Erstmalig erschienen am 16.04.2015 in Risiko & Vorsorge 2/2015, S. 29 – 30
Im Text benannte Unternehmen: Arag, KS/AUXILIA, Roland
Produkte im Fokus: Mitversicherung von Verbrechen bei der KS/AUXILIA
Eine Besonderheit der KS/AUXILIA ist die Mitversicherung auch des Vorwurfes eines begangenen Verbrechens von einer versicherten Person im Rahmen des Spezial-Straf-Rechtsschutzes.
Gem vorliegenden Informationen aus dem Jahre 2013 handelt es sich bei 13% aller strafrechtlich relevanten Tatbestnde um so genannte Fahrlssigkeitsdelikte, bei 66% um Vergehen, die nur vorstzlich begangen werden knnen (auch wenn sie tatschlich fahrlssig begangen sein sollten) und bei 21% um Verbrechen. Auch Verbrechen sind nur vorstzlich begehbar. Die blichen Rechtsschutzdeckungen am Markt bieten Versicherungsschutz nur fr Fahrlssigkeitsdelikte und schlieen zumindest im Rahmen eines Spezial-Straf-Rechtsschutz solche Vergehen mit ein, bei denen ein Vorsatz nicht nachgewiesen werden kann.
Typische Vergehen sind der Vorwurf von Betrug, Urkundenflschung, Erschleichung von Leistungen (z.B. Schwarzfahren), Verletzung der Unterhaltspflicht, Ttung, Diebstahl, Unterschlagung, Ntigung, Erpressung, Krperverletzung, unterlassene Hilfeleistung, unerlaubter Umgang mit Abfllen, unerlaubter Handel mit Betubungsmitteln, angebliche Bestechung sowie das Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt.
Verbrechen sind Vorsatzdelikte, die mit einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr belegt sind oder mehr als eine Mindeststrafandrohung zur Folge haben (z.B. Meineid, sexuelle Ntigung oder sexueller Missbrauch von Kindern, Misshandlung von Schutzbefohlenen, Mord etc.).
Sicher drfte es fr die meisten Kunden nachvollziehbar sein, dass tatschlich begangene Vorsatztaten nicht unter den Versicherungsschutz fallen sollen, whrend hingegen nur die Wenigsten dafr Verstndnis aufbringen drften, dass der Vorwurf eines angeblich begangenen Verbrechens auch bei Schuldlosigkeit meist unversichert ist. Insbesondere ist zu beachten, dass kein Anwalt erforderlich ist, um eine Strafanzeige zu stellen und damit eine staatsanwaltliche Ermittlung gegen einen Dritten in Gang zu setzen.
Allein dieser Vorwurf kann fr den Betroffenen einen nicht unerheblichen Imageverlust oder persnliche Nachteile (z.B. familire Spannungen oder sogar Verlust des Aufenthaltsbestimmungsrechts fr ein gemeinsames Kind) bedeuten. Dazu kommen oft immens hohe Verfahrenskosten mit Stundenhonoraren von oft zwischen 150 und 400 Euro je angebrochener Stunde durch die Einschaltung eines versierten Strafverteidigers anstelle einer Abrechnung nach RVG wie blich.
Das Risiko, eine Anzeige wegen eines angeblich begangenen Vergehens oder Verbrechens zu erhalten, schwebt als Damoklesschwert nicht nur ber Lehrern , Justizbeamten oder gewerblich Ttigen, sondern kann einen jeden betreffen. Gefahren drohen auch im privaten Bereich und bei der Ausbung eines Ehrenamtes.
Die KS/AUXILIA nennt hierzu in ihren Unterlagen verschiedene Beispiele:
Ihr Sohn nimmt an einer Klassenreise teil. Wieder zu Hause wird ihr Sohn von den Eltern der Klassenkameradin wegen Vergewaltigung angezeigt.
In Ihrer Nachbarschaft brennt ein Haus nieder. Zuflligerweise waren sie zur Tatzeit in der Nhe beim alltglichen Spaziergang Ihnen wird schwere Brandstiftung vorgeworfen.
Auf einem Spielplatz passen Sie auf ein Kind auf.
Obwohl das Kind die blauen Flecken vom Spielen an der Rutsche davongetragen hat, wird Ihnen unberechtigter Weise sexueller Missbrauch vorgeworfen.
Gegen den Inhaber sowie den Koch einer stark frequentierten Gaststtte mit Stehimbiss wurde Anklage wegen fahrlssiger Krperverletzung und Versto gegen das Lebensmittel- und Bedarfsgegenstndegesetz erhoben:
Kunden, die ein Nudelgericht verzehrt hatten, mussten wegen Vergiftungserscheinungen im Krankenhaus behandelt werden.
Der Inhaber befrchtete massive Umsatzverluste fr den Fall, dass eine Verletzung von Hygienevorschriften nachgewiesen werden sollte.
Der mit der Verteidigung beauftragte Strafrechtsexperte bewirkte eine eingehende Untersuchung der Krankheitserreger. Dadurch wurde festgestellt, dass bereits die gelieferten Nudeln infiziert waren und der Koch dies auch bei grter Sorgfalt nicht bemerken konnte. Daraufhin wurde das Verfahren eingestellt.
Die Kosten fr die Verteidigung der beiden Angeklagten in der zweitgigen Hauptverhandlung beliefen sich auf 4.350,- .-
Die mglichen Kosten sind im Rahmen der SSR-Bedingungen gedeckt. Bei der normalen Straf-RS wre nur ein geringer Teil der Kosten abgesichert.
Bei Abschluss des Strafverfahrens einer vorstzlichen begangenen Straftat durch einen rechtskrftigen Strafbefehl bleibt im SSR der KS/AUXILIA Kostenschutz bestehen.
Verstndlicherweise sieht auch die KS/AUXILIA Einschrnkungen zu diesem Baustein vor. Nach 4 der Sonderbedingungen ausgeschlossen ist Versicherungsschutz fr die Verteidigung gegen den Vorwurf der Verletzung
a) einer verkehrsrechtlichen Vorschrift des Straf- oder Ordnungswidrigkeitenrechtes;
Dieser Bereich ist ber die normale ARB-Deckung im Verkehrs‑, und im Privat‑, Berufs-und Verkehrs-RS versichert Kostenerstattung nach RVG.
b) einer Vorschrift des Kartellrechtes sowie einer anderen Straf- oder Ordnungswidrigkeitenvorschrift, die in unmittelbarem Zusammenhang mit einem Kartellverfahren verfolgt wird.
Die allgemeinen Risikoausschlsse nach 3 (z.B. fr die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in Zusammenhang mit Krieg und feindseligen Handlungen, Schden, die durch Bio‑, Nano- oder Gentechnologie entstanden sind sowie Nuklear- und genetische Schden, soweit diese nicht auf eine medizinische Behandlung zurckzufhren sind oder in Asylrechtsverfahren und Auslnderrechtsverfahren) gelten nicht fr den Spezial-Straf-Rechtsschutz.
Fazit: aufgrund der beschriebenen Beispiele sollte es einleuchten, dass eine Mitversicherung auch des Vorwurfes von Verbrechen einem Kunden in jedem Fall zumindest angeboten werden sollte. Soweit bekannt, ist die KS/AUXILIA der einzige Anbieter mit einem solchen Einschluss fr den SSR fr den privaten Bereich, wobei die dort geltenden Sublimits zu beachten sind. Davon abgesehen gibt es jedoch verschiedene Anbieter, bei denen der Vorwurf eines Verbrechens zumindest im gewerblichen Bereich und auch dort nur im Rahmen der jeweils leistungsstrksten, angebotenen Spezial-Straf-Rechtsschutz-Variante (z.B. Arag, D.A.S, Roland) mitversichert ist.
Eine ausfhrliche Betrachtung des aktuellen Rechtsschutztarifes der KS Auxilia erfolgte in Risiko & Vorsorge 04/2012 auf den Seiten 66 – 71.