Die Stimmung in Deutschland wird immer aufgeheizter. Auf einer Demonstration in Celle vom 20.11.2021 wurden Teilnehmer von einer Passantin als „unsolidarisch“ und „Abschaum der Gesellschaft“ bezeichnet. Vor kurzem durfte der Autor dieser Zeilen hören, wie eine Frau die Meinung äußerte, dass doch alle Ungeimpften gerne verrecken dürften.
Tagesthemen hetzen gegen Ungeimpfte
Am 19.11.2021 um 21:45 Uhr beschuldigte Frau Sarah Frühauf vom Mitteldeutschen Rundfunk die Ungeimpften in den „Tagesthemen“[1] als
„Schlag ins Gesicht für alle, die in den vergangenen Monaten solidarisch waren, die sich haben impfen lassen.“[2
Weiter hieß es:
„Alle Impfverweigerer müssen sich den Vorwurf gefallen lassen, an der derzeitigen Situation Mitschuld zu sein. Sie tragen Mitverantwortung dafür, dass die Gesellschaft wieder unter Druck gerät, wieder Ärzte und Pflegekräfte über ihre Grenzen hinaus arbeiten müssen, wieder Gastronomen und Ladenbesitzer um ihre Existenz bangen und sie müssen sich fragen, welche Mitverantwortung sie haben an den wohl tausenden Opfern dieser Corona-Welle.“[3]
Kein Wort von Impfdurchbrüchen, mangelnder Wirksamkeit der neuartigen „Impfstoffe“, darüber, dass es nie eine allgemeine Überlastung der Intensivstationen gegeben hat oder davon, dass es Impfen ein körperlicher Eingriff mit gegebenenfalls dauerhaften schwerwiegenden Nebenwirkungen sein kann. Kein Wort darüber, dass die Ungeimpften immer weiter vom gesellschaftlichen Leben ausgeschlossen werden. Ist dies solidarisch? Wenn denn Impfungen tatsächlich vor einer Ansteckung schützen würden, weshalb sollten sich dann auch jene dazu nötigen lassen, die nach einer Risiko-Nutzen-Abwägung eine Entscheidung gegen das Impfen getroffen haben? Wieso sollen Ungeimpfte GEZ-Gebühren für so eine Hetze gegen sich zahlen müssen? Liegt hier nicht ein deutlicher Verstoß gegen die Menschenwürde nach Artikel 1 GG vor?
Volksverhetzung im öffentlich-rechtlichen Fernsehen?
Erfüllt der Kommentar von Frau Frühauf möglicherweise den Tatbestand einer Straftat? So schrieb Rechtsanwalt Dr. Alexander Christ auf Telegram:
„?Der Vortrag kann m.E. nur als Volksverhetzung im Sinne des § 130 StGB angesehen werden, denn dort heißt es
(1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,
1.
gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung zum Hass aufstachelt, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen auffordert oder
2.
die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,
wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
? Ich erblicke in der getätigten Aussage eine Aufstachelung und Aufhetzung zu Straftaten gegen Ungeimpfte bzw. zumindest eine Verunglimpfung und werde daher ganz persönlich prüfen, ob hier Strafanzeige gegen Frau Frühauf zu stellen ist.“[4]
Forderung nach Zweiklassenmedizin und Stigmatisierung Ungeimpfter?
Auch die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg zeigt wenig Sympathie für Menschen, die sich aus persönlichen Gründen gegen eine Impfung entscheiden. In einem Schreiben vom 11.11.2021 an ihre Mitglieder seien unter anderem Impfverweigerer als „frech und gesellschaftlich inakzeptabel“ bezeichnet worden[5], [6]. Auf der Website der Kassenärztlichen Vereinigung ist das entsprechende Schreiben nicht mehr zu finden. Sie können es aber hier nachlesen.
Schreiben_der_KV_BW_v_11_11_2021_10_Minuten_Sondersprechstunde_fuerDafür veröffentlichten die Anwälte für Aufklärung eine Presseerklärung, aus der nicht nur weitere Informationen zum Anschreiben des Vorstandes der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg hervorgehen, sondern auch harsche Kritik an der von dort forcierten weiteren Spaltung der Gesellschaft geäußert wurde[7].
AfA-KVBW-Stellungnahme[1] „Video: tagesthemen 21:45 Uhr“ auf „daserste.de“ vom 19.11.2021 um 21:45 Uhr. Aufzurufen unter https://www.daserste.de/information/nachrichten-wetter/tagesthemen/videosextern/tagesthemen-21 – 45-uhr-202.html, zuletzt aufgerufen am 20.11.2021. Alternativ auch https://t.me/nachrichtenkanal/79173
[2] „Video: tagesthemen 21:45 Uhr“ auf „daserste.de“ vom 19.11.2021 um 21:45 Uhr. Aufzurufen unter https://www.daserste.de/information/nachrichten-wetter/tagesthemen/videosextern/tagesthemen-21 – 45-uhr-202.html, zuletzt aufgerufen am 20.11.2021. Alternativ auch https://t.me/nachrichtenkanal/79173
[3] „Video: tagesthemen 21:45 Uhr“ auf „daserste.de“ vom 19.11.2021 um 21:45 Uhr. Aufzurufen unter https://www.daserste.de/information/nachrichten-wetter/tagesthemen/videosextern/tagesthemen-21 – 45-uhr-202.html, zuletzt aufgerufen am 20.11.2021. Alternativ auch https://t.me/nachrichtenkanal/79173
[4] Dr. Alexander Christ „Verdacht der Volksverhetzung“ auf https://t.me vom 20.11.2021. Aufzurufen unter https://t.me/RA_Christ/293, zuletzt aufgerufen am 20.11.2021
[5] Siehe z. B. Susanne Ausic „Wirbel um 2G- und 3G-Regelungen in Arztpraxen – KVBW rudert zurück“ auf „epochtimes.de“ vom 20.11.2021 um 14:26 Uhr. Aufzurufen unter https://www.epochtimes.de/politik/deutschland/wirbel-um-2g-und-3g-regelungen-in-arztpraxen-kvbw-rudert-zurueck-a3645486.html?telegram=1, zuletzt aufgerufen am 20.11.2021
[6] Anwälte für Aufklärung e.V. „2G/3G in Arztpraxen oder der Aufruf zur Unterlassenen Hilfeleistung. Schreiben an alle Kassenärztlichen Vereinigungen der Bundesländer“, Presseerklärung vom 17.11.2021
[7] Anwälte für Aufklärung e.V. „2G/3G in Arztpraxen oder der Aufruf zur Unterlassenen Hilfeleistung. Schreiben an alle Kassenärztlichen Vereinigungen der Bundesländer“, Presseerklärung vom 17.11.2021