Die Domcura AG aus Kiel hat für Anfang 2025 ein Update zu ihrer Wohngebäudeversicherung für Einfamilienhäuser angekündigt. Zuletzt wurde das Produkt zu Stand 10.2020 angepasst. Der Assekuradeur gab bereits bekannt, dass es vier Leistungsstufen geben und ausdrücklichen Versicherungsschutz auch bei Schäden durch Starkregen[1] geben solle. Diese Leistungsstufen heißen Standard-Schutz, Komfort-Schutz, Top-Schutz und Exklusiv-Schutz[2].
Als konkrete Highlights angekündigt wurden folgende Punkte:
- Beitragsfreie Rohbauversicherung gegen Feuer, Sturm und Hagel bis zu 24 Monate (im Standard-Schutz nur gegen Feuer)
- Summen- und Konditionsdifferenzdeckung
- Kosten für die Beseitigung von Verbiss, Wühl- und Verdrängungsschäden von wildlebenden Nage- und Raubtieren und Schalenwild bis in Höhe von 5.000 Euro (Top- und Exklusiv-Schutz)
- Optionale Mitversicherung von Schäden durch Starkregen (eindringendes Oberflächenwasser über Gebäudeteile) im Rahmen des Bausteins Elementar. Im Tarif Exklusiv ist diese Leistung bereits im Rahmen der Erweiterten Elementargefahren inklusive[3].
Ein weiteres Update soll die Unfallversicherung erhalten. Das neue Produkt werde im Top-Schutz unter anderem eine Marktgarantie (Best-Leistungs-Garantie), einen Verzicht auf Kürzung der Leistung wegen der Mitwirkung von Krankheiten und Gebrechen unter 100 %, eine Übernahme von bis zu 500.000 Euro für unfallbedingte kosmetische Operationen sowie einen Helmbonus in Höhe von 25 % (max. 100.000 Euro) aufweisen. Für Personen, die das 55. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, soll die Gesundheitsprüfung entfallen[4].
Am 30.10.2024 führte Risiko & Vorsorge hierzu auf der Maklermesse DKM in Dortmund ein Gespräch mit Herrn Hendrik Strauchfuß aus dem Hause Domcura. Thema war die Frage, weshalb sich das Unternehmen zur ausdrücklichen Mitversicherung von Schäden auch durch Teilüberflutung entschieden hatte, obgleich bereits Schäden durch unbenannte Gefahren mitversichert waren:
„Die Domcura ist ja einer der ältesten Assekuradeure in Deutschland. Unsere DNA ist die Wohngebäudeversicherung. Unsere Strategie ist: wir wollen als spitze am Markt erkannt werden, mit dem Thema Wohngebäude. Dementsprechend sind wir angehalten, unser Konzept immer auf dem neuesten Stand zu halten.
Der jetzige Tarif ist von 10.2020, und dementsprechend war es Zeit, das zu erweitern, zu erneuern. Das haben wir gemacht. Wir haben umfangreich aktualisiert. Unter anderem haben wir den Bereich Elementar entsprechend erweitert. Warum? Der Elementarbereich ist sehr wichtig geworden in den letzten Jahren. Wir haben sehr viele Schäden auch gesehen. Wir haben eine Versicherungslösung [für Elementar; in der Aufzeichnung hier unverständlich] auch gehabt, Elementar zu erweitern durch den Baustein unbenannte Gefahren, um eine erweiterte Deckung zu bekommen. Wir haben damit festgestellt, im Schadensfall, dass nicht alle Vermittler dementsprechend das so erkannt haben und haben diesen Starkregen oder Teilüberflutung auch in diesem Elementarbaustein gesehen oder vermutet oder gehofft, dass es da mit drin ist. Dem war nicht so. Um es künftig aber etwas besser zu machen, haben wir es entsprechend umgestellt, das wir gesagt haben, O.K.: wir erweitern diesen Elementarbaustein unter anderem, dass auch die Dachlawinen mit reingenommen haben in den Bereich Elementar und eben diesen Baustein Teilüberflutungen. Was ist das Besondere an Elementar? Elementar hat je gewisse Voraussetzungen, um im Schadensfall eine Leistung zu bekommen. Unter anderem muss das Grundstück überwiegend überflutet gewesen sein. Nur ist es ja so, dass manche Grundstücke gar nicht in der Funktion oder dazu in der Lage sind, überflutet zu werden, weil da eine Hanglage da ist, oder man hat die Gartenanlage umgestaltet und hat gar nicht beachtet, Mensch, wenn mehr Regen auf einmal kommt, vielleicht auch vom Nachbargrundstück, wie ist denn dann der Verlauf? Wie verhält es sich entsprechend mit den Wassermaßen, fließen sie ab, dass es doch zu Schäden kommt? Im neuen Baustein mit Teilüberflutung machen wir zwei Dinge. Wir können zum einen a) definieren, ab wie viel Milliliter pro Stunde pro Quadratmeter ist der Starkregenbaustein erfüllt, also der Tatbestand des Starkregens, dann versichern wir dann auch Schäden, wenn das Grundstück entsprechend nicht überflutet worden ist. Nach wie vor bleibt aber trotzdem die Notwendigkeit bestehen, den Allgefahrenbaustein, die unbenannten Gefahren [einer Allgefahrendeckung; in der Aufzeichnung schwer verständlich] da mit abzuschließen. Warum? Ganz einfach. Wenn nicht vielleicht 15 Milliliter pro Stunde pro Quadratmeter kommen, sondern vielleicht nur 10, aber trotzdem vielleicht der Keller entsprechend gelitten hat oder es zum Schaden gekommen ist […]“
An dieser Stelle endet die Tonaufzeichnung leider aufgrund eines technischen Problems. Generell bestätigte Strauchfuß, dass all jene Überschwemmungen, die die Überschwemmungsdefinition der erweiterten Elementarschadendeckung nicht erfüllen würden, als unbenannte Gefahren versichert seien. Dies wurde in der Vergangenheit bereits auf der Website des Versicherers bestätigt:
„Bieten Sie Ihren Kunden die Elementarabsicherung gemeinsam mit dem Baustein „Unbenannte Gefahren“ an. Mit dieser Kombination sind Ihre Kunden auch dann abgesichert, wenn kein bedingungsgemäß versichertes Elementarereignis vorliegt.
Schaden-Beispiel: Die „Unbenannte Gefahren“-Deckung greift u. a. auch bei Schäden durch Starkregen, ohne dass eine Überschwemmung des Grund und Bodens vorliegt.“[5]
Damit stellt sich die Domcura klar gegen die in diesem Zusammenhang wenig verbraucherfreundliche Auslegung der unbenannten Gefahren aus dem Hause InterRisk.
[1] „Unser Einfamilienhauskonzept – bewährt innovativ!“ auf „vertrieb.domcura.de“. Aufzurufen unter https://vertrieb.domcura.de/dkm/, zuletzt aufgerufen am 04.11.2024.
[2] „LEISTUNGSÜBERSICHT Einfamilienhauskonzept“ auf „vertrieb.domcura.de“. Aufzurufen unter https://vertrieb.domcura.de/fileadmin/user_upload/DKM/DC_EFH_LUE_2024-11.pdf, zuletzt aufgerufen am 04.11.2024.
[3] „LEISTUNGSÜBERSICHT Einfamilienhauskonzept“ auf „vertrieb.domcura.de“. Aufzurufen unter https://vertrieb.domcura.de/fileadmin/user_upload/DKM/DC_EFH_LUE_2024-11.pdf, zuletzt aufgerufen am 04.11.2024.
[4] „Immer für Sie da. Unser ausgezeichnetes Unfallkonzept. Neu ab 2025.“ auf „vertrieb.domcura.de“. Aufzurufen unter https://vertrieb.domcura.de/fileadmin/user_upload/DKM/DC_Unfall_Flyer_2024-10.pdf, zuletzt aufgerufen am 04.11.2024.
[5] „Elementarschutz schnell und einfach einschließen. Ganz ohne Formalismus per E‑Mail – so sichern Sie Ihre Kunden ab“ auf „domcura.de“. Aufzurufen unter https://vertrieb.domcura.de/vertriebspartner/vertriebsunterstuetzung/unternehmenskampagnen/elementar/, zuletzt aufgerufen am 05.06.2024.