Das letzte Update zur Hundehalterhaftpflichtversicherung der GVO Gegenseitigkeit Versicherung Oldenburg VVaG (GVO)erfolgte zum Mai 2019. Aktuell wird an einem neuen Tarif gearbeitet, der 2021 auf den Markt kommen soll. Zur Auswahl stehen aktuell
- Der Tarif TOP-VIT mit den Deckungssummen 3, 5, 10, 15 bzw. 20 Millionen Euro für Personen‑, Sach- und Vermögensschäden,
- der Tarif TOP-VIT mit Best-Leistungs-Garantie mit der Deckungssumme 3, 5, 10, 15 bzw. 20 Millionen Euro für Personen‑, Sach- und Vermögensschäden,
Die gewählte Deckungssumme ist auf die zweifache Leistung pro Jahr begrenzt. Die Vorsorgedeckung besteht bis in Höhe der Deckungssumme.
Der Versicherungsschutz kann wahlweise ohne oder mit 150 Euro Selbstbehalt abgeschlossen werden. Der Vertrag ist mit Frist von drei Monaten zur jeweiligen Hauptfälligkeit kündbar.
Der Tarif TOP-VT mit Best-Leistungs-Garantie wird für eine Prämie von 107,78 Euro brutto p.a. angeboten, bei 150 Euro Selbstbehalt für 90,74 Euro brutto p.a. Von Tarifen mit Best-Leistungs-Garantie sollte erwartet werden, dass sie sich bedingungsseitig im Hochleistungssegment platzieren.
Ausgewählte Vorteile des Tarifs TOP-VIT bzw. TOP-VIT mit Best-Leistungs-Garantie
- Garantie, dass nicht zum Nachteil des Kunden von zum Schadenzeitpunkt gültigen unverbindlichen Musterbedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft abgewichen wird (GDV-Garantie)
- Garantie, dass nicht zum Nachteil des Kunden von zum Schadenzeitpunkt gültigen unverbindlichen Empfehlungen des Arbeitskreises Beratungsprozesse abgewichen wird (Arbeitskreis-Garantie)
- Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit bis 12 Monate bei Eintritt vor Vollendung des 58. Lebensjahres. Dem Wortlaut der Bedingungen gilt die Mitversicherung auch für Selbstständige
- Mitversicherung gilt die Teilnahme am Unterricht am Unterricht einer Hundeschule sowie eines Hundevereins. Voraussetzung ist, dass der durch die Teilnahme erwirtschaftete Vermögenszuwachs 6.000 Euro pro Kalenderjahr nicht übersteigt
- Mitversicherung von echten Vermögensschäden und auch von Schäden durch fremde Listenhunde im Rahmen der Forderungsausfalldeckung
- Mitversicherung von Mietsachschäden durch tierische Ausscheidungen bis 1 Millionen Euro
- Versehensklausel für fahrlässige Obliegenheitsverletzungen
- Beitragsfreie Mitversicherung von Welpen im Besitz des Versicherungsnehmers bis 12 Monate
- Verzicht auf Ratenzahlungszuschläge bei unterjähriger Zahlweise
Ausgewählte Nachteile des Tarifs TOP-VIT bzw. TOP-VIT mit Best-Leistungs-Garantie
- Keine Besitzstandsgarantie (Vorversicherergarantie)
- Keine Innovationsklausel, wenngleich die Überschrift zu Ziffer 4.6 der BBR das Vorhandensein einer solchen suggeriert:
„4.6. Innovationsklausel/ Bedingungsverbesserungen
Werden die dem Vertrag zugrunde liegenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB GVO) oder die Besonderen Bedingungen und Risikobeschreibungen zur Tierhalterhaftpflichtversicherung TOP-VIT ausschließlich zum Vorteil des Versicherungsnehmers von den durch den Gesamtverband der Versicherungswirtschaft (GDV) empfohlenen Bedingungen sowie den Empfehlungen des Arbeitskreises Beratungsprozesse zum jeweils aktuellen Stand abweichen, so gelten diese Bedingungen mit sofortiger Wirkung auch für diesen Vertrag.“
- die GDV- sowie die Arbeitskreis-Garantie beziehen sich nach dem Wortlaut nur auf zukünftige Abweichungen, nicht jedoch auf Abweichungen zum Stand der Veröffentlichung des Bedingungswerkes „Werden die dem Vertrag zugrunde liegenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB GVO) oder die Besonderen Bedingungen und Risikobeschreibungen zur Tierhalterhaftpflichtversicherung TOP-VIT ausschließlich zum Vorteil des Versicherungsnehmers von den durch den Gesamtverband der Versicherungswirtschaft (GDV) empfohlenen Bedingungen sowie den Empfehlungen des Arbeitskreises Beratungsprozesse zum jeweils aktuellen Stand abweichen, so gelten diese Bedingungen mit sofortiger Wirkung auch für diesen Vertrag.“
- Sofern vereinbart, Best-Leistungs-Garantie. Die Klausel kann jederzeit mit Frist von einem Monat vom Versicherer gekündigt werden. Inwiefern eine Erweiterung des Kreises der versicherten Personen aus der Best-Leistungs-Garantie möglich ist, ist nicht sicher erkennbar. In der Praxis läuft die Best-Leistungs-Garantie für die Hundehalterhaftpflichtversicherung ins Leere, da sie sich auf einen „in Deutschland zum Betrieb zugelassener Versicherer eine Privat-Haftpflichtversicherung“ bezieht. Der Versicherer hat sich positioniert, dass es sich hierbei um einen Rechtschreibfehler handele und die Best-Leistungs-Garantie sich natürlich auf einen anderen Hundehalterhaftpflichttarif beziehe.
- Wird die Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit in Anspruch genommen, so endet der Vertrag automatisch, wenn die Befreiung mehr als 12 Monate anhält. Bedingungsseitig unklar ist, ob der Kunde auf diesen Umstand hingewiesen wird. Die GVO positioniert sich hierzu wie folgt:
„Wenn dieser Fall eintreten sollte, wird der Kunde natürlich hingewiesen, dass der Vertrag nach einem Jahr aufgehoben wird. Die Arbeitslosigkeit muss ja vom VN angemeldet und bescheinigt sein.“
- Keine ausdrückliche Mitversicherung des Mittierhundehalters
- Für Sachschäden an mobilen Einrichtungsgegenständen/ Inventar in Hotels, gemieteten Ferienwohnungen/ ‑häusern, Pensionen und Schiffskabinen besteht ein Selbstbehalt von 100 Euro je Schadenfall, für Schäden an Hundetransportanhängern von 250 Euro. Diese Leistungen sind jeweils bis 30.000 Euro mitversichert
- Keine Mitversicherung von Haftpflichtansprüchen gegen den Versicherungsnehmer aus dem Abhandenkommen von fremden gemieteten, geliehenen oder in Obhut genommenen Sachen (z.B. gemieteten Hundetransportanhängern)
Keine Mitversicherung von Schäden an gemieteten oder geleasten Kfz. Ziffer 5.6 BBR bezieht sich auf eine abschließende Liste von mitversicherte Mietsachschäden (z.B. Räume in Gebäuden sowie die in Ziffer 5.6.2 benannten mobilen Gegenstände). Allein die Überschrift von Ziffer 5.6.2. BBR suggeriert eine generelle Mitversicherung, der Wortlaut der Bedingungen, der bei Streitigkeiten zwischen Versicherer und Versicherungsnehmer maßgeblich sein dürfte, dürfte klarmachen, dass keine Schäden an Kfz unter den Versicherungsschutz fallen. Im Einzelfall greift zudem der Ausschluss nach Ziffer 7.14 Nr. 4 AHB.
- Keine verbesserte Kfz-Klausel (z.B. Übernahme von Kaskoschäden bzw. der Rabatthochstufung in der Kfz-Haftpflicht- und Kaskoversicherung)
- Kein Versicherungsschutz für unmittelbare Personenschäden der versicherten Personen untereinander
- Kein Versicherungsschutz für die wirtschaftliche bzw. gewerbliche Nutzung der versicherten Hunde. Mitversichert sind jedoch Geld- und Sachpreise, die der Versicherungsnehmer im Zusammenhang mit der Teilnahme an Hunderennen, Schauvorführungen, Turnieren und Unterricht sowie Schlittenhundefahrten erhält.
- Keine Erstattung von Rechtsverfolgungskosten (Spezial-Schadenersatz-Rechtsschutz) im Rahmen der Forderungsausfalldeckung
- Kein aktiver Rechtsschutz
- Keine Mitversicherung von Strafkautionsdarlehen im Rahmen versicherter Auslandsaufenthalte
- Keine Neuwertentschädigung
- Keine Mitversicherung der Kostenübernahme für Nottötung und. Tierkörperbeseitigung versicherter Hunde nach einem versicherten Schaden
- Keine ausdrückliche Mitversicherung von Haftpflichtansprüchen gegen den Versicherungsnehmer in seiner Funktion als Hundetrainer
- Keine ausdrückliche Mitversicherung der versicherten Hunde als Wachhund (z.B. im Rahmen der benannten Umsatzgrenzen). Laut Unternehmensangaben sei ein privat eingesetzter Wachhund bei der GVO im Rahmen der Hundehalterhaftpflichtversicherung mitversichert. Wenn der Hund ein gewerbliches Grundstück überwacht, müsse dieser über eine entsprechende gewerbliche Versicherung eingeschlossen werden
- Keine ausdrückliche Mitversicherung der Teilnahme an Hundesport (Z.B. Agility oder Dog Dance)
- Keine Mitversicherung von Opferhilfe für den Versicherungsnehmer als Geschädigten
- Kein Verzicht auf Anrechnung einer Mithaftung (z.B. bei Schäden Hund gegen Hund)
- Keine Mitversicherung von Tierarztkosten nach Verletzung versicherter Hunde durch einen fremden Hund oder Täter, der nicht ohne erheblichen Aufwand zu ermitteln ist
- im Produktinformationsblatt sind Schäden durch Vorsatz ausgeschlossen. Dies trifft aber auf die Forderungsausfalldeckung ausdrücklich nicht zu. Dadurch könnte die Aussage im Produktinformationsblatt als irreführend im Sinne des IDD angesehen werden
- Laut Satzung können Mitglieder der GVO zu Nachschüssen in Höhe eines Jahresbeitrages verpflichtet werden. Die GVO sieht hierin keinen Nachteil, da dieser Punkt für eine VVaG vorgeschrieben ist und es in den vergangenen 150 Jahren nicht vorgekommen sei, dass Mitglieder nachzahlen mussten