Wer als Elternteil oder Elternvertreter beim städtischen Kindergarten Sievershausen bei Lehrte teilnehmen möchte, muss sich dem neuen 3G-Régime unterwerfen:
„Leider können Sie nur an der Veranstaltung teilnehmen, wenn ein Test, eine Impfung oder eine Genesung vorzuweisen ist.“
Im Anschreiben an die Eltern wird sogar nur von einem negativen Test gesprochen und der Hinweis gegeben, dass das Treffen im Außenbereich der Kindertagesstätte stattfinden werde. Auch gehe es thematisch um eine Partizipation der Elternschaft.
Partizipation nur für Mitläufer?
„Liebe Eltern,
wir möchten Sie gerne zu einem Informations- Elternabend zum Thema „Partizipation im Kindergarten“ einladen.
Dieser findet am Dienstag, den 31.08.2021 von 18:30 bis 20:00 Uhr im Garten der Kindertagesstätte statt.
Partizipation hat sich zu einem festen und wichtigen Bestandteil unserer Arbeit entwickelt, welcher auch fest in unserer Konzeption verankert ist.
Auf diesem Weg gab es mit ihren Kindern eine Projektwoche, speziell zum Thema Kleidung.
Diese Ergebnisse möchten wir Ihnen gerne präsentieren und außerdem für Fragen und eventuelle Unsicherheiten zur Verfügung stehen.
Themenpunkte:
• Theaterstück Thema Kleidung und Selbstbestimmung
• Informationsaustausch in Kleingruppen
• Ergebnisse Projektwoche
• Reflexionsrunde + eventuelle Fragen
Über eine rege Beteiligung würden wir uns sehr freuen. Zum jetzigen Stand darf eine Person mit negativem Test an der Veranstaltung teilnehmen. Wir bitten um Rückmeldung bis zum Freitag, den 27.08.2021.“[1]
Wie eine Partizipation unter diesen Umständen zukünftig für jene Eltern aussehen soll, die sich weder testen noch impfen lassen wollen oder für jene, die sich regelmäßige Tests aus finanziellen Erwägungen nicht leisten können, ist fraglich. Hier wird ein deutlicher Impfdruck erzeugt, so dass möglicherweise die Grenze zur Zwangsimpfung überschritten sein könnte.
Kindergarten schränkt Grundrechte über Konferenzbeschluss hinaus weiter ein
Auf der Website der Tagesschau hieß es vor kurzem:
„Ungeimpfte müssen Corona-Tests ab dem 11. Oktober in der Regel selbst bezahlen. Für Personen, die nicht geimpft werden können und für die keine allgemeine Impfempfehlung vorliegt, soll es aber weiterhin kostenlose Antigen-Schnelltests geben. Dies gilt insbesondere für Schwangere, Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren. Bund und Länder begründen das Aus für Gratis-Tests damit, dass mittlerweile allen Bürgerinnen und Bürgern ein Impfangebot gemacht werden könne.“[2]
Nachdem nun die Ständige Impfkommission der Politik „ein wenig entgegengekommen“ ist, dürften die Kosten für alle Eltern von Kindern ab 12 Jahren noch weiter explodieren. Gerade für Alleinerziehende könnte das dazu führen, dass der finanzielle Druck immer mehr Eltern quasi dazu nötigt, ihre Kinder – auch entgegen der eigenen Überzeugung – mit nur bedingt zugelassenen, also experimentellen, mRNA-Gen-Nicht-Therapien „impfen“ zu lassen.
Interessant ist auch, dass der Kindergarten Sievershausen seine eigenen Regeln schafft, die über jene der so im Grundgesetz nicht vorgesehenen Konferenz der Bundeskanzlerin mit den Länderfürsten hinausgeht. Im Beschluss der im Grundgesetz so nicht vorgesehenen Konferenz der Bundeskanzlerin mit den Länderfürsten vom 10.08.2021 heißt es auf Seite 3 wie folgt:
„Wer nicht geimpft ist, muss sich absehbar regelmäßig testen lassen, wenn er in Innenräumen mit anderen Menschen zusammentrifft, um eine Ausbreitung des Virus zu verhindern. […] Geimpfte und Genesene werden deshalb von bundes- oder landesrechtlichen Regelungen, die Testauflagen vorsehen, ausgenommen.“[3]
Präzisiert wird dies in Top 2 Ziffer 4, wonach die Testpflicht gelten solle unter anderem für die
„Teilnahme an Veranstaltungen und Festen (z.B. Informations‑, Kultur- oder Sportveranstaltungen) in Innenräumen“[4]
Zwischenzeitlich wurde Herr Markus L. von der Stadt Lehrte, der dort für die Sachgebietsleistung Kinderbetreuung tätig ist, angeschrieben. Unter anderem wurde er dazu aufgefordert, bis spätestens zum 27.08.2021 eine Rechtsgrundlage für das Handeln der Kindergartenleitung mitzuteilen oder alternativ schriftlich zu bestätigen, dass eine Teilnahme an der im Garte stattfindenden Veranstaltung auch ohne Test oder eine aktuell nur bedingt zugelassene „Impfung“ möglich sei.
Stadt Lehrte verweist auf unklare Witterung
Nachdem es der städtische Kindergarten Sievershausen offenbar für angezeigt hält, einen kritischen Elternvertreter vor der Sommer-Schließzeit 2021 von der Teilnahme an einem Elternvertretertreffen fernzuhalten, hat Herr L. vom Fachdienst Jugend und Soziales der Stadt Lehrte mit Posteingang vom 31.08.2021 eine Stellungnahme abgegeben:
„Die Entscheidung von Frau B[.…], die Teilnahme an dem Elternabend am 31.08.2021 lediglich Personen zu ermöglichen, die die 3G-Regeln [Hervorhebung durch den Autor] erfüllen, beruht auf § 8 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 der Niedersächsischen Verordnung über infektionspräventive Schutzmaßnahmen gegen das Coronavirus SARS-CoV‑2 und dessen Varianten (Niedersächsische Corona-Verordnung) vom 24. August 2021 in Verbindung mit der Allgemeinverfügung der Region Hannover zur Feststellung des Inkrafttretens von Maßnahmen nach der Niedersächsischen Corona-Verordnung im Regionsgebiet anlässlich der Überschreitung der 7‑Tage-Inzidenz von 50 vom 25.08.2021.
Entsprechend der vorgenannten Regelungen gelten in der Region Hannover ab dem 26.08.2021 die 3G-Regeln (Zugang nur für Geimpfte, Getestete oder Genesene) u. a. für alle Zusammenkünfte von mehr als 25 Personen in geschlossenen Räumen.
Diese Regelungen müssen für den Elternabend der Kindertagesstätte Sievershausen am 31.08.2021 angewandt werden, da dieser aufgrund der derzeit unbeständigen Witterungsverhältnisse, insbesondere zum Schutz der erarbeiteten Dokumentationen auch in den Räumlichkeiten der Kindertagesstätte geplant ist.“
Während der Schriftwechsel mit der Kindertagesstätte als vorauseilender Gehorsam hinsichtlich der extremen Grundrechtseingriffe des Beschlusses vom 10.08.2021 hinaus verstanden werden kann und damit den Corona-Maßnahmen gegenüber kritischen Eltern jede Partizipation an einer Partizipationsveranstaltung des Kindergartens verwehrt, gibt die Stadt Lehrte zumindest für den Fall, dass es tatsächlich witterungsbedingt unmöglich sein sollte, die Veranstaltung im Außenbereich abzuhalten, eine mögliche Begründung für die rechtlich höchst umstrittene Umsetzung der 3G-Regelung.
Fakt ist, dass die beschriebene Maßnahme eine Zweiklassengesellschaft schafft, wie es sie in Deutschland schon einmal auf andere Art und Weise gegeben hat und wobei es den Anschein erweckt, dass eine solche von Seiten der Regierung aktiv angestrebt wird – mit dem Ziel aus einem indirekten Impfzwang einen faktischen Impfzwang zu schaffen.
Ein kleiner Teil der Elternschaft scheint die Entscheidungen des Kindergartens offenkundig gutzuheißen. Jegliche Kritik wird von diesen als „Propaganda“ abgetan, ohne dass allerdings auch nur der Versuch unternommen wird, Fakten zu benennen und seinen Standpunkt zu begründen. Ob diese Personen nur besonders laut „brüllen“ oder tatsächlich eine Mehrheit ausmachen, ist unbekannt.
[1] Yvonne B. „Neues Kita- Jahr und Informationen“, E‑Mail vom 17.08.2021 an die Eltern des Kindergartens Sievershausen
[2] „Das sind die Corona-Regeln für den Herbst“ auf „tagesschau.de“ vom 10.08.2021 um 18:19 Uhr. Aufzurufen unter https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/ergebnisse-mpk-101.html, zuletzt aufgerufen am 18.08.2021
[3] Videoschaltkonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 10. August 2021“ vom 10.08.2021 auf „bundesregierung.de“ vom 10.08.2021, Seite 3. Aufzurufen unter https://www.bundesregierung.de/resource/blob/974430/1949532/d3f1da493b643492b6313e8e6ac64966/2021 – 08-10-mpk-data.pdf?download=1
[4] „Videoschaltkonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 10. August 2021“ vom 10.08.2021 auf „bundesregierung.de“ vom 10.08.2021, Seite 5. Aufzurufen unter https://www.bundesregierung.de/resource/blob/974430/1949532/d3f1da493b643492b6313e8e6ac64966/2021 – 08-10-mpk-data.pdf?download=1