Tarifanalyse: Die Betriebshaftpflichtversicherung der VHV – HHD 2018 (Stand 09.2017)
Ausdrückliche Mitversicherung von Bearbeitungs‑, Tätigkeits- und Obhutsschäden. Dies gilt allerdings nicht für alle versicherbaren Berufe und wird z.B. über die Klausel A 956 für Antiquariate ausgeschlossen. Ausgeschlossen sind bei Antiquariaten Bearbeitungsschäden an Sachen, die sich beim VN zur Lohnbe- oder ‑verarbeitung, Reparatur oder sonstigen Zwecken (z. B. Verpackungs‑, Kommissionierungsarbeiten, Foto‑, Restaurationsarbeiten, Produktionsmittel) befinden, befunden haben oder von ihm übernommen wurden weiterlesen…