Erneut wendet sich Eugen Janzen, Kinderarzt aus Bad Salzuflen, in einer Videobotschaft zutiefst besorgt und emotional belastet an die Menschen unseres Landes, um auf ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit aufmerksam zu machen, das den Kindern seit Monaten angetan würde, "wenn Behörden nicht mehr auf die medizinischen Fakten hören"[1].
Er habe sich bereits zu Beginn der Pandemie mit dem Thema "Maske beim Kind" beschäftigt und im Sommer hunderte E-Mails an die verantwortlichen Politiker geschrieben, auch an die Mediziner, welche die Politiker zum Thema Medizin und Maske beraten, auch an die Medien. Er habe auch an viele Unikliniken geschrieben, hier mit der Bitte, seine These zu überprüfen und ein Feedback zu geben bzw. die Studien in diesem Gebiet zu ermöglichen bzw. in Auftrag zu geben oder ihn bei der Forschung zu unterstützen.
In seiner Not wandte sich der Kinderarzt mit seiner Bitte, ihm zu helfen, auch an die Bundeskanzlerin Angela Merkel, die "Vergiftung ganzer Generationen Kinder in Europa zu beenden". Hierauf bekam er lediglich folgende Antwort, die angesichts der konträr stattfindenden Handlungen verwundert[3], zumal regelmäßig Videokonferenzen zwischen der Bundeskanzlerin und den 16 Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder sowie dem Gesundheitsminister stattfinden, um im Rahmen der behaupteten “epidemischen Notlage nationaler Tragweite” entsprechende Weichen zu stellen.
"Sehr geehrter Herr Janzen,
Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel bedankt sich für Ihre erneute E-Mail vom 10. November 2020. Sie hat mich gebeten, Ihnen zu antworten.
Ihre Ausführungen zu der Pflicht zum Tragen von Masken während des Schulunterrichtes für alle Kinder und ihre medizinischen Bedenken dagegen wurden hier aufmerksam aufgenommen.
Nach unserer föderalen Ordnung sind allerdings die Länder für den Bereich der Bildungspolitik ausschließlich zuständig. Diese treffen Entscheidungen zur Art und zum Umfang des Unterrichtes an den Schulen; auch sind sie für die Lehrkräfte und die Schülerinnen und Schüler an den Schulen und die Maßnahmen zum Schutz der Lehrerinnen und Lehrer und der Schülerinnen und Schüler verantwortlich.
Bitte haben Sie daher Verständnis dafür, dass die Bundeskanzlerin hierauf keinen Einfluss nehmen kann und in die Bildungshoheit der Länder auch nicht eingreifen darf.
Ich rege daher an, sich hinsichtlich Ihres Anliegens an das für Ihren Wohnort zuständige Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen, Völklinger Straße 49, 40221 Düsseldorf, E-Mail: poststelle@msb.nrw.de zu wenden.
Soweit Sie alle 16 Kultusministerinnen und Kultusminister der Länder anschreiben möchten, empfehle ich Ihnen, sich an das Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder, Taubenstraße 10, 10117 Berlin (https://www.kmk.org) zu wenden.
Die Bundeskanzlerin bedauert, dass sie Ihnen nicht unmittelbar weiterhelfen kann.
Sie wünscht Ihnen auch weiterhin alles Gute, in diesen Tagen vor allem Gesundheit und persönliches Wohlergehen.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Hagen
Bundeskanzleramt, Berlin.
Ihm habe insbesondere die "vermehrte CO2-Rückatmung Sorgen bereitet, sowie die vasodilatorische Wirkung von CO2 auf die Blutgefäße", also die Wirkung, dass sich die Gefäße aufgrund der höheren CO2-Konzentration im Blut erweitern. "Damit der Blutdruck nicht fällt, produziere die Nebenniere Stresshormone, insbesondere vermehrt Adrenalin und Noradrenalin, die vasokonstruktiv wirken, also Gefäß verengend. Damit kompensieren sie die vermehrte Rückatmung von CO2".
Er dachte, dies sei eine These und wollte diese unbedingt bewiesen haben und wandte sich deswegen an die vorbenannten Stellen. Er habe nach einem Video vom 03.10.2020 hingegen von anderen Menschen Unterstützung gefunden; dies ginge aber nicht schnell genug.
In seinem aktuellen Video berichtet der Kinderarzt unter anderem von diversen Untersuchungen, die er mit Kindern und an sich selbst durchgeführt habe, und dass Lehrer sich offenbar anmaßen würden, Atteste zur Befreiung von der Maskenpflicht nicht anzuerkennen. Kinder können hierdurch von Inobhutnahmen bedroht sein, wenn sie nicht am Schulunterricht teilnehmen sollten, weil sie der Maskenpflicht nicht nachkommen könnten.
Anmerkung: Das hier eingestellte Video, in dem der Kinderarzt Dr. Eugen seine Untersuchungen darlegt, wurde auf YouTube und dein.tube zensiert. Es kann noch im web.archive aufgerufen werden.
Anfangs habe der Kinderarzt also noch gedacht, dass er lediglich eine These aufstellen würde, um letztendlich feststellen zu müssen, dass lange Zeit bekannt ist, welche gesundheitlichen Wirkungen Kohlendioxid in der Atemluft hat. Seit Jahren liegen hierzu Ergebnisse vor, wie unter anderem in einer "Bekanntmachung des Umweltbundesamtes" zum Thema "Gesundheitliche Bewertung von Kohlendioxid in der Innenraumluft"[4] von 2008:
"5 Gesundheitliche Wirkungen von Kohlendioxid in der Atemluft
Kohlendioxid entsteht in den Körperzellen (in einer Menge von 0,7 kg pro Tag) und diffundiert von dort in die umliegenden Kapillaren. Im Blut wird es nach chemischer Bindung an Proteine, wie z. B. Hämoglobin, oder in gelöster Form transportiert. Dabei ist CO₂ überwiegend physikalisch gelöst, nur ein kleiner Teil davon wird durch die Carboanhydrase in den roten Blutkörperchen zu Kohlensäure umgewandelt, die in wässrigem Milieu in Wasserstoff- und Hydrogencarbonat-Ionen zerfällt. Über die Alveolarmembran der Lunge wird das Kohlendioxid abgeatmet.
Eine wesentliche physiologische Funktion des Kohlendioxids im Organismus besteht darin, dass es über die Chemorezeptoren der Aorta und der Medulla oblongata, die das Atemzentrum im Hirnstamm reflektorisch erregen, die Atmung regelt. Erhöhte CO₂-Konzentrationen in der Einatmungsluft erhöhen die Atemfrequenz und das Atemzugvolumen. Dabei wirkt CO₂ erweiternd auf die Bronchien, wodurch sich das Totraumvolumen erhöht. Die dilatorische Wirkung des CO₂ auf periphere und zentrale Arteriolen führt jedoch nicht zu einem Blutdruckabfall, da eine erhöhte Adrenalinausschüttung eine kompensatorische Vasokonstriktion bewirkt."
Eugen Janzen, der am heutigen Tag dieses Dokument vom Bundesumweltamtes in einer E-Mail - offenbar von einer Kollegin - erhielt, stellt nun fest[2]:
"Beweise meiner These existierten schon seit vielen Jahren und wurden von vielen Behörden einfach ignoriert. Aus meiner Sicht ist es ein Skandal!"
Die Bekanntmachung des Bundesumweltamtes zur "Gesundheitlichen Bewertung von Kohlendioxid in der Innenraumluft kann hier im Original eingesehen werden[5]:
Da er sich und seinen Patienten nicht mehr anders zu helfen weiß, kündigt der Kinderarzt nun eine Klage beim Gerichtshof in Den Haag an und "die Bombe platzen" zu lassen.
Eugen Janzen berichtet in seinem aktuellen Video unter anderem von einem Fall aus seiner Kinderarztpraxis, welcher die Not eines Kindes und seiner Familie offenbart und ihn antreibt.
"Aber, wenn das Kind sagt: Ich krieg aber schon nach 20 Minuten schlecht Luft, mir ist schwindelig und ich hab‘ Kopfschmerzen, dann soll das Kind auf keinen Fall, aus meiner Sicht, in diesem Fall gezwungen werden, die Maske zu tragen.
Was wir jetzt erleben ist eigentlich so mit Nazizeiten vergleichbar.
Ein Kind kommt mit Herzfehler und Migräne bei mir in die Praxis. Das Kind ist 10 Jahre alt. Die Mutter sagt, nach halber Stunde bekommt das Kind übelste Kopfschmerzen, dem Kind geht es schlecht. Ich mache diesem Kind Attest, wodrin ich schreibe: Aus meiner kinderärztlichen Sicht ist dauerhaftes Maskentragen grundsätzlich nicht gesund, ja, bzw. gesundheitsschädlich. Die Fakten versuche ich praktisch zu sammeln. Bei Beschwerden wie Kopfschmerzen blablabla, so werden Beschwerden einer Hyperkapnie beschrieben, soll das Kind die Maske kurze Zeit runterziehen, bischen tiefer und normal atmen, frische Luft atmen bis zur Besserung. […]
Bei rezidivierenden gleichen Beschwerden würde ich auf ein dauerhaftes Maskentragen verzichten bzw. davon abraten. [….]
Dieses Attest habe ich diesem Mädchen gegeben. Was macht der Schulleiter? Das Mädchen sitzt jetzt drei Meter von anderen quasi in der Ecke. Ganze Klasse sitzt zusammen. Das Mädchen sitzt ganz weg in der Ecke mit einem Visier, was sie halbwegs gut verträgt. Und der Schulleiter sagt: na ja, Diagnose bei Ihnen auf dem Attest ist eine kardiologische Diagnose. Da steht nämlich Mitralklappeninsuffizienz. Und Diagnose — kardiologisch — also akzeptiere ich nur Attest von einem Kinderkardiologen. Und er zwingt die Familie jetzt also einmal unnötigen Besuch bei einem Kinderkardiologen im Dezember zu machen. Und er sagte, bis Weihnachten gebe ich euch Zeit, ab Januar akzeptiere ich Attest von Herr Janzen nicht. Und da muss entweder das Kind auf die Schule verzichten, was natürlich logischerweise Konsequenzen für die Familie hat, da wird das Kind dem Jugendamt gemeldet, oder das Kind muss mit Maske kommen, egal ob es sie verträgt oder nicht. Also sorry, dass darf nicht in unserer Zeit passieren.
Ich kriege …Mir geht es richtig schlecht dabei.”
Rechtsanwalt Wilfried Schmitz hatte bereits auf die verheerenden Folgen der Rechtsprechung bezüglich der Maskenatteste hingewiesen, siehe meinen Artikel "Soll jetzt jeder Schulleiter zum Richter gemacht werden, ob ein Attest tauglich ist oder nicht?" vom 30.10.2020, in dem ich über die Verschärfungen der Corona-Maßnahmen für Kinder in Kitas und Schulen berichtet habe, durch die diese verstärkt dazu angehalten werden, eine Mund-Nasen-Bedeckung über Stunden hinwegzutragen. Nachdem Kinder mit Maskenattesten durch Schulleiter abgewiesen wurden, sahen sich Eltern dazu veranlasst, gegen diese Verordnungen zu klagen.
Das OVG Münster hat in seiner Entscheidung vom 24.9.2020 – Az. 13 B 1368/20 im Hinblick auf den Nachweis des Vorliegens von medizinischen Gründen, die eine Befreiung von der Pflicht zum Tragen einer MNB rechtfertigen, Voraussetzungen bzw. Tatbestandsmerkmale definiert.
Zu dieser Entscheidung hat Rechtsanwalt Wilfried Schmitz Stellung bezogen und auf das Dilemma hingewiesen, ob jetzt jeder Schulleiter zum Richter gemacht werden solle, ob ein Attest tauglich sei oder nicht. Die Folgen waren im besagten Fall deutlich zu erkennen. Eltern fühlen sich massiv unter Druck, zum Teil in der Sorge, womöglich im schlimmsten Fall ihr Kind in Obhut genommen zu bekommen, wenn sie den Regularien nicht nachkommen.
Aber auch im Fall der 10-jährigen Patientin des Kinderarztes wird ersichtlich, dass ein Schulleiter sogar bewertet, ob ein Kinderarzt eine Diagnose zu einem Sachverhalt stellen dürfe oder nicht.
Bereits im Artikel "Bieten Lebensversicherungen Versicherungsschutz bei Suizid?" haben wir auf den Fall einer 11-jährigen Schülerin aus Bayern aufmerksam gemacht, deren Maskenattest von der Schule wiederholt nicht akzeptiert wurde. Als Folge der damit einhergehenden Drangsalierungen in der Schule, wurde sie in eine Spezialklinik für Depressionen eingewiesen[6].
[1] Eugen Janzen, Kinderarzt lässt die „Bombe“ platzen und kündigt eine Klage beim Gerichtshof in Den Haag an, YouTube, 12.12.2020, https://youtu.be/IIdsqx4Pk-U, zuletzt aufgerufen am 12.12.2020
[2] Eugen Janzen, Kinderarzt lässt die „Bombe“ platzen und kündigt eine Klage beim Gerichtshof in Den Haag an, YouTube, 12.12.2020, https://youtu.be/IIdsqx4Pk-U, zuletzt aufgerufen am 12.12.2020
[3] Auszug aus dem Antwortschreiben der Bundeskanzlerin Angela Merkel, Eugen Janzen, Kinderarzt lässt die „Bombe“ platzen und kündigt eine Klage beim Gerichtshof in Den Haag an, YouTube, 12.12.2020, https://youtu.be/IIdsqx4Pk-U, zuletzt aufgerufen am 12.12.2020
[4] Bekanntmachung des Umweltbundesamtes, Gesundheitliche Bewertung von Kohlendioxid in der Innenraumluft, https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/pdfs/kohlendioxid_2008.pdf, zuletzt aufgerufen am 12.12.2020
[5] Ebenda.
[6] Stephan Witte, Bieten Lebensversicherungen Versicherungsschutz bei Suizid?, Critical News, 06.12.2020, https://critical-news.de/bieten-lebensversicherungen-versicherungsschutz-bei-suizid/, zuletzt aufgerufen am 12.12.2020