Tarif­ana­ly­se: Fahr­rad­kas­ko­ver­si­che­rung der Adcu­ri (Stand 01.04.2025)

Die aktu­el­le Fahr­rad­kas­ko­ver­si­che­rung der Adcu­ri GmbH mit dem Risi­ko­trä­ger Bar­me­nia All­ge­mei­ne Ver­si­che­rungs-AG trägt den Bedin­gungs­stand 01.04.2025. Sie ersetzt den Vor­gän­ger­ta­rif mit Stand 01.04.2023, der zum 15.04.2025 geschlos­sen wur­de. Zur Aus­wahl ste­hen die Tarife

  • Dieb­stahl + Kasko-Schutz
  • Dieb­stahl + Kas­ko Schutz + Akku Premium
  • Dieb­stahl + Kas­ko-Schutz + Schutzbrief
  • Dieb­stahl + Kas­ko-Schutz + Schutz­brief + Akku Premium

Über­sicht über die Inhal­te der Analyse

1. Tarif­li­ches
2. Aus­ge­wähl­te Leis­tun­gen des Tarifs Dieb­stahl + Kas­ko-Schutz + Schutz­brief + Akku Pre­mi­um
3. Aus­ge­wähl­te Ein­schrän­kun­gen des Tarifs Haus­rat Dieb­stahl + Kas­ko-Schutz + Schutz­brief + Akku Premium

Ver­si­cher­bar sind sowohl Fahr­rä­der ohne Motor als auch nicht zulas­sungs­pflich­ti­ge Pedelecs und E‑Bikes bis zu einer maxi­ma­len Ver­si­che­rungs­sum­me von 12.000 Euro. Prä­mi­en­er­heb­lich ist dabei das Erst­kaufs­da­tum des zu ver­si­chern­den Zwei­rads. Dies könn­te so ver­stan­den wer­den, dass es um den Erst­kauf durch den Ver­si­che­rungs­neh­mer han­delt, womit auch Gebraucht­fahr­rä­der ver­si­cher­bar wären. Der Ver­si­che­rer stell­te hier­zu klar:

„Das Erst­kauf­da­tum ist das Datum, an dem das Fahr­rad erst­ma­lig von jeman­dem gekauft wur­de. Erwer­be ich das Rad als Gebraucht­fahr­rad ist also nicht mein Kauf­da­tum anzu­ge­ben, son­dern das „Erst­kauf­da­tum“ des ers­ten Käu­fers.“

Wei­ter führt das Unter­neh­men aus:

„Gebraucht­fahr­rä­der ver­si­chern wir nun im neu­en Tarif bis zum maxi­ma­len Alter von 5 Jah­ren bei Ver­si­che­rungs­be­ginn. S. A‑1.2 Spie­gel­strich 7.“

Inwie­fern ein Fahr­rad pri­vat, dienst­lich oder gewerb­lich genutzt wird, wird bedin­gungs­sei­tig nicht erfragt. Nach den Bedin­gun­gen nicht ver­si­cher­bar sind jedoch Velo­mo­bi­le / voll­ver­klei­de­te Fahr­rä­der, ver­si­che­rungs- oder zulas­sungs­pflich­ti­ge Elek­tro­fahr­rä­der, Eigen­bau­ten oder Dirt-Bikes, wäh­rend z. B. sons­ti­ge Moun­tain­bikes, Spaß- oder Hoch­rä­der durch­aus ver­si­cher­bar sind.

Neu­er Tarif mit feh­len­der Klar­stel­lung für Dienstfahrräder

Nach den Bedin­gun­gen ver­si­cher­bar sind sowohl pri­vat als auch gewerb­lich genutz­te Fahr­rä­der. Nicht ver­si­cher­bar sind Verleih‑, Kurier‑, Aus­lie­fe­rungs­fahr­rä­der, Fahr­rä­der für Ver­kaufs- und Mar­ke­ting­zwe­cke (z. B. so genann­te „Food­bikes“ für den Ver­kauf von Spei­sen oder Geträn­ken) sowie Fahr­rä­der zur gewerb­li­chen Personenbeförderung.

Eine Mit­ver­si­che­rung auch von Dienst­fahr­rä­dern ergibt sich impli­zit aus dem High­light-Blatt zum Tarif. Zu den ver­si­cher­ten Sachen gehö­re dem­nach unter anderem:

„Ihr Fahr­rad bzw. E‑Bike (für das kei­ne Kenn­zei­chen-/Ver­si­che­rungs­pflicht gilt) – auch wenn es ein Car­bon­fahr­rad oder Lea­sing­fahr­ra­d/-E-Bike ist (z. B. eines, das Ihnen Ihr Arbeit­ge­ber zum pri­va­ten Gebrauch über­lässt.)“[1]

Ver­si­che­rungs­schutz kann wahl­wei­se auf die natür­li­che Per­son des Ver­si­che­rungs­neh­mers wie auch auf eine juris­ti­sche Per­son (z. B. eine GmbH) bean­tragt werden.

Der Ver­si­che­rungs­schutz für den Dieb­stahl oder Raub von Fahr­rä­dern sowie für den Fahr­rad-Kas­ko-Schutz besteht welt­weit. Abwei­chend besteht für ver­ein­bar­te Schutz­brief­leis­tun­gen der Gel­tungs­be­reich inner­halb der geo­gra­phi­schen Gren­zen Euro­pas, den Anle­ger­staa­ten des Mit­tel­mee­res, auf den Kana­ri­schen Inseln, den Azo­ren und Madei­ra. Dies stellt eine teil­wei­se Ver­bes­se­rung des Gel­tungs­be­rei­ches gegen­über dem Tarif­stand 04.2023 dar: neu auf­ge­nom­men wur­den durch die­se Rege­lung z. B. die euro­päi­schen Staa­ten Andor­ra, Island, Mona­co, San Mari­no, Weiß­russ­land, der euro­päi­sche Teil der Tür­kei und von Russ­land sowie  die Anlie­ger­staa­ten des Mit­tel­mee­res (u. a. Ägyp­ten, Alge­ri­en, Marok­ko, Tune­si­en, der asia­ti­sche Teil der Tür­kei, Isra­el, der Libanon).

Stand der Ver­si­che­rungs­schutz bei der Adcu­ri bis­lang sofort und ohne War­te­zeit zur Ver­fü­gung, gilt nun­mehr eine War­te­zeit von sechs Mona­ten für als gebraucht gel­ten­de Fahr­rä­der.  Als sol­che zäh­len Fahr­rä­der, deren Erst­kaufs­da­tum zum Ver­si­che­rungs­be­ginn län­ger als ein Jahr zurück­liegt. Wur­de nach Ver­trags­be­ginn für einen Scha­den durch Ver­schleiß an der Berei­fung und/oder Brems­an­la­ge geleis­tet, so gilt eine erneu­te War­te­zeit von drei Mona­ten ab dem Tag der Ent­schä­di­gungs­zah­lung für das ent­schä­dig­te Fahrradteil.

Bün­del­nach­läs­se, Nach­läs­se für die Zuge­hö­rig­keit zum Öffent­li­chen Dienst oder für die Ver­ein­ba­rung einer gene­rel­len Selbst­be­tei­li­gung ste­hen nicht zur Verfügung.

Für die Ange­bots­be­rech­nung sind unter ande­rem der Her­stel­ler, das Modell, die Post­leit­zahl, das Geburts­da­tum des Ver­si­che­rungs­neh­mers anzu­ge­ben. Dabei sind sowohl die Post­leit­zahl als auch das Geburts­da­tum des Ver­si­che­rungs­neh­mers prämienrelevant.

Wur­de eine mög­li­cher­wei­se bestehen­de Vor­ver­si­che­rung vom Ver­si­che­rer gekün­digt, so ist kein Ver­si­che­rungs­schutz bei der Adcu­ri mög­lich. Mög­li­che Vor­schä­den wer­den im Rah­men der Online­ab­schluss­stre­cke nicht erfragt.

Die Zah­lung kann wahl­wei­se per SEPA-Last­schrift, VISA, Mas­ter­card oder Pay­Pal, dies monat­lich, vier­tel­jähr­lich, halb­jähr­lich oder jähr­lich erfol­gen. Dabei wird auf einen Raten­zah­lungs­zu­schlag ver­zich­tet.  Optio­nal kann der Bank­ein­zug für den 01. oder den 15. Eines Monats ver­ein­bart werden.

Der Ver­si­che­rungs­schutz kann vom Ver­si­che­rungs­neh­mer mit Beginn des ers­ten Ver­län­ge­rungs­jah­res ohne Ein­hal­tung einer Frist ordent­lich gekün­digt wer­den. Für den Ver­si­che­rer gilt ein jähr­li­ches Kün­di­gungs­recht mit Frist von drei Mona­ten zur jewei­li­gen Hauptfälligkeit.

Abwei­chend kann der Bau­stein Akku-Pre­mi­um-Schutz von bei­den Sei­ten jeder­zeit ohne Ein­hal­tung einer Frist iso­liert gekün­digt wer­den. Die Kün­di­gung durch den Ver­si­che­rungs­neh­mer wird eine Woche nach Zugang beim Ver­si­che­rer wirk­sam, die Kün­di­gung durch den Ver­si­che­rungs­neh­mer sofort mit Zugang bei der Adcu­ri.  Der Ver­si­che­rungs­neh­mer kann dies zum Anlass neh­men, den gesam­ten Ver­trag zu sofort oder zum Ablauf zu kündigen.

Aus­ge­wähl­te Leis­tun­gen des Tarifs Dieb­stahl + Kas­ko-Schutz + Schutz­brief + Akku Premium

  • Ver­si­che­rungs­schutz grund­sätz­lich mög­lich für alle Arten von Fahr­rä­dern (z. B. Car­bon­fahr­rä­der).
  • Ver­si­che­rungs­schutz auch für Lea­sing­rä­der, gewerb­lich genutz­te Fahr­rä­der sowie (impli­zit) für Dienst­fahr­rä­der.
  • Mit­ver­si­chert sind die fest mit dem Fahr­rad ver­bun­de­nen Tei­le (z. B. Gepäck­trä­ger, Lam­pen, Sät­tel sowie bei E‑Bikes der vom Her­stel­ler mit­ge­lie­fer­te Bord­com­pu­ter), nicht jedoch nach­träg­lich an das Fahr­rad ange­bau­te Musik- und Foto­ge­rä­te wie z. B. Action-Cams.
  • Neu­wert­ent­schä­di­gung ohne Pflicht zum Neu­kauf eines gestoh­le­nen oder zer­stör­ten Fahrrades.
  • Unter­ver­si­che­rungs­schutz, falls sich im Scha­den­fall her­aus­stel­len soll­te, dass die Ver­si­che­rungs­sum­me zum Zeit­punkt des Ver­si­che­rungs­fal­les nied­ri­ger als der Ver­si­che­rungs­wert sein soll­te. Erstat­tet wer­den höchs­tens die ver­ein­bar­te Ver­si­che­rungs­sum­me sowie eine im Ein­zel­fall dar­über hin­aus gel­ten­de Vorsorgedeckung.
  • Unter bestimm­ten Vor­aus­set­zun­gen besteht eine zusätz­li­che Vor­sor­ge­de­ckung in Höhe von 20 % der Ver­si­che­rungs­sum­me, z. B. wenn eine Ersatz­be­schaf­fung glei­cher Art und Güte die ver­ein­bar­te Sum­me auf­grund eines Preis­an­stiegs über­stei­gen sollte.
  • Ver­zicht auf Kür­zung der Leis­tung bei grob fahr­läs­si­ger Her­bei­füh­rung des Versicherungsfalles.
  • Welt­wei­ter Ver­si­che­rungs­schutz für den Raub oder Dieb­stahl ver­si­cher­ter Fahr­rä­der sowie ver­si­cher­ter Sachen ohne Nacht­zeit­klau­sel. Fahr­rä­der sind bis maxi­mal in Höhe der ver­ein­bar­ten Ver­si­che­rungs­sum­me mit­ver­si­chert, ver­si­cher­tes Zube­hör bis jeweils maxi­mal 300 Euro, Tier­kör­be, Tier- und Kin­der­an­hän­ger bis 600 Euro. Die Gesamt­ent­schä­di­gung für ver­si­cher­tes Zube­hör ist auf 1.000 Euro begrenzt. Hier ver­zich­tet z. B. die Ammer­län­der in ihrem Tarif Fahr­rad-Voll­kas­ko­ver­si­che­rung (Flot­ten­ver­si­che­rung) für Dienst­rä­der (Stand 02.2024) auf eine sol­che Begrenzung.
  • Mit­ver­si­che­rung von Fahr­rad­dieb­stahl aus dem ver­schlos­se­nen und abge­schlos­se­nen Innen- oder Kof­fer­raum eines Kraft­fahr­zeu­ges (auch Wohn­mo­bil) oder Anhän­gers. Glei­ches gilt für den Dieb­stahl von einem fest mit einem Kraft­fahr­zeug ver­bun­de­nen, abge­schlos­se­nen Fahr­rad­trä­ger.
  • Im Unter­schied zum Alt­ta­rif mit Stand 04.2023 nun­mehr Ver­si­che­rungs­schutz für Trick­dieb­stahl. Ver­si­che­rungs­schutz besteht bis maxi­mal in Höhe der ver­ein­bar­ten Ver­si­che­rungs­sum­me, ver­si­cher­tes Zube­hör bis jeweils maxi­mal 300 Euro, Tier­kör­be, Tier- und Kin­der­an­hän­ge bis 600 Euro. Die Gesamt­ent­schä­di­gung für ver­si­cher­tes Zube­hör ist auf 1.000 Euro begrenzt.
  • Das Fahr­rad muss gegen ein­fa­chen Dieb­stahl durch ein Fahr­rad­schloss gegen Weg­nah­me gesi­chert sein. Dabei besteht jedoch kei­ne Pflicht, es an einem fes­ten Gegen­stand anzu­schlie­ßen. Sofern das Fahr­rad­schloss nicht zusam­men mit dem Fahr­rad gekauft wur­de und daher nicht auf dem Kauf­be­leg des Händ­lers aus­ge­wie­sen wur­de, wer­den die Kos­ten für das Schloss über die Ver­si­che­rungs­sum­me für das Fahr­rad hin­aus erstattet.
  • Mit­ver­si­chert sind im Rah­men der Fahr­rad­kas­ko Unfall­schä­den (z. B. Trans­port­mit­tel­un­fäl­le oder der unmit­tel­ba­re Zusam­men­stoß mit einem ande­ren Fahr­rad oder einem Kfz).
  • Mit­ver­si­chert sind im Rah­men der Fahr­rad­kas­ko Fall- und Sturz­schä­den (z. B. Umfal­len des Fahr­zeu­ges ohne äuße­re Einwirkung).
  • Mit­ver­si­chert sind im Rah­men der Fahr­rad­kas­ko Schä­den durch Brand, Explo­si­on und Blitz­schlag.
  • Mit­ver­si­chert sind im Rah­men der Fahr­rad­kas­ko Schä­den durch Van­da­lis­mus (vor­sätz­li­che Beschä­di­gung oder Zer­stö­rung des ver­si­cher­ten Fahr­rads bzw. Fahr­rad­an­hän­gers durch mut­wil­li­ge Hand­lun­gen eines unbe­fug­ten Dritten).
  • Mit­ver­si­chert sind im Rah­men der Fahr­rad­kas­ko Schä­den durch Sturm und Hagel (sie­he unten auch bei den Einschränkungen).
  • Mit­ver­si­chert sind im Rah­men der Fahr­rad­kas­ko Schä­den durch die Erwei­ter­ten Ele­men­tar­ge­fah­ren Erd­be­ben, Erd­sen­kung, Erd­rutsch, Schnee­druck, Lawi­nen, Vul­kan­aus­bruch, Über­schwem­mung (auch Abhan­den­kom­men durch Über­schwem­mung) sowie Rück­stau.
  • Mit­ver­si­chert sind im Rah­men der Fahr­rad­kas­ko Schä­den durch Bedie­nungs­feh­ler und unsach­ge­mä­ße Handhabung.
  • Mit­ver­si­chert sind im Rah­men der Fahr­rad­kas­ko Schä­den infol­ge von Material‑, Pro­duk­ti­ons- und Kon­struk­ti­ons­feh­lern. Die­se Mit­ver­si­che­rung gilt nach Ablauf der gesetz­li­chen Gewähr­leis­tungs­pflicht von 24 Monaten.
  • Mit­ver­si­chert sind im Rah­men der Fahr­rad­kas­ko Feuch­tig­keits­schä­den an Akku, Motor und Steuerungsgeräten.
  • Mit­ver­si­chert sind im Rah­men der Fahr­rad­kas­ko Elek­tronik­schä­den (Kurz­schluss, Induk­ti­on, Über­span­nung) an Akku, Motor und Steuerungsgeräten.
  • Mit­ver­si­chert sind im Rah­men der Fahr­rad­kas­ko Schä­den an der Ver­ka­be­lung infol­ge von Kurz­schluss, Tier­bis­sen sowie Kabelbruch.
  • Mit­ver­si­chert sind im Rah­men der Fahr­rad­kas­ko Schä­den durch Akku­ver­schleiß. Hier­bei gel­ten jedoch Einschränkungen:

„Die Kos­ten für den Aus­tausch des Akkus infol­ge von Ver­schleiß sind nur dann erstat­tungs­fä­hig, wenn die vom Her­stel­ler ange­ge­be­ne tech­ni­sche Leis­tungs­ka­pa­zi­tät des Akkus in den ers­ten 3 Jah­ren seit sei­ner Her­stel­lung oder in den ers­ten 3 Jah­ren seit sei­nes Erst­kauf­da­tums dau­er­haft 65 % unter­schrei­tet und in den wei­te­ren 2 Jah­ren (bis Errei­chen vom Akkual­ter 5 Jah­re) die vom Her­stel­ler ange­ge­be­ne tech­ni­sche Leis­tungs­ka­pa­zi­tät dau­er­haft 50 % unterschreitet.“

  • Mit­ver­si­chert sind im Rah­men der Fahr­rad­kas­ko Schä­den durch Ver­schleiß sons­ti­ger Fahr­rad­tei­le. Dabei gilt für gebraucht erwor­be­ne Fahrräder/E‑Bikes die oben benann­te War­te­zeit. Dies gilt aller­dings nur, wenn das ver­si­cher­te Fahr­rad zum Scha­den­zeit­punkt höchs­tens fünf Jah­re alt ist. Zum Nach­weis sind eine vom Ver­käu­fer des Fahr­ra­des als Neu­wa­re aus­ge­stell­te Rech­nung oder der Nach­weis des Bau­jah­res­zwin­gend erfor­der­lich. Eine Rech­nung als Gebraucht­fahr­rad ist nicht ausreichend.
  • Im Rah­men des optio­na­len Bau­steins Akku-Pre­mi­um-Schutz besteht Ver­si­che­rungs­schutz für die Beschä­di­gung oder Zer­stö­rung des Antriebs-Akkus sowie den Ver­lust des­sel­ben durch einen Dieb­stahl. Wird für das ver­si­cher­te Zwei­rad ein Zweit-Akku ange­schafft, so ist die­ser ver­si­chert, wenn die­ser selbst beschä­digt oder zer­stört bzw. gestoh­len wird. Für den Bau­stein gilt das oben benann­te Sonderkündigungsrecht.
  • Die optio­nal mit­ver­si­cher­ten Schutz­brief­leis­tun­gen beinhal­ten eine 24-Stun­den-Ser­vice­hot­line, eine Pan­nen­hil­fe, das Abschlep­pen ver­si­cher­ter Räder bei Pan­ne unter­wegs, die Ver­mitt­lung eines Ersatz­fahr­ra­des sowie die Über­nah­me der damit ver­bun­de­nen Kos­ten (max. 7 Tage à 50 Euro), Über­nach­tungs­kos­ten (max. 5 Tage à 80 Euro), unter Vor­lie­gen der bedin­gungs­ge­mä­ßen Vor­aus­set­zun­gen den Fahr­rad-Rück­trans­port zu einer Fahr­rad­werk­statt, Kos­ten­über­nah­me für eine Fahr­rad-Ver­schrot­tung sowie Unter­stüt­zung bei finan­zi­el­ler Not­la­ge im Aus­land (Kon­takt­her­stel­lung mit der Haus­bank oder zins­lo­ses Dar­le­hen bis maxi­mal 1.500 Euro). Im Rah­men der Schutz­brief­leis­tun­gen wird auf eine Maxi­mie­rung der Gesamt­leis­tun­gen verzichtet.
  • Kein Aus­schluss für Schä­den durch Inne­re Unru­hen, Streik, Aussperrung.
  • Ver­zicht auf einen gene­rel­len Aus­schluss für Schä­den durch Downhill­fahr­ten. Aus­ge­schlos­sen sind jedoch Schä­den durch die Teil­nah­me an Downhill-Radrennen.
  • Mit Aus­nah­me der Schutz­brief­leis­tun­gen (hier unver­züg­li­che Abstim­mung mit dem Ver­si­che­rer) gilt eine ver­län­ger­te Mel­de­frist von vier Wochen
  • Ver­zicht auf einen Raten­zah­lungs­zu­schlag bei unter­jäh­ri­ger Zahlweise.
  • Ver­si­che­rungs­schutz auch für juris­ti­sche Per­so­nen mög­lich. Dies ist ein Vor­teil z. B. gegen­über dem Tarif Jani­tos Fahr­rad-/E‑­Bike-Ver­si­che­rung aus dem Hau­se Jani­tos (Stand 08.2022), der nur für Pri­vat­per­so­nen abschließ­bar ist.

Aus­ge­wähl­te Ein­schrän­kun­gen des Tarifs Dieb­stahl + Kas­ko-Schutz + Schutz­brief + Akku Premium

  • Ver­si­che­rungs­schutz ist pau­schal nur inklu­si­ve Fahr­rad­dieb­stahl mög­lich. Dies kann im Ein­zel­fall zu einer mög­li­chen Dop­pel­ver­si­che­rung zu einer ander­wei­tig bestehen­den Haus­rat­ver­si­che­rung füh­ren. Ent­spre­chend soll­te der ande­re Ver­si­che­rer über das Vor­han­den­sein eines par­al­lel bei der Adcu­ri bestehen­den Ver­si­che­rungs­schut­zes infor­miert werden.
  • Nicht ver­si­cher­bar sind Verleih‑, Kurier‑, Aus­lie­fe­rungs­fahr­rä­der sowie Fahr­rä­der für Ver­kaufs- und Mar­ke­ting­zwe­cke.
  • Kei­ne Garan­tie, dass nicht zum Nach­teil des Ver­si­che­rungs­neh­mers von den unver­bind­li­chen Mus­ter­be­din­gun­gen des Gesamt­ver­ban­des der Deut­schen Ver­si­che­rungs­wirt­schaft (GDV-Garan­tie) abge­wi­chen wird. Aktu­ell wären die All­ge­mei­nen Mus­ter­be­din­gun­gen für den Fahr­rad-Schutz­brief (Stand 11.08.2022).
  • Inno­va­ti­ons­klau­sel (sie­he Zif­fer B‑9) gilt nur, wenn durch ein Tari­f­up­date aus­schließ­lich Ver­bes­se­run­gen vor­ge­nom­men wer­den, d.h. es besteht kein Anspruch auf die­se Leis­tung, wenn ein Tari­f­up­date neben bei­spiels­wei­se 20 Ver­bes­se­run­gen eine ein­zi­ge Stel­le besitzt, die auch zum Nach­teil des Kun­den füh­ren könnte.
  • Kei­ne Best-Leis­tungs-Garan­tie (Erwei­ter­te Vor­sor­ge) für Leis­tun­gen eines ande­ren, zum Scha­den­zeit­punkt ver­kaufs­of­fe­nen Ver­si­che­rers. Eine sol­che bie­tet z. B. der Tarif Fahr­rad-Voll­kas­ko­ver­si­che­rung Pri­vat Excel­lentPlus-Schutz (Stand 02.2025) aus dem Hau­se Ammer­län­der.
  • Feh­len­de Besitz­stands­ga­ran­tie (Vor­ver­si­che­rer­ga­ran­tie) für wei­ter­ge­hen­de Leis­tun­gen eines unmit­tel­ba­ren Vor­ver­si­che­rers. Eine sol­che bie­tet z. B. der Tarif Fahr­rad-Voll­kas­ko­ver­si­che­rung Pri­vat Excel­lentPlus-Schutz (Stand 02.2025) aus dem Hau­se Ammer­län­der.
  • Kei­ne Sum­men- und / oder Kon­di­ti­ons­dif­fe­renz­de­ckung für wei­ter­ge­hen­de Leis­tun­gen des neu abge­schlos­se­nen Ver­tra­ges bis zum Ablauf der unmit­tel­ba­ren Vor­ver­si­che­rung. Hier gewährt z. B. der Tarif and­safe Fahr­rad­ver­si­che­rung (Stand 10.2024) aus dem Hau­se and­safe ent­spre­chen­den Versicherungsschutz.
  • Kei­ne Bei­trags­be­frei­ung bei Arbeits­lo­sig­keit, Arbeits­un­fä­hig­keit oder Kurz­ar­beit. Hier gewährt z. B. der Tarif all­safe home (Stand 10.2018, Vers. 1.04) aus dem Hau­se Kon­zept & Mar­ke­ting ent­spre­chen­den Ver­si­che­rungs­schutz bei Arbeits­lo­sig­keit sowie Arbeitsunfähigkeit.
  • Kein Ver­zicht auf Kür­zung der Leis­tung bei grob fahr­läs­si­ger Ver­let­zung von Oblie­gen­hei­ten und Sicher­heits­vor­schrif­ten.
  • Pau­scha­ler Ver­trags­be­ginn um 00:00 Uhr. Dadurch gege­be­nen­falls kein naht­lo­ser Über­gang von Ver­si­che­rungs­schutz bei abwei­chen­dem Ablauf des Vor­ver­tra­ges bereits um 12:00 Uhr anstatt um 24:00 Uhr.
  • Kein bedin­gungs­sei­ti­ger Ver­si­che­rungs­schutz bei unkla­rer Zustän­dig­keit im Fall eines Ver­si­cher­er­wech­sels.
  • Kein Ver­zicht auf das außer­or­dent­li­che Kün­di­gungs­recht des Ver­si­che­rers wegen Nicht­zah­lung eines Folgebeitrages.
  • Kei­ne Mit­ver­si­che­rung von Schä­den durch Plün­de­rung (z. B. im Rah­men inne­rer Unru­hen). Hier gewährt z. B. die Ammer­län­der mit ihrem Tarif Fahr­rad-Voll­kas­ko­ver­si­che­rung (Flot­ten­ver­si­che­rung) für Dienst­rä­der (Stand 02.2024) oder der Tarif Rad­Kas­ko Top-Pri­vat 2.0 aus dem Hau­se Häger (Stand 03.2023) ent­spre­chen­den Versicherungsschutz.
  • Kei­ne Mit­ver­si­che­rung von Schä­den durch Unter­schla­gung (z. B. bei Abga­be zur Repa­ra­tur in einer mut­maß­li­chen Werk­statt oder bei zur Ver­fü­gung­stel­lung des Zwei­ra­des an einen mög­li­chen Kauf­in­ter­es­sen­ten). Hier gewährt z. B. die Ammer­län­der mit ihrem Tarif Fahr­rad-Voll­kas­ko­ver­si­che­rung (Flot­ten­ver­si­che­rung) für Dienst­rä­der (Stand 02.2024) ent­spre­chen­den Versicherungsschutz.
  • Kein Ver­si­che­rungs­schutz für Schä­den infol­ge von Fahr­rad­ren­nen, z. B. auch Downhill­re­nenn sowie deren Trai­nings und Vorbereitungen.
  • Ver­si­che­rungs­schutz besteht unter ande­rem für Schä­den durch Sturm und Hagel, aller­dings fehlt es jeweils an einer ent­spre­chen­den Defi­ni­ti­on. In der Haus­rat­ver­si­che­rung gilt meist eine Wind­stär­ke von min­des­tens 8 (ab 62 km / h) als „Sturm“, nach den Bedin­gun­gen der Adcu­ri jedoch nach den Kri­te­ri­en des Deut­schen Wet­ter­diens­tes erst ab Wind­stär­ke 9 (ab 75 km / h). Eine Wind­stär­ke 8 nennt sich nach deren Defi­ni­ti­on „stür­mi­scher Wind“, eine Wind­stär­ke 7 hin­ge­gen „stei­fer Wind[2]. Eben­falls eine feh­len­de Klar­stel­lung der Wind­stär­ke von „Sturm“ fin­det sich z. B. bei den Tari­fen Fahr­rad-Voll­kas­ko­ver­si­che­rung (Flot­ten­ver­si­che­rung) für Dienst­rä­der (Stand 02.2024) aus dem Hau­se Ammer­län­der bzw. and­safe Fahr­rad­ver­si­che­rung (Stand 10.2024) aus dem Hau­se and­safe. Abwei­chend ist Sturm bei Kon­zept & Mar­ke­ting im Tarif all­safe home (Stand 10.2018, Vers. 1.04), im Tarif Rad­Kas­ko Top-Pri­vat 2.0 aus dem Hau­se Häger (Stand 03.2023) sowie im Tarif Jani­tos Fahr­rad-/E‑­Bike-Ver­si­che­rung aus dem Hau­se Jani­tos (Stand 08.2022) mit min­des­tens Wind­stär­ke 8 definiert.
  • Kei­ne Mit­ver­si­che­rung von Schä­den durch unbe­nann­te Gefah­ren (All-Risk-Deckung). Die umfang­rei­che Mit­ver­si­che­rung abschlie­ßend benann­ter Gefah­ren (z. B. auch Schä­den durch Akku- und sons­ti­gen Ver­schleiß, Elek­tronik­schä­den) kommt hier einer All­ge­fah­ren­de­ckung jedoch sehr nahe. Allein bei dem optio­na­len Bau­stein Akku-Pre­mi­um-Schutz han­delt es sich zumin­dest für den Akku um eine All-Risk-Deckung.
  • Kein Ver­si­che­rungs­schutz für Schä­den durch Rost und Oxi­da­ti­on.
  • Kein Ver­si­che­rungs­schutz für Schä­den, die nicht die Gebrauchs- oder Funk­ti­ons­fä­hig­keit der ver­si­cher­ten Sache beein­träch­ti­gen (z. B. Krat­zer, Schram­men, Lack- oder ähn­li­che Schönheitsschäden).
  • Kein Ver­si­che­rungs­schutz für Schä­den durch nicht fach­ge­recht durch­ge­führ­te Repa­ra­tu­ren.
  • Kei­ne gene­rel­le Mit­ver­si­che­rung poli­zei­lich ange­zeig­ter Straf­ta­ten (z.B. Cyber­an­grif­fe auf elek­tri­sche Schal­tun­gen[3] oder Unterschlagung).
  • Kei­ne Ver­se­hens­klau­sel bei ein­fa­chen fahr­läs­sig began­ge­nen Obliegenheitsverletzungen.
  • Kein Ver­zicht auf bedin­gungs­ge­mä­ße War­te­zei­ten bei Schä­den durch Ver­schleiß an Fahr­rad­tei­len, Rei­fen oder Brem­sen von gebrauch­ten Fahr­rä­dern. Dies ist ein Nach­teil gegen­über dem Vor­gän­ger­ta­rif mit Stand 04.2023. Der Ver­si­che­rer hebt hervor:

„Also zumin­dest für den ers­ten Scha­den an jedem Teil bei neu­en Rädern kei­ne Wartezeit.“


[1] „IHR DRAHTESEL VERDIENT EINEN MASSGESCHNEIDERTEN SCHUTZ.#MachenWirGern. Die Fahr­rad- und E‑Bike-Ver­si­che­rung der Bar­me­nia“, Druck­stück WS 1255 04/2025.

[2] „Erläu­te­run­gen zur Wind­ge­schwin­dig­keit“ auf „dwd​.de“. Auf­zu­ru­fen unter https://​www​.dwd​.de/​D​E​/​f​a​c​h​n​u​t​z​e​r​/​l​a​n​d​w​i​r​t​s​c​h​a​f​t​/​d​o​k​u​m​e​n​t​a​t​i​o​n​e​n​/​a​l​l​g​e​m​e​i​n​/​b​a​s​i​s​_​w​i​n​d​g​e​s​c​h​w​i​n​d​i​g​k​e​i​t​_​d​o​k​u​.​h​tml, zuletzt auf­ge­ru­fen am 10.04.2025.

[3] Sie­he z. B. Tit­te­ring­ton, Alannan „Wie man ein Fahr­rad hackt“ auf „kas​pers​ky​.de“ vom 10.09.2024. Auf­zu­ru­fen unter https://​www​.kas​pers​ky​.de/​b​l​o​g​/​h​o​w​-​t​o​-​h​a​c​k​-​b​i​c​y​c​l​e​s​-​s​h​i​m​a​n​o​-​d​i​2​-​w​i​r​e​l​e​s​s​-​s​h​i​f​t​i​n​g​-​t​e​c​h​n​o​l​o​g​y​/​3​1​6​11/, zuletzt auf­ge­ru­fen am 10.04.2025.

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