In vielen privaten Haftpflichtpolicen besteht mittlerweile Versicherungsschutz für privat genutzte unbebaute Grundstücke bis zu einer definieren Maximalgröße. Nicht darunter fallen also regelmäßig Grundstücke mit Bebauung jedweder Art (z.B. Scheunen, Stallungen, Lauben) oder solche, die gewerblich bzw. landwirtschaftlich genutzt werden. Das Risiko der Verpachtung unbebauter Grundstücke fällt nicht bei allen Anbietern unter den Versicherungsschutz. Gleiches gilt für das Bauherrenrisiko, wenn es auf einem bislang unbebauten Grundstück zu Baumaßnahmen kommen sollte.
Die Suche nach einem geeigneten Versicherer für eine Privathaftpflicht- bzw. Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung kann sich schwierig gestalten, wenn sich auf einem zu versichernden Grundstück baufällige Gebäude befinden. Dies sollte im Vorfeld wahrheitsgemäß angegeben werden, da damit ein erhöhtes Verkehrssicherungsrisiko verbunden ist.
Oft besteht Versicherungsschutz allein für unbebaute Grundstücke zwischen 2.000 qm (2 Hektar) und 5.000 qm (5 Hektar).
Beispiele für den Leistungsumfang ausgewählter Privathaftpflichtversicherer:
Ammerländer (Excellent-Schutz, Stand 07.2015)
„Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus Besitz von unbebauten, nicht genutzten Grundstücken, sofern deren Gesamtfläche 10.000 qm nicht übersteigt sowie der Verpachtung von unbebauten, nicht gewerblich genutzten Grundstücken, sofern deren Gesamtfläche 10.000 qm nicht übersteigt.“
Axa (BOXflex, Stand 09.2016)
„Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht der versicherten Person […] als Vermieter/Verpächter […] eines oder mehrerer selbstgenutzter unbebauter Grundstücke mit einer Größe von bis zu jeweils 2.000 qm ohne oder mit Gebäuden bis 10 qm Grundfläche;“
Concordia (Sorglos, Fassung 01.2016)
„Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht von im Eigentum befindlichen unbebauten Grundstücken bis insgesamt 5 Hektar, sofern sie vom Versicherungsnehmer ausschließlich zu privaten Zwecken verwendet werden.“
Gothaer (Privathaftpflicht Premium, Stand 04.2020)
Versicherungsschutz besteht für die gesetzliche Haftpflicht als Inhaber
„von unbebauten Grundstücken in Europa. Dies bis zu einer bestimmten maximalen Gesamtfläche aller Grundstücke.
Versicherungsschutz besteht auch bei einer privaten, land- oder forstwirtschaftlichen Nutzung. Ferner wenn sich kleinere Gebäude oder sonstige Bauten bis 15 m² Grundfläche auf den Grundstücken befinden. Wie z. B. Geräteschuppen, Schutzhütten oder Hochsitze. Mitversichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht aus der Vermietung/Verpachtung dieser Grundstücke.
Der Versicherungsschutz hierfür gilt“
bis max. 10.000 m2
Die Haftpflichtkasse (Einfach Komplett, Stand 01.2020)
Versicherungsschutz besteht als Inhaber
„von unbebauten Grundstücken in Europa bis zu einer Gesamtfläche von 10.000 qm. Mitversichert gilt auch die Verpachtung.
Wird die Gesamtfläche überschritten, entfällt die Mitversicherung. Es gelten dann die Bestimmungen über die Vorsorgeversicherung (Ziff. 4 AHB).“
InterRisk (XXL, Stand 24.10.2017)
„Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht als Inhaber (z.B. Eigentümer oder Mieter) folgender Immobilien:
[…]g) unbebaute Grundstücke bis zu einer Gesamtfläche von 10.000 qm
einschließlich der zugehörigen Gärten, Swimmingpools und Teiche.“
Konzept & Marketing (allsafe fortuna, Vers. 1.01, Stand 07.2019
„Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht von Ihnen, Ihres mitversicherten Ehepartners oder Ihres mitversicherten eingetragenen Lebenspartners* als Eigentümer oder berechtigter Benutzer (z. B. Mieter) folgender Immobilien einschließlich der Grundstücke auf denen sich diese Immobilien befinden:
[…]Die gesetzliche Haftpflicht aus Eigentum, Besitz, Vermietung oder Verpachtung von unbebauten Grundstücken ist […] innerhalb Europas* versichert, sofern diese privat genutzt werden und deren Gesamtfläche 20.000 m² nicht übersteigt
Unbebaute Grundstücke liegen auch dann vor, wenn sich kleinere unbewohnte Gebäude, Schuppen, Scheunen, Schutzhütten oder Hochsitze mit einer Gesamtfläche aller Bebauungen von maximal 15 m² Grundfläche auf diesen Grundstücken befinden.“
VHV (Klassik-Garant mit Baustein Exklusiv, Stand 12.2019)
„Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber unbebauter Grundstücke bis zu einer Gesamtfläche von 10.000 qm, auch wenn diese verpachtet werden.“
Letzte Aktualisierung der Seite: 12.02.2023 um 19:28 Uhr