Sys­tem­kri­tik bei Eltern­aben­den unerwünscht?

Wer als Eltern­teil oder Eltern­ver­tre­ter beim städ­ti­schen Kin­der­gar­ten Sie­vers­hau­sen bei Lehr­te teil­neh­men möch­te, muss sich dem neu­en 3G-Régime unterwerfen:

„Lei­der kön­nen Sie nur an der Ver­an­stal­tung teil­neh­men, wenn ein Test, eine Imp­fung oder eine Gene­sung vor­zu­wei­sen ist.“

Im Anschrei­ben an die Eltern wird sogar nur von einem nega­ti­ven Test gespro­chen und der Hin­weis gege­ben, dass das Tref­fen im Außen­be­reich der Kin­der­ta­ges­stät­te statt­fin­den wer­de. Auch gehe es the­ma­tisch um eine Par­ti­zi­pa­ti­on der Eltern­schaft.

© 2021-08-31 Cri­ti­cal News – Kin­der­gar­ten in Sievershausen

Par­ti­zi­pa­ti­on nur für Mitläufer?

„Lie­be Eltern,

wir möch­ten Sie ger­ne zu einem Infor­ma­ti­ons- Eltern­abend zum The­ma „Par­ti­zi­pa­ti­on im Kin­der­gar­ten“ einladen.

Die­ser fin­det am Diens­tag, den 31.08.2021 von 18:30 bis 20:00 Uhr im Gar­ten der Kin­der­ta­ges­stät­te statt.

Par­ti­zi­pa­ti­on hat sich zu einem fes­ten und wich­ti­gen Bestand­teil unse­rer Arbeit ent­wi­ckelt, wel­cher auch fest in unse­rer Kon­zep­ti­on ver­an­kert ist.

Auf die­sem Weg gab es mit ihren Kin­dern eine Pro­jekt­wo­che, spe­zi­ell zum The­ma Kleidung.

Die­se Ergeb­nis­se möch­ten wir Ihnen ger­ne prä­sen­tie­ren und außer­dem für Fra­gen und even­tu­el­le Unsi­cher­hei­ten zur Ver­fü­gung stehen.

The­men­punk­te:

• Thea­ter­stück The­ma Klei­dung und Selbstbestimmung

• Infor­ma­ti­ons­aus­tausch in Kleingruppen

• Ergeb­nis­se Projektwoche

• Refle­xi­ons­run­de + even­tu­el­le Fragen

Über eine rege Betei­li­gung wür­den wir uns sehr freu­en. Zum jet­zi­gen Stand darf eine Per­son mit nega­ti­vem Test an der Ver­an­stal­tung teil­neh­men. Wir bit­ten um Rück­mel­dung bis zum Frei­tag, den 27.08.2021.“[1]

Wie eine Par­ti­zi­pa­ti­on unter die­sen Umstän­den zukünf­tig für jene Eltern aus­se­hen soll, die sich weder tes­ten noch imp­fen las­sen wol­len oder für jene, die sich regel­mä­ßi­ge Tests aus finan­zi­el­len Erwä­gun­gen nicht leis­ten kön­nen, ist frag­lich. Hier wird ein deut­li­cher Impf­druck erzeugt, so dass mög­li­cher­wei­se die Gren­ze zur Zwangs­imp­fung über­schrit­ten sein könnte.

Kin­der­gar­ten schränkt Grund­rech­te über Kon­fe­renz­be­schluss hin­aus wei­ter ein

Auf der Web­site der Tages­schau hieß es vor kurzem:

„Unge­impf­te müs­sen Coro­na-Tests ab dem 11. Okto­ber in der Regel selbst bezah­len. Für Per­so­nen, die nicht geimpft wer­den kön­nen und für die kei­ne all­ge­mei­ne Impf­emp­feh­lung vor­liegt, soll es aber wei­ter­hin kos­ten­lo­se Anti­gen-Schnell­tests geben. Dies gilt ins­be­son­de­re für Schwan­ge­re, Kin­der und Jugend­li­che unter 18 Jah­ren. Bund und Län­der begrün­den das Aus für Gra­tis-Tests damit, dass mitt­ler­wei­le allen Bür­ge­rin­nen und Bür­gern ein Impf­an­ge­bot gemacht wer­den kön­ne.“[2]

Nach­dem nun die Stän­di­ge Impf­kom­mis­si­on der Poli­tik „ein wenig ent­ge­gen­ge­kom­men“ ist, dürf­ten die Kos­ten für alle Eltern von Kin­dern ab 12 Jah­ren noch wei­ter explo­die­ren. Gera­de für Allein­er­zie­hen­de könn­te das dazu füh­ren, dass der finan­zi­el­le Druck immer mehr Eltern qua­si dazu nötigt, ihre Kin­der – auch ent­ge­gen der eige­nen Über­zeu­gung – mit nur bedingt zuge­las­se­nen, also expe­ri­men­tel­len, mRNA-Gen-Nicht-The­ra­pien „imp­fen“ zu lassen.

Inter­es­sant ist auch, dass der Kin­der­gar­ten Sie­vers­hau­sen sei­ne eige­nen Regeln schafft, die über jene der so im Grund­ge­setz nicht vor­ge­se­he­nen Kon­fe­renz der Bun­des­kanz­le­rin mit den Län­der­fürs­ten hin­aus­geht. Im Beschluss der im Grund­ge­setz so nicht vor­ge­se­he­nen Kon­fe­renz der Bun­des­kanz­le­rin mit den Län­der­fürs­ten vom 10.08.2021 heißt es auf Sei­te 3 wie folgt:

„Wer nicht geimpft ist, muss sich abseh­bar regel­mä­ßig tes­ten las­sen, wenn er in Innen­räu­men mit ande­ren Men­schen zusam­men­trifft, um eine Aus­brei­tung des Virus zu ver­hin­dern. […] Geimpf­te und Gene­se­ne wer­den des­halb von bun­des- oder lan­des­recht­li­chen Rege­lun­gen, die Test­auf­la­gen vor­se­hen, aus­ge­nom­men.“[3]

Prä­zi­siert wird dies in Top 2 Zif­fer 4, wonach die Test­pflicht gel­ten sol­le unter ande­rem für die

„Teil­nah­me an Ver­an­stal­tun­gen und Fes­ten (z.B. Informations‑, Kul­tur- oder Sport­ver­an­stal­tun­gen) in Innen­räu­men“[4]

Zwi­schen­zeit­lich wur­de Herr Mar­kus L. von der Stadt Lehr­te, der dort für die Sach­ge­biets­leis­tung Kin­der­be­treu­ung tätig ist, ange­schrie­ben. Unter ande­rem wur­de er dazu auf­ge­for­dert, bis spä­tes­tens zum 27.08.2021 eine Rechts­grund­la­ge für das Han­deln der Kin­der­gar­ten­lei­tung mit­zu­tei­len oder alter­na­tiv schrift­lich zu bestä­ti­gen, dass eine Teil­nah­me an der im Gar­te statt­fin­den­den Ver­an­stal­tung auch ohne Test oder eine aktu­ell nur bedingt zuge­las­se­ne „Imp­fung“ mög­lich sei.

Stadt Lehr­te ver­weist auf unkla­re Witterung

Nach­dem es der städ­ti­sche Kin­der­gar­ten Sie­vers­hau­sen offen­bar für ange­zeigt hält, einen kri­ti­schen Eltern­ver­tre­ter vor der Som­mer-Schließ­zeit 2021 von der Teil­nah­me an einem Eltern­ver­tre­ter­tref­fen fern­zu­hal­ten, hat Herr L. vom Fach­dienst Jugend und Sozia­les der Stadt Lehr­te mit Post­ein­gang vom 31.08.2021 eine Stel­lung­nah­me abgegeben:

„Die Ent­schei­dung von Frau B[.…], die Teil­nah­me an dem Eltern­abend am 31.08.2021 ledig­lich Per­so­nen zu ermög­li­chen, die die 3G-Regeln [Her­vor­he­bung durch den Autor] erfül­len, beruht auf § 8 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 der Nie­der­säch­si­schen Ver­ord­nung über infek­ti­ons­prä­ven­ti­ve Schutz­maß­nah­men gegen das Coro­na­vi­rus SARS-CoV‑2 und des­sen Vari­an­ten (Nie­der­säch­si­sche Coro­na-Ver­ord­nung) vom 24. August 2021 in Ver­bin­dung mit der All­ge­mein­ver­fü­gung der Regi­on Han­no­ver zur Fest­stel­lung des Inkraft­tre­tens von Maß­nah­men nach der Nie­der­säch­si­schen Coro­na-Ver­ord­nung im Regi­ons­ge­biet anläss­lich der Über­schrei­tung der 7‑Ta­ge-Inzi­denz von 50 vom 25.08.2021.

Ent­spre­chend der vor­ge­nann­ten Rege­lun­gen gel­ten in der Regi­on Han­no­ver ab dem 26.08.2021 die 3G-Regeln (Zugang nur für Geimpf­te, Getes­te­te oder Gene­se­ne) u. a. für alle Zusam­men­künf­te von mehr als 25 Per­so­nen in geschlos­se­nen Räumen.

Die­se Rege­lun­gen müs­sen für den Eltern­abend der Kin­der­ta­ges­stät­te Sie­vers­hau­sen am 31.08.2021 ange­wandt wer­den, da die­ser auf­grund der der­zeit unbe­stän­di­gen Wit­te­rungs­ver­hält­nis­se, ins­be­son­de­re zum Schutz der erar­bei­te­ten Doku­men­ta­tio­nen auch in den Räum­lich­kei­ten der Kin­der­ta­ges­stät­te geplant ist.“

Wäh­rend der Schrift­wech­sel mit der Kin­der­ta­ges­stät­te als vor­aus­ei­len­der Gehor­sam hin­sicht­lich der extre­men Grund­rechts­ein­grif­fe des Beschlus­ses vom 10.08.2021 hin­aus ver­stan­den wer­den kann und damit den Coro­na-Maß­nah­men gegen­über kri­ti­schen Eltern jede Par­ti­zi­pa­ti­on an einer Par­ti­zi­pa­ti­ons­ver­an­stal­tung des Kin­der­gar­tens ver­wehrt, gibt die Stadt Lehr­te zumin­dest für den Fall, dass es tat­säch­lich wit­te­rungs­be­dingt unmög­lich sein soll­te, die Ver­an­stal­tung im Außen­be­reich abzu­hal­ten, eine mög­li­che Begrün­dung für die recht­lich höchst umstrit­te­ne Umset­zung der 3G-Regelung.

Fakt ist, dass die beschrie­be­ne Maß­nah­me eine Zwei­klas­sen­ge­sell­schaft schafft, wie es sie in Deutsch­land schon ein­mal auf ande­re Art und Wei­se gege­ben hat und wobei es den Anschein erweckt, dass eine sol­che von Sei­ten der Regie­rung aktiv ange­strebt wird – mit dem Ziel aus einem indi­rek­ten Impf­zwang einen fak­ti­schen Impf­zwang zu schaffen.

Ein klei­ner Teil der Eltern­schaft scheint die Ent­schei­dun­gen des Kin­der­gar­tens offen­kun­dig gut­zu­hei­ßen. Jeg­li­che Kri­tik wird von die­sen als „Pro­pa­gan­da“ abge­tan, ohne dass aller­dings auch nur der Ver­such unter­nom­men wird, Fak­ten zu benen­nen und sei­nen Stand­punkt zu begrün­den. Ob die­se Per­so­nen nur beson­ders laut „brül­len“ oder tat­säch­lich eine Mehr­heit aus­ma­chen, ist unbekannt.


[1] Yvonne B. „Neu­es Kita- Jahr und Infor­ma­tio­nen“, E‑Mail vom 17.08.2021 an die Eltern des Kin­der­gar­tens Sievershausen

[2] „Das sind die Coro­na-Regeln für den Herbst“ auf „tages​schau​.de“ vom 10.08.2021 um 18:19 Uhr. Auf­zu­ru­fen unter https://​www​.tages​schau​.de/​i​n​l​a​n​d​/​i​n​n​e​n​p​o​l​i​t​i​k​/​e​r​g​e​b​n​i​s​s​e​-​m​p​k​-​1​0​1​.​h​tml, zuletzt auf­ge­ru­fen am 18.08.2021

[3] Video­schalt­kon­fe­renz der Bun­des­kanz­le­rin mit den Regie­rungs­chefin­nen und Regie­rungs­chefs der Län­der am 10. August 2021“ vom 10.08.2021 auf „bun​des​re​gie​rung​.de“ vom 10.08.2021, Sei­te 3. Auf­zu­ru­fen unter https://​www​.bun​des​re​gie​rung​.de/​r​e​s​o​u​r​c​e​/​b​l​o​b​/​9​7​4​4​3​0​/​1​9​4​9​5​3​2​/​d​3​f​1​d​a​4​9​3​b​6​4​3​4​9​2​b​6​3​1​3​e​8​e​6​a​c​6​4​9​6​6​/​2​021 – 08-10-mpk-data.pdf?download=1

[4] „Video­schalt­kon­fe­renz der Bun­des­kanz­le­rin mit den Regie­rungs­chefin­nen und Regie­rungs­chefs der Län­der am 10. August 2021“ vom 10.08.2021 auf „bun​des​re​gie​rung​.de“ vom 10.08.2021, Sei­te 5. Auf­zu­ru­fen unter https://​www​.bun​des​re​gie​rung​.de/​r​e​s​o​u​r​c​e​/​b​l​o​b​/​9​7​4​4​3​0​/​1​9​4​9​5​3​2​/​d​3​f​1​d​a​4​9​3​b​6​4​3​4​9​2​b​6​3​1​3​e​8​e​6​a​c​6​4​9​6​6​/​2​021 – 08-10-mpk-data.pdf?download=1

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