Der Assekuradeur ConceptIF aus Hamburg wirbt in diesem Jahr mit einem vereinfachten Wechselservice zum Switch-Tarif des Kfz-Versicherers ONE. Dieser hat seinen Sitz in Vaduz im Fürstentum Liechtenstein. Regulierungsbeauftragter für Deutschland ist die Wefox Group Services (GER) GmbH mit Sitz in Berlin. Rückversichert ist die Aktion durch die Munich Re, die auch für die Produktentwicklung und Datenanalytik als dauerhafter Partner benannt wird.
Am 28.10.2020 wies ConceptIF seine angebundenen Makler wie folgt auf die Besonderheiten der Wechselaktion hin:
„Für Ihre Kunden bietet diese Umstellung eine ganze Reihe von Vorteilen und das zu einem 5% niedrigeren Beitrag als in ihren laufenden Altverträgen. […] Die Aktion verläuft für Sie ohne jegliche Arbeit, da der bestehende Vertrag ohne weitere Risikoprüfung vollständig übernommen und der Versicherungsschutz für Ihre Kunden auf aktuellste Leistungen gebracht wird. Zudem bekommen Sie und Ihre Kunden die Zusage, dass alle Deckungsumfänge ihres Altvertrages auch weiterhin Bestand haben – Besitzstandsklausel gilt vereinbart. Ihr Kunde ist also immer mindestens gleich gut versichert, wie in seinem Altvertrag und das zu 5% günstigerem Beitrag. Darüber hinaus entfallen für die Zukunft alle sog. weichen Kriterien wie umschriebener Fahrerkreis, Kilometerbegrenzung und Werkstattbindung. Außerdem sind ein Schutzbrief und die GAP Deckung automatisch inklusive. […] Sie haben Ihren Kfz-Bestand über uns bei verschiedenen Versicherern eingedeckt und so können wir dementsprechend gegenüber den Versicherern agieren, sofern Sie uns bis zum 05.11.2020 keine anderslautende Willenserklärung zukommen lassen. […]“
Beworbene Vorteile sind unter anderem eine Besitzstandsgarantie, ein Beitragsnachlass von 5% zu einem bestehenden Vertrag sowie eine dreijährige Beitragsgarantie.
Maklern wird eine listenmäßige Meldung für Verträge angeboten, die sich bereits im Bestand von ConceptIF befinden und entsprechend von der Aktion profitieren dürfen. Pauschal mitversichert sind, über den gewählten Haftpflicht- und ggf. Kaskoschutz der ONE hinaus, ein Schutzbrief sowie eine GAP-Deckung für Leasing- und kreditfinanzierte Fahrzeuge.
Angeboten wird der Wechsel zu ONE für Pkw mit der WKZ 112. Einzelfahrzeuge können ohne zahlenmäßige Begrenzung übertragen werden. Nicht übertragbar sind Oldtimer sowie Saisonkennzeichen. Versicherbar sind allerdings nicht nur private, sondern auch gewerblich genutzte Kfz und auch solche, die auf den Namen einer juristischen Person und nicht auf den Namen des Versicherungsnehmers als natürlicher Person angemeldet wurden. Juristische Personen können jeweils bis zu 5 Fahrzeuge mit der WK 112 versichern.
Wer außerhalb dieser Aktion mit ONE erstmalig eine Kfz-Versicherung abschließt, kann zwischen den Tarifen Compact und Comfort wählen, während Kunden im Rahmen des Switch-Tarifes automatisch von allen Leistungen des Comfort-Tarifes sowie der weitergehenden Leistungen des Vorversicherers profitieren.
Im Tarif Comfort gilt eine branchenübliche Höchstentschädigung von 100 Millionen Euro pauschal für Personen‑, Sach- und Vermögensschäden, höchstens jedoch 15 Mio. Euro je geschädigter Person.
ONE sehe laut ConceptIF einen Schwerpunkt seines Geschäftes im Umdeckungsgeschäft: „Daraus, dass man den Kfz-Switch bereits im zweiten Jahr in Folge nahezu unverändert durchführt, lässt sich der Erfolg ablesen. Kalkulatorisch kommt ONE hierbei zugute, dass man mit extrem schlanken Prozessen niedrigere Kostensätze hat, als es bei den meisten Vorversicherern der Fall. Hieraus ergibt sich ein zusätzlicher Sicherheits-Puffer in der Kalkulation.“
Aktuell befänden sich laut ConceptIF etwa 500.000 Verträge von ca. 260.000 Kunden im Bestand von ONE. Sofern der Versicherer in wirtschaftliche Schieflage geraten sollte, gilt laut Vertragsinformation:
„Die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag sind wie bei eigentlich allen deutschen Risikoträgern im Falle einer Insolvenz des Versicherers nicht durch einen Garantiefonds oder ein anderes Entschädigungssystem abgesichert. Wir sind weder in Liechtenstein noch in Deutschland verpflichtet und auch nicht berechtigt, an einem Garantiefonds oder einer anderen Entschädigungsregelung teilzunehmen.“
ONE bestätigt, dass natürlich die Versicherungsleistungen im Rahmen von Rückversicherungsverträgen bei der Munich RE abgesichert seien, so dass, wie bei den meisten anderen Erstversicherern, hier eine übliche Rückversicherung von exponentiellen Risiken und anteiligen Schadenaufwendungen eintrete.
Die Kommunikation von ConceptIF zur Besitzstandsgarantie von ONE war anfänglich missverständlich, da sich in den allgemeinen Versicherungsbedingungen teilweise widersprüchliche Regelungen zu den vorliegenden Bedingungen fanden. Dies ist inzwischen aufgelöst, da die vereinbarten Sonderbedingungen, hier sehr weitreichende Regelungen vorsehen. Der Tarif Comfort ist aufgrund der fehlenden Innovationsklausel und auch anderer fehlender Leistungen vorrangig im Rahmen der Switch-Aktion interessant, nicht jedoch für Kunden, die erstmalig eine möglichst leistungsstarke Kfz-Versicherung abschließen möchten. Die langfristige Zufriedenheit von vermittelnden Maklern und deren Kunden mit dem Switch-Tarif und dem Versicherer ONE wird sicher maßgeblich durch die zukünftige Schadenregulierungspraxis und eine kundenorientierte Auslegung der Besitzstandsgarantie im Sinne von § 1a VVG bestimmt werden. Hier werde ConceptIF aber gemäß eigener Aussage unterstützend zur Seite stehen.
Ausgewählte Vorteile der Tarife Comfort bzw. Switch für Kunden und Vermittler
- Bestehende Prämie des Vorversicherers (auch wenn bereits im Bestand von ConceptIF) wird um 5% gesenkt
- Zeitlich unbefristete Besitzstandsgarantie für alle Leistungen des Vorversicherers. „Dabei gelten keine Einschränkungen hinsichtlich des Vorvertrages, der Vorschäden und des Alters des VN.“ Eingeschlossen sind darüber u.a. auch Brems- und Bruchschäden (z.B. durch sich lösende Schneekette Schaden am Kotflügel oder Achsbruch beim Fahren durch ein tiefes Schlagloch). Ursprünglich verlautbarte über ConceptIF eine Befristung der Besitzstandsgarantie auf 3 Jahre. Im Rahmen der Besitzstandsgarantie werden im Switch-Tarif auch Zusatzversicherungen übernommen, so z.B. erweiterte Leistungen eines bisher vereinbarten Schutzbriefes, Fahrerschutz, eine Insassenunfall‑, Autoinhalts‑, Verkehrsrechtsschutz- oder Unfallkrankenhaustagegeldversicherung. Nicht übernommen werden Leistungen einer Verkehrsrechtsschutzversicherung oder sonstiger Versicherungserweiterungen, die beim Vorversicherer auf demselben Antrag vereinbart wurden, aber rechtlich eigenständige Verträge sind, die auch ohne Fortbestehen der Kfz-Haftpflichtversicherung fortgeführt werden können.
- Pauschaler Einschluss eines Schutzbriefes auch dann, wenn bislang kein solcher vereinbart war
- Pauschaler Einschluss einer GAP-Deckung für durch Leasing oder Kredit finanzierte Fahrzeuge
- Wegfall aller bisher vereinbarten weichen Tarifmerkmale (z.B. Nutzerkreis, Alter Versicherungsnehmer oder Fahrer, regelmäßiger nächtlicher Abstellplatz, jährliche Kilometerleistung)
- Vertragsübernahme auch für schadenbelastete Vorverträge. Ausdrücklich wird in einem Flyer für die Endkunden darauf hingewiesen, dass keine Abfrage von Vorschäden erfolge.
- Übernahme etwaiger Sondereinstufungen (z.B. durch Rabattschutz geschützte Schadenfreiheitsklassen). ConceptIF wirbt: „Einige Versicherer bieten „exklusive“ Sondereinstufungen (z.B. Dienstwagenanerkennung) und binden ihre Kunden damit langfristig, weil diese Einstufungen bei einem Versichererwechsel in der Regel verloren gehen. Diesen Kreislauf können Sie mit Switch 20/21 durchbrechen!“
- Genereller Verzicht auf eine Werkstattbindung im Rahmen des Switch-Tarifes
- Mitversicherung von werkseitig eingebauter Sonderausstattung ohne Begrenzung im Rahmen der Switch-Aktion, für Neugeschäft ohne Vorversicherung maximal 5.000 Euro
- Ausdrückliche Kostenübernahme für den Ersatz von Autobahn-Vignetten und Umweltplaketten infolge Glasbruchs
- Bei Einschluss des Fahrerschutzes Leistungen daraus ohne, dass ein stationärer Krankenhausaufenthalt vorausgesetzt wird
- Mitversichert sind Kurzschluss-Folgeschäden (ohne entsprechende Klarstellung) auch an angrenzenden Aggregaten (z.B. Lichtmaschine, Batterie, Anlasser) bis 3.000 Euro. Die Höhe geht allerdings allein aus der von ConceptIF herausgegebenen Leistungsübersicht hervor, während die Bedingungen auf den bei Antragstellung noch nicht vorliegenden Versicherungsschein verweisen. Gegebenenfalls erhöhte Leistungen durch Verweis auf einen etwaigen Vorversicherer im Rahmen der Besitzstandsgarantie
- Schadenbedingter Treibstoffersatz in Teil- und Vollkasko mitversichert
- Verzicht auf Abzug „neu für alt“
- Bei Einschluss einer Kaskodeckung Kaufpreis- und Neupreisentschädigung bis 24 Monate ab Kauf bzw. Erstzulassung, nicht jedoch Einschluss einer Kaufwertentschädigung
- Versicherungsschutz bei der Benutzung von Schiffen/Fähren (Havarie-Grosse-Risiko)
- ConceptIF zahlt auch dann die volle Courtage, wenn Verträge eines Wettbewerbers umgedeckt werden, der prämiengünstig kalkuliert wurde und keine Courtagezahlung vorsah
- Die Hauptfälligkeit kann abweichend zum 01.01. bestimmt werden
Ausgewählte Nachteile der Tarife Comfort bzw. Switch für Kunde und Vermittler
- Zur Rückstufung von Versicherungsverträgen heißt es konkret: „Soweit mit Ihnen gesondert vereinbart, regulieren wir im Schadenfall auf Grundlage der zuletzt vereinbarten Versicherungsbedingungen des von Ihnen für das versicherte Kraftfahrzeug abgeschlossenen unmittelbaren Vorvertrages bei einem anderen Versicherer, höchstens aber in dem im Versicherungsschein angegebenen Umfang, wenn Sie nachweisen, dass sie durch diese Versicherungsbedingungen in Bezug auf den Versicherungsumfang im konkreten Schadenfall besser gestellt gewesen wären.“ Vorteilhaftere Rückstufungstabellen stellen einen Kunden im Schadenfall unstrittig besser. Hierzu müssen Makler und Kunde allerdings die entsprechenden Passagen des Altvertrages vorhalten, um dies im Falle der Rückstufung vorlegen zu können.
- Ein Treuerabatt wie ihn beispielsweise die Janitos nach mindestens dreijähriger schadenfreier Vertragslaufzeit gewährt, werde ebenfalls nur übernommen, wenn seitens des Maklers oder Kunden entsprechende Nachweise in den Bedingungen vorgelegt werden.
- Stückkostentarife werden zum aktuellen Beitrag übernommen, können aber aufgrund der aktuellen Bepreisung mit dem 5%igen Nachlass nicht weiterhin als Stückkostentarife dargestellt werden
- Keine Begrenzung des Versicherers zur üblichen Möglichkeit einer Ablauf- oder Schadenkündigung. Dies begründet man bei ConceptIF damit, dass ONE sich sonst ein zusätzliches betriebswirtschaftliches Risiko übernehmen und damit das Versichertenkollektiv übergebührlich belasten würde
- Beitragszahlungen können mittels SEPA-Lastschrift oder Kreditkarte erfolgen, nicht jedoch durch Überweisung. Dies gilt auch dann, wenn beim Vorversicherer Rechnungszahlung vereinbart war
- Fehlende bedingungsseitige Garantie, dass bei Neuabschluss eines Vertrages bei der ONE nicht zum Nachteil des Versicherungsnehmers von den unverbindlichen Musterbedingungen des GDV abgewichen wird (GDV-Garantie). Sofern ein etwaiger Vorvertrag diese Leistung beinhaltet, kann hierauf verwiesen werden; dies gilt aber nicht für zukünftige Verbesserungen der GDV-Garantie.
- Fehlende Garantie, dass bei Neuabschluss eines Vertrages bei der ONE nicht zum Nachteil des Versicherungsnehmers von den unverbindlichen Empfehlungen des Arbeitskreises Beratungsprozesse abgewichen wird (Arbeitskreis-Garantie). Sofern ein etwaiger Vorvertrag diese Leistung beinhaltet, kann hierauf verwiesen werden; dies gilt aber nicht für zukünftige Verbesserungen der Arbeitskreis-Garantie.
- Fehlende Leistungs-Update-Garantie (Innovationsklausel). Da es sich um zukünftige Leistungen handelt, ist davon auszugehen, dass diese nicht über die Besitzstandsgarantie abgebildet werden.
- Keine Mitversicherung unbenannter Gefahren (z.B. plötzliches Aufschlagen der Motorhaube während einer Fahrt), sofern diese nicht im Rahmen der Switch-Aktion als Teil der Besitzstandsgarantie zu übernehmen sind.
- Keine Mitversicherung von Betriebsschäden (z.B. im Rahmen der Kasko-Extra-Deckung der Kravag), sofern diese nicht im Rahmen der Switch-Aktion als Teil der Besitzstandsgarantie zu übernehmen sind.
- Bei einem durch Rabattschutz geschützten Schäden keine Weiterstufung der Schadenfreiheitsklasse im Jahr nach einem Schaden. Abweichend gilt die verbesserte Weiterstufung versichert, sofern ein Kunde hierfür einen im Rahmen der Besitzstandsgarantie auf den Vorversicherer verweisen kann.
- Keine Mitversicherung von Schäden durch Nutzung einer automatischen Portalwaschanlage / Autowaschstraße im Rahmen der Teilkaskoversicherung. Abweichend sind diese Schäden versichert, sofern ein Kunde hierfür Versicherungsschutz aus der Besitzstandsgarantie durch Verweis auf den Vorversicherer herleiten kann.
- Keine Fahrzeuginnenraumversicherung (Versicherungsschutz für Kleinschäden durch Unfall oder fahrlässige Handlungen am Interieur und an den Autositzen). Abweichend sind diese Schäden versichert, sofern ein Kunde hierfür Versicherungsschutz aus der Besitzstandsgarantie durch Verweis auf den Vorversicherer herleiten kann.
- Keine Mitversicherung von Betriebsschäden an Motor und Getrieben (Motorschadendeckung). Abweichend sind diese Schäden versichert, sofern ein Kunde hierfür Versicherungsschutz aus der Besitzstandsgarantie durch Verweis auf den Vorversicherer herleiten kann.
- Kein ausdrücklicher Versicherungsschutz gegen Hacker- und Cyberangriffe (Manipulation der Fahrzeugsoftware durch einen unberechtigten Dritten). Beispielsweise bestehe gemäß Urteil des AG München von 12.03.2020 (Az. 274 C 7752/19) kein Versicherungsschutz, wenn Dritte durch ein Keyless-Go-System ohne Gewalteinsatz in ein Kfz eindringen. Abweichend sind diese Schäden versichert, sofern ein Kunde hierfür Versicherungsschutz aus der Besitzstandsgarantie durch Verweis auf den Vorversicherer herleiten kann.
- Kein Versicherungsschutz für Diebstahl von Hausratgegenständen aus KFZ und KFZ- Dachboxen. Abweichend sind diese Schäden versichert, sofern ein Kunde hierfür Versicherungsschutz aus der Besitzstandsgarantie durch Verweis auf den Vorversicherer herleiten kann.
- Keine Parkschadendeckung bei Kleinschäden. Abweichend sind diese Schäden versichert, sofern ein Kunde hierfür Versicherungsschutz aus der Besitzstandsgarantie durch Verweis auf den Vorversicherer herleiten kann.
- Keine Mitversicherung von Elementarschäden durch Muren oder Steinschlag (ggf. im Einzelfall im Rahmen Erdrutschdefinition) an der Karosserie. Versichert sind jedoch im Rahmen der Kaskodeckung Bruchschäden an der Verglasung des Fahrzeugs. Abweichend sind diese Schäden versichert, sofern ein Kunde hierfür Versicherungsschutz aus der Besitzstandsgarantie durch Verweis auf den Vorversicherer herleiten kann.
- Kein Versicherungsschutz im Rahmen der Kaskodeckung für Betriebs‑, Brems- und Bruchschäden (z.B. durch sich lösende Schneekette Schaden am Kotflügel oder Achsbruch beim Fahren durch ein tiefes Schlagloch) eischließlich Verwindungsschäden. Abweichend sind diese Schäden versichert, sofern ein Kunde hierfür Versicherungsschutz aus der Besitzstandsgarantie durch Verweis auf den Vorversicherer herleiten kann.
- Keine Mitversicherung von Tierbissfolgeschäden im Fahrzeuginnenraum. Abweichend sind diese Schäden versichert, sofern ein Kunde hierfür Versicherungsschutz aus der Besitzstandsgarantie durch Verweis auf den Vorversicherer herleiten kann.
- Nicht versichert sind Beschädigungen des Fahrzeugs, wenn diese durch eine Entwendung nicht mitversicherter Fahrzeugteile (z. B. Mantel, Tasche, Koffer) verursacht werden. Abweichend sind diese Schäden versichert, sofern ein Kunde hierfür Versicherungsschutz aus der Besitzstandsgarantie durch Verweis auf den Vorversicherer herleiten kann
- Keine erweiterte Mitversicherung von Schäden durch Unterschlagung. Abweichend ist diese Leistung versichert, sofern ein Kunde hierfür Versicherungsschutz aus der Besitzstandsgarantie durch Verweis auf den Vorversicherer herleiten kann.
- Verzicht auf Kürzung der Leistung bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Versicherungsfalles im Rahmen der Kaskodeckung nur, sofern der Versicherungsnehmer hierfür Versicherungsschutz aus der Besitzstandsgarantie durch Verweis auf den Vorversicherer herleiten kann.
- Laut Leistungsvergleich bei ConceptIF sei ein Auslandsschutz eingeschlossen. Bedingungsseitig ist eine solche Mitversicherung nicht erkennbar. Abweichend ist diese Leistung ggf. erweitert, sofern ein Kunde hierfür Versicherungsschutz aus der Besitzstandsgarantie durch Verweis auf den Vorversicherer herleiten kann. Wahrscheinlich wurde der Begriff Auslandsschadenschutz falsch verortet und tatsächlich einfach nur der Versicherungsschutz im Rahmen des auch ausländischen Geltungsbereiches gemeint.
Ergänzung vom 10.03.2021:
ConceptIF hat mitgeteilt, dass die ONE Versicherung AG umbenannt werde in wefox Insurance AG.