Der Sitz der 1923 als kommunaler Feuerversicherungsverband Baden gegründeten Versicherungsgruppe BGV Badische Versicherungen liegt in Karlsruhe[1]. Mit über 760 Beschäftigten, einem Beitragsvolumen von 400 Millionen Euro sowie einem Bestand von rund 1,7 Millionen Versicherungsverträgen gehöre die BGV nach eigenen Angaben zu den größten Versicherern in Baden[2]. Unter anderem arbeite man auch mit Pools wie Finance Consult oder der VEMA zusammen.
Erweiterter Versicherungsschutz für Elektro- und Hybrid-Kfz
In Maklerkreisen besonders bekannt ist die Kfz-Versicherung, die sich in vielen Vergleichsrechnern befindet. Am 29.11.2023 schrieb das Unternehmen hierzu in einer Pressemitteilung wie folgt:
„Unser Kfz-Tarif wurde von Franke & Bornberg mit der Höchstnote FFF+ ausgezeichnet und die BGV-Betriebshaftpflichtversicherung erzielte 5‑Sterne-Bewertungen im Ranking der Unternehmensberatung eXulting.“
Auf Rückfrage zu den Neuerungen im aktuellen Kfz-Tarif schrieb die BGV folgendes:
„In der Kfz-Versicherung gab es im laufenden Jahr keine wesentlichen Neuerungen. “
Die aktuellen Kfz-Bedingungen tragen den Bedingungsstand 08.2024. In der aktuellen Tarifgeneration fehlen unter anderem eine bedingungsseitige Garantie, dass nicht zum Nachteil des Versicherungsnehmers von den unverbindlichen Musterbedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GVD) oder den Empfehlungen des Arbeitskreises Beratungsprozesse abgewichen wird (GDV- bzw. Arbeitskreis-Garantie). Auch eine Updategarantie (Innovationsklausel), eine Besitzstandsgarantie (Vorversicherergarantie) oder eine Best-Leistungs-Garantie sind nicht enthalten.
Schäden unmittelbar durch Tierbiss an einem Pkw, Campingfahrzeug, Kraftrad oder Lkw bis 3,5 t zulässige Gesamtmasse sind mitversichert. Hiervon ausgenommen sind Schäden an Manschetten aus Gummi oder Kunststoff und Schäden im Fahrzeuginnenraum. Daraus resultierende Folgeschäden m Fahrzeug sind bis zu einer Entschädigungsobergrenze von insgesamt 5.000 Euro mitversichert. Im Rahmen des Tarifbausteins ElektroPlus für Elektro- und Hybrid-Kfz sind Folgeschäden an Antriebs-Akkus abweichend bis in Höhe von 20.000 Euro mitversichert.
Für Elektro- und Hybrid-Kfz werden unter anderem auch die Kosten für die Entsorgung eines Antriebs-Akkus oder die Kosten der notwendigen Verbringung oder Lagerung des Fahrzeugs nach einem versicherten Schadenereignis in einem Wassercontainer oder einem anderen dem Zweck nach vergleichbarem Gehäuse.
Im Fahrerschutz gelten diverse Begrenzungen, so etwa 100.000 Euro Schmerzensgeld unter Berücksichtigung der fehlenden Genugtuungsfunktion, Verdienstausfall bis 4.000 Euro im Monat sowie Beerdigungskosten bis in Höhe von 7.500 Euro.
Schutz vor Rückstufung bereits ab SFR 1/2
Rabattschutz wird – wie allgemein üblich – optional gegen Zuschlag angeboten. Dabei ist ein Schaden pro Jahr geschützt. Positiv ist, dass der Einschluss bereits ab der Schadenfreiheitsklasse (SFR) ½ abgeschlossen werden kann. Dabei gilt:
„Während der Vertragslaufzeit wird Rabattschutz nur dann gewährt, solange die Einstufung in die SF-Klasse 1/2 oder besser besteht. Erfolgt trotz des Rabattschutzes eine Rückstufung in eine schlechtere SF-Klasse als SF 1/2, gilt der Rabattschutz für die Dauer der schlechteren Einstufung nicht.“
Sachversicherungen ebenfalls im Angebot
Weniger im Fokus steht bei Maklern und Mehrfachvertretern die Wohngebäudeversicherung (AVB Wohngebäude VGB 2011) des Unternehmens. Sowohl die Ausschließlichkeit als auch Makler haben die Möglichkeit, diesen Versicherungsschutz zu vermitteln. Dabei besteht der Tarif in den Varianten Basis, Klassik und Exklusiv und trägt den Bedingungsstand Januar 2022.
Wohngebäudebedingungen aus 2022 eher leistungsschwach
In der aktuellen Tarifgeneration fehlen unter anderem eine bedingungsseitige Garantie, dass nicht zum Nachteil des Versicherungsnehmers von den unverbindlichen Musterbedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GVD) oder den Empfehlungen des Arbeitskreises Beratungsprozesse abgewichen wird (GDV- bzw. Arbeitskreis-Garantie). Auch eine Updategarantie (Innovationsklausel), eine Besitzstandsgarantie (Vorversicherergarantie) oder eine Best-Leistungs-Garantie sind nicht enthalten.
Für den Fall eines Versichererwechsels fehlt eine ausdrückliche Schadenübernahme bei unklarer Zuständigkeit (z. B. bei Allmählichkeitsschäden wie einer undichten Silikonabdichtung einer Dusche oder Badewanne).
Im aktuellen Exklusiv-Schutz wird zwar bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Versicherungsfalles vollständig auf eine Kürzung der Leistung verzichtet, doch gilt dies etwa nicht für die grob fahrlässige Verletzung von Obliegenheiten oder Sicherheitsvorschriften. Sengschäden sind in der leistungsstärksten Tarifstufe nur bis 5.000 Euro mitversichert. Schäden unmittelbar durch Rauch oder Ruß fallen nicht unter den Versicherungsschutz, allerdings werden solche Schäden im Zusammenhang mit der Versicherung von Verpuffungsschäden thematisiert:
„Verpuffungsschäden sind Ruß- und Rauchschäden, die infolge eines unvollständigen Verbrennungsvorganges mit geringer Druckwelle und ohne Knall entstanden sind.“
Positiv ist die Mitversicherung von Nässeschäden durch undichte Silikonfugen:
„In Erweiterung zu den VGB 2011 § 3 Nr. 3 gelten auch durch Leitungswasser verursachte Nässeschäden, die an versicherten Sachen durch optisch nicht erkennbare, aber dennoch schadhafte Silikon- und/oder Fliesenfugen bzw. Abdichtungen im unmittelbaren Bereich einer Einzelduschen- oder einer Badewanneneinheit innerhalb des versicherten Gebäudes entstanden sind, mitversichert.
Kein Versicherungsschutz besteht für Nässeschäden an versicherten Sachen, sofern es sich um Gruppen- oder Gemeinschaftsduschen bzw. Gruppen- oder Gemeinschaftsräume mit mehreren, auch optisch voneinander abgegrenzten, Duschmöglichkeiten handelt.“[3]
Hierzu heißt es von Seiten der Pressestelle des Versicherers wie folgt:
„Dieses Thema der Gruppen- oder Gemeinschaftsduschen betrifft unserer Meinung nach die Mehrheit der privaten Wohngebäude, die hier ja auch versichert werden sollen, nicht.“
Mitversichert sind Schäden an elektrischen Leitungen sowie Dämmungen und Unterspannbahnen von Dächern und Außenwänden, die unmittelbar durch Marderbiss oder den Biss sonstiger wild lebender Kleinnager entstehen. Dabei ist die Entschädigung auf 5.000 Euro begrenzt. Etwaige Folgeschäden (z. B. Verlust der elektrischen Spannung oder das Urinieren in Dämmmaterialien) fallen nicht unter den Versicherungsschutz.
Ebenso fehlt eine Mitversicherung von Schäden durch den Diebstahl von Gebäudezubehör und Grundstücksbestandteilen.
Auch bei Vereinbarung einer erweiterten Elementarschadendeckung sind Schäden durch Rückstau bestenfalls bis 5.000 Euro mitversichert und auch nur dann, „wenn das Gebäude nicht mit der erforderlichen Rückstausicherung ausgestattet ist.“ [4]Im Basis-Schutz sind erweiterten Elementarschäden generell nicht mitversichert. In keiner der drei Tarifstufen lassen sich Schäden durch unbenannte Gefahren mitversichern.
Ab 2025 aktualisierter Versicherungsschutz
Auf der DKM angekündigt wurde eine neue Wohngebäudeversicherung, die den in die Jahre gekommenen Tarif aus dem Jahre 2022 ablösen solle. Geplant sei ein Release im zweiten oder dritten Quartal 2025. Enthalten sein solle laut internen Informationen unter anderem eine Versicherungslösung für Wärmepumpen. Darüber hinaus teilte die Pressestelle des Versicherers mit, dass das neue Produkt unter anderem eine Updategarantie (Innovationsklausel), eine Besitzstandsgarantie (Vorversicherergarantie) sowie eine Best-Leistungs-Garantie beinhalten werde.
Darüber hinaus gab der Versicherer über seine Pressestelle auf Anfrage folgendes Statement:
„zum aktuellen Zeitpunkt können wir noch keine konkreten Leistungsbausteine der neuen Wohngebäudeversicherung nennen. Dies könnte im kommenden Frühjahr erfolgen.“
Es steht zu hoffen, dass die angekündigten, neuen Bedingungen zu einem insgesamt deutlich leistungsstärkeren Tarif führen werden.
[1] „Der BGV – Schutz für Baden seit 1923“ auf „bgv.de“. Aufzurufen unter https://www.bgv.de/ueber-den-bgv/ueber-uns/unternehmen/geschichte/, zuletzt aufgerufen am 05.11.2024.
[2] „Wir versichern Baden“ auf „bgv.de“. Aufzurufen unter https://www.bgv.de/ueber-den-bgv/ueber-uns/, zuletzt aufgerufen am 05.11.2024.
[3] „Verbraucherinformation zu Ihrer Wohngebäudeversicherung. Stand 01/2022“, S. 28 auf media.bgv.de. Aufzurufen unter https://media.bgv.de/cmsmedia/cmsmedia-www21/verbraucherinfos/privat/f9601-verbraucherinformation-wohngebaeude.pdf, zuletzt aufgerufen am 05.11.2024.
[4] „Verbraucherinformation zu Ihrer Wohngebäudeversicherung. Stand 01/2022“, S. 21 auf media.bgv.de. Aufzurufen unter https://media.bgv.de/cmsmedia/cmsmedia-www21/verbraucherinfos/privat/f9601-verbraucherinformation-wohngebaeude.pdf, zuletzt aufgerufen am 05.11.2024.