Unbe­bau­te Grund­stü­cke in der pri­va­ten Haftpflichtversicherung

In vie­len pri­va­ten Haft­pflicht­po­li­cen besteht mitt­ler­wei­le Ver­si­che­rungs­schutz für pri­vat genutz­te unbe­bau­te Grund­stü­cke bis zu einer defi­nie­ren Maxi­mal­grö­ße. Nicht dar­un­ter fal­len also regel­mä­ßig Grund­stü­cke mit Bebau­ung jed­we­der Art (z.B. Scheu­nen, Stal­lun­gen, Lau­ben) oder sol­che, die gewerb­lich bzw. land­wirt­schaft­lich genutzt wer­den. Das Risi­ko der Ver­pach­tung unbe­bau­ter Grund­stü­cke fällt nicht bei allen Anbie­tern unter den Ver­si­che­rungs­schutz. Glei­ches gilt für das Bau­her­ren­ri­si­ko, wenn es auf einem bis­lang unbe­bau­ten Grund­stück zu Bau­maß­nah­men kom­men sollte.

Die Suche nach einem geeig­ne­ten Ver­si­che­rer für eine Pri­vat­haft­pflicht- bzw. Haus- und Grund­be­sit­zer­haft­pflicht­ver­si­che­rung kann sich schwie­rig gestal­ten, wenn sich auf einem zu ver­si­chern­den Grund­stück bau­fäl­li­ge Gebäu­de befin­den. Dies soll­te im Vor­feld wahr­heits­ge­mäß ange­ge­ben wer­den, da damit ein erhöh­tes Ver­kehrs­si­che­rungs­ri­si­ko ver­bun­den ist.

© 2020 Cri­ti­cal News – unbe­bau­tes Grundstück?

Oft besteht Ver­si­che­rungs­schutz allein für unbe­bau­te Grund­stü­cke zwi­schen 2.000 qm (2 Hekt­ar) und 5.000 qm (5 Hektar).

Bei­spie­le für den Leis­tungs­um­fang aus­ge­wähl­ter Privathaftpflichtversicherer:

Ammer­län­der (Excel­lent-Schutz, Stand 07.2015)

„Mit­ver­si­chert ist die gesetz­li­che Haft­pflicht aus Besitz von unbe­bau­ten, nicht genutz­ten Grund­stü­cken, sofern deren Gesamt­flä­che 10.000 qm nicht über­steigt sowie der Ver­pach­tung von unbe­bau­ten, nicht gewerb­lich genutz­ten Grund­stü­cken, sofern deren Gesamt­flä­che 10.000 qm nicht übersteigt.“

Axa (BOX­flex, Stand 09.2016)

„Ver­si­chert ist die gesetz­li­che Haft­pflicht der ver­si­cher­ten Per­son […] als Vermieter/Verpächter […] eines oder meh­re­rer selbst­ge­nutz­ter unbe­bau­ter Grund­stü­cke mit einer Grö­ße von bis zu jeweils 2.000 qm ohne oder mit Gebäu­den bis 10 qm Grundfläche;“

Con­cor­dia (Sorg­los, Fas­sung 01.2016)

„Mit­ver­si­chert ist die gesetz­li­che Haft­pflicht von im Eigen­tum befind­li­chen unbe­bau­ten Grund­stü­cken bis ins­ge­samt 5 Hekt­ar, sofern sie vom Ver­si­che­rungs­neh­mer aus­schließ­lich zu pri­va­ten Zwe­cken ver­wen­det werden.“

Gotha­er (Pri­vat­haft­pflicht Pre­mi­um, Stand 04.2020)

Ver­si­che­rungs­schutz besteht für die gesetz­li­che Haft­pflicht als Inhaber 

„von unbe­bau­ten Grund­stü­cken in Euro­pa. Dies bis zu einer bestimm­ten maxi­ma­len Gesamt­flä­che aller Grundstücke.

Ver­si­che­rungs­schutz besteht auch bei einer pri­va­ten, land- oder forst­wirt­schaft­li­chen Nut­zung. Fer­ner wenn sich klei­ne­re Gebäu­de oder sons­ti­ge Bau­ten bis 15 m² Grund­flä­che auf den Grund­stü­cken befin­den. Wie z. B. Gerä­te­schup­pen, Schutz­hüt­ten oder Hoch­sit­ze. Mit­ver­si­chert ist Ihre gesetz­li­che Haft­pflicht aus der Vermietung/Verpachtung die­ser Grundstücke.

Der Ver­si­che­rungs­schutz hier­für gilt“ 

bis max. 10.000 m2

Die Haft­pflicht­kas­se (Ein­fach Kom­plett, Stand 01.2020)

Ver­si­che­rungs­schutz besteht als Inhaber 

„von unbe­bau­ten Grund­stü­cken in Euro­pa bis zu einer Gesamt­flä­che von 10.000 qm. Mit­ver­si­chert gilt auch die Verpachtung.

Wird die Gesamt­flä­che über­schrit­ten, ent­fällt die Mit­ver­si­che­rung. Es gel­ten dann die Bestim­mun­gen über die Vor­sor­ge­ver­si­che­rung (Ziff. 4 AHB).“

Inter­Risk (XXL, Stand 24.10.2017)

„Ver­si­chert ist die gesetz­li­che Haft­pflicht als Inha­ber (z.B. Eigen­tü­mer oder Mie­ter) fol­gen­der Immobilien:

[…]

g) unbe­bau­te Grund­stü­cke bis zu einer Gesamt­flä­che von 10.000 qm

ein­schließ­lich der zuge­hö­ri­gen Gär­ten, Swim­ming­pools und Teiche.“

Kon­zept & Mar­ke­ting (all­safe for­tu­na, Vers. 1.01, Stand 07.2019

„Ver­si­chert ist die gesetz­li­che Haft­pflicht von Ihnen, Ihres mit­ver­si­cher­ten Ehe­part­ners oder Ihres mit­ver­si­cher­ten ein­ge­tra­ge­nen Lebens­part­ners* als Eigen­tü­mer oder berech­tig­ter Benut­zer (z. B. Mie­ter) fol­gen­der Immo­bi­li­en ein­schließ­lich der Grund­stü­cke auf denen sich die­se Immo­bi­li­en befinden:

[…]

Die gesetz­li­che Haft­pflicht aus Eigen­tum, Besitz, Ver­mie­tung oder Ver­pach­tung von unbe­bau­ten Grund­stü­cken ist […] inner­halb Euro­pas* ver­si­chert, sofern die­se pri­vat genutzt wer­den und deren Gesamt­flä­che 20.000 m² nicht übersteigt

Unbe­bau­te Grund­stü­cke lie­gen auch dann vor, wenn sich klei­ne­re unbe­wohn­te Gebäu­de, Schup­pen, Scheu­nen, Schutz­hüt­ten oder Hoch­sit­ze mit einer Gesamt­flä­che aller Bebau­un­gen von maxi­mal 15 m² Grund­flä­che auf die­sen Grund­stü­cken befinden.“

VHV (Klas­sik-Garant mit Bau­stein Exklu­siv, Stand 12.2019)

„Ver­si­chert ist die gesetz­li­che Haft­pflicht des Ver­si­che­rungs­neh­mers als Inha­ber unbe­bau­ter Grund­stü­cke bis zu einer Gesamt­flä­che von 10.000 qm, auch wenn die­se ver­pach­tet werden.“

Letz­te Aktua­li­sie­rung der Sei­te: 12.02.2023 um 19:28 Uhr

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