Die Best-Leis­tungs-Garan­tie in der Wohngebäudeversicherung

13. Die Best-Leis­tungs-Garan­tie in der Praxis
Wann lohnt sich ein Ver­weis auf wei­ter­ge­hend mit­ver­si­cher­te Sachen eines ande­ren Ver­si­che­rers? Denkt man an Neben­ge­bäu­de, so ist zu unter­schei­den, ob die­se pau­schal bis zu einer bestimm­ten Sum­me oder Nutz­flä­che im Rah­men eines Wohn­flä­chen­ta­rifs mit­ver­si­chert sind oder ob sol­che im Rah­men eines Ver­si­che­rungs­sum­men­ta­rifs nach Wert 1914 in der Ver­si­che­rungs­sum­me zu berück­sich­ti­gen sind.
Da z. B. der Tarif best advice aus dem Hau­se Con­cep­tIF als Ver­si­che­rungs­sum­men­ta­rif kal­ku­liert ist, wür­de der Ver­weis auf einen Wett­be­wer­ber hier nur dann einen Vor­teil brin­gen, wenn sich dies auf einen ande­ren ähn­lich kal­ku­lier­ten Tarif bezie­hen wür­de, in dem Neben­ge­bäu­de auch dann mit­ver­si­chert wären, wenn die­se nicht in der Ver­si­che­rungs­sum­me berück­sich­tigt würden.
wei­ter­le­sen…