Bereits seit Oktober 2020 steht auf der Website der HUK-Coburg der aktuelle Kfz-Tarif mit Stand 01.2021 zur Verfügung. Gegenüber dem Vorgängertarif wurden diverse Formulierungen geändert (z.B. Bedingungen zur Fahrerschutzversicherung). Leistungsseitig sind die meisten Unterschiede jedoch eher marginal (z.B. Erhöhung der Schutzbriefleistungen nach Ziffer A.3.5 für Lieferwagen, im Auslands-Schadenschutz Reduzierung des Geltungsbereiches von u.a. Mazedonien auf Nord-Mazedonien). Zu den relevanteren Änderungen gehören die neue Schadenfreiheitsstaffel (unterschieden nach Basis- und Classic-Tarif), die Erhöhung von Folgeschäden durch Kurzschluss von 3.000 auf 20.000 Euro sowie die Möglichkeiten zum Schadenrückkauf nach Ziffer I.5. Da die HUK-Coburg keine Innovationsklausel besitzt, gelten etwaige Verbesserungen nicht automatisch für bestehende Verträge.
Zur Verfügung stehen der Basis-Tarif und der Classic-Tarif. Letzterer kann durch die Bausteine Kasko PLUS sowie Kasko SELECT (Werkstattbindung) ergänzt werden. Weitere optionale Leistungsbausteine sind Fahrerschutz, Auslands-Schadenschutz, Autoschutzbrief sowie Rabattschutz.
Der Anbieter punktet vor allem durch ein oft geringes Prämienniveau (insbesondere bei Vereinbarung des Telematik- oder Kasko-SELECT-Tarifes) und bietet Schutz auch für Elektro- und Hybridfahrzeuge.
Ausgewählte Vorteile
- Im Rahmen der Fahrerschutzversicherung kein Ausschluss für Personenschäden bei entgegen den gesetzlichen Bestimmungen nicht angelegtem Sicherheitsgurt (im Schadenfall wird erst geprüft, ob der Personenschaden auch mit Gurt passiert wäre. Falls ja, wäre auch entsprechend zu leisten)
- Kurzschluss-Folgeschäden an angrenzenden Aggregaten (z.B. Lichtmaschine, Batterie, Anlasser) bis 20.000 Euro
- Treibstoffersatz in Teil- und Vollkasko
- Im Rahmen Kasko PLUS Kaufpreis- und Neupreisentschädigung bis 36 Monate ab Kauf bzw. Erstzulassung
- Im Classic-Tarif Tierbissfolgeschäden bis 20.000 Euro ohne Ausschluss für Schäden im Fahrzeuginnern
- Schadenrückkauf innerhalb von 12 Monaten ohne Begrenzung der Schadenhöhe
- Schäden am Antriebs-Akku (Hochvoltbatterie-System) bei Elektro- und Hybridfahrzeugen bis zu 20.000 €
Ausgewählte Nachteile
- Fehlende Leistungs-Update-Garantie (Innovationsklausel)
- Fehlende bedingungsseitige Garantie, dass nicht zum Nachteil des Versicherungsnehmers von den unverbindlichen Musterbedingungen des GDV abgewichen wird (GDV-Garantie)
- Fehlende Garantie, dass nicht zum Nachteil des Versicherungsnehmers von den unverbindlichen Empfehlungen des Arbeitskreises Beratungsprozesse abgewichen wird (Arbeitskreis-Garantie)
- Bei Einschluss des Fahrerschutzes Schmerzensgeld daraus nur, wenn ein stationärer Krankenhausaufenthalt von mindestens 3 Tagen innerhalb von 6 Monaten nach dem Unfall erfolgt ist
- Bei durch Rabattschutz geschützten Schäden keine Weiterstufung der Schadenfreiheitsklasse im Jahr nach einem Schaden
- Keine Mitversicherung von Schäden durch Falschbetankung im Rahmen vereinbarter Schutzbriefleistungen
- Kein optionaler Verkehrsrechtsschutz im Rahmen der Kfz-Versicherung
- GAP-Deckung (Differenzdeckung) nur für geleaste, nicht für fremd finanzierte Kfz
- Keine Mitversicherung von Beschädigungen des Fahrzeugs, wenn diese durch eine Entwendung nicht mitversicherter Fahrzeugteile (z. B. Mantel, Tasche, Koffer) verursacht werden
- Im Rahmen der Werkstattbindung keine Kostenübernahme für Innen- und Außenreinigung und ohne kostenlosen Ersatzwagen für die Zeit der Reparatur
- Keine erweiterte Mitversicherung von Schäden durch Unterschlagung
- Kein Versicherungsschutz im Rahmen der Kaskodeckung für Betriebs‑, Brems- und Bruchschäden.
- Keine Mitversicherung von Elementarschäden an der Karosserie durch Dachlawinen und Steinschlag (ggf. im Einzelfall im Rahmen Murendefinition)
- Keine Mitversicherung von Schäden durch Nutzung einer automatischen Portalwaschanlage / Autowaschstraße im Rahmen der Teilkasko
- Keine Klarstellung zum möglichen Ersatz von Vignetten und Plaketten infolge Glasbruchs
- Kein Versicherungsschutz für Diebstahl von Hausratgegenständen aus KFZ und KFZ- Dachboxen
- Keine Parkschadendeckung bei Kleinschäden
- Keine Fahrzeuginnenraumversicherung (Versicherungsschutz für Kleinschäden durch Unfall oder fahrlässige Handlungen am Interieur und an den Autositzen)
- Keine Mitversicherung von Betriebsschäden an Motor und Getrieben (Motorschadendeckung)
- Kein ausdrücklicher Versicherungsschutz gegen Hacker- und Cyberangriffe (Manipulation der Fahrzeugsoftware durch einen unberechtigten Dritten)
- Kein Verzicht auf Abzug Neu für Alt
- Keine verbesserte Meldefrist zur Anzeige von Kleinschäden (Ziffer E.1.1)
- Keine Mitversicherung unbenannter Gefahren (z.B. plötzliches Aufschlagen der Motorhaube während einer Fahrt)