Tarif­ana­ly­se: Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung der Inter­Risk (Stand 12.07.2023)

Zur Fra­ge der Bei­trags­an­pas­sun­gen im Bestand für die Jah­re 2019 bis 2025 äußer­te sich der Ver­si­che­rer wie folgt:
„Die Inter­Risk ist seit vie­len Jah­ren am Markt im Kom­po­sit­be­reich und Leben­be­reich erfolg­reich tätig. Seit vie­len Jah­ren wird auch das Gebäu­de­ge­schäft betrie­ben – die Prä­mi­en sind aus­rei­chend kal­ku­liert und aus die­sem Grund kann die Inter­Risk auch eine Prä­mi­en­ga­ran­tie in den Ver­si­che­rungs­be­din­gun­gen abge­ben. Für die Inter­Risk ver­steht es sich von selbst, stets einen exzel­len­ten Ver­si­che­rungs­schutz bereitzustellen.
[…]
Die Inter­Risk hat kei­ne Anpas­sun­gen in den Ver­trä­gen vor­ge­nom­men und ist in den Bei­trä­gen durch­ge­hend sta­bil geblie­ben. Aus­ge­nom­men davon sind natür­lich die Anpas­sun­gen durch den vor­ge­ge­be­nen Baupreisindex.“
Die von der Inter­Risk ange­spro­che­ne Prä­mi­en­ga­ran­tie ergä­be sich aus ihrer Garan­tie bezüg­lich der unver­bind­li­chen Mus­ter­be­din­gun­gen des GDV, die ledig­lich eine Index­an­pas­sung vor­se­hen (sie­he A 15 der VGB 2022 – Wohn­flä­chen­mo­dell). Neben die­ser Anpas­sung gemäß Bau­preis­in­dex und Tarif­lohn­in­dex für das Bau­ge­wer­be sieht das Unter­neh­men einen Neu­bau­ra­batt vor.
wei­ter­le­sen…