Waldbesitzerhaftpflicht, Waldbrand- und Waldsturmversicherung
Wer einen Wald sein Eigen nennt, muss nicht nur seiner Verkehrssicherungspflicht nachkommen, sondern hat auch ein Eigeninteresse daran, sein Stückchen Natur gegen Unbilden wie Sturmschäden, zündelnde Spaziergänger, den Einschlag von Blitzen oder andere Gefahren zu versichern. weiterlesen…