Wald­be­sit­zer­haft­pflicht, Wald­brand- und Waldsturmversicherung

Wer einen Wald sein Eigen nennt, muss nicht nur sei­ner Ver­kehrs­si­che­rungs­pflicht nach­kom­men, son­dern hat auch ein Eigen­in­ter­es­se dar­an, sein Stück­chen Natur gegen Unbil­den wie Sturm­schä­den, zün­deln­de Spa­zier­gän­ger, den Ein­schlag von Blit­zen oder ande­re Gefah­ren zu versichern.

© 2020 Cri­ti­cal News – Wald

Für sol­che Zwe­cke bie­ten sich etwa eine Wald­be­sit­zer-Haft­pflicht­ver­si­che­rung, eine Wald­brand­ver­si­che­rung sowie eine Wald­sturm­ver­si­che­rung an.

Haft­pflicht­schutz gegen Existenzverlust

Zum grund­le­gen­den Leis­tungs­um­fang einer Wald­be­sit­zer-Haft­pflicht­ver­si­che­rung gehört die Befrie­di­gung berech­tig­ter und die Abwehr unbe­rech­tig­ter Ansprü­che wegen umstür­zen­der Bäu­me oder her­ab­fal­len­der Äste auf Fuß­gän­ger, auf Wald­park­plät­zen ste­hen­de Kfz oder Schä­den durch selbst­fah­ren­de Arbeits­ma­schi­nen. Dabei gel­ten für Wald­be­sit­zer erhöh­te Sorg­falts­pflich­ten an die Ver­kehrs­si­che­rungs­pflicht. Zu beach­ten ist fer­ner, dass Wald­be­sit­zer für Schä­den an der Bio­di­ver­si­tät Haf­tung genom­men wer­den kön­nen (Umwelt­scha­den­ver­si­che­rung).

Da Haft­pflicht­schä­den an Drit­ten in unbe­grenz­ter Höhe zu erset­zen sind, soll­te eine mög­lichst hohe Deckungs­sum­me gewählt werden.

Wald­brand­ver­si­che­rung auch für Weihnachtsbäume

Typi­sche Schä­den, die im Rah­men einer Wald­brand­ver­si­che­rung ein­ge­schlos­sen sind, sind sol­che durch weg­ge­wor­fe­ne Ziga­ret­ten­kip­pen, Lager­feu­er oder auch vor­sätz­li­che Brand­stif­tung. Ver­si­che­rungs­schutz besteht übli­cher­wei­se auch für bereits geschla­ge­nes Holz, das sich noch im Eigen­tum des Wald­be­sit­zers befin­det. Hier­zu kön­nen optio­nal auch Weih­nacht­baum­kul­tu­ren gehö­ren. Ver­si­chert sind auch jagd­li­che Ein­rich­tun­gen wie Hoch­sit­ze, Jagd­hüt­ten oder Sau­en­kir­run­gen. Da Forst­be­sit­zer oft vie­le Jah­re inves­tie­ren, bevor sie ihre Gewin­ne rea­li­sie­ren, soll­ten auch Ver­mö­gens­schä­den aus Holz­zu­wachs (Ver­zin­sung) ein­ge­schlos­sen sein. Eine leis­tungs­star­ke Ver­si­che­rung über­nimmt fer­ner die Kos­ten für die Wie­der­auf­fors­tung nach einem Waldbrand.

Über­an­ge­bot von Holz auf den Märk­ten nach schwe­ren Stür­men unvermeidlich

Die Wald­sturm­ver­si­che­rung kommt für Wald­schä­den durch Stür­me auf. Wäh­rend gesun­de Bäu­me nor­ma­ler­wei­se nor­ma­len Stür­men gewach­sen sein soll­ten, kön­nen Dür­re­pe­ri­oden, Schäd­lings­be­fall oder Jahr­hun­dert­stür­me dazu füh­ren, dass Bäu­me nicht die erfor­der­li­che Qua­li­tät errei­chen und vor­zei­tig Opfer von Stür­men oder Tor­na­dos wer­den. Hin­zu kommt, dass der opti­ma­le Ver­kaufs­zeit­punkt für den Holz­ein­schlag oft erst nach Jahr­zehn­ten oder sogar mehr als einem Jahr­hun­dert erreicht wird. Sturm­schä­den kön­nen daher zu erheb­li­chen Wert­min­de­run­gen füh­ren. Zu beach­ten ist wei­ter, dass schwe­re Stür­me viel­fach zu einem Ver­fall des erziel­ba­ren Gewinns auf dem Holz­markt füh­ren. Auch ist die übli­cher­wei­se vor­ge­schrie­be­ne Wie­der­auf­fors­tung zwin­gend abzusichern.

Scha­den­flä­che oder Scha­den­holz als Leistungsgrundlage

Ver­si­che­rungs­schutz im Rah­me der Wald­brand- bzw. Wald­sturm­ver­si­che­rung besteht übli­cher­wei­se in Höhe einer Pau­scha­le je Fest­me­ter Scha­den­holz) oder einer Flä­chen­ent­schä­di­gung je Hekt­ar Scha­den­flä­che. Die meis­ten Anbie­ter ver­lan­gen zudem die Ver­ein­ba­rung eines Selbst­be­halts von oft 10 Pro­zent des Scha­dens je Schadenereignis.

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