Mitversicherung von Verbrechen im Rechtsschutztarif der KS Auxilia
Gemäß vorliegenden Informationen aus dem Jahre 2013 handelt es sich bei 13% aller strafrechtlich relevanten Tatbestände um so genannte Fahrlässigkeitsdelikte, bei 66% um Vergehen, die nur vorsätzlich begangen werden können (auch wenn sie tatsächlich fahrlässig begangen sein sollten) und bei 21% um Verbrechen. Auch Verbrechen sind nur vorsätzlich begehbar. Die üblichen Rechtsschutzdeckungen am Markt bieten Versicherungsschutz nur für Fahrlässigkeitsdelikte und schließen zumindest im Rahmen eines Spezial-Straf-Rechtsschutz solche Vergehen mit ein, bei denen ein Vorsatz nicht nachgewiesen werden kann. weiterlesen…