Dro­hen­de Ver­jäh­rung für rund 650 geschä­dig­te Kun­den eines Ein­bruchs bei der Haspa

Einen Orts­ter­min am 09.09.2024, an dem ein exter­ner Sach­ver­stän­di­ger sich den Tre­sor­raum vor Ort hät­te anse­hen soll­te, sei von der Has­pa selbst abge­sagt wor­den. Ein neu­er Ter­min ste­he erst für das Früh­jahr 2025 im Rau­me, nach­dem die voll­stän­dig restau­rier­te Anla­ge bereits Ende Janu­ar 2022 in Betrieb genom­men wer­den sollte.
Dies könn­te so gedeu­tet wer­den, als ob die Has­pa auf Ver­jäh­rung set­ze, da die drei­jäh­ri­ge Ver­jäh­rungs­frist am 31.12. des drit­ten Jah­res nach dem Ein­bruch, mit­hin am 31.12.2024, ablau­fe. wei­ter­le­sen…