Nachklapp zum Soldatenprozess in Hildesheim
„Zudem kann ich Ihnen an dieser Stelle mitteilen, dass das Landgericht Hildesheim in dieser Angelegenheit zuständigkeitshalber eine Berufung der Angeklagten gegen das erstinstanzliche Urteil des Amtsgerichts Holzminden zu verhandeln hatte. Die hiesige Berufungshauptverhandlung beim Landgericht hat letztendlich nach einer intensiven Beweisaufnahme zu einer Aufhebung des erstinstanzlichen Urteils sowie zu einem Freispruch der Angeklagten geführt.“ weiterlesen…