellt sind als die berüchtigten weißen Männer. Allgemein wirken bereits Sprachbarrieren für viele Einwanderer als Aufstiegshemmnisse. Sie mögen ein Problem sein, das Aufmerksamkeit verdient, aber sie sind kein Rassismus. Relativ unbedeutender Rassismus bleibt Rassismus; doch auch, wenn die besagte Gesamtbedeutung richtig wäre, bedeutete das nicht, dass der Rassismusbegriff nur in einer Richtung angewandt werden könnte, denn es stimme nicht, dass man eine Gleichheit zwischen allen Gruppen behauptet, in dem man sagt, Rassismus komme in alle Richtungen vor. Mit dem Wort «Gewalt» etwa benennen wir alles Mögliche von der Ohrfeige bis zum Genozid, ohne dass jemand klagen würde, man setze eine Ohrfeige mit einem Genozid gleich. Jeder weiß, dass die eine Form von Gewalt unendlich viel schwerwiegender ist als die andere, und niemand leugnet die Anwendung des Begriffs auf beides, denn der Begriff ändert durch den Kontext seine Bedeutung. Genauso könnte man auch sagen, der Rassismus, der von Weißen ausgeht, sei historisch gewachsen, institutionell verfestigt und schädlicher, weil er mit Macht ausgestattet sei, während sonstiger Rassismus relativ machtlos und unbedeutend sei. Aus der Asymmetrie folgt nicht, dass man an dem relativ unbedeutenden Rassismus diese Bezeichnung verweigern müsste.“[13]
Prämissen bestimmen Definition
Clownswelt stellt klar:
„Es geht hier also um eine Definitionsfrage. Wenn man Rassismus als – grob gesprochen – Abwertung und Anfeindung aufgrund der Hautfarbe definiert, gibt es Rassismus gegen Weiße. Wenn man dagegen die Definition einer spezifischen Geschichte des Kolonialismus und der Sklaverei des Westens festmacht, gibt es ihn nicht. Wir müssen uns also für eine Definition entscheiden. Dabei sind zwei Fragen relevant: 1. Welche Definition herrscht im allgemeinen Sprachgebrauch vor und 2. Welche ist sinnvoller? Ein Großteil der Argumente für den Standpunkt »Es gibt keinen Rassismus gegen Weiße« scheitert bereits an der Antwort auf die erste Frage. Im allgemeinen Sprachgebrauch wird unter »Rassismus« grob gesprochen Anfeindung und Abwertung aufgrund der Hautfarbe verstanden. Etwas Anderes zu unterstellen, ist absurd. Wenn ein normaler Mensch Äußerungen wie die von Sara-Lee Henrich rassistisch nennt, behauptet er damit selbstverständlich nicht, Afrikaner hätten in der Vergangenheit Europa kolonialisiert statt umgekehrt und »Kartoffel« genannt zu werden, sei ebenso schlimm wie Sklaverei. Das Entscheidende wird unsichtbar und unsagbar. Doch solche Behauptungen unterstellt ihm etwa der Tagesspiegel, wenn er Denjenigen, die von Rassismus gegen Weiße sprechen, Geschichtsrevisionismus vorwirft. Akademiker-Aktivisten […] haben unter sich eine neue Definition festgesetzt und unterstellen der gesamten Sprachgemeinschaft nun, diese neue Definition im Sinn zu haben, wenn sie den Begriff benutzt. Auf dieser Basis wird den Sprechern dann entgegengehalten, sie wüssten nicht wovon sie reden oder Schlimmeres. Auch, wenn weder Sprecher noch Zuhörer eine solche Umkehrung der Geschichte und Machtverhältnisse mit dem Begriff verbinden, dann hat er in ihrer Kommunikation faktisch nicht diese Bedeutung, somit entfällt der wichtigste Grundsatz dafür, ihn dort nicht zu erlauben. Die Idee, salopp gesagt, zwischen Rassismus von oben und Rassismus von unten zu unterscheiden, ist an sich nicht unsinnig. Es fehlt aber eine geeignete sprachliche Lösung dafür, die mehr erhellen als verdunkeln würde. Wie soll man ethnisch begründete Feindseligkeiten gegen Weiße nennen? Eine Umschreibung, wie ich sie gerade gebraucht habe, ist zu umständlich, um eine Chance zu haben. Zudem fehlt ihr die moralische Verurteilung, die mit dem Rassismusbegriff einhergeht und von Sprechern üblicherweise auch gewollt ist. Sie trifft insofern die Sache nicht. Diskriminierung wird gelegentlich vorgeschlagen, doch Diskriminierung sagt nichts über das Merkmal aus, nachdem diskriminiert wird. Rassische Diskriminierung? Nein, das würde den Rassebegriff wieder reaktivieren. Rassistische Diskriminierung? Nein, verboten, weil der Rassismusbegriff darin steckt. Außerdem ist Diskriminierung grundsätzlich milder als Rassismus. Was ist aber, wenn es um einen Mord geht? Sollen wir einen Mord unter Diskriminierung einordnen?“ [14]
Erwähnenswert ist sicher noch, dass es Länder wie Südafrika gibt, in denen Weiße eine Minderheit ausmachen. Immer wieder wird von Übergriffen von schwarzen Südafrikanern auf Weiße berichtet. Hierzu beispielhaft:
„Seit Ende der Apartheid sind Tausende weiße Farmer in Südafrika ermordet worden. Sie wurden Opfer banaler Kriminalität, aber auch Opfer politisch geschürten Hasses.“[15]
Im Jahre 2000 wurden von gezielten Enteignungen weißer Farmer in Simbabwe berichtet. Darüber hinaus seien einzelne Farmer ermordet und hunderte von Farmmitarbeitern misshandelt und vergewaltigt worden[16].
„Mehr als 3 200 Höfe sind von seiner Regierung zur Enteignung vorgesehen, zwei Drittel aller weißen Farmen Simbabwes.“ [17]
In den beschriebenen Fällen liegt es nahe, konzertierte Angriffe etwa auf weiße Farmer als rassistisch zu betrachten.
Was sind rassistische Handlungen
Von dem Ausschluss für rassistische Äußerungen zu unterscheiden ist der gleichfalls in vielen Tarifen bestehende Ausschluss für rassistische Handlungen. Amnesty International erläutert den Begriff der rassistischen Diskriminierung:
„Im Gegensatz zu Rassismus als Ideologie spricht man von rassistischer Diskriminierung (bzw. Rassendiskriminierung), wenn Menschen wegen ihrer äusseren Erscheinung, Hautfarbe, Herkunft, Ethnie oder Nationalität ungleich behandelt, benachteiligt und in Worten oder Taten herabgesetzt und/oder angegriffen werden.“[18]
Da jede Diskriminierung eine aktive Handlung einschließt, liegt es nahe, die Definition von Amnesty als rassistische Handlung zu betrachten.
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, das allein schon in seinem Namen eine diskriminierende Einstellung gegenüber Männer ausdrückt, schreibt auf seiner Website unter anderem wie folgt:
„Auch Gesetze und Regelungen wie Kopftuchverbote für Lehrerinnen sehen wir als rassistische Gesetze und Regelungen an, ohne dass eine einzelne Person rassistisch sein muss. Deswegen ist es wichtig, die Haltung und die rassistische Äußerung voneinander zu trennen, weil in unserer Gesellschaft, die eben sehr stark von Rassismus geprägt ist, es sehr schwierig ist, uns davon frei zu machen.“[19]
In einer Abhandlung des wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages werden als Beispiele für rassistische Handlungen benannt
„Aufstacheln zum Hass, Aufrufen zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen (§ 130 Abs. 1 Nr. 1 StGB) sowie das Angreifen der Menschenwürde vorgenannter Gruppen durch Beschimpfen, böswilliges Verächtlichmachen oder Verleumden (§ 130 Abs. 1 Nr. 2 StGB).“[20]
Bewertung einer Handlung nicht allgemeingültig?
Wann eine konkrete Handlung vom Einzelnen als normal und wann als rassistisch wahrgenommen wird, soll gemäß des Nationalen Diskriminierungs- und Rassismusmonitors etwa vom Geschlecht, der Schulbildung, aber auch vom Alter der beobachtenden Person abhängig sein:
„Frauen berichten weniger häufig (40,2 %) von Beobachtungen rassistischer Vorfälle als Männer (50,1 %). […] Je höher das Alter, desto unwahrscheinlicher die Beobachtung von rassistischen Vorfällen. Wie oben bereits erörtert wurde, könnte dafür ein tendenziell engeres Verständnis von Rassismus verantwortlich sein, das Rassismus als rechtsextreme Gewalt und nicht als Alltagsrassismus begreift. […] Im Hinblick auf die Schulbildung (siehe Abbildung 5, S. 37) zeigt sich hier ein deutlicher Trend. So geben 55,5 % der Befragten mit Abitur an, dass sie schon einmal Rassismus beobachtet haben, während der Anteil derjenigen mit Realschulabschluss nur bei 44,4 % und mit Hauptschulabschluss bei 32,2 % liegt. Die Abstufungen zwischen den verschiedenen allgemeinen Bildungsabschlüssen implizieren dabei, dass eine höhere Schulbildung mit einer gesteigerten Sensibilität dafür einhergeht, Rassismus als solchen zu identifizieren.“[21]
Vor dem Hintergrund eines zunehmenden Migrantenanteils in vielen westlichen Ländern stellt sich auch die Frage, ob es Rassismus ist, wenn ein Weißer bei der Erstattung einer Strafanzeige einen weißen Ansprechpartner anstelle eines schwarzen Polizisten sucht[22]. Mehr Verständnis wird bislang gezeigt, wenn eine dunkelhäutige Person etwa eine Person mit gleicher Hautfarbe anstelle einer weißen Ansprechperson sucht.
Neutrale Wissensvermittlung an deutschen Schulen?
Die beschriebenen Beobachtungen könnten ein Indiz dafür sein, dass in Schulen und Universitäten eine geänderte Rassismusdefinition aktiv vermittelt wird und daher ältere Personengruppen eher seltener erreicht. Zudem drängt sich der Verdacht auf, dass die längere Schulzeit von Gymnasiasten und Studenten die Indoktrination mit einem politisch eher gewollten Rassismusbegriff zu begünstigen scheint.
Bekannt ist das von vielen deutschen Schulen unterstützte Projekt „Schule ohne Rassismus“ (z. B. Gymnasium Nepomucenum in Coesfeld[23], St.-Georg-Gymnasium in Bocholt[24], Johann-Christian-Reinhart-Gymnasium in Hof[25], IGS Lehrte in Lehrte[26]). Daneben gibt es an vielen Schulen Seminare, Projektwochen oder sonstige schulische Inhalte, die sich auf unterschiedliche Art und Weise mit dem Thema Rassismus auseinandersetzen. Beispielhaft sei hier die Rückschau zum fünftägigen „Seminar zum Thema Antirassismus“ der IGS Lehrte aus Niedersachsen zitiert:
„Das Seminar konzentrierte sich darauf, die Schüler*innen über die Definition und Herkunft von Rassismus und Diskriminierung aufzuklären. Insbesondere wurden Aspekte wie Alltagsrassismus und positiver Rassismus eingehend behandelt. Durch eine Vielzahl von Übungen und Gruppenaktivitäten erhielten die Schüler*innen nicht nur theoretisches Wissen, sondern konnten auch durch praktische Übungen einen Impuls für den Umgang mit Rassismus und Diskriminierung mitnehmen.
Die Teilnehmer*innen wurden dazu ermutigt, aktiv über ihre eigenen Erfahrungen und Gedanken zu sprechen, was zu Diskussionen und einem offenen Austausch führte. Die Sensibilisierung für die Auswirkungen von Rassismus und Diskriminierung auf individueller und gesellschaftlicher Ebene stand dabei im Mittelpunkt.“ [27]
Aktion gegen Deutschenhass?
Dass Rassismus vor allem als Rassismus gegen Ausländer, nicht jedoch auch gegen Deutsche verstanden wird, zeigt eine Stellungnahme des Albert-Schweitzer-Gymnasiums Erlangen im Rahmen ihrer Anti-Rassismus-Demo:
„Die Demonstration, die sich vom Rathausplatz zum Marktplatz bewegte, zeigte „klare Kante“ gegen jede Form von Ausländerhass, Pegida und Rechtsextremismus.“ [28]
Auch der Antirassismus-Tag der IGS Linden vom 17.03.2023 thematisierte offenbar ausschließlich Rassismus gegen Ausländer. Entsprechend durfte die dortige Klasse 7b die Asylantenunterkunft in Hannover-Döhren besuchen:
„Die Schülerinnen und Schüler bekamen einen Einblick in die Lebensrealität der Bewohner*innen. Hier wurde deutlich, mit wie wenig Platz die Menschen auskommen müssen oder was es bedeutet, wenn man sich eine Küche und ein Bad mit anderen Familien teilen muss. Der Besuch im Asylbewohnerwohnheim zeigte ihnen die Bedeutung von Solidarität und Empathie.“[29]
Dass viele Schulen eher politische Indoktrination entgegen des Beutelsbacher Konsens betrieben anstatt neutrale Bildung zu vermitteln, zeigt auch die IGS Lehrte, hier anlässlich der Hamas-Attacke auf Israel vom 07.10.2023:
„Wir sind solidarisch mit Jüdinnen und Juden, die weltweit und auch in Deutschland antisemitische Gewalt erleben. Das Existenzrecht Israels ist nicht verhandelbar.
[…]
Unser Mitgefühl gilt der Zivilbevölkerung, insbesondere den Jugendlichen und Kindern in Gaza und in Israel. Wir akzeptieren den antimuslimischen und antisemitischen Rassismus in Deutschland nicht. Menschenrechte und humanitäres Völkerrecht gelten für alle Menschen. “[30]
Schulische Prägung des Rassismusbegriffes
Dass es das Ziel staatlicher und staatsnaher Stellen ist, den Rassismusbegriff im Sinne der Critical Race Theory in Schulen zu verbreiten und dass es auch schon Schulen gibt, die dies umsetzen (z. B. Gymnasiums Farmsen in Hamburg[31]), geht aus Äußerungen von Jule Bönkost, Mitbegründerin des Instituts für diskriminierungsfreie Bildung in Berlin, hervor, die auf der Website der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft zitiert wird:
„Bönkost sagt, dass People of Color sich in Schulbüchern oft in der Rolle des Opfers oder Außenseiters wiederfänden, sie bekämen vermittelt, nicht dazu zu gehören. Diese diskriminierenden Erfahrungen könnten negative Auswirkungen auf Lernmotivation und Leistung in der Schule haben. Lehrkräften komme eine wichtige Aufgabe zu, betont die Wissenschaftlerin. Doch in der Ausbildung werde der Umgang mit Rassismus weitgehend außen vor gelassen. Deshalb seien Lehrkräfte oft unsicher. Viele hätten Angst, etwas falsch zu machen. Marmer rät, rassistische Inhalte auf keinen Fall zu ignorieren. Möglich sei, bestimmte Seiten rauszureißen oder Wörter durchzustreichen, auf jeden Fall damit zu arbeiten. „Sonst bleiben die Bilder hängen.““[32]
Schulen wandern auf schmalem Grat
Wie leicht Schulen sich dem Vorwurf aussetzen können, „Vokabular von rechtsradikalen Populisten” zu gebrauchen, zeigte ein Vorwurf der Föderation Türkischer Elternvereine in NRW (FÖTEV) gegen eine Aufgabenstellung im Philosophieunterricht:
„Ein türkischer Familienvater in Deutschland verheiratet seine Tochter ohne deren Einverständnis mit dem Sohn seines Bruders, um diesem eine Aufenthaltserlaubnis für Deutschland und damit eine Existenz zu sichern. Besprich die Situation mit deiner/m Tischnachbarin/Tischnachbarn. Welche Konflikte seht ihr darin?“[33]
Wie Schulen einseitig politisch gewollte Klischees verankern
Mit einer solchen Fragestellung würden sich entsprechende Klischees in den Köpfen der Schüler verfestigen[34]. Wie sieht es jedoch aus, wenn man ausschließlich oder überwiegend die Sichtweise der Critical Race Theory an Schüler vermittele? Verfestigen sich dann nicht auch solche Klischees in den Köpfen der Schüler!? Wieso soll es erlaubt sein, wenn bei Schülern mutwillig der Eindruck erweckt wird, dass es sich bei PEGIDA um eine möglicherweise ausländerfeindliche oder rassistische Bewegung handeln würde (siehe Zitat oben)? Wäre es nicht im Sinne des Beutelsbacher Konsens angezeigt, etwa Gespräche zwischen Mitgliedern und Kritikern der PEGIDA oder anderer Gruppen zu ermöglichen und die Schüler dann darüber diskutieren zu lassen? Könnte die Schüler nicht einfach selbst darüber diskutieren, wie sie zu „Einbürgerung, Familiennachzug und stattliche Bürgergeldalimentierung statt Abschiebung“[35] stehen? Bereits 2018 hieß im Rahmen einer Interviewfrage des Stern wie folgt:
„Im vergangenen Jahr gab es laut Bundeskriminalamt 380 Verdachtsfälle von Gruppenvergewaltigung, tendenziell ist die Zahl eher rückläufig. Doch während die Tatverdächtigen früher meist Deutsche waren, liegt der Anteil der „Nichtdeutschen“ nun bei mehr als 50 Prozent.“[36]
Offener Diskurs tabuisiert
Wieso wird nicht offen darüber diskutiert, ob es den von PEGIDA, AfD oder anderen Kritikern der aktuellen Migrationspolitik benannten Zusammenhang zwischen verstärkter Migration und einer Zunahme von Antisemitismus, Messerattacken, Vergewaltigungen oder anderen Straftaten[37], [38], [39], [40], [41] gibt? Selbst die Tagesschau schreibt:
„Auf pro-palästinensischen Kundgebungen in Deutschland kommt es immer wieder zu antisemitischen Vorfällen. Studien zeigen, dass Antisemitismus in bestimmten migrantischen Kreisen weit verbreitet ist – ebenso wie in rechtsextremen.“[42]
In einem aktuellen Beitrag auf der Website von Boris Reitschuster wird das Dilemma auf den Punkt gebracht:
„Begehen Kinder grausame Verbrechen, Vergewaltigungen oder sogar Morde, zeigen uns die Mainstreammedien bevorzugt Interviews mit entsetzen Anwohnern und ausgewählten Experten. Man präsentiert uns Ratlosigkeit, sucht nach den Ursachen im Elternhaus oder vermutet psychische Störungen. Neben dem Migrations-Effekt wird auch der Medien-Effekt nicht thematisiert.“[43]
Lehrer überwiegend links-grün
Dass deutsche Schulen weitgehend auf politischer Linie agieren, zeigten unter anderem die gnadenlose Durchsetzung von Masken- und Testgeboten oder aktives Bewerben von Corona-Gen-Injektionen. Entsprechend verwundert es wenig, wenn offenbar – insbesondere vor dem Hintergrund einer steigenden Zahl von Kindern mit Migrationshintergrund an deutschen Schulen- Rassismus und rassistischen Handlungen tendenziell nur in eine Richtung thematisiert werden. Abschließend sei hier noch ein Zitat von Boris Reitschuster erwähnt, dass den Umgang staatlicher Stellen mit ungeliebten Wahrheiten thematisiert:
„Es ist eine zutiefst beunruhigende Entwicklung: Immer öfter vertuscht die Polizei Straftaten vor der Öffentlichkeit, die politisch nicht genehm sind und die Menschen aufwühlen könnten. Besonders drastisch habe ich das im August 2020 erlebt. Damals hatte die Polizei die Vergewaltigung einer 15-Jährigen am Berliner Flughafensee verschwiegen, ebenso wie tätliche Angriffe auf Beamte vor Ort. Innerhalb der Polizei herrschte darüber solcher Unmut, dass Beamte von sich aus auf mich zukamen und mich auf das Vertuschen aufmerksam machten. Doch auch auf Nachfrage schwieg die Polizei weiter eisern. Erst als ich der Behörde klarmachte, dass mir interne Polizei-Dokumente im Wortlaut bekannt sind, wurde die Vergewaltigung bestätigt“[44].
Was bedeutet ein Rassismusvorwurf für Lehrer?
Bedeuteten schlechte Noten noch vor wenigen Jahrzehnten, dass Eltern mit ihren Kindern ins Gespräch kamen, um sie – im besten Fall – zu fleißigerem Lernen anzuhalten, so kommt es heute immer häufiger vor, dass Lehrer zur Zielscheibe nicht nur von Minderjährigen, sondern auch von deren Erziehungsberechtigten werden. Hat ein Schüler dann einen Migrationshintergrund, so wäre es durchaus vorstellbar, dass nicht nur in berechtigten Fällen, sondern auch bei unstreitig schlechten Leistungen die „Rassismuskeule“ gegen den Lehrer erhoben wird. Auch Dass es solche Fälle auch tatsächlich gibt, legen verschiedene Quellen nahe[45]. Auch der Vorwurf von rassistischen Beleidigungen durch eine Lehrkraft muss nicht in jedem Fall den Tatsachen entsprechen bzw. entsprechend nachweisbar sein[46].
Was sind rassistische Darstellungen?
Viele ältere Bücher, aber auch Sammlungen von Teekarten, Zigarettenkarten oder Butterfiguren, mitunter aber auch gestellte Fotos aus der Kolonialzeit oder Filme wie „Tarzan der Affenmensch“ mit Johnny Weissmüller aus dem Jahre 1932 können leicht als Beispiele für – vorgebliche oder tatsächlich – rassistische Darstellungen benannt werden.
So entstanden die Geschichten um Tarzan zu einer Zeit, als ein kolonialistisches Geschichtsbild weit verbreitet war. Bereits die Darstellung von Weißen, die sich ihr Gepäck von schwarzen Dienern tragen ließen oder allgemein von schwarzen Dienern, aber auch die Darstellung des überlegenen Weißen, der den Schwarzen erst Kultur beibringen müsste, kann als rassistisch betrachtet werden[47], [48]. Man könnte aber auch die Sichtweise vertreten, dass hier eine fiktive Geschichte in einem kolonialhistorisch korrekten Kontext erzählt wird, was natürlich nichts daran ändert, dass die zu dieser Zeit lebenden Menschen nach unserem heutigen Verständnis als „rassistisch“ bezeichnet werden können.
Rassistische Darstellungen können aber auch dadurch realisiert werden, dass ein deutscher Versicherungsnehmer als Schauspieler an einem Theaterstück den „deutschen Kleingartenbesitzer“ oder den „türkischen Halbstarken“ mimt, eine Österreicherin wie Verena Altenberger die polnische Altenpflegerin „Magda“ im Fernsehen darstellt bzw. sich jemand beim Karneval als Indianer oder Cowboy verkleidet. Ist dies dann „nur“ eine sogenannte „kulturelle Aneignung“[49] oder bereits „Rassismus“?
Ist Pipi Langstrumpf ein rassistisches Angebot?
Hierunter könnte man es etwa verstehen, dass rassistische Inhalte (z. B. sexuelle Angebote mit rassistischem Bezug oder Angebote mit rassistischer Hetze gegen bestimmte Ethnien) im Internet zum Kauf angeboten werden[50], [51]. Je nach Auslegung des Rassismusbegriffes könnte es aber bereits als rassistisches Angebot angesehen werden, wenn Bücher wie z. B. „Pipi in Taka-Tuka-Land“ [52], [53] oder „Jim Knopf und Lukas der Lokomotivführer“ [54] feilgeboten werden und es infolge dessen zu Rechtsstreitigkeiten kommen sollte:
„Der aus dem Kongo stammende Journalist und Dolmetscher Kaisa Ilunga ist gewähltes Mitglied des Integrationsrats der Stadt Bonn. Er fordert, die Pippi-Langstrumpf-Bücher wegen rassistischer Aussagen aus den öffentlichen Bibliotheken auszusortieren. Der Integrationsrat vertritt die Interessen der Migranten gegenüber der Stadt.“[55]
Zu den bekannten Kinderbüchern von Michael Ende sei exemplarisch folgende Bewertung benannt:
„Ist Jim Knopf ein rassistisches Kinderbuch? Eigentlich handelt es sich bei dem Buch von Michael Ende um einen anerkannten Kinderbuchklassiker, der zudem häufig als dezidiert antirassistisches Werk gedeutet wird. Zum Gegenstand einer politischen und pädagogischen Kontroverse aber wurde das Buch 2022, nachdem eine Kindergärtnerin laut Medienberichten anhand einer von Antidiskriminierungsstellen erstellten Liste Jim Knopf-Bücher aus ihrer Einrichtung entfernte. Begründet wurde dies unter anderem mit Verweis auf die stereotypische Darstellung des Protagonisten.“[56]
Ausschluss dürfte auch Rassismus gegen Weiße einschließen
Die Auslegung unbestimmter Rechtsbegriffe in Allgemeinen Geschäftsbedingungen hat so zu erfolgen, wie ein durchschnittlicher und um Verständnis bemühter Verbraucher die Regelung verstehen darf, wobei in erster Linie auf den Wortlaut und ergänzend auf den Zweck der Regelung abzustellen ist (siehe unter anderem BGH, NJW-RR 2020, 92, 93 oder BGHZ 211, 51 Rn. 17). Unklarheiten bei der Auslegung gehen dabei zu Lasten des Versicherers (siehe u. a. VersRdSch 1992,88 = VersR 1992,1031).
Wer über Google nach „Rassismus gegen Weiße“ sucht, wird vornehmlich solche Auslegungen finden, die dies verneinen.
Suchalgorithmen nur eine Sichtweise
Diesem Suchergebnis gegenüber steht das oben zitierte und auch der Erfahrung des Autors entsprechende Allgemeinverständnis von „Rassismus“, das auch Bezeichnungen wie „Kartoffel“[57] oder „Alman“[58] im Zweifel als rassistisch oder abwertend verstehen kann. Erwähnungen einer „eklig weißen Mehrheitsgesellschaften“ kann der Autor ausschließlich als extremistische sowie rassistische Meinungsäußerung verstehen. Daraus dürfte sich ergeben, dass mit Hilfe der Rechtsschutztarife von z. B. ARAG (Stand 02.2022), die Concordia (Stand 10.2022), die DEVK (Stand 14.12.2022) oder die KS Auxilia (Stand 10.2023) keine Deckungszusage für entsprechende Rechtsstreitigkeiten bestehen würde. Aktuell auf einen solchen Ausschluss verzichten unter anderem die Itzehoer (Stand 04.2023), die NRV (Stand 10.2022) oder der Roland Rechtsschutz (Stand 26.10.2023).
Problematisch sind solche Ausschlüsse vor allem deshalb, da es auf den – auch unbegründeten – Vorwurf einer rassistischen Äußerung oder Handlung ankommt. Im Zweifel könnte ein Versicherer damit zu argumentieren versuchen, dass er die Definition der Critical Race Theory anwendet und entsprechend etwa auch solche Handlungen ausschließt, die einen vorgeblich strukturellen Rassismus begründen. Gerade gegen Polizisten[59], [60], Justizbeamte[61], [62] und Lehrer[63], [64] schwebt der mögliche Vorwurf, aus rassistischen Beweggründen zu handeln oder sich entsprechend geäußert zu haben stets wie ein Damoklesschwert über den Köpfen.
In Berlin können bereits falsche Verdächtigungen eine erhebliche Folge für betroffene Polizisten haben. Das Mitte 2020 in Kraft getretene Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) erntete verständliche Kritik vor allem aus Polizeikreisen:
„Im Zentrum der Kritik steht die „Beweiserleichterung“, von Kritikern „Beweislastumkehr“ genannt. Da nämlich eine Diskriminierung in der Regel kaum zu beweisen ist, muss der oder die Betreffende nur „Tatsachen glaubhaft“ machen, „ die das Vorliegen eines Verstoßes (…) überwiegend wahrscheinlich machen“. Dann, so das Gesetz, „obliegt es der öffentlichen Stelle, den Verstoß zu widerlegen“.“[65]
Wenn Versicherer hier einem betroffenen Polizisten den Rechtsschutz verweigern, kann dies harsche Folgen haben.
Falsche Verdächtigungen betreffen allerdings nicht allein Lehrer, Erzieher oder Polizisten, sondern zunehmend auch andere Personen. Erst vor wenigen Tagen führte ein vorgeblicher Angriff auf zwei Kinder aus Ghana zu einer Demonstration „gegen Rechts“. Angeblich hätten etwa 20 Jugendliche die 8- und 10-jährigen Mädchen „angegriffen“ und rassistisch beleidigt[66], [67]. Dabei sei auch das Wort „Neger“ gefallen[68]. Einem der Mädchen sei ins Gesicht getreten worden[69], [70], [71]. Schon kurz nachdem sowohl Mainstreammedien als auch freie Medien über den Fall berichtet hatten, stellte sich heraus, dass scheinbar fast die ganze Geschichte mehr oder minder frei erfunden worden war[72]. Den Tritt ins Gesicht habe es ebenso wenig gegeben wie den behaupteten Angriff der weißen Tätergruppe. Das unhinterfragte Verbreiten der ursprüngliche Geschichte und die anschließende Instrumentalisierung im Kampf gegen vermeintliche Rassisten brachte Apollo News treffend auf den Punkt:
„Aber das ist eine Wahrheit dieses Falles: Linke hoffen auf Rassismus. Sie brauchen ihn, weil er ihnen politische Grundlage und Berechtigung für ihren völlig entgrenzten „Kampf gegen Rechts“ gibt, weil er eine Bestätigung ihrer Erzählung von der „größten Bedrohung“ durch den Rechtsextremismus in Deutschland ist. Sie brauchen solche (angeblichen) Übergriffe wie in Grevesmühlen, damit ihre stetige Erzählung nicht als das aufgebauschte Schreckgespenst enttarnt wird, die sie in Wahrheit ist.“[73]
Anders als bei dem Vorfall aus Sylt, wo „Deutschland den Deutschen. Ausländer raus!“ gesungen wurde und ein medialer Mob mit unverpixelten Fotos der „Täter“ massive persönliche Folgen für Betroffene zur Folge hatte[74], [75], ist dieses bezogen auf die nur mutmaßlicher Angreifer in Grevesmühlen soweit bekannt noch nicht geschehen. Da aber das mediale Narrativ selten die Richtigstellung der Ereignisse vergleichbar reichweitenstark verbreitet, dürfte in den Köpfen vieler Menschen die ursprüngliche Version der Ereignisse verankert bleiben.
Zurück zur Rechtsschutzversicherung: Positiv zu beachten ist, dass für den von vielen Versicherern angebotenen Spezial-Straf-Rechtsschutz (auch StrafrechtPlus u. ä.) abweichend nur die dort benannten Ausschlussbestimmungen gelten (z. B. KS Itzehoer, KS Auxilia), so dass die hier besprochenen Ausschlüsse nicht zwingend in jedem Fall zur Anwendung kommen.
Einige Versicherer beziehen Position
Die im Text benannten Unternehmen ARAG, Concordia, DEVK sowie KS Auxilia wurden angeschrieben und jeweils inklusiver konkreter Beispiele befragt, u.a. welche Definition von „Rassismus“ ihren Bedingungen zugrunde liege und, ob es nach ihrer Auslegung auch Rassismus gegen Weiße geben könne.
Die Concordia äußerte sich hierzu wie folgt:
„wir danken für die von Ihnen gebotene Gelegenheit, zu einem auch in den Rechtsschutzversicherungs-Bedingungen (ARB) unserer Gesellschaft enthaltenen Risikoausschluss Stellung zu nehmen. Bitte haben Sie aber Verständnis dafür, dass wir uns zu Ihrem Fragen-Katalog nicht explizit erklären. Die Entscheidung über die Anwendbarkeit bzw. Anwendung des/eines Risikoausschlusses muss einer objektiven Bewertung durch das unabhängige Schadenabwicklungsunternehmen im konkreten Einzel-/Schadenfall unter Berücksichtigung dessen individueller Umstände vorbehalten bleiben. In der hiesigen Regulierungspraxis ist der von Ihnen angesprochene Risikoausschluss bisher ohne praktische Relevanz geblieben, geschweige denn Gegenstand einer kontroversen Diskussion mit einem unserer Kunden geworden. “
Die DEVK schrieb:
„Bei der Auslegung der Begriffe „rassistisch“ und „extremistisch“ bedienen wir uns der aktuellen Aussagen des Bundesministeriums des Innern und Ausführungen des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestags, sowie der Bundeszentrale für politische Bildung.
Daraus ergeben sich grundsätzlich folgende Definitionen:
[…]
Rassismus bezeichnet die Ideologien von aus der Natur der Menschen begründeten Rassenunterschieden und den darauf aufbauenden unterschiedlichen sozialen, moralischen und/oder biologischen Bewertungen natürlich-biologischer Unterschiede von Menschen aus einer distanzierenden, kritischen Perspektive.
Die Definition der Begrifflichkeiten i.S.d. Rechtsschutzbedingungen muss dabei immer im Kontext zum gemeldeten Rechtsschutzfall, dem Sender- und Empfängerhorizont und eingekleidet in die Gesamtsituation (auch die aktuelle Rechtslage) erfolgen. Selbstverständlich ist daher jeder Schadenfall einer Einzelfallbetrachtung zu unterziehen.
Zu den von Ihnen beschriebenen Einzelfällen und anderen politischen Themen möchten wir uns, wie bereits mitgeteilt, nicht äußern.“
Deutlich ausführlicher äußerte sich die ARAG:
„Es ist korrekt – wie auch viele andere Rechtsschutzversicherer, haben wir einen entsprechenden Ausschluss in unseren ARB. Dieser lautet:
[…] Interessenwahrnehmung im Zusammenhang mit rassistischen, extremistischen, pornographischen oder sonst sittenwidrigen Angeboten, Äußerungen oder Darstellungen. Dies gilt nur, soweit diese durch Sie vorgenommen oder veranlasst wurden beziehungsweise vorgenommen oder veranlasst worden sein sollen.
Als Voranstellung: Die Begriffe verstehen wir grundsätzlich im Licht der Zeit und nach dem allgemeinen Verständnis sowie aktuellen Sprachgebrauch.
Die UN-Antirassismuskonvention definiert rassistische Diskriminierung als „jede auf der vermeintlichen ethnischen Herkunft, „Rasse“, Hautfarbe, Abstammung oder nationalen Ursprungs beruhende Unterscheidung, Ausschließung, Beschränkung oder Bevorzugung, die zum Ziel oder zur Folge hat, dass dadurch ein gleichberechtigtes Anerkennen, Genießen oder Ausüben von Menschenrechten und Grundfreiheiten im politischen, wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen oder jedem sonstigen Bereich des öffentlichen Lebens vereitelt oder beeinträchtigt wird“.
(https://www.antidiskriminierungsstelle.de/DE/ueber-diskriminierung/diskriminierungsmerkmale/ethnische-herkunft-rassismus/ethnische-herkunft-rassismus-node.html)
[…]
Auch in Fällen von rassistischen sowie extremistischen Angeboten, Äußerungen oder Darstellungen gilt die bei uns für Rechtsschutzfälle übliche Einzelfallprüfung, wobei hier immer der Kontext mitberücksichtigt werden muss.
Zu politischen Aussagen/Zitaten geben wir generell keine abstrakte Stellungnahme ab. Entstünde in Fällen wie bei ihren Fragen 5 bis 8 ein Rechtsschutzfall, würde auch hier der jeweilige Einzelfall unter Mitberücksichtigung des Kontexts geprüft.
Zum Thema „Critical Race Theory“: Jeder, unabhängig von seiner Rasse oder ethnischen Zugehörigkeit, kann rassistische Äußerungen machen. Die „Critical Race Theory“ ist ein Ansatz, der sich mit der Rolle von Rasse und Rassismus im Recht auseinandersetzt und die Art und Weise untersucht, wie Rassismus die Gesellschaft strukturiert. Es ist wichtig, respektvoll miteinander umzugehen und Diskriminierung in jeder Form zu vermeiden.“
[1] Mehr finden Sie z. B. bei Elijah Tee „LIVE | GÖRING-ECKARDT ESKALIERT auf Twitter | #EILmeldung“ auf „youtube.com“ vom 20.06.2024. Aufzurufen unter https://www.youtube.com/watch?v=L9FXq2N0fA0, zuletzt aufgerufen am 20.06.2024.
[2] Mehr finden Sie z. B. bei „Göring-Eckardt entschuldigt sich für Tweet zur Hautfarbe der Nationalspieler“ auf „stern.de“ vom 20.06.2024 um 07:01 Uhr. Aufzurufen unter https://www.stern.de/sport/fussball/em-2024/em-2024 – katrin-goering-eckardt-handelt-sich-rassismus-shitstorm-ein-34813522.html, zuletzt aufgerufen am 20.06.2024.
[3] Adam Riese „Adam Riese: Die innovative Online-Marke nicht nur für Rechtsschutz“. Powerpoint-Präsentation vom 05.09.2023, S. 19.
[4] „Unbestimmte Rechtsbegriffe im Öffentlichen Recht“ auf „juraindivudell“.de vom 25.10.2020. Aufzurufen unter https://www.juraindividuell.de/artikel/unbestimmte-rechtsbegriffe-im-oeffentlichen-recht/, zuletzt aufgerufen am 31.12.2023.
[5] „Gibt es Rassismus gegen Weiße?“ auf „quarks.de“, zuletzt aktualisiert im Dezember 2023. Aufzurufen unter https://www.quarks.de/gesellschaft/gibt-es-rassismus-gegen-weisse/, zuletzt aufgerufen am 31.12.2023.
[6] „Gibt es Rassismus gegen Weiße?“ auf „quarks.de“, zuletzt aktualisiert im Dezember 2023. Aufzurufen unter https://www.quarks.de/gesellschaft/gibt-es-rassismus-gegen-weisse/, zuletzt aufgerufen am 31.12.2023.
[7] „Rassismus gegen Weiße“ auf „wikipedia.org“. Aufzurufen unter https://de.wikipedia.org/wiki/Rassismus_gegen_Weiße, zuletzt aufgerufen am 31.12.2023.
[8] „Diskussion:Rassismus gegen Weiße“ auf „wikipedia.org“. Aufzurufen unter https://de.wikipedia.org/wiki/Diskussion:Rassismus_gegen_Weißee, zuletzt aufgerufen am 31.12.2023.
[9] „#nachgefragt bei Noomi Anyanwu“ auf „hdgoe.at“. Aufzurufen unter https://hdgoe.at/nachgefragt_anyanwu, zuletzt aufgerufen am 31.12.2023.
[10] Anyanwu, Noomi „Noomi Anyanwu: Rassismus gegen Weiße gibt es nicht“ auf „moment.at“ vom 29.03.2023. Aufzurufen unter https://www.moment.at/story/rassismus-gegen-weisse-gibt-es-nicht, zuletzt aufgerufen am 31.12.2023.
[11] Böhmer, Katharina „Respekt! – und wieso es keinen Rassismus gegen Weiße geben kann“ auf „kas.de“ vom 28.04.2023. Aufzurufen unter https://www.kas.de/de/web/rheinland/veranstaltungsberichte/detail/-/content/respekt-und-wieso-es-keinen-rassismus-gegen-weisse-geben-kann, zuletzt aufgerufen am 31.12.2023.
[12] Irmer, Hans-Jürgen „Wer die deutsche Gesellschaft als „eklige weiße Mehrheitsgesellschaft“ bezeichnet,
die „rassistisch durchzogen“ sei, sollte zurücktreten“ auf „wetzlar-kurier.de“. Aufzurufen unter https://wetzlar-kurier.de/2176-wer-die-deutsche-gesellschaft-als-eklige-weisse-mehrheitsgesellschaft-bezeichnet-die-rassistisch-durchzogen-sei-sollte-zurucktreten/, zuletzt aufgerufen am 31.12.2023.
[13] Clownswelt „Es gibt keinen Rassismus gegen weiße…?“ auf „youtube.com“ vom 15.10.2021, Minute 07:28 bis 08:53. Aufzurufen unter https://www.youtube.com/watch?v=5Z71xGEH76A, zuletzt aufgerufen am 31.12.2023.
[14] Clownswelt „Es gibt keinen Rassismus gegen weiße…?“ auf „youtube.com“ vom 15.10.2021, Minute 10:10 bis 12:32. Aufzurufen unter https://www.youtube.com/watch?v=5Z71xGEH76A, zuletzt aufgerufen am 31.12.2023.
[15] Goergen, Marc „Weiße Farmer im Feindesland“ auf „stern.de“ vom 16.09.2017 um 17:00 Uhr. Aufzurufen unter https://www.stern.de/politik/ausland/kriminalitaet-in-suedafrika — weisse-farmer-im – feindesland – 7617322.html, zuletzt aufgerufen am 04.03.2024.
[16] Räther, Frank „Farmbesetzungen und Landreformen im südlichen Afrika“ auf „deutschlandunk.de“ vom 20.10.2000. Aufzurufen unter https://www.deutschlandfunk.de/farmbesetzungen-und-landreformen-im-suedlichen-afrika-100.html, zuletzt aufgerufen am 04.03.2024.
[17] Räther, Frank „Farmbesetzungen und Landreformen im südlichen Afrika“ auf „deutschlandunk.de“ vom 20.10.2000. Aufzurufen unter https://www.deutschlandfunk.de/farmbesetzungen-und-landreformen-im-suedlichen-afrika-100.html, zuletzt aufgerufen am 04.03.2024.
[18] „Rassismus: Diskriminierung aufgrund von Herkunft, «Rasse» oder Ethnie“ auf „amnesty.ch“ vom September 2020. Aufzurufen unter https://www.amnesty.ch/de/themen/rassismus/dok/2020/rassismus-diskriminierung-aufgrund-von-herkunft-rasse-oder-ethnie#, zuletzt aufgerufen am 31.12.2023.
[19] Mühe, Nina „„Was ist der Unterschied zwischen Vorurteilen und Rassismus?““ auf „demokratie-leben.de“. Aufzurufen unter https://www.demokratie-leben.de/was-ist-der-unterschied-zwischen-vorurteilen-und-rassismus, zuletzt aufgerufen am 31.12.2023.
[20] Wissenschaftliche Dienste Deutscher Bundestag „Sachstand. Rechtliche Einzelfragen zu verschiedenen Formen von Rassismus“ auf „bundestag.de“ aus dem Jahre 2020 (WD 7 – 3000 – 112/20), S. 7. Aufzurufen unter https://www.bundestag.de/resource/blob/810116/eb8aeaac452a2098a47804c334a4d68a/WD‑7 – 112-20-pdf-data.pdf, zuletzt aufgerufen am 31.12.2023.
[21] Nationaler Diskriminierungs- & Rassismusmonitor „Rassistische Realitäten. Wie setzt sich Deutschland mit Rassismus auseinander?“ Auftaktstudie zum Nationalen Diskriminierungs- und Rassismusmonitor (NaDiRa) des Deutschen Zentrums für Integrations- und Migrationsforschung (DeZIM). auf rassismusmonitor.de von 2022, S. 35. Aufzurufen unter https://www.rassismusmonitor.de/fileadmin/user_upload/NaDiRa/CATI_Studie_Rassistische_Realitäten/DeZIM-Rassismusmonitor-Studie_Rassistische-Realitäten_Wie-setzt-sich-Deutschland-mit-Rassismus-auseinander.pdf, zuletzt aufgerufen am 31.12.2023
[22] Siehe hierzu ab Minute 11 unter https://www.youtube.com/watch?v=S8G-WqOXhTA, zuletzt aufgerufen am 21.06.2024.
[23] „Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage“ auf „nepomucenum.de“. Aufzurufen unter https://www.nepomucenum.de/fit-und-fair/schule-ohne-rassismus/, zuletzt aufgerufen am 31.12.2023.
[24] „Schule ohne Rassismus“ auf „st-georg-gymnasium.de“. Aufzurufen unter https://www.st-georg-gymnasium.de/schule-ohne-rassismus/, zuletzt aufgerufen am 31.12.2023.
[25] „Antirassismus-Projekt der AG „Schule ohne Rassismus“ für ein tolerantes Zusammenleben“ auf „reinhart-gymnasium.de“ vom 23.07.2022. Aufzurufen unter https://www.reinhart-gymnasium.de/antirassismus-projekt-der-ag-schule-ohne-rassismus-fuer-ein-tolerantes-zusammenleben/, zuletzt aufgerufen am 31.12.2023.
[26] „Niedersächsisches Landesinstitut für schulische Qualitätsentwicklung“ auf „schulnetz.nibis.de“. Aufzurufen unter https://schulnetz.nibis.de/db/schulen/schule.php?schulnr=80093, zuletzt aufgerufen am 31.12.2023.
[27] „Niedersächsisches Landesinstitut für schulische Qualitätsentwicklung“ auf „schulnetz.nibis.de“. Aufzurufen unter https://schulnetz.nibis.de/db/schulen/schule.php?schulnr=80093, zuletzt aufgerufen am 31.12.2023.
[28] Siehe z. B. „Anti-Rassismus-Demo“ auf „asg-er.de“. Aufzurufen unter https://www.asg-er.de/archiv/archiv-2015 – 16/anti-rassismus-demo, zuletzt aufgerufen am 31.12.2023.
[29] „Antirassismus-Tag – Die 7b besucht das Asylbewohnerheim in Döhren“ auf „igs-linden.de“. Aufzurufen unter https://igs-linden.de/2023/04/13/anti-rassismustag-die-7b-besucht-das-asylbewohnerheim-hannover-doehren/, zuletzt aufgerufen am 31.12.2023.
[30] „Solidarität mit Opfern von Krieg und Gewalt“ auf „igs-lehrte.de“. Aufzurufen unter https://www.igs-lehrte.de/, zuletzt aufgerufen am 31.12.2023.
[31]Hedtke, Kathrin „Diskriminierungskritische Bildungsarbeit. „Weiße Sichtweisen““ auf „gew.de“ von 02.12.2020. Aufzurufen unter https://www.gew.de/aktuelles/detailseite/weisse-sichtweisen, zuletzt aufgerufen am 31.12.2023.
[32]Hedtke, Kathrin „Diskriminierungskritische Bildungsarbeit. „Weiße Sichtweisen““ auf „gew.de“ von 02.12.2020. Aufzurufen unter https://www.gew.de/aktuelles/detailseite/weisse-sichtweisen, zuletzt aufgerufen am 31.12.2023.
[33] „Schulaufgabe aus NRW sorgt für Rassismusvorwürfe“ auf „aol.de“ vom 13.02.2022 um 17:40 Uhr. Aufzurufen unter https://www.aol.de/schulaufgabe-aus-nrw-sorgt-fur-rassismusvorwurfe-164013721.html?, zuletzt aufgerufen am 31.12.2023.
[34] „Schulaufgabe aus NRW sorgt für Rassismusvorwürfe“ auf „aol.de“ vom 13.02.2022 um 17:40 Uhr. Aufzurufen unter https://www.aol.de/schulaufgabe-aus-nrw-sorgt-fur-rassismusvorwurfe-164013721.html?, zuletzt aufgerufen am 31.12.2023.
[35] „Gemeinsamer Dresdner Abendspaziergang. Die 244. PEGIDA auf dem Schlossplatz“ auf „pegida.de“ vom 11.12.2023. Aufzurufen unter https://www.pegida.de/, zuletzt aufgerufen am 31.12.2023.
[36] „STERN-Gespräch. Gruppenvergewaltigung in Freiburg „Die Männer befanden sich offenbar in einem Krieg gegen das weibliche Geschlecht““ auf „stern.de“ vom 17.11.2018 um 18:40 Uhr. Aufzurufen unter https://www.stern.de/gesellschaft/sozialpsychologe-rolf-pohl-im-interview-ueber-gruppenvergewaltigung-8450838.html, zuletzt aufgerufen am 31.12.2023.
[37] „Der blutige April 2017 – eine bei Weitem noch unvollständige Liste der (in den meisten Fällen) Migranten- & Flüchtlingskriminalität“ auf „pegida.de“ vom 06.05.2017. Aufzurufen unter https://www.pegida.de/, zuletzt aufgerufen am 31.12.2023.
[38] „05. – 09.12.2019 Nikolaus – Messer raus! Das blutigste Nikolauswochenende seit 1944“ auf „pegida.de“ vom 09.12.2019. Aufzurufen unter https://www.pegida.de/, zuletzt aufgerufen am 31.12.2023.
[39] Siehe z. B. https://www.afd.de/?s=messerattacke, zuletzt aufgerufen am 31.12.2023.
[40] Siehe z. B. https://www.afd.de/?s=vergewaltigung, zuletzt aufgerufen am 31.12.2023.
[41] Siehe z. B. https://www.afd.de/einzelfallticker, zuletzt aufgerufen am 31.12.2023.
[42] Siggelkow, Pascal „Angriff auf Israel. Wie verbreitet ist Antisemitismus in Deutschland?“ auf „tagesschau.de“ vom 23.10.2023 um 08:09 Uhr. Aufzurufen unter https://www.tagesschau.de/faktenfinder/kontext/antisemitismus-deutschland-116.html, zuletzt aufgerufen am 31.12.2023.
[43] Zukowski, Iris „Tödliche Jugendgewalt: Unerklärliche Einzelfälle?“ auf „reitschuster.de“ vom 16.12.2023. Aufzurufen unter https://reitschuster.de/post/toedliche-jugendgewalt-unerklaerliche-einzelfaelle/, zuletzt aufgerufen am 31.12.2023.
[44] Reitschuster, Boris „Polizei vertuschte erneut: Brutale Vergewaltigung von Mädchen durch Migranten Weil nicht sein kann, was nicht sein darf?“ auf „reitschuster.de“ vom 07.08.2023. Aufzurufen unter https://reitschuster.de/post/polizei-vertuschte-erneut-brutale-vergewaltigung-von-maedchen-durch-migranten/, zuletzt aufgerufen am 31.12.2023.
[45] Siehe z. B. Bernewasser, Julia „Rassismus an Schulen: Gleiche Leistung, schlechtere Note“ auf „zeit.de“ vom 04.08.2018 um 20:36 Uhr. Aufzurufen unter https://www.zeit.de/gesellschaft/2018 – 08/rassismus-schule-metwo-diskriminierung-migrationshintergrund-namen, zuletzt aufgerufen am 20.06.2024.
[46] Vgl. z. B. Heine, Hannes und Hasselmann, Jörn und Dassler, Sandra und Vieth-Entus, Susanne „Rassismus-Vorwürfe gegen Lehrer: Prozesse ohne Ende“ auf „tagesspiegel.de“ vom 11.09.2012 um 09:00 Uhr. Aufzurufen unter https://www.tagesspiegel.de/berlin/prozesse-ohne-ende-6679453.html, zuletzt aufgerufen am 20.06.2024.
[47] Vgl. z. B. Karout, Miriam „Tarzan: Neuverfilmung im Kino“ auf „dw.com“ vom 28.07.2016. Aufzurufen unter https://www.dw.com/de/the-legend-of-tarzan-neuverfilmung-in-den-deutschen-kinos/a‑19350837, zuletzt aufgerufen am 09.01.2024.
[48] Melanie M auf „autorenforum.montsegur.de“ vom 20.03.2021. Aufzurufen unter https://autorenforum.montsegur.de/index.php?/topic/23721-n-wörter-in-historischen-romanen/page/4/, zuletzt aufgerufen am 09.01.2024.
[49] Siehe z. B. Vahid-Moghtada, Nikita und Voigt, Carolin „Interview mit Lars Distelhorst Sozialwissenschaftler: Kulturelle Aneignung ist Kulturdiebstahl“ auf „mdr.de“ vom 21.02.2023 um 09:20 Uhr. Aufzurufen unter https://www.mdr.de/nachrichten/deutschland/gesellschaft/karneval-kulturelle-aneignung-rassismus-100.html, zuletzt aufgerufen am 09.01.2024.
[50] Vgl. z. B. Joachim von Gottberg im Gespräch mit Elke Monssen-Engberding „Von FKK-Heften bis Rechtsradikalismus im Internet. Die langjährige Vorsitzende der BPjM zieht Bilanz“ auf „mediendiskurs.online“. Aufzurufen unter https://mediendiskurs.online/beitrag/von-fkk-heften-bis-rechtsradikalismus-im-internet/, zuletzt aufgerufen am 09.01.2024
[51] Beier, Andreas „Franzosen kündigen US-Nazi-Portal den Kampf an“ auf „heise.de“ vom 23.06.2001 um 20:12 Uhr. Aufzurufen unter https://www.heise.de/news/Franzosen-kuendigen-US-Nazi-Portal-den-Kampf-an-42641.html, zuletzt aufgerufen am 09.01.2024.
[52] Hübert, Henning „Südseekönig statt Negerkönig“ auf „deutschlandfunk.de“ vom 03.03.2011. Aufzurufen unter https://www.deutschlandfunk.de/suedseekoenig-statt-negerkoenig-100.html, zuletzt aufgerufen am 09.01.2024.
[53] Jakubowski, Alex „Bücher sind an einem Stand in den Hallen auf der Leipziger Buchmesse ausgestellt. Zwischen Zensur und Neuauflage Wenn Kinderbücher aus der Zeit fallen“ auf „tagesschau.de“ vom 12.03.2023 um 08:06 Uhr. Aufzurufen unter https://www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/kinderbuch-streit-101.html, zuletzt aufgerufen am 09.01.2024.
[54] Jakubowski, Alex „Bücher sind an einem Stand in den Hallen auf der Leipziger Buchmesse ausgestellt. Zwischen Zensur und Neuauflage Wenn Kinderbücher aus der Zeit fallen“ auf „tagesschau.de“ vom 12.03.2023 um 08:06 Uhr. Aufzurufen unter https://www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/kinderbuch-streit-101.html, zuletzt aufgerufen am 09.01.2024.
[55] Hübert, Henning „Südseekönig statt Negerkönig“ auf „deutschlandfunk.de“ vom 03.03.2011. Aufzurufen unter https://www.deutschlandfunk.de/suedseekoenig-statt-negerkoenig-100.html, zuletzt aufgerufen am 09.01.2024.
[56] „Sollten wir heute noch Jim Knopf lesen?“ auf „springer.com“ vom 09.03.2023. Aufzurufen unter https://www.springer.com/de/ueber-springer/media/pressemitteilungen/sozialwissenschaften/sollten-wir-heute-noch-jim-knopf-lesen-/24597502, zuletzt aufgerufen am 09.01.2024.
[57] Laut Wikipedia in Deutschland auch als Beleidigung gebraucht. Siehe „Kartoffel (Slang)“ auf „wikipedia.org“. Aufzurufen unter https://de.wikipedia.org/wiki/Kartoffel_(Slang), zuletzt aufgerufen am 31.12.2023.
[58] Laut Wikipedia in Deutschland auch gezielt als Schimpfwort gebraucht. Siehe „Alman (Ethnophaulismus)“ auf „wikipedia.org“. Aufzurufen unter https://de.wikipedia.org/wiki/Alman_(Ethnophaulismus), zuletzt aufgerufen am 31.12.2023.
[59] Siehe z. B. Joachim, Jens „Nach Kelsterbach-Prozess: Polizei reagiert auf Rassismus-Vorwurf“ auf „fr.de“ vom 25.01.2023 um 18:50 Uhr. Aufzurufen unter https://www.fr.de/rhein-main/darmstadt/nach-kelsterbach-prozess-polizei-reagiert-auf-rassismus-vorwurf-92049272.html, zuletzt aufgerufen am 31.12.2023.
[60] Siehe z. B. Berninger, Simon „Polizisten kontrollieren einen Mann im Frankfurter Bahnhofsviertel. Vorwurf des „Racial Profiling“ Nachweisbare Praxis oder nicht?“ auf „tagesschau.de“ vom 03.12.2023 um 11:39 Uhr. Aufzurufen unter https://www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/racial-profiling-110.html, zuletzt aufgerufen am 31.12.2023.
[61] Vgl. „Deutsches Institut für Menschenrechte. Praxis. Rassismus in der Strafverfolgung. Von der Notwendigkeit struktureller Veränderungen“ auf „institut-fuer-menschenrechte.de“, 2. Auflage von Februar 2022. Aufzurufen unter https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/fileadmin/Redaktion/Publikationen/Praxis_Rassismus_in_der_Strafverfolgung.pdf, zuletzt aufgerufen am 31.12.2023.
[62]Siehe z. B. Schattauer, Göran „„Wir sind weder Rassisten noch Nazis„Ausländische Häftlinge misshandelt? Jetzt wehren sich die Dresdner JVA-Beamten“ auf „focus.de“ vom 01.04.2021 um 16:08 Uhr. Aufzurufen unter https://www.focus.de/politik/skandal-in-dresdner-haftanstalt-justizbeamte-zu-gewalt-vorwuerfen-gegen-auslaender-sind-keine-rassisten-oder-nazis_id_13154003.html, zuletzt aufgerufen am 31.12.2023.
[63] Siehe z. B. Thaler, Selina „Tag gegen Rassismus. „Herr Lehrer, das war rassistisch“: Über den Umgang mit Rassismus in Schulen“ auf „derstandard.at“ vom 21.03.2023 um 06:00 Uhr. Aufzurufen unter https://www.derstandard.at/story/2000144243471/herr-lehrer-das-war-rassistisch-ueber-den-umgang-mit-rassismus, zuletzt aufgerufen am 31.12.2023.
[64] Siehe z. B. „Üble Beleidigungen. Sieben Schüler erheben schwere Rassismusvorwürfe gegen Mitschüler und Lehrer“ auf „focus.de“ vom 17.05.2023 um 11:55 Uhr. Aufzurufen unter https://www.focus.de/panorama/welt/euregio-regionalschule-kranenburg-schueler-erheben-schwere-rassismusvorwuerfe-gegen-mitschueler-und-lehrer_id_194036639.html, zuletzt aufgerufen am 31.12.2023.
[65] Memarnia, Susanne „Berliner Antidiskriminierungsgesetz: Seehofer wittert Wahnsinn“ auf „taz.de“ vom 17.06.2020 um 11:10 Uhr. Aufzurufen unter https://taz.de/Berliner-Antidiskriminierungsgesetz/!5689671/, zuletzt aufgerufen am 20.06.2024.
[66] Bewersdorff, Hans und Arndt, Markus „20 Jugendliche gegen zwei Kinder aus Ghana: „Es dürfte viele Zeugen geben, aber man duckt sich weg“. Bürgermeister von Grevesmühlen spricht von „enthemmter Unmenschlichkeit““ auf „bild.de“ vom 15.06.2024 um 22:18 Uhr. Aufzurufen unter https://www.bild.de/news/inland/20-jugendliche-gegen-2-maedchen-buergermeister-rassistisch-motivierte-tat-666d9b4e3749934428aac839, zuletzt aufgerufen am 20.06.2024.
[67] Pauly, Thorsten und Arndt, Markus „Feige Attacke! Tritte ins Gesicht!: 20 Jugendliche verprügeln afrikanische Mädchen (8, 10). Kind schwer verletzt im Krankenhaus“ auf „bild.de“ vom 16.06.2024 um 07:19 Uhr. Aufzurufen unter https://www.bild.de/regional/mecklenburg-vorpommern/gruppe-von-jugendlichen-greift-afrikanische-maedchen‑8 – 10-an-666d21a51ed3207a7a6b25e7, zuletzt aufgerufen am 20.06.2024.
[68] Roland, Max „Der Fake-Skandal von Grevesmühlen: Wie Linke auf Rassismus hoffen“ auf „apollo-news.net“ vom 19.06.2024. Aufzurufen unter https://apollo-news.net/der-fake-skandal-von-grevesmuehlen-wie-linke-auf-rassismus-hoffen/, zuletzt aufgerufen am 20.06.2024.
[69] Bewersdorff, Hans und Arndt, Markus „20 Jugendliche gegen zwei Kinder aus Ghana: „Es dürfte viele Zeugen geben, aber man duckt sich weg“. Bürgermeister von Grevesmühlen spricht von „enthemmter Unmenschlichkeit““ auf „bild.de“ vom 15.06.2024 um 22:18 Uhr. Aufzurufen unter https://www.bild.de/news/inland/20-jugendliche-gegen-2-maedchen-buergermeister-rassistisch-motivierte-tat-666d9b4e3749934428aac839, zuletzt aufgerufen am 20.06.2024.
[70] Pauly, Thorsten und Arndt, Markus „Feige Attacke! Tritte ins Gesicht!: 20 Jugendliche verprügeln afrikanische Mädchen (8, 10). Kind schwer verletzt im Krankenhaus“ auf „bild.de“ vom 16.06.2024 um 07:19 Uhr. Aufzurufen unter https://www.bild.de/regional/mecklenburg-vorpommern/gruppe-von-jugendlichen-greift-afrikanische-maedchen‑8 – 10-an-666d21a51ed3207a7a6b25e7, zuletzt aufgerufen am 20.06.2024.
[71] Roland, Max „Der Fake-Skandal von Grevesmühlen: Wie Linke auf Rassismus hoffen“ auf „apollo-news.net“ vom 19.06.2024. Aufzurufen unter https://apollo-news.net/der-fake-skandal-von-grevesmuehlen-wie-linke-auf-rassismus-hoffen/, zuletzt aufgerufen am 20.06.2024.
[72] Roland, Max „Der Fake-Skandal von Grevesmühlen: Wie Linke auf Rassismus hoffen“ auf „apollo-news.net“ vom 19.06.2024. Aufzurufen unter https://apollo-news.net/der-fake-skandal-von-grevesmuehlen-wie-linke-auf-rassismus-hoffen/, zuletzt aufgerufen am 20.06.2024.
[73] Roland, Max „Der Fake-Skandal von Grevesmühlen: Wie Linke auf Rassismus hoffen“ auf „apollo-news.net“ vom 19.06.2024. Aufzurufen unter https://apollo-news.net/der-fake-skandal-von-grevesmuehlen-wie-linke-auf-rassismus-hoffen/, zuletzt aufgerufen am 20.06.2024.
[74] Siehe z. B. Zimmermann, Felix W. „Bild-Zeitung unterliegt vorm LG München I. Sylt-Video darf nicht unverpixelt verbreitet werden“ auf „lto.de“ vom 12.06.2024. Aufzurufen unter https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/lg-muenchen-i-sylt-video-pony-unverpixelt-strafbar/, zuletzt aufgerufen am 20.06.2024.
[75] Siehe z. B. Braungart, Eva Maria „Rassistische Gesänge auf Sylt: Studentin bekommt Uni-Hausverbot“ auf „berliner-zeitung.de“ vom 2805.2024, aktualisiert am 28.05.2024 um 20:59 Uhr. Aufzurufen unter https://www.berliner-zeitung.de/news/rassistische-gesaenge-auf-sylt-uni-hausverbot-fuer-hamburger-haw-studentin-li.2219328, zuletzt aufgerufen am 20.06.2024:
„Eine Studentin, die sich offenbar an den rassistischen Gesängen beteiligte, darf zwei Monate lang die Hochschule nicht betreten. Auch eine Exmatrikulation wird geprüft.“