Horst Dietz, Sven Fischer und Christian Gierschek: „Wohngebäudeversicherung. Kommentar.“
Der Betriebsschadenausschluss für Schäden durch Nutzfeuer, der hier früher oft eingewandt wurde, ist nach neuerer Ansicht nicht mehr anzuwenden, womit Folgeschäden von Betriebsschäden nunmehr „anders als der Wärme ausgesetzte Sachen vom Betriebsschadenausschluss nicht erfasst und infolgedessen vom Wohngebäudeversicherer entschädigt werden müssen.“ (S. 51 Rn. 119. Siehe auch S. 52 Rn. 120 ff.). Ebenfalls bedeutsam kann die Kommentierung zu Leitungswasserschäden aufgrund schadhafter Silikonfugen einer Dusche sein (siehe S. 78 Rn. 91). weiterlesen…